Jean-Claude Paye - USA verfügen über elektronischen Zugang zum innerschweizerischen Bankenverkehr

Affäre UBS: Die grosse Heuchelei von London und Washington - Was an der Affäre UBS bedeutsam ist, ist nicht, was gesagt wird - ein Akt der amerikanischen Administration gegen die Steuerflucht ihrer Bürger -

sondern was nicht gesagt wird, dass es nämlich um eine Reorganisation des internationalen Finanzsystems durch die dominierende Macht geht [1]. Am 18. Februar hatte die Schweizer UBS in Missachtung der eidgenössischen Gesetzgebung zugesagt, der amerikanischen Justiz die Namen von etwa 250 Kunden zu liefern, denen sie geholfen hatte, den US-Fiskus zu umgehen. Sie willigte auch ein, 780 Millionen Dollar Busse zu bezahlen. Diese Liste hätte die Administration der USA auch erhalten können, wenn sie das schweizerische Verfahrensrecht und die bisherigen von der Schweiz und den USA unterzeichneten Übereinkommen respektiert hätte. Um dieses Vorgehen zu decken, hat die Finma, die Schweizer Behörde für die Überwachung der Banken, einen Gesetzesartikel angewendet, der für Situationen vorgesehen ist, in denen eine Bank vom Konkurs bedroht ist. Es ging darum, den normalen Rechtsweg zu umgehen und - ohne zuzuwarten - die Namen der Kunden bekanntzugeben. Das Problem war folgendes: Entweder mussten die Daten geliefert werden oder es bestand das Risiko einer Klage des amerikanischen Justizdepartementes, wobei man bedenken musste, dass in der Vergangenheit kaum ein Unternehmen eine Klage des US-Justizdepartementes überlebt hat.
 
Die amerikanische Justiz hat aber, trotz dieser Übergabe, nachgehakt. Sie verlangt nun, dass die UBS dem Fiskus die Identität von rund 52 000 amerikanischen Kunden bekanntgibt, die »illegale geheime Konten« besitzen. Die beanstandeten Konten sollen eine Summe von 14,8 Milliarden $ ausmachen. Diese Forderungen stützen sich auf eine Klage, die durch die US-Administration beim Zivilgericht von Miami hinterlegt wurde. Am 20. Februar gab das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung bekannt, dass sie die Übergabe der Bankdaten der UBS-Kunden an die amerikanischen Steuerbehörden verbietet. Doch die Daten der 250 UBS-Kunden waren bereits weitergeleitet worden. Der Washingtoner Wirtschaftsanwalt George Clarke denkt, dass »diese Kundenliste dem amerikanischen Fiskus zweifellos schon bekannt war«. Man kann davon ausgehen, dass die Amerikaner sich eine Namenliste aushändigen liessen, die sie bereits besitzen. Das Ziel ist weniger die Umsetzung der steuerlichen Verfolgung, als die UBS und die schweizerischen Behörden zu verpflichten, ihre eigenen Gesetze zu verletzen. Es handelt sich deshalb um einen regelrechten Akt internationaler Machtausübung, durch den die US-Administration in der Lage ist, eine Entscheidung aufzuzwingen, die den gesetzlichen Rahmen verletzt. Die positive Antwort der UBS sowie deren Legitimation durch die eidgenössischen Kontrollbehörden rücken die US-Administration in eine Position, die ihr erlaubt, neue Forderungen zu stellen, die sich wiederum ausserhalb aller Legalität bewegen. Die amerikanische Souveränität definiert sich somit nicht nur durch die Fähigkeit, eine Ausnahmeregelung zu fordern, sondern vor allem einen dauerhaften Ausnahmezustand durchzusetzen.
 
Diese Vorgehensweise erinnert an die Art und Weise, mit der die USA von den europäischen Behörden den Transfer der PNR-Daten* der Flugpassagiere erhalten hat, wie auch die finanziellen Informationen über die EU-Bürger. Sie haben zuerst einen reinen Machtakt durchgesetzt, um unter Verletzung des europäischen Rechts an persönliche Informationen zu gelangen. Dieses Vorgehen wurde in der Folge durch Verträge mit der EU legitimiert. Die Tatsache, dass die US-Administration über den auf amerikanischem Boden stehenden Server der Firma Swift über die Gesamtheit der Informationen verfügt, die mit internationalen finanziellen Transaktionen zusammenhängen, erlaubt die Vermutung, dass sie einen Grossteil der von der UBS verlangten Angaben über 52 000 Betrüger des amerikanischen Fiskus bereits besitzt. Erinnern wir uns ebenfalls daran, dass die US-Behörden dank Remotegate** über einen Spezialzugang zur Überwachung des Informationsaustausches zwischen Banken innerhalb der Schweiz verfügen. Das von der Bank benutzte Verschlüsselungssystem könnte den Ermittlungen der NSA (National Security Agency), der in diesem Bereich spezialisierten amerikanischen Spionageagentur, nicht widerstehen. Auch die codierte Sprache, die von den Vermögensverwaltern der UBS benutzt wird, könnte einen Ermittler nicht lange täuschen: zum Beispiel «orange» für Euro, «grün» für Dollar, «Schwan» für eine Million und eine «Nuss» für 250 000. Das Wesentliche für die amerikanischen Behörden bei ihren letzten Forderungen ist auch, sich die Informationen unter Verletzung der schweizerischen juristischen Verfahren zu verschaffen. Damit soll der Staat gezwungen werden, seine Hoheitsrechte zugunsten der US-Behörden aufzugeben. Am Sonntag, den 22. Februar, betonte jedoch der Schweizer Bundesrat die Souveränität des Landes, als er gegen die von der USA angedrohten einseitigen Massnahmen protestierte und seine Teilnahme an einer Anhörung zum Thema Steuerfragen und UBS-Affäre im amerikanischen Senat annullierte.
 
