»Die Mitnehmgesellschaft - Die Tabus des Sozialstaats« - Das Buch von Jochen Kummer und Joachim Schäfer - Teil IV

Im letzten Teil geht es um die Staatsknete als »Stütze«, auch um den Sozialhilfemißbrauch in Deutschland, wo heute rund 2,7 Millionen Frauen, Männer und Kinder Sozialhilfe erhalten.

Letztere wird in zwei Kategorien unterteilt: in die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Hilfe in besonderen Lebenslagen. Anspruch auf Sozialhilfe haben all diejenigen, die ihren Lebensbedarf nicht selbst oder über dritte Personen decken können. Gleichwohl sind nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums von den insgesamt rund 2,7 Millionen Sozialhilfeempfängern mindestens 800 000 arbeitsfähig. 24,7 Milliarden Euro mußten die Kommunen im Jahr 2002 für Soziahilfe aufwenden, obwohl Städte und Gemeinden unter chronischer Finanznot leiden. Seit Einführung der Sozialhilfe im Jahr 1962 stiegen die Aufwendungen kontinuierlich. In den 60er Jahren gab es in der damaligen Bundesrepublik bei nur unwesentlichen Veränderungen rund 500 000 Empfänger. Mit Beginn der 70er Jahre setzte dann der erste Anstieg ein. Er dauerte bis 1977. Nach einer kurzen Periode der Beruhigung folgte die zweite Anstiegsphase. 1982 gab es erstmals mehr als eine Million Sozialhilfeempfänger! Im Jahr 1991 wurde dann die Zweimillionenmarke erreicht. Mit der Wiedervereinigung im Jahr 1990, der beginnenden Massenarbeitslosigkeit und dem Asylbewerberzustrom erreichten die Leistungen für Sozialhilfe Anfang der 90er Jahre mit etwa 27 Milliarden Euro ihren Höhepunkt. Dann fielen die Ausgaben vorübergehend - aber nur deshalb, weil die Aufwendungen für Asylbewerber seit 1994 nicht mehr hinzugerechnet, sondern dem Asylbewerberleistungsrecht zugeordnet werden. Außerdem übernimmt seit Mitte der 90er Jahre die Pflegeversicherung Kosten für ambulante oder stationäre Pflege von Hilfeempfängern, die zuvor durch die Sozialämter erbracht wurden.
 
