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DIE UMWELT-KILLER
d.a. Kein Tag ohne Klimahysterie; kein Tag ohne haltlose, unfundierte Übertreibungen! So heisst es bei der hinsichtlich der für uns aufbereiteten Weisungen führenden UNO-Institution IPCC, dem Intergovernmental Panel on Climate Change, längst unisono, dass das Klima den Weltfrieden gefährdet.....
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ARTIKEL |
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E-Voting: Zum Scheitern verurteiltes Prestige-Projekt 04.03.2018 20:42
Aller Warnrufe zum Trotz drückt der Bund aufs Tempo
und will Fakten schaffen, die nicht mehr umzukippen
sind. Bis zu den eidgenössischen Wahlen 2019 soll die elektronische Stimmabgabe
(E-Voting) in zwei Dritteln der Kantone zum Einsatz kommen. Die gesetzlichen
Grundlagen sollen aber erst 2020/2021 beraten werden. Noch bleibt Zeit, die
Notbremse zu ziehen. Lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende!
Seit dem Jahr 2000 treiben
Bund und Kantone Projekte zur Einführung der elektronischen Stimmabgabe voran.
2004 kam E-Voting erstmals bei einer eidgenössischen Abstimmung versuchsweise
zum Einsatz. Als Pionier-Kanton profilierte sich Genf, das ein eigenes
E-Voting-System entwickelte und beherbergt, dem sich verschiedene andere
Kantone angeschlossen haben. Das zweite, von mehreren Kantonen genutzte System
wird von der Post getragen.
Seriöse Prüfung gerechtfertigt
Dass nicht wenige Bürger die
Idee, per Mausklick abzustimmen, auf den ersten Blick begrüssen und darin
gewisse Vorteile erkennen mögen, ist nachvollziehbar. Auch dass sich
Auslandschweizer-Organisationen seit Jahren zu Recht über regelmässig verspätet
eintreffendes Abstimmungsmaterial beklagen und in E-Voting ein ihr
demokratisches Mitbestimmungsrecht sicherndes Mittel sehen, mag einleuchten. So
ist grundsätzlich auch nichts dagegen einzuwenden, wenn der Bund die Vor- und
Nachteile von E-Voting prüft und eine Einführung seriös und ergebnisoffen
testet. Kein Verständnis ist aber aufzubringen, wenn die verantwortlichen
Stellen die Erfahrungen einseitig schönreden und sich der Kritik verweigern. In
den 14 Kantonen, die bis anhin Erfahrungen mit E-Voting gemacht haben, fallen
die Erfolge nämlich – gelinde gesagt – bescheiden
aus.
Bund bleibt stur
Die Testphasen waren
begleitet von Pleiten, Pech und Pannen und hinterliessen breites Misstrauen.
2012 konnte ein im Kanton Luzern angemeldeter Auslandschweizer seine Stimme
zwei Mal abgeben. Im Kanton Zürich wurden unleserliche Verifizierungscodes
verschickt. Im Juli 2013 deckte ein Genfer Spezialist beim E-Voting-System von
Genf eine Schwachstelle auf, die es ihm erlaubt hätte, durch das Einschleusen
eines Virus auf den Computern von Stimmbürgern deren Stimmen von einem Ja zu
einem Nein zu fälschen, ohne dass diese etwas bemerkt hätten. Diese Liste
liesse sich um einiges erweitern.
Trotz all dieser Tiefschläge
hält die Bundeskanzlei stur an ihren Plänen fest: E-Voting ist in der Schweiz
flächendeckend einzuführen. Erst für Auslandschweizer, danach aller Voraussicht
nach für alle Stimmberechtigten. Man habe aus den Fehlern gelernt und die
Systeme laufend verbessert. Sie seien absolut sicher vor
Hacker-Angriffen. Das sehen allerdings längst nicht alle, die sich mit der
Thematik auskennen, so gelassen. Es gibt renommierte Warner, wie den
IT-Experten Gunnar Porada oder den Chaos Computer Club Schweiz, welcher die
landesbesten Hacker vereinigt.
