Zur Eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2009

Gegen den Biometrie-Zwang! Beim Schweizer Bankgeheimnis und bei der Abstimmung über die Einführung des biometrischen Passes geht es um die gleiche Grundfrage: Wollen wir einen freiheitlichen Staat, der dem Bürger Eigenverantwortung zuspricht oder wollen wir den gläsernen, total überwachten Bürger?

Der biometrische Pass ist ein Kind des Schengen-Vertrags. Aus völlig unerfindlichen Gründen geht aber das schweizerische Gesetz weit über die im Schengen-Vertrag festgelegten Vorschriften hinaus. Als einziger Staat führt die Schweiz ein Zentralregister für die auf dem Pass gespeicherten biometrischen Daten ein, etwa die Fingerabdrücke. Bislang waren solche Daten nur in Verbrecher-Karteien registriert. Ausserdem verlangt das Schweizer Gesetz auch für die Identitätskarte die Einspeicherung biometrischer Daten - obwohl man mit dieser Identitätskarte gewiss nicht in die USA reisen kann.

Bereits heute fälschungssicher
Die Schweiz hat schon heute einer der weltweit sichersten Pässe. Und sie ermöglicht auch die Wahlfreiheit zwischen biometrischem und nicht biometrischem Pass. Neu sollen jetzt alle Pässe obligatorisch mit biometrischen Daten versehen werden und diese auf einem RFID-Chip gespeichert werden (RFID=Radiofrequenz-Identifikation). Dieser neue Pass ist nicht mehr wie bisher freiwillig, sondern obligatorisch. Ausländische Behörden, ja sogar Privatfirmen und »andere geeignete Stellen« sollen Zugriff auf die Chipdaten bekommen. Was diese mit den abgefragten Daten genau tun, kann niemand mehr kontrollieren. Der neue Pass wird nicht mehr in der jeweiligen Wohngemeinde, sondern nur noch in den grossen Zentren beantragt. Neu müssen Kantonseinwohner aus den Landgemeinden in den Kantonshauptort reisen, um einen Pass zu beantragen. Das ist volkswirtschaftlicher Unsinn und bürgerfern.
 
Zentrale Datensammlung
Auf Grund der internationalen Entwicklung mag man die Einführung des biometrischen Passes als unausweichlich einstufen. Bei Annahme dieses Gesetzes erhielte der Bundesrat eine Generalkompetenz zur Datenspeicherung, die es erlauben würde, eine zentrale Datenbank der Fingerabdrücke von fast sieben Millionen Mitbürgern anzulegen. Überflüssig ist solch eine Totalregistrierung aller biometrischen Daten aller Passbesitzer in einem Zentralregister und völlig überflüssig ist es auch, biometrische Daten für die Identitätskarte zu verlangen. Die Konsequenz ist, dass sowohl die Kosten für den Pass als auch für die Identitätskarte massiv steigen werden und dass alle Bürger zum zentral registrierten Objekt nicht greifbarer Verwaltungen werden.
 
Aus der Schweizerzeit vom 17. April
 
Anmerkung: Albaner und Jugoslawen dürfen auch weiterhin mit ihren Pässen einreisen, die Schweizer hingegen wären fichiert. Wichtig zu wissen ist ferner, dass die Europäische Union den biometrischen Pass nicht generell einführen wird, da England, Irland und Dänemark dagegen sind.