Bei Ausländern liegt die Sozialhilfequote mit 8,4 % deutlich höher als bei Deutschen (2,9 %).   Von den 2,7 Millionen Anspruchsberechtigten sind knapp 614 000 Ausländer (22,7 %). Zum Vergleich: 1983 bezogen nur 100 000 ausländische Haushaltsvorstände in Deutschland Sozialhilfe. Etwa eine Million unter den derzeitigen Empfängern sind Kinder. Jedes fünfte davon besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit. Die weitaus größte Gruppe ausländischer Sozialhilfebezieher bilden Staatsbürger der Türkei und des arabischen Raums. Der Ausländeranteil in der BRD liegt nach Angaben des Statistischen Bundesamts bei 8,9 %. Der nimmt hochgerechnet allerdings nicht 22,7 % (gemessen an den Anspruchsberechtigten), sondern 23,5 % aller finanziellen Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch. Dies liegt daran, daß ein Ausländerhaushalt durchschnittlich 90 € mehr kassiert als ein deutscher Haushalt. Nach einer Studie des Statistischen Bundesamtes (»40 Jahre Sozialhilfe«) werden die höheren Sozialleistungen für Ausländer dadurch begründet, daß diese im Durchschnitt jünger als Deutsche und damit tendenziell stärker von Armut betroffen seien. Bei dem Personenkreis liege zudem die Arbeitslosenquote bei fast 20 % (der Bundesdurchschnitt lag im Jahr 2002 bei 10,1 %). Außerdem, ist in der Dokumentation nachzulesen, seien die meisten ausländischen Jugendlichen schlechter qualifiziert und damit für den Arbeitsmarkt nicht vermittelbar. Eine Untersuchung der »Bertelsmann-Stiftung« aus dem Jahr 2003, die den Kommunen Aufschluß über die Lebensqualität in den jeweiligen Kreisen, Städten und Gemeinden geben sollte, macht die ganze Dramatik der Entwicklung deutlich. So beträgt z.B. die Sozialhilfequote im Landkreis Diepholz (Niedersachsen) für die Bevölkerung insgesamt 3,3 %, für die ausländische Bevölkerung jedoch 17,7 %. Im Kreis Pinneberg (Schleswig-Holstein) liegt die Sozialhilfequote insgesamt bei 3,6 %, für die ausländische Bevölkerung jedoch bei 11,9 %. Durchgängig auffällig: Die Sozialhilfequote für Ausländer unter 18 Jahren nimmt mittlerweile gigantische Formen an. Für den exorbitanten Anstieg ausländischer Sozialhilfebezieher macht Friedrich Merz, der damalige stellvertretende Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in einem Gastbeitrag für die Financial Times Deutschland die ungeregelte und ungesteuerte Zuwanderung verantwortlich: »Diese Zuwanderung hat überwiegend in die Sozialsysteme stattgefunden. Das wichtigste Sozialsystem für diese Bevölkerungsgruppe ist die Sozialhilfe. Sie hat die Kommunen 2002 insgesamt fast 30 Milliarden € gekostet. Tendenz weiter steigend. …… Auch wenn es rot-grüner Gefühlsduselei von multikultureller Gesellschaft widerspricht: Wir brauchen gerade für die Kommunen ein Gesetz, das Einwanderung wirklich begrenzt und sie im Interesse unseres Landes steuert.« Was Friedrich Merz so plakativ beschreibt, findet seine Bestätigung in einer gemeinsamen Studie des »IFO-Instituts für Wirtschaftsforschung« an der Universität München und des »Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht«, ebenfalls in München. Untersucht wurden unter anderem die direkten Auswirkungen der Zuwanderung auf das Sozialsystem in Westdeutschland. Das Ergebnis: »Die Leistungen, die sie (die Zuwanderer) von der öffentlichen Hand in Anspruch nahmen, überstiegen ihre Finanzierungsbeiträge«. Im Durchschnitt komme es, so die Wissenschaftler, zu einer Umverteilung von Einheimischen zu Zuwanderern in Höhe von 948 € je Person und Jahr (bezogen auf 1997, das der Untersuchung zugrunde liegende Jahr). Hält sich ein Zuwanderer nur bis zu 10 Jahren im Land auf, kostet dies den deutschen Steuer- und Beitragszahler Jahr für Jahr 2.367.- €, bei einer Aufenthaltsdauer von 10 bis 25 Jahren immerhin noch etwa 1300.- €. Besonders deutlich wird dieses »Minusgeschäft« bei der Gegenüberstellung von Steuereinnahmen sowie steuerfinanzierten Transfers und Leistungen. Insgesamt entsteht bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 10 Jahren ein Fehlbetrag von 3.375.- Euro pro Zuwanderer und Jahr. Zu einem nahezu deckungsgleichen Ergebnis kommt Herwig Birg. Der Bielefelder Bevölkerungswissenschaftler räumt mit der Behauptung, Deutschland brauche Migranten, um die Sozialsysteme auch künftig bezahlbar zu machen, ebenso auf wie mit der offiziellen Lesart, auch in wirtschaftlicher Hinsicht profitiere Deutschland von Zugewanderten. Birg weist unter Bezug auf die IFO-Studie nach, daß eine türkische Familie, die 1997 nach Deutschland gekommen ist und 10 Jahre im Land bleibt, auf der Basis der Verhältnisse des Jahres 1997 insgesamt 118.350.- € als »Wanderungsprämie« erhält.
 
Wie handhaben es andere Länder?
Neben Deutschland wurden in den weiteren 14 der alten EU-Mitgliedsstaaten ebenfalls Vorkehrungen dafür getroffen, allen Bürgern eine Mindestversorgung, die das Existenzminimum sichert, zu garantieren. In Italien, Finnland, Österreich und Spanien werden regional unterschiedliche Hilfen gegeben: In Finnland liegt die Gesetzgebungskompetenz auf nationaler Ebene, in Österreich bei den neun Bundesländern und in Italien sowie Spanien bei den (autonomen) Regionen. Nur in Griechenland existiert keine soziale Mindestsicherung. Was auffällt, ist der oft unterschiedliche Anteil der Leistungsempfänger.
 