Diese neue amerikanische Machtausübung ist Teil einer Reorganisation des internationalen Finanzsystems, das mittels Bekämpfung des Steuerbetrugs zwischen «Steueroasen», zu denen die Schweiz gehören soll, und offshore-centers, wie zum Beispiel die Finanzplätze in der Karibik, unterscheidet. Vollständig durch die US-Behörden kontrolliert, könnten letztere alle ihre Aktivitäten weiterführen, zum Nachteil ihren negativ benannten Konkurrenten. Die Vereinigten Staaten und ihre Satelliten in der Karibik kontrollieren einen Markt des »grauen Geldes«, der fast ebenso gross ist wie derjenige der Schweiz, da sie in der Verwaltung von »grenzüberschreitenden Vermögen« nach dem Bankenplatz Schweiz an zweiter Stelle erscheinen. Als Folge der US-Offensive könnte die Schweiz, die immer noch ein Drittel des weltweiten Marktes für ausserhalb des Ursprungslandes verwaltete Spargelder beherbergt, sehr schnell das Feld ihrem Hauptkonkurrenten überlassen.
 
Anmerkung politonline: »Die Schweiz darf keinen Millimeter nachgeben«, hiess es am 8. 4. in der Basler Zeitung. Der automatische Informationsaustausch über ausländische Inhaber von Konten muss verhindert werden. »Das Berufsgeheimnis und der Schutz der Privatsphäre sind unverhandelbar. Sonst stürzt eine der tragenden Säulen unseres Systems ein. Der Schutz der Privatsphäre ist ein universeller Wert, den wir mit gutem Gewissen verteidigen können. Im Fall der Zinsbesteuerung haben wir einen Weg gefunden, diesen Wert zu schützen und der EU trotzdem entgegenzukommen.« Oswald Grübel, der jetzt die Führung der UBS übernommen hat, erklärte laut der Tribune de Genève 2 am 26. 2. in einem Interview im Deutschschweizer Fernsehen, dass er davon ausgehe, dass das Schweizer Bankgeheimnis noch mindestens 75 Jahre bestehen werde, selbst wenn es allenfalls ein bisschen an neue Begebenheiten angepasst werden müsse. Wie die Zeitung schreibt, haben 38 Jahre Tätigkeit bei der CS, bis hin zur Bekleidung der höchsten Funktion zwischen 2004 und 2007, den Ruf Grübels als Mann mit Nerven aus Stahl bestätigt. Gemäss einer Quelle der Tribune habe dieser noch vor der offiziellen Bestätigung seiner Ernennung mit einem engen Mitarbeiter von Barack Obama telefoniert, um ihm die folgende Botschaft mitzuteilen: »Die UBS erkennt alle Fehler, die sie seit 2000 gemacht hat, an und könnte zur Begleichung aller Forderungen alle Aktivitäten in den Vereinigten Staaten beenden, insbesondere diejenigen des Investment Bankings, und somit nahezu 34 000 Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit entlassen.« Im Klartext: Die Vereinigten Staaten haben gedroht, der amerikanischen Filiale der UBS die Banklizenz zu entziehen, wenn die Bank die Namen der Kontoinhaber in der Schweiz nicht herausgibt. Dann sei es drum!, signalisierte Grübel. Nun ist es die UBS, die Uncle Sam droht, ihn mit zusätzlichen 34 000 Arbeitslosen mitten im Wirtschaftsdebakel in Verlegenheit zu bringen, falls die USA nicht ein bisschen »Wasser in ihren Whiskey tut«. Oswald Grübel ist also nicht jemand, der sich etwas vormachen lässt.
 
 
1 http://www.zeit-fragen.ch/ausgaben/2009/nr9-vom-432009/usa-verfuegen-ueber-elektronischen-zugang-zum-innerschweizerischen-bankenverkehr/ Zeit-Fragen Nr. 9 /4. 3. 09
Jean-Claude Paye ist ein belgischer Soziologe und Autor von «Das Ende des Rechtsstaats», Rotpunktverlag, Zürich 2005; alle Hervorhebungen durch politonline
* In einem Passenger Name Record (PNR), zu deutsch Passagiernamensregister, werden alle Daten und Vorgänge rund um eine Flugbuchung (oder auch Hotel-/Mietwagenbuchung) elektronisch aufgezeichnet und über einen gewissen Zeitraum auch nach Ende der Flugreise noch in den jeweiligen Computerreservierungssystemen gespeichert.
** Remotegate ermöglicht Finanzinstituten den online-Zugang zum Schweizer Zahlungsverkehr und zum Zahlungsverkehr im Euro-Raum, ohne zusätzliche Schnittstelle, dies rund um die Uhr und weltweit.»
2 Quelle: Tribune de Genève vom 27.2.2009 UBS-Grübel: den Spiess umdrehen