Staatspolitisch gefährlich
Ein weiterer prominenter
E-Voting-Gegner ist der ETH-Ingenieur René Droz, der für die Schweizer Armee
während zehn Jahren das «Computer-Emergency-Response»-Team leitete und nun
pensioniert ist. In der «SonntagsZeitung» vom 15. Oktober 2017 äusserte er
ernsthafte Sicherheitsbedenken. Am Beispiel der Masseneinwanderungs-Initiative
erklärte er, welch fatale Auswirkungen potentielle Manipulationen haben können:
Wären schweizweit 20.000 Ja-Stimmen als ungültig erklärt worden, wäre die
Vorlage zu einem Nein gekippt. Nachzuvollziehen, ob und welche Stimmen
manipuliert worden wären, sei kaum machbar.
Unverständliche Nachzählung
Im Gegensatz zur brieflichen
Stimmabgabe, bei welcher die Stimmzettel in physischer Form bei den Gemeinden
gelagert und somit jederzeit nachgezählt werden können, ist bei E-Voting
nämlich die Möglichkeit zur transparenten Abstimmungskontrolle nicht gewährleistet. Die abgegebene Stimme versinkt in einem
digitalen Speichermeer von Bytes und Bits, ohne dass der Stimmbürger die
Vorgänge nachvollziehen könnte.
Während brieflich
eingegangene Stimmen von schweizweit mehreren Zehntausend Urnenbüromitgliedern
ausgezählt werden, die sich gegenseitig auf die Finger schauen, kann die
Stimmen-Auszählung bei E-Voting nur von einzelnen IT-Spezialisten vorgenommen
werden. Bei ihnen liegt die ganze Macht. Da nützt es auch nichts, dass die
Verantwortlichen bei kritischen Nachfragen gerne erwähnen, dass die ›Erwahrung der elektronischen
Stimmabgabe‹
in Anwesenheit eines Notars und von Polizeivertretern
passiere und ›mittels
Video live‹
mit verfolgt werden könne. Die Abläufe sind und bleiben naturgemäss viel zu
technisch. Eine transparente und für alle Bürger verständliche Nachzählung ist
de facto unmöglich. Nur ein transparentes Auszählverfahren stärkt das
Vertrauen, dass Wahlfälschungen nicht vorkommen können – oder, käme es zu
Versuchen, dass diese aufgedeckt werden.
E-Banking nicht vergleichbar
Zudem hinkt der Vergleich
mit dem E-Banking. Bei elektronischen Banküberweisungen muss der Kunde
eindeutig identifiziert werden können. Bei E-Voting darf genau das nicht der
Fall sein. Es muss schliesslich ausgeschlossen sein, dass registriert wird, ob
jemand zu einer Abstimmungsvorlage mit Ja oder Nein gestimmt hat. Das
Stimmgeheimnis muss gewahrt bleiben.
Auffällig ist: Es sind hauptsächlich IT-affine Kreise, die den Widerstand gegen
E-Voting anführen. Exponenten des Chaos Computer Clubs prägen schon seit Jahren
die Losung: »Wir wissen zu viel über Computer,
um ihnen die letzten Reste der Demokratie anzuvertrauen.« Sie befürchten Angriffe fremder Staaten oder bezahlter
Hacker-Organisationen mit dem Zweck, Abstimmungen zu manipulieren. Seit den
Enthüllungen von Edward Snowden wisse man ja, wozu Geheimdienste in der Lage
seien.
Hacker-Gefahr
Auszuschliessen sind
Hacker-Attacken von aussen in Zeiten internationaler Cyber-Attacken als Form
von Wirtschaftskrieg mitnichten. So meldete, wie die ›SonntagsZeitung‹ publik machte, der Schweizerische
Nachrichtendienst des Bundes (NDB) offenbar schon Sicherheitsbedenken an. Der
Luzerner SVP-Nationalrat Franz Grüter schrieb dazu im Juli 2017:
»Das kriminelle Netz an Akteuren in diesem Bereich wird
immer grösser. Es ist geradezu naiv zu glauben, dass Abstimmungsserver
sicherer seien als Computer von Grossfirmen, staatlichen Verwaltungen oder vom
Militär, die mit hohem Sicherheitsaufwand bereits gehackt werden konnten.« In den
USA sei es einem Universitätsteam gelungen, in ein E-Voting-System einzudringen
und Resultate zu verändern. Das Eindringen wäre unerkannt geblieben, hätten
sich die Forscher nicht zu erkennen gegeben. Die IT-Forscher hätten sogar
festgestellt, dass auch Angriffsversuche aus China und dem Iran erfolgt seien.