»Staatsknete« für Millionärskinder
Nach dem Fall »Florida-Rolf« und den Reaktionen empörter Leser sind etliche Journalisten und Blattmacher anscheinend für das Reizwort »Sozialmißbrauch« besonders sensibilisiert. »Unfassbar, was deutsche Gesetze möglich machen - Sozialamt zahlt für Millionärskinder«, titelte die Bild am Sonntag am 22. Februar 2004. Der Sozialskandal, wie die Autoren Ulrich Deupmann und Bernhard Kellner ihren Bericht nannten, drehte sich um den Besuch des Internats seines Sohnes, den sich ein hoher Verwaltungsbeamter aus Steuergeldern bezahlen ließ. Grundlage hierfür ist der Paragraph 35a des Sozialgesetzbuchs VIII. Danach müssen Landkreise und Gemeinden »Eingliederungshilfe« für Jugendliche zahlen, wenn »das Drohen einer seelischen Behinderung« medizinisch bestätigt wird. Dieser Paragraph wird - wie die Bild am Sonntag-Reporter recherchierten - immer mehr von gut verdienenden Mitmenschen ausgenutzt, um den Aufenthalt ihrer Kinder in Spezialschulen und Internaten zu finanzieren. Häufig reicht dazu schon ein Attest über das weit verbreitete Zappelphilipp-Syndrom oder die Diagnose »Dyskalkulie« bei schlechten Noten in Mathematik. Selbst Millionäre kommen in den Genuß dieser Gelder. Für 528 Fälle mußte allein der Kreis Mainz-Bingen mehr als 10,6 Millionen € aufwenden. Die Eigenbeteiligung der Eltern liegt bei durchschnittlich 20 € im Monat. Bundesweit werden die Kosten für die Förderung schwieriger Jugendlicher nach Paragraph 35a auf 400 Millionen €[i] pro Jahr beziffert. Bild am Sonntag zitierte eine Kinderärztin aus Rheinland-Pfalz: »Immer mehr Eltern kommen gezielt in meine Praxis und verlangen Atteste für diese Regelung«. Während bei den Pflegekosten sogar Schwiegersöhne und -töchter für den Heimaufenthalt von Mutter oder Vater des Ehepartners zahlen müssen - wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dies möglich machen - ist Gleiches beim Paragraphen 35a ausgeschlossen. Selbst bei einem Einkommen von 10 000.- € netto im Monat und einem Privatvermögen von 400.000.- € würden Eltern bei ambulanten Jugendhilfemaßnahmen überhaupt nicht zur Kostenbeteiligung herangezogen, heißt es in einer Resolution, in der sozialdemokratische Kommunalpolitiker auf diesen Mißstand aufmerksam machen. Geändert hat sich bis heute nichts. Nur die chronische Finanznot von Städten und Gemeinden hat sich drastisch vergrößert. Am meisten stöhnt Berlin unter den finanziellen Lasten. 265 800 Einwohner beziehen in der Bundeshauptstadt »Stütze«. Das sind so viele, wie ganz Karlsruhe Einwohner hat. Allein das Sozialamt im Berliner Bezirk Neukölln betreut 37 000 Sozialhilfeempfänger. Etwa jeder Dritte von ihnen besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
 
Frank Balzers dichtes Prüfnetz
Einer, der es leid war, von Sozialschmarotzern an der Nase herumgeführt zu werden, ist der Sozialstadtrat Frank Balzer aus dem Berliner Bezirk Reinickendorf. Der Unionspolitiker machte bundesweit von sich reden, als er durch die Ausschöpfung aller legalen Möglichkeiten und Mittel die Zahl der Sozialhilfeempfänger innerhalb der letzten 4 Jahre um 2 800 reduzieren konnte: von 16 500 auf 13 700. Zunächst stockte er die Zahl der Prüfer von 3 auf 8 auf. Erfolg: 800.000.- € weniger Auszahlungen, Jahr für Jahr. Schwerpunkte der Kontrollen waren vor allem die »einmaligen Beihilfen«, also Anträge auf Dinge des täglichen Bedarfs, die außerhalb der eigentlichen Sozialhilfe liegen. Balzer führt z.B. eine Familie an, die monatlich 1.200 Mark Sozialhilfe bezog und für etwa 800 Mark einen Innenanstrich ihrer Wohnung beantragte. Ein Prüfer des Sozialamts stellte fest, daß sich der Sozialhilfeempfänger erst 2 Monate zuvor für 35.000 Mark einen VW-Passat gekauft, das Vermögen aber dem Sozialamt verschwiegen hatte. Eine 41jährige Frau wollte vom Sozialamt unter anderem eine neue Badezimmereinrichtung, wobei der Prüfer feststellte, daß die Sozialhilfeempfängerin seit zwei Jahren in ehelicher Gemeinschaft lebte und ihr Partner ein festes Einkommen hatte. Die Frau mußte fast 16 000 Mark Sozialhilfe zurückzahlen. Das Prüfnetz von Frank Balzer ist wahrlich dicht gesponnen. So haben seine Mitarbeiter die Möglichkeit, Kontoauszüge und andere Akten zu kontrollieren, die über die Vermögensverhältnisse des Sozialhilfeempfängers Aufschluß geben. Vielfach treten dann Abbuchungen von Auto- und Lebensversicherungen zutage, oder bestehende, aber verschwiegene Arbeitsverhältnisse kommen ans Licht.
 
