Die Staatsfunktionäre und das Recht auf Eigentum - Deutschlands Hatz auf alle Vermögenden

Wer mit Gesetzen oder deren Ausführung nicht einverstanden ist, kann sich um solche Gesetze und Anordnungen selbstverständlich nicht einfach foutieren. Wer in der Demokratie als unhaltbar oder unerträglich Beurteiltes ändern will, hat mittels persönlicher Einflussnahme gesetzliche Verbesserungen zu erwirken. Das gilt auch für Steuergesetze. Steuerhinterziehung ist keine akzeptable Antwort auf als schlecht befundene Gesetze.

Pflicht und Kritik
Andererseits darf jedermann schlechte Gesetze kritisieren. Und jeder darf beurteilen, ob das Ausmass der Besteuerung der Bürger durch den Staat mit den Leistungen dieses Staates für die Bürger sich etwa im Gleichgewicht befindet. Schliesslich ist jeder Staatsbürger mit der Tatsache konfrontiert, dass Steuerhinterziehung vor allem dort grassiert, wo die Besteuerung der Leistungsträger den Charakter des Abrisses annimmt, weil die Staatsfunktionäre zunehmend nur noch darauf bedacht sind, den Funktionärsapparat - ihre Einnahmequelle - immer weiter aufzublähen, ohne dass Dienstleistungen verbessert würden.
 
Die Grenze des Erträglichen
Die Grenze des für den Steuerzahler Erträglichen haben insbesondere mehrere EU-Staaten deutlich überschritten. Früher dank guter Rahmenbedingungen erfolgreiche Industrie- und Dienstleistungsländer -  ersticken sie heute in der von Brüssel ausgehenden, die Finanzen des Staates zerrüttenden Gleichschaltungsbürokratie. Vor allem Deutschland - vor fünfzig Jahren noch Schauplatz eines legendären «Wirtschaftswunders» - mutierte als Folge der «EU-Harmonisierung» zum Hochsteuerland. Die Besteuerungsgesetze sind dort inzwischen so kompliziert geworden, dass selbst reine Lohnempfänger - wenn sie nicht bloss von der Hand in den Mund leben - auf Fachberatung angewiesen sind, wenn sie sich nicht im Dschungel der Vorschriften hoffnungslos verheddern wollen. Laufend werden dort neue «Vereinfachungs-Gesetze» erfunden - ohne dass die alten Gesetze, die zu vereinfachen wären, aufgehoben werden. Damit wird der Paragraphendschungel bloss komplizierter, undurchdringlicher, in der Anwendung willkürlicher. Selbst Spezialisten fehlt der volle Überblick. Tausende von Deutschen - auch solche, die dem unerträglich gewordenen Hochbesteuerungs-Dschungel mittels Wohnsitzverlegung in die Schweiz den Rücken gekehrt haben - singen dieses Lied. Die Lektüre von Leserbriefseiten in deutschen Zeitungen spricht Bände dazu.
 
Verfolgungsjagd - und ihre Wirkung
Wenn ein Staatsapparat trotz einer als zunehmend unmässig empfundener Besteuerung der Untertanen weiterhin masslos Schulden anhäuft, wie das in Deutschland seit Jahren Tatsache ist, dann darf sich niemand wundern, dass die vom Fiskus besonders geschröpften Vermögenden immer mehr Phantasie entwickeln, wie man erworbenes Eigentum vor dem sich als Moloch gebärdenden Staat schützt. Meist werden zuerst bewegliche Vermögensteile ins Ausland transferiert. Zeichnet sich keine Besserung ab, folgen nicht selten die Vermögenden selbst ihren bereits im Ausland placierten Vermögen. Deutschland kann davon ein wahrhaft vielstrophiges Lied singen. Die Regierenden - welcher Couleur auch immer - des Hochsteuerlandes Deutschland reagieren auf ihre Weise auf die zunehmende Steuerflucht: Bereits zur Kanzlerzeit Gerhard Schröders hat der damalige Finanzminister Hans Eichel triumphierend die vollständige Ausmerzung des deutschen Bankgeheimnisses gefeiert. Auf jedes Bankkonto habe der deutsche Fiskus - auch wenn kein konkreter Verdacht vorliege - jederzeit vollständigen Durchblick. Jeder Kontoinhaber stehe buchstäblich nackt vor der Steuerbehörde. Was aber tut der Bürger, der die vollständige Blösse gegenüber den sich auf Steuerjagd befindenden Funktionären weniger schätzt? Er weicht aus, setzt sich ab, schafft zuerst sein Vermögen in ein anderes, eigentumsfreundlicheres Land, übersiedelt oft schliesslich selbst dorthin. Man könnte diesen Prozess als «Abstimmung mit den Füssen» bezeichnen.
 
Geheimdienst-Einsatz gegen eigene Bürger
Deutschland antwortet auf seine Weise: Der Nachrichtendienst wird von Terroristenjagd auf Eigentümerjagd umgepolt. Selbst in sogenanntem «befreundetem Ausland» wird er gegen eigene Bürger eingesetzt. Unter Anwerbung zwielichtiger, im Falle Liechtensteins rechtmässig verurteilter Gestalten als Informanten, denen man für im Ausland illegal - also kriminell - beschaffte Steuerdaten Millionenbeträge bezahlt. Für die man auf Grund ihrer geschäftstüchtigen Zwielichtigkeit aufwendigen Personenschutz aufziehen muss. Gesetze von sogenannten «Partnerstaaten» (Liechtenstein ist immerhin EWR-Mitglied) werden von der EU-Grossmacht Deutschland dabei skrupellos mit Füssen getreten. Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat, können derart illegal beschaffte Steuerdaten in einem ordnungsgemässen Verfahren nicht als Beweismittel eingesetzt werden. Doch auch gegen dieses Hindernis scheinen die Fahnder ein Mittel gefunden zu haben - das fragwürdigste, das sich denken lässt: Voraus-Diffamierung zwecks Vorverurteilung der Anvisierten.
 