Keine Erhöhung der Stimmbeteiligung
Wer angesichts dieser
Vorbehalte meint, E-Voting vermindere für den einzelnen Stimmbürger wenigstens
den administrativen Aufwand im Vergleich zur brieflichen Stimmabgabe, täuscht
sich. Wer elektronisch abstimmt, muss nach wie vor mit der Post bedient werden.
Abstimmende erhalten Zahlen-Codes per Brief
zugestellt, mit denen man sich auf einer angegebenen Internetseite einloggen
muss. So hatte E-Voting auch in keinem einzigen Kanton, der es für
Auslandschweizer oder einzelne Gemeinden getestet hat, einen positiven Einfluss
auf die Stimmbeteiligung. Sogar für den Bund selbst, so war in früheren
Arbeitspapieren zu lesen, steht ein Anstieg der Stimmbeteiligung nicht im
Zentrum seiner Anstrengungen.
Horrende Kosten
Über 700 Millionen Franken
würde eine flächendeckende Einführung von E-Voting dereinst in der Schweiz
kosten, rechnete der Bund im Jahr 2007 vor. In Tat und Wahrheit dürften die
realen Kosten um ein x-faches höher liegen, wie die Erfahrungen etlicher
anderer IT-Projekte des Bundes zeigen. Schon im Jahr 2011 gab der Kanton Zürich
bekannt, dass jede einzelne elektronisch abgegebene Stimme eines
Inlandschweizers 50, diejenige eines Auslandschweizers 150 Franken kostete. In
einer Antwort auf eine SVP-Anfrage im Kantonsrat bestätigte 2013 auch der
Luzerner Regierungsrat, dass eine elektronisch abgegebene Stimme über 50 %
teurer ist als eine brieflich erfolgte Stimme. Hinter den Kulissen stören sich
diverse Kantone an den hohen Kosten. Laut ›SonntagsZeitung‹ lehnen Zwei Drittel der Kantone die E-Voting-Pläne des Bundesrats
ab.
Kaum ein Land setzt mehr auf E-Voting
Der kritische Beobachter
fragt sich: Wenn E-Voting nicht dazu beiträgt, dass mehr Auslandschweizer oder
vor allem auch Junge abstimmen gehen, welchen Nutzen bringt die horrende Kosten
verursachende Übung dann sonst? Orientiert sich die Schweiz etwa an anderen
Staaten, die womöglich positive Erfahrungen mit der elektronischen Stimmabgabe
gemacht haben? Das wohl kaum. Neben Estland ist die Schweiz das einzige Land in
Europa, das noch immer auf E-Voting setzt. In Holland haben Gerichte das
elektronische Wählen bereits 2006 verboten. Auch Frankreich und Irland haben
sich aus Sicherheitsüberlegungen vom E-Voting verabschiedet. Wegen erwiesener
Sicherheitslücken hat Norwegen, das kurz vor der flächendeckenden Einführung
stand, E-Voting 2014 wieder abgeschafft.
Stopp auch in Österreich und Deutschland
Das deutsche
Bundesverfassungsgericht erklärte 2009 elektronisches Wählen für
verfassungswidrig. Es müsse auch für »Menschen ohne technische
Fachkenntnisse« möglich sein, die Wahl komplett
nachzuvollziehen. Dazu dürfen Wählerstimmen zu keiner Zeit einzig und allein in
elektronischen Speichern abgelegt sein. In Österreich zog die Regierung die
Reissleine nach diversen Pannen bei Studentenwahlen, wo E-Voting zum Einsatz
kam. Der ehemaligen österreichischen Wissenschaftsministerin Beatrix Karl wird
dabei folgendes Zitat zugeschrieben: »E-Voting widerspricht den
verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der freien, geheimen und persönlichen
Wahl.«
Lassen sich die E-Voting-Pläne des Bundes bei nüchterner Betrachtung
tatsächlich noch mit rationalen Argumenten rechtfertigen? Noch lenken die
Bundesbehörden nicht ein. Die Zukunft könnte aber Spannung versprechen. Ein
überparteiliches Komitee teilte kürzlich mit, eine Volksinitiative für ein
E-Voting-Verbot lancieren zu wollen.
»Die Leute, so der russischer Diktator Josef Stalin, »die die Stimmen abgeben, entscheiden nichts. Die Leute, die
die Stimmen zählen, entscheiden alles«
Anmerkung: Es stellt sich ferner die Frage,
wie der Umstand zu beheben wäre, dass noch immer ein grosser Teil der älteren
Bevölkerung keinen Internet-Anschluss hat resp. möchte.
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