Im Tal der Ahnungslosigkeit
Warum die Politik immer erst dann reagiert, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, ist kaum erklärbar, zumal die politisch Verantwortlichen sich nicht damit herausreden können, sie lebten im Tal der Ahnungslosigkeit. Bereits vor mehr als zehn Jahren fand Werner Bruns - ein ausgewiesener Liberaler und enger Vertrauter von Baden-Württembergs ehemaligem Wirtschaftsminister Walter Döring - heraus, daß etwa 15 % aller Bezieher von Sozialleistungen diese Leistungen zu Unrecht oder zumindest überhöht erhalten. Bruns Analyse beruht auf Aussagen von Amtsleitern, Dezernenten und Sachbearbeitern, denen er einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt hat. In seinem Buch Sozialkriminalität in Deutschland listet Werner Bruns fast unvorstellbare Fälle auf; so wurde beispielsweise in Thüringen ein Selbstständiger mit einer hohen Geldbuße belegt, weil er neben Einkünften aus seiner Firma noch rund 30 000 Mark Arbeitslosengeld bezogen hatte; der Schwindel war 2 Jahre lang unentdeckt geblieben. In München wurde ein Arbeitnehmer zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er in Österreich einen Job hatte, ohne es dem Arbeitsamt zu melden. Innerhalb von fast drei Jahren hatte ihm das Amt 95.500 Mark Arbeitslosengeld beziehungsweise -hilfe zu Unrecht ausgezahlt.  
 
Am Weihnachtsbaum die »Hunnis« hängen
Auch wenn es von den Gutmenschen aus dem linken Lager nicht gern gehört wird: In vielen Fällen, die an die Oberfläche kochen, liegen Asyl- und Sozialmißbrauch dicht nebeneinander, reichen sich also in trauter Eintracht die Hand. Einer dieser Fälle wurde von Jochen Kummer, einem der beiden Autoren der Mitnehmgesellschaft, aufgedeckt. Ein Skandal, bei dem ein rumänischer Zigeuner die Hauptrolle spielte. Der Roma gab vor, bei Guben (Brandenburg) von Polen nach Deutschland gekommen zu sein - ohne Papiere. Mit dabei seine 24jährige Ehefrau und zwei Kinder. Die Familie stellte einen Antrag auf Asyl. Das Sozialamt zahlte der Familie pro Monat rund 1400 Mark bar und gewährte Bekleidungszuschüsse - Unterkunft und Heizung waren kostenfrei. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge lehnte - wie vorauszusehen - den Asylantrag als »offenbar unbegründet« ab. Das hatte aber nicht etwa die Abschiebung der Familie zur Folge: Sie durfte bleiben, weil noch ein weiteres Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig war. Nachdem die Frau mehrmals beim Ladendiebstahl erwischt worden war, durchsuchte die Polizei die Wohnung der Asylfamilie und wurde fündig. Neben Diebesgut fanden die Beamten auch ein Portemonnaie mit 2000 Mark Bargeld und entlarvenden Fotos, die mit einer Sofortbildkamera gemacht worden waren. Auf den Fotos posiert die Familie vor einem Weihnachtsbaum, der anstelle mit Lametta und Kugeln mit Hundertmarkscheinen geschmückt war. Vater, Mutter, Kinder halten fächerförmig Hundertmarkscheine in der Hand und strecken sie in Richtung Kamera. Auf dem Foto sind zusammengerechnet etwa 4500 Mark zu sehen. Was bedeuten nun solche Fotos mit Geld? Der zuständige Leiter des Polizeireviers Bad Zwischenahn (Niedersachsen) gibt die Antwort: »Solche Fotos werden in die Heimat geschickt und sollen demonstrieren, daß in Deutschland das Geld gewissermaßen auf den Bäumen wächst; man brauche es nur zu ernten.« In Hannoverschmünden berichtet ein Kollege von einem Foto, auf dem ein Asylbewerber mit einem brennenden Hunderter zu sehen war, nach dem Motto: »Seht her, Landsleute. Als Asylbewerber in Deutschland kann ich es mir leisten, große Scheine als Fidibus anzuzünden«.
 
