Zum Thema Einwanderung

politonline d.a. Da für Immigration und Integration »obrigkeitsseits« generell doch recht gern die Werbetrommel gerührt wird, sind die nachfolgenden Fakten gewissermassen als eine Art von Gegengewicht zu werten:

Masseneinwanderung und Strafrecht - Die Schweiz hat ein Migrationsproblem
Die Schweiz ist mit einem Ausländeranteil von 22,6 % das Land mit dem höchsten Ausländeranteil auf der Welt. Seit 1990 betrug die Bruttozuwanderung in die Schweiz weit über eine Million Menschen. Dies, obwohl die Schweiz eine der höchsten Einbürgerungsquoten pro Einwohner verzeichnet! Die Zahl der Einbürgerungen betrug im Jahre 1990 noch 6’183 Personen, 2008 waren es insgesamt 45'305 Personen, welche eingebürgert wurden. Kein anderes Industrieland der Welt erlebte im Verhältnis zu seiner Bevölkerungszahl eine solche Masseneinwanderung. Die Schweizer Gesellschaft ist aber nicht in der Lage, eine unbegrenzte Anzahl Personen aus fremden Ländern und Kulturkreisen zu integrieren. Die Probleme sind heute massiv. Sie sind im wesentlichen der verfehlten und gleichzeitig verheerenden Politik zu verdanken, welche durch eine Mitte-Links-Mehrheit in Bundesrat und Parlament verursacht wurde. Insbesondere ein Blick in unsere Städte bestätigt die seit Jahren befürchteten Konsequenzen der Laisser-Faire-Politik in der Migrationspolitik unseres Landes:
 
-  Die Kriminalität steigt. Übermässig viele Delikte werden von Ausländern verübt. 
-  Die Schule ist zur eigentlichen Problemzone geworden. Ghettobildung und Chaos dominieren gewisse    Schulhäuser. Auch hier werden viele Probleme innerhalb des Unterrichts und betreffend Jugendgewalt von Ausländern verursacht. Benachteiligt werden die Schweizer Kinder.
-  Damit zusammenhängend bewirkt die massive Immigration aus gewissen Kulturkreisen, dass die Religionsfreiheit immer mehr verabsolutiert und über andere Bürgerpflichten gestellt wird (etwa beim Turnunterricht), was dazu führt, dass heute, insbesondere aufgrund der islamischen Immigration, die grosse Gefahr von Parallelgesellschaften besteht.
-  Überlagert wird das Ganze durch eine grundsatzlose Politik und eine lasche Praxis an den Gerichten, was die Lage noch verschärft. Die Richter getrauen sich - insbesondere bei Gewaltdelikten - nicht, unpopuläre, konsequente Urteile zu fällen.
Ausserdem sind die Sozialwerke durch die zunehmende und seit der Einführung der Personenfreizügigkeit unkontrollierte Zuwanderung in ihrer Existenz bedroht.
 
Die Schweiz hat ein Migrationsproblem. Die Politik muss sich dieses Problems annehmen und Gegensteuer geben. Die unkontrollierte Zuwanderung ist zu stoppen. Ein souveräner Staat hat seine Grenzen und die Einwanderung zu kontrollieren. Ansonsten sind der Wohlstand und der innere Frieden eines Staates gefährdet.
 
Zuwanderung zum Sozialsystem
Seit dem 1. Juli 2007 kann eine Person aus den EU-15 Ländern, die in die Schweiz einreist, unter Umständen schon nach einem einzigen Arbeitstag für fünf Jahre Zugang zu unseren Sozialleistungen erhalten. Allein zwischen September 2007 und August 2008 wanderten in der Folge mehr als 119'000 EU-Bürger zusätzlich in die Schweiz ein. Ab 2012 gilt die volle Freizügigkeit: das heisst, das zusätzlich die Osteuropäer und später auch Bulgaren und Rumänen ohne Beschränkung in die Schweiz einwandern können.
 
Hinzu kommt, dass schon heute sämtliche Sozialwerke unterfinanziert sind, zum Teil gar massiv [Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Mutterschaftsversicherung]. Zusätzlich stossend ist, wenn mit der Personenfreizügigkeit unter dem Vorwand »Familienzusammenführung«, die in ihrer Absicht das Modell der europäischen Kernfamilien anvisiert, nicht mehr nur die Ehefrau oder Kinder nachziehen, sondern ebenfalls Brüder und Schwestern, Grosseltern und Vettern. Wir haben es nicht mehr mit einer Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, sondern mit einer Zuwanderung ins Sozialsystem zu tun. Die Schweiz ist ein Sozialstaat, gebärdet sich aber gleichzeitig als Einwanderungsland. Beides geht nicht!
 
Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe
Schon die Einwanderungswelle in den 90er Jahren hat gezeigt, wie stark unsere Sozialwerke durch Missbräuche belastet werden können. Über 40 % der IV-Bezüger sind schon heute Ausländer; jede siebte IV-Rente geht ins Ausland. Der Ausländeranteil unter den Arbeitslosen beträgt heute 46 % und über 40 % der Sozialhilfebezüger sind Ausländer. Wäre der Ausländeranteil bei diesen Sozialwerken gleich hoch wie der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung (rund 21 %), dann würden bei diesen 3 Sozialversicherungen rund 20 % weniger Kosten anfallen, das sind rund 4 Milliarden Franken.
 