Fertigmacher-Strategie
Weshalb waren, als der Chef der deutschen Post, Klaus Zumwinkel, ins Visier der Steuerfahnder geriet, die Medien bereits auf dem Platz, als die Steuerfahnder im Morgengrauen vor der Villa des Beschuldigten erst vorfuhren? Wer hat diese Medienleute informiert, aufgeboten? Etwa die Untersuchungsbehörde selbst? Mit welcher Berechtigung? Ist sie sich bewusst, dass sie bloss über illegal beschaffte «Beweismittel» verfügt, die in einem ordentlichen Verfahren wenig Wert haben? Greift sie deshalb zu einer Strategie der Einschüchterung, der diffamierenden Blossstellung, des persönlichen Fertigmachens - weil juristisches Belangen mit illegal beschafften Beweismitteln nicht erfolgversprechend ist?
 
Unschuldsvermutung - nicht für Vermögende?
Selbst Mörder haben Anrecht auf die Unschuldsvermutung bis zu dem Moment, da sie ihres Verbrechens überführt und rechtmässig verurteilt werden. Gilt die Unschuldsvermutung für Eigentümer grosser Vermögen nicht? Werden Eigentümern gegenüber alle Methoden niederträchtigen Fertigmachens deshalb angewendet, weil die hinter den Fahndern stehenden Politiker längst dafür gesorgt haben, dass sich in der Öffentlichkeit für Eigentümer - pauschal als Halb- oder Ganzkriminelle verdächtigt - niemand mehr wehrt? Gilt Eigentümern gegenüber eine Art neues, im Wirtschaftskrieg entwickeltes Kriegsrecht? Nicht jeder Eigentümer ist ein Schurke. Gut möglich, dass die Form, wie Eigentümer bereits lange vor einer formellen Anklageerhebung im Deutschland von heute heimgesucht werden, nicht wenige durch und durch ehrlich steuernde Eigentümer dazu bewegen könnte, sich allmählich in eigentumsfreundlicheren Gefilden auf dieser Welt niederzulassen. Und nicht zu vergessen: Die Gleichen, welche diese alle Mittel illegaler Vorverurteilung skrupellos nutzende Hatz auf angebliche und tatsächliche Steuersünder inszenieren, stehen massgeblich auch hinter der widerrechtlichen EU-Kampagne gegen die hier verfassungsmässig verankerte kantonale Steuerhoheit in der Schweiz. Gegen Schwächere (wie Liechtenstein) nutzen sie jedes Mittel. Vor Stärkeren - etwa England, auf dessen Finanzplatz London das auch in Liechtenstein angewendete Stiftungsrecht entwickelt wurde - schweigen sie. So präsentiert sich «EU-Rechtsordnung» im 21. Jahrhundert.
 
Stunde der Heuchler 
Vollends unappetitlich wird die medial so perfekt aufgezogene Hatz auf Vermögende, wenn sich die selbsternannten Ankläger vor die Kameras drängen, die Politiker - sich in moralisierender Entrüstung den angeblichen oder tatsächlichen Steuersündern gegenüber regelrecht überschlagend. Mitunter sich auch in pure Lümmeleien verlierend - etwa wenn der SPD-Boss Kurt Beck den souveränen Staat Liechtenstein des «Raubrittertums» und der «organisierten Kriminalität» bezichtigt - «partnerschaftlicher Umgangston» von grossen EU-Staaten kleineren Partnern gegenüber. Wie halten sie es, die Politiker, denn mit den Steuergeldern? Ganz einfach: Sie sitzen an jenen Schalthebeln, wo Steuergesetze gemacht werden, wo insbesondere über Freibeträge entschieden wird. Und die Politiker haben sich selbs -, die Classe politique-  wahrhaft reichlich mit Privilegien eingedeckt.
 
Ausgangspunkt der exorbitanten, sich selbst zugestandenen Entschädigungen für alles und jedes ist übrigens Brüssel, dessen EU-Parlament seine faktische Bedeutungslosigkeit hinter um so exorbitanteren Spesenentschädigungen für seine Mitglieder zu tarnen versucht. Längst hat diese von Masslosigkeit geprägte Entschädigungssucht auf die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten übergegriffen. Was andere aus eigener Tasche zu leisten haben, entnehmen Parlamentarier als Herr über Gesetze und Verordnungen kurzerhand öffentlichen Kassen: Pauschalen für besuchte (allenfalls auch nicht besuchte) Sitzungen. Entschädigungen für (nicht ausgesprochen spärliche) Verpflegung, für (dem Luxus alles andere als abholde) Unterkunft, für unzählige Reisen an Wohnsitz- und Ferienresidenzen, zu Sondersitzungen an den mondänsten Orten Europas. Entschädigungen für in Anspruch genommene Assistenz, für Sekretärinnen, für (unkontrollierbare, interessanterweise immer an attraktiven Ferienorten stattfindende) Sprachweiterbildung und was der Annehmlichkeiten mehr sind. Abzocke beherrscht die Szene. Und jene, die derzeit so wortreich über angebliche oder tatsächliche Steuersünder herfallen, haben solche Abzocke für sich selbst einfach als legal erklärt. Für die Öffentlichkeit wird es zunehmend schwieriger, zu beurteilen, wer die von den Steuerzahlern zu speisenden öffentlichen Haushalte am skrupellosesten melkt.
 
Chefredaktor Dr. Ulrich Schlüer in der Ausgabe der  «Schweizerzeit» vom 22. 2. 2008;
Siehe auch Die EU - Das Superkonto auf politonline