Um die volle Dimension von Sozialhilfebetrug und Sozialmißbrauch zu erfassen, bedarf es in der Regel dessen, was man weitläufig als Sisyphusarbeit bezeichnet. Etliche Medien halten sich in den meisten Fällen zurück, besonders dann, wenn es um Mißbrauchstatbestände von Ausländern geht. Wer möchte schon gern in die fremdenfeindliche Ecke gestellt werden oder sich außerhalb des Diskurses der Anständigen stellen? Die Sachbearbeiter in Sozialämtern und Ausländerbehörden gehen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - ebenfalls auf Tauchstation, um erst gar nicht in den Verdacht zu geraten, rechts, fremdenfeindlich oder gar beides zu sein. Insofern sind es oft nur kleine  Meldungen in den Printmedien, die die Spitze des Eisbergs sichtbar machen. So leben z.B. allein in den etwa 20 Kommunen Nordrhein-Westfalens, in denen Ermittlungen stattfanden, nach Expertenschätzungen noch heute etwa 5000 ungeklärte Staatsangehörige, die wahrscheinlich aus dem Libanon stammen. Sie beziehen pro Jahr etwa 30 Millionen € Sozialhilfe. »In zehn Jahren Aufenthalt«, so ein Ermittler, »plündern sie unsere Haushalte um 3stellige Millionenbeträge.« Maria Schulte-Kellinghaus, Mitarbeiterin der Ausländerbehörde des westfälischen Kreises Soest, spricht Klartext: »Die Wirtschaftsflüchtlinge nutzen das Asylrecht schamlos aus und degradieren ein Grundrecht, um sich persönlich zu bereichern« In einem Fall mußte der Kreis Soest 1,7 Millionen € Sozialhilfe in den Schornstein schreiben. Hingegen sieht man dort keinen Handlungsbedarf. Aus dem Innenministerium heißt es, das Problem sei eines, dem man im Einzelfall nachgehen solle. Auch deshalb, weil man im rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen keine Personengruppe unter Generalverdacht stellen möchte. Im Übrigen träfe ein finanzieller Schaden aufgrund der Gewährung von Leistungen nicht die Landeskasse, sondern »nur« die kommunalen Haushalte. Für die finanziell sowieso schon arg gebeutelten Kommunen an Rhein und Ruhr eine wahrlich frohe Botschaft von Gregor Lange, dem Sprecher des NRW-Innenministeriums in Düsseldorf. So lapidar die Stellungnahme des nordrhein-westfälischen Innenministeriums war, so wütend waren Reaktionen der Leser zu einem diesbezüglichen Bericht: Martin M. aus Schifferstadt schrieb: »Süleyman Önkul und seinesgleichen tragen wesentlich zur verschwiegenen Ausländerfeindlichkeit bei, aber auch der zuständige Staatsanwalt, der bei einem Betrag von 1,77 Millionen € sicher wegen Geringfügigkeit auf eine Strafverfolgung verzichtet hat oder im Sinne des Tabuthemas verzichten mußte.« Hans R. aus Stolberg: »Wir haben zwar den Krieg (1945) verloren, aber wir sollten - eher schnell als langsam - die dumme Gefühlsduselei vergessen und alle kriminellen Ausländer des Landes verweisen, wie uns das Gerhard Schröder am 20. Juni 1997 versprochen hat.« Und Dominik M. aus Sandhausen meint: »Daß es mittlerweile viele Menschen gibt, die unser großzügiges Sozialsystem nur ausnutzen wollen, dürfte selbst den zuständigen Behörden bekannt sein. (...) Schade ist vor allem, daß die Behörden in den einzelnen Bundesländern erst dann auf derartig skandalöse Zustände reagieren, wenn überall das Geld knapp ist.«
 
Sozialhilfe als Regeleinkommen
Eine besondere Rolle bei den Zuwanderern, die Sozialhilfe beziehen, kommt in der Tat den Libanesen zu. Dies führt Stephan Luft in seinem Werk  ›Ausländerpolitik in Deutschland auf den »verbesserten Aufenthaltsstatus« dieser Bevölkerungsgruppe zurück. Bei den Libanesen handelt es sich in der Regel um Bürgerkriegsflüchtlinge, die kein Asyl zugesprochen bekamen, aber bisher nicht abgeschoben werden konnten. Stefan Luft nennt einen klassischen Fall aus Bremen: Ein Ehepaar aus dem Libanon reiste mit seinen 3 Kindern im Februar 1989 in die BRD ein und beantragte Asyl. Die Anträge wurden im Dezember 1990 als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt. Der Pflicht zur Ausreise kam die Familie nicht nach. Eine Abschiebung war wegen fehlender Pässe auch nicht möglich. Im Januar 1993 stellte die Familie einen weiteren Asylantrag, der wiederum abgelehnt wurde. Einen Antrag auf Verpflichtung des Bundesamts zur Durchführung eines Asylverfahrens wies das Verwaltungsgericht im Juli desselben Jahres zurück. Ebenso wurde die Klage verworfen, die die Familie gegen den Bescheid des Bundesamts eingereicht hatte. Erst Anfang 1997 erklärte sich die libanesische Botschaft bereit, für den Vater einen Heimreiseantrag zu stellen. Die Abschiebung, die für März 1997 vorgesehen war, scheiterte aber, weil die Ehefrau ein weiteres Kind erwartete. In den fast 10 Jahren, in denen es der libanesischen Familie gelang, sich ihrer Ausreisepflicht zu entziehen, lebte sie von Sozialhilfe. Dabei sind nach Lufts Recherchen Kosten von mehr als 250.000.- Euro entstanden. Luft verweist daher nicht ohne Grund in seinem Buch ausführlich auf die Ausarbeitung von Ralph Ghadban - Die Libanonflüchtlinge in Berlin - Zur Integration ethnischer Minderheiten. Danach verschleiern Libanesen »massenhaft« ihre Identität, indem sie ihre Reisedokumente vernichten, verstecken oder durch Angabe falscher Namen die Beendigung ihres unrechtmäßigen Aufenthalts in  Deutschland verhindern. Der arabischstämmige langjährige Flüchtlingsberater und Sozialwissenschaftler Ralph Ghadban belegt, daß diese Personengruppe im Laufe der Jahre und Jahrzehnte ihres Aufenthalts in Deutschlands keinerlei Integrationsschritte gemacht hat, sich zunehmend separiert und auf ihre Großfamilien konzentriert. »Sozialhilfe« - so Ghadban - »ist für diese Menschen das Regeleinkommen«. Die wohlfahrtsstaatliche Versorgung bedeutet für die Betroffenen, die in ihrer Heimat zu den Ärmsten gehören, einen enormen sozialen Aufstieg. Dem Wissenschaftler fiel im Rahmen seiner Untersuchung außerdem auf, daß mindestens ein Drittel der Befragten neben der Sozialhilfe über ein zusätzliches Einkommen verfügen mußte. Weiterhin hebt Ghadban die »Familienpolitik« der Migrantengruppe hervor. Frauen verzichteten bewußt auf Verhütungsmittel, da weitere Kinder als zusätzliche Einnahmequelle gewertet würden. Die Familien errechneten sich aufgrund der finanziellen Besserstellung durch die Altfallregelung beim Erziehungs- und Familiengeld zusätzliche Einnahmen von rund 9.000.- € pro Kind. Von den von Ghadban namentlich erwähnten 14 Interviewpartnern sind dem Landeskriminalamt Berlin drei als »relevante Personen des OK-Milieus« [der organisierten Kriminalität] bekannt. Dies legt den Schluß nahe, daß für unerklärliche Vermögensbestände nicht nur die Schwarzarbeit die Ursache sein dürfte, sondern auch Tätigkeiten, mit denen sich die Ermittlungsdienststellen befassen müssen. Stephan Luft filtert in seinem Werk aber auch den erschreckenden Einfluß islamischer Organisationen wie der Hamas und anderer, der Muslim-Bruderschaft nahe stehender Vereinigungen auf die in Deutschland lebenden Libanesen  heraus: »Sie haben einen ungeheuren Einfluß auf die sogenannte Privatsphäre und tragen entscheidend zu ihrer Islamisierung bei, das heißt zur Islamisierung der sozialen Verhältnisse«.
 