Mit der aktuellen Wirtschaftskrise wird die Situation sogar noch weiter verschärft. Von September bis Dezember 2008 erhöhte sich beispielsweise die Arbeitslosigkeit der Deutschen in der Schweiz um 50 %, nämlich von 2 auf 3 %, bei Franzosen um 21 % von 3,8 auf 4,6 %. Bei Portugiesen war in nur 3 Monaten fast eine Verdoppelung der Arbeitslosenquote feststellbar. Sie stieg von 3,7 auf 7,0 %. Mit Beginn der Personenfreizügigkeit von 2002 bis 1. Juli 2007 war die Einwanderung durch Kontingente beschränkt. Trotzdem sind auch in dieser Zeit 16'757 Personen aus Frankreich, 49'949 aus Portugal und 97'237 aus Deutschland in die Schweiz eingereist. Mit der verfehlten Migrationspolitik nahm auch die Kriminalität massiv zu. Dass der Ausländeranteil unter den verurteilten Straftätern enorm hoch ist, erstaunt nicht. Die höchsten Ausländeranteile werden bei Verurteilungen wegen Gewaltdelikten (v. a. Raufhandel und Angriff mit 82 %, Betäubungsmittelhandel (80 %) und Einbruch (64 %) ausgewiesen. Ginge es nach den Linken, hätten Kriminelle noch mehr Spielraum. Verbrecher werden zu weich angefasst. Ausländerkriminalität wird verleugnet. Dabei ist die Faktenlage eindeutig:
 
69.7 Prozent aller Inhaftierten sind Ausländer (2008).
49.2 Prozent aller Verurteilten sind Ausländer (2006).
 
Die höchste Verurteiltenrate ergibt sich bei männlichen Asylsuchenden, die unter 30 Jahre alt sind und sich weniger als zwei Jahre in der Schweiz aufhalten. Relativ häufig kommen hier Vermögens- und Betäubungsmitteldelikte vor. Im Durchschnitt sind Asylsuchende rund zehnmal krimineller als Schweizer (und sechsmal krimineller als die übrigen Ausländer).
 
Laut der Kriminalstatistik des Bundesamts für Polizei kam es im Jahr 2007 zu 648 Vergewaltigungen in der Schweiz. 571 Täter konnte die Polizei ermitteln. Von diesen Personen waren 75 noch minderjährig und 341 Ausländer. Der hohe Anteil an Migranten in unseren Gefängnissen und in der Untersuchungshaft ist ein Ausdruck der unterschiedlich religiös und kulturell geprägten Denkweise. Ehrenmorde, Messerstechereien, eine tiefe Gewaltschwelle, das Auftreten nicht als Individuum sondern in einer Gruppe/Familie/Gang oder die Einstellung gegenüber Frauen, sind hier als exemplarisch zu nennen. Die hohe Arbeitslosenrate jugendlicher Ausländer, der oftmals schlechte Ausbildungsstand der Eltern, sowie die kulturellen und religiösen weltanschaulichen Differenzen führen zu zusätzlichen sozialen Spannungen, die in Bezug auf die innere Sicherheit in unserem Land nicht unterschätzt werden dürfen. Migrationsprobleme sind immer auch Sicherheitsprobleme. Deshalb fordert die sifa klare gesetzliche Massnahmen für gewaltbereite Migranten:
 
1. Bei Gewaltanwendung fordert die sifa Null-Toleranz und härtere Strafen. Die Optik ist wieder verstärkt auf die öffentliche Sicherheit und auf den Schutz des Opfers zu richten.
 
2. Das Strafgesetzbuch ist zugunsten der Sicherheit in unserem Land wie folgt zu verschärfen:
 
a) Die Wiedereinführung von bedingten und unbedingten Freiheitsstrafen - auch unter sechs Monaten.
b) Die Abschaffung der Geldstrafen und die Wiedereinführung der altrechtlichen Bussen bei Verbrechen und Vergehen.
c) Gemeinnützige Arbeit muss immer unbedingt ausgesprochen werden und ohne Einwilligung des Täters verhängt werden können.
d) Die Wiedereinführung der Landesverweisung von kriminellen Ausländern.
e) Die richterliche Praxis im Bereich der Strafgesetzgebung ist viel zu lasch. Deshalb fordert die sifa höhere Mindeststrafen.
 
Diese Änderungen hat das Parlament in einer Sondersession im Juni teilweise angenommen. Nun müssen sie nur noch umgesetzt werden.
 
3. Ausländer, die wegen Vergewaltigungen, Mord, Totschlag und Sozialmissbrauch verurteilt werden, verwirken ihr Aufenthaltsrecht und sind auszuschaffen; bei kriminellen ausländischen Jugendlichen ist, falls notwendig, die gesamte Familie auszuschaffen. Die Ausschaffungsinitiative der SVP ist so schnell als möglich dem Volk vorzulegen.
 
4. Das Jugendstrafrecht ist wie folgt zu verschärfen und der Realität anzupassen:
 
a) Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab vollendetem 16. Altersjahr
b) Streichung des Mediationsverfahrens
c) Streichung des einfachen Verweises
d) Senkung der Altersgrenze für den Freiheitsentzug bis zu vier Jahren auf 14 Altersjahre
e) Information des Lehrmeisters über Straftaten eines Lehrlings
 
Nur mit solch klar abgestuften Massnahmen können die täglich brutaler werdenden  Gewaltdelikte endlich gestoppt werden.
 
Reinhard Wegelin/sifa
Quellen: Bundesamt für Statistik - Migrationspapier 2009 der SVP Schweiz
 
Bitte unterschreiben Sie die Petition «zur buchstabengetreuen Umsetzung der Verwahrungsinitiative» online unter www.sifa-schweiz.ch oder bestellen Sie Petitionsbogen bei sifa, Postfach 23, 8416 Flaach.   
 
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Sifa - Aktion gegen Kriminalität; für den Inhalt ist Ulrich Schlüer, Geschäftsführer der sifa, verantwortlich