Gleiche Brüder, gleiche Kappen
Daß Sozialkriminalität und organisierte Kriminalität vielfach im Gleichschritt marschieren, belegt Markus Henninger, der Leiter der Inspektion für Organisierte Kriminalität beim Landeskriminalamt Berlin, in einem Papier, das wegen seiner Brisanz mehrfach »entschärft« wurde; siehe http://berlin.de/polizei/download/impckrim_oeff11.pdf. Was dennoch von der Ursprungsfassung übrig geblieben ist, läßt Böses ahnen. Markus Henningers Fazit: Die Kriminalität der Scheinlibanesen hat erschreckende Dimensionen angenommen. Die Gruppe sei »im Hinblick auf Gewaltdelikte und Drogenhandel überproportional anfällig«. Henninger schildert plastisch den Fall des »Präsidenten« Mahmoud A. als ein klassisches Beispiel für die Kombination von Sozialkriminalität, Rauschgifthandel und Gewaltdelikten. Die Bezeichnung »Präsident« hatte sich A. selbst zugelegt und sie war zeitweilig als Ansage auf seiner Mailbox zu hören. Mahmoud A. reiste 1982 mit seiner Ehefrau unter Vorlage eines libanesischen Fremdenpasses in die Bundesrepublik ein. Alle Asylanträge, die er mehrfach stellte, wurden abschlägig entschieden. Wegen diverser Straftaten wurde A. zur Ausreise aufgefordert, die er jedoch nicht antrat. Abschiebungsversuche scheiterten an dem Nichtvorhandensein eines gültigen Passes. Seine Ehefrau, die die deutsche Staatsbürgerschaft hat, erhält Sozialhilfe - wie die übrigen Familienmitglieder auch. Den Ermittlern wurde schnell klar: Mahmoud A. spielt in der Berliner Unterwelt eine herausragende Rolle. Indikatoren hierfür: Der vermeintliche Libanese verfügte ständig über schwere Limousinen, und über seine Handys führte er täglich bis zu 250 Telefonate. Im Rahmen von Ermittlungsverfahren, die von rund zwölf OK-Dienststellen in der gesamten Bundesrepublik gegen Libanesen und »libanesische Kurden« geführt wurden, stießen die Ermittler auf einen Cousin von Mahmoud, der in den Niederlanden wohnte und große Mengen Kokain nach Deutschland lieferte. Transportiert wurde es von Kurieren unter Einschaltung von ein bis zwei weiteren Zwischenhändlerebenen im Wochenrhythmus. Durch abgehörte Telefonate und durch einen »Kronzeugen« konnte Mahmoud A. schließlich überführt werden. Im Gerichtsverfahren wurde er - man höre und staune - von renommiertesten Anwaltskanzleien vertreten. Markus Henninger: »Wenn sich Angehörige des Inhaftierten, dessen Familie wohlgemerkt Sozialhilfe empfängt, in diesem Zusammenhang darum bemühen müssen, wie sie einen 6stelligen DM-Betrag zur Bezahlung der Wahlverteidiger zusammenbekommen, dann ist dies zumindest ein Indiz dafür, daß auch die außergerichtliche Gewinnabschöpfung zu funktionieren scheint.« Aus der U-Haft heraus war es trotz geltender Restriktionen für den Straftäter kein Problem, Kontakt zu seinen Mithäftlingen aufzunehmen. Bei diesen Gelegenheiten soll dann auch ein Mordauftrag gegen den sich im Zeugenschutzprogramm befindlichen »Kronzeugen« erteilt worden sein. In dem Prozeß konnte der »Präsident« letztlich nur in 3 Fällen wegen Beihilfe zum Einfuhrschmuggel sowie illegalem Handel mit Betäubungsmitteln angeklagt werden, da die Aussagebereitschaft des Kronzeugen nicht mehr gegeben war: »Gegen Mahmoud A. auszusagen, war er aus Angst nicht mehr bereit.« Damit war der Prozeß bereits nach dem ersten Verhandlungstag erstinstanzlich beendet. Die Angeklagten erklärten sich über ihre Verteidiger sämtlich schuldig im Sinne der Anklage. Die ausgesprochenen Freiheitsstrafen standen in keinem Verhältnis zu den bei derartigen Straftaten sonst üblichen Richtersprüchen. Von der Haft verschont, verließ Mahmoud A. »unter dem frenetischen Beifall seiner Anhänger das Gerichtsgebäude als freier Mann«, heißt es in dem Henninger-Papier. Daß der »Präsident« nach wie vor im »Gelobten Land« sein Unwesen treiben darf, das sei als Selbstverständlichkeit nur am Rande erwähnt.
 
Als Beispiel für die vielfältigen Fallstricke, auf die die Ermittler stoßen, nennt der Leiter der Inspektion für Organisierte Kriminalität die »Behinderung der Ermittlungsarbeit aus ideologischen Gründen« und führt in diesem Zusammenhang die Verweigerungshaltung des Datenschutzbeauftragten eines Berliner Sozialamts auf. Dieser hatte - entgegen der geltenden Rechtslage - die Herausgabe von Sozialdaten für die Ermittlung wegen Betrugs bei der Erlangung von Sozialleistungen an die betreffende Ermittlungseinheit grundsätzlich abgelehnt und erst reagiert, als die Fahnder einen richterlichen Herausgabebeschluß auf den Tisch legen konnten. Darüber hinaus macht Markus Henninger auf eine weitere Masche aufmerksam: »Die erst jüngst aufgetretene Methode, daß sich Schwerkriminelle aufgrund Nichtableisten des türkischen Wehrdienstes durch die türkischen Behörden in völkerrechtswidriger Weise in die Staatenlosigkeit ausbürgern lassen und damit de facto zu dauerhaften bundesdeutschen Pflegefällen werden, müßte auf Betreiben der Bundesregierung im Rahmen der Diskussion um die EU-Beitrittsbestrebungen der Türkei zu klären sein. Ebenso müßte man dies für die noch immer durch die libanesischen Behörden versteckten Abschiebungsfälle libanesischer Straftäter annehmen. Auch hier sollte bei vorhandenem bundesdeutschem Willen, vor dem Hintergrund der aktuell gewährten internationalen Finanzhilfen von 4,3 Milliarden € für den Libanon, eine Problemlösung verhandelbar sein.« Mit Sicherheit wird kein bundesdeutscher Politiker - von Jörg Schönbohm oder Günther Beckstein einmal abgesehen - diese Tabuthemen aufgreifen, getreu dem Motto: »Es gibt noch viel zu tun - warten wir es ab.«
 
Wegweiser ins Wunderland
Olaf K. ist Mitarbeiter des Ordnungsamts einer 15 000-Einwohner-Gemeinde im östlichen Ruhrgebiet. Der Name wurde verfremdet, weil K. sonst berufliche (Verstoß gegen das Dienstgeheimnis) und private Repressalien (körperliche Gewalt) befürchten muß. In K.s Gemeinde leben, gemessen an der Gesamtbevölkerung, überdurchschnittlich viele Asylbewerber, vorwiegend aus Marokko und dem Libanon. Im Rahmen einer ordnungsamtlichen Durchsuchung eines Wohncontainers, in dem ein Teil der Asylanten untergebracht ist, fiel K. ein »Wegweiser ins Wunderland« in die Hände. Dieser Wegweiser bestand aus einer 10seitigen Checkliste, die einen Überblick über Leistungen gab, die ein Sozialhilfeempfänger in der BRD beanspruchen und notfalls gerichtlich durchsetzen kann. Hinter dem jeweiligen Stichwort waren die entsprechenden Literaturhinweise oder einschlägigen Urteile angegeben. Die Liste der Wohltaten ging über die Kostenübernahme einer Babypuppe und die Bewirtungskosten bei Kindergeburtstagen über die Zurverfügungstellung eines Fernsehgeräts (gehört nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1997 zum notwendigen Bedarf) bis hin zur Beschaffung von Trauerkleidung im Sinne des notwendigen Lebensunterhalts. Ein in Italien mit einem Schlepperschiff angelangter Libanese gab auf Nachfrage von Olaf K. zu, das Papier von seinem Schleuser erhalten zu haben. (Einen nahezu deckungsgleichen »Fahrplan« für »einmalige Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt« stellt übrigens der Wuppertaler Verein »Tacheles e. V.« seiner Klientel unter www.tacheles-sozialhilfe.de zur Verfügung.) K.s Erfahrungen decken sich mit Michael Griesbecks Ausführungen in dem Aufsatz Migration, Asyl und Schleusertum in der Zeitschrift für innere Sicherheit in Deutschland und Europa (September/Oktober 1998). »Unter Asylbewerbern kursieren sogar schriftliche Anweisungen, wie man sich gegenüber dem Einzelentscheider zu verhalten und wie man auf seine Fragen zu antworten habe. Darüber hinaus ist zumindest aus einem afrikanischen Land bekannt, daß dort in der Presse öffentlich die Argumente verbreitet werden, um in Deutschland Asyl zu erlangen«. Der Ordnungsamtsmitarbeiter wußte noch einige andere Kuriositäten aus seinem Arbeitsalltag zu berichten. So sei der Mißbrauch bei der  Krankenversicherungs-Chipkarte an der Tagesordnung. Wer nicht krankenversichert ist, könne sich für 100.- bis 200.- € auf dem Schwarzmarkt eine solche Chipkarte besorgen. Er wisse von einem Fall aus Niedersachsen: Eine 5köpfige türkische Familie nahm mit einer alten Chipkarte der AOK über 9 Jahre hinweg ärztliche Behandlungsleistungen in Anspruch, obwohl der Versicherungsnehmer bereits 1994 aus der Kasse ausgeschieden war. Experten schätzen, daß dem deutschen Gesundheitssystem durch Betrug mit den sogenannten »Wanderkarten« bis zu 1 Milliarde € pro Jahr verloren geht. Ob die von Ulla Schmidt, der BRD-Gesundheitsministerin angekündigte fälschungssichere Chipkarte den Betrügereien wirklich einen Riegel vorschieben kann, bleibt abzuwarten. Fachleute melden bereits ihre Zweifel an. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am 9. 12. 2004 von drei Rumäninnen, die angegeben hatten, in Deutschland als selbstständige Prostituierte arbeiten zu wollen. Weil ein Visum für sie abgelehnt worden war, klagten sie in Berlin vor dem Verwaltungsgericht. Erfolglos. Begründung der Richter: Die Frauen hätten eine selbstständige Tätigkeit nicht nachgewiesen (Aktenzeichen: VG 11 V 51.04, 54.04 und 55.04). Für ihren Prozeß beantragten die Rumäninnen auch noch Prozeßkostenhilfe!
 
»Aktivierende Sozialhilfe«
Um die kommunalen Finanzen vor dem Kollaps zu wahren, ist es nicht nur dringend erforderlich, den Abstand zwischen Nettolöhnen und Sozialhilfe drastisch zu vergrößern, sondern auch das gesamte System umzubauen und auf andere (sichere) Füße zu stellen. »Aktivierende Sozialhilfe« ist für Professor Hans-Werner Sinn das Schlüsselwort zur Lösung des Problems. Für ihn ist der Lohnersatz in Form des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, der Sozialhilfe und der Frührente der Hauptgrund für einen nicht funktionierenden Arbeitsmarkt. Daher seine Forderung: »Sukzessive muß versucht werden, die Schutzbedürftigen aus dem Fernsehsessel an die Werkbank zu befördern und ihnen dort das angestrebte Einkommen zu sichern«. 
   
Anmerkung politonline d.a: Im Zusammenhang mit diesen absolut haarsträubenden Verhältnissen sei insbesondere nochmals explizit auf das Buch von Jürgen Roth Mafialand Deutschland hingewiesen. Eigentlich bleibt einem nur die Wahl, ob man sich als preisgegeben oder als regelrecht verhöhnt betrachten soll.   
  
 
Quelle: Jochen Kummer, Joachim Schäfer, Die Mitnehmgesellschaft - Die Tabus des Sozialstaats, Universitas Verlag 2005, ISBN 3-8004-1471-6; Auszüge auf
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=1010 Teil I
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=1021 Teil II
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=1075 Teil III
Siehe auch http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=643  16. 2. 2007  
Billig muss es sein - Zur Rekrutierung von Afrikanern