Integration verbessern und Missbräuche bekämpfen - Wie weiter in der Asyl- und Ausländerpolitik?

Kürzlich hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zu den Ausführungsbestimmungen zum neuen Ausländer- und Asylgesetz eröffnet. Nachdem einzelne Bereiche des revidierten Asylgesetzes bereits auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten sind, sollen die restlichen Bestimmungen des Asylgesetzes sowie das neue Ausländergesetz am 1. Januar 2008 eingeführt werden. Mit der konsequenten Durchsetzung dieser Gesetze und Verordnungen wird die Schweiz eine verantwortungsvolle Ausländer- und Asylpolitik betreiben und Missbräuche konsequent bekämpfen können. Am 24. September 2006 wurden das neue Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie das Asylgesetztes (AsylG) in einer Volksabstimmung sehr deutlich angenommen. Das neue Ausländergesetz gilt weitgehend nur für Personen aus Drittstaaten, da das Freizügigkeitsabkommen den Personenverkehr mit den EU- und EFTA-Staaten umfassend regelt.

Die im neuen Ausländergesetz und im revidierten Asylgesetz sowie den dazugehörenden Verordnungen vorgesehenen Bestimmungen verfolgen im Wesentlichen vier Stossrichtungen:       Bekämpfung von Missbräuchen im Asyl- und Ausländerbereich, Senkung der Attraktivität der Schweiz für Personen ohne Asylgrund und konsequenter Vollzug von Wegweisungen,         Neugestaltung der finanziellen Abgeltung an die Kantone sowie eine bessere Integration derjenigen Personen, die in der Schweiz bleiben
 
Bessere Integration
Die Integration von ausländischen Personen wird durch die umfassende Integrationsverordnung geregelt, welche detaillierte Bestimmungen über die Rechte und Pflichten von Ausländerinnen und Ausländern enthält, namentlich auch über die Integrationsvereinbarung. Für sozialhilfeabhängige Personen aus dem Asylbereich wird eine Integrationsverpflichtung vorgesehen. Erfolgreiche Integrationsbemühungen sollen beispielsweise für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung oder für die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach frühestens fünf Jahren berücksichtigt werden. Die Kantone erhalten eine Integrationspauschale von sechstausend Franken pro anerkannten Flüchtling oder vorläufig Aufgenommenen. Diese ist für die berufliche Integration und die Sprachförderung einzusetzen.
 
Höhere Strafen
Eine bessere Missbrauchsbekämpfung, zum Beispiel die Verweigerung der Eheschliessung bei Scheinehen, ist ebenfalls vorgesehen. Generell gibt es höhere Strafandrohungen unter anderem für Schlepper und Scheinehen. Im Weiteren soll die Aufenthaltsbewilligung bei kriminellen Personen, rechtsmissbräuchlichem Familiennachzug sowie bei fehlender Integration widerrufen werden können. Heute werden jährlich rund zehntausend neue Asylgesuche verzeichnet, 2003 waren es noch über 21'000. Die Strukturen im Asylwesen wurden entsprechend reduziert. Um ausserordentliche Situationen im Asylbereich trotzdem bewältigen zu können, wird unter Einbezug der Kantone die «Organisation für besondere Lagen» eingeführt. Mit der Anpassung der Asylstrukturen und den neuen gesetzlichen Bestimmungen werden die Bestandeszahlen im Asylbereich gesenkt und Kosten vermindert: 2004 betrugen die Ausgaben des Bundesamtes für Migration 969 Millionen Franken, während im Finanzplan 2009 noch Ausgaben von 714 Millionen Franken vorgesehen sind.  
 
Immer mehr Asylgesuche aus Eritrea
In den ersten zwei Monaten des Jahres 2007 gab es 24,7 Prozent mehr Asylgesuche als in den ersten beiden Monaten des Jahres 2006. Dieser Anstieg ist auf die Zunahme von Asylgesuchen eritreischer Personen zurückzuführen. Dabei handelt es sich um eine direkte Folge eines von der Asylrekurskommission publizierten Urteils, gemäss welchem Dienstverweigerer und Deserteure aus Eritrea als Flüchtlinge anzuerkennen sind. Dieses Urteil hat dazu geführt, dass in der Schweiz im Gegensatz zum übrigen Kontinentaleuropa die Zahl der eritreischen Asylgesuche sehr stark gestiegen ist. Im Januar und Februar 2007 wurden 529 neue Asylgesuche von eritreischen Personen registriert, während es in den ersten beiden Monaten 2006 lediglich 27 waren. Mit systematischen und aufwendigen Abklärungen im Einzelfall wirkt das BFM einer Sogwirkung bei eritreischen Asylsuchenden entgegen. Es wird auch jeweils geprüft, ob Rückweisungen in einen Drittstaat möglich sind. Ende Februar 2007 befanden sich 3’639 Personen aus dem Irak im Asylprozess. Prozentual zur Bevölkerung hat die Schweiz hinter Schweden am zweitmeisten Asylsuchende aus dem Irak aufgenommen. Irakische Asylsuchende bilden in der Schweiz die drittgrösste Gruppe.
 
 
Erschienen in der «Schweizerzeit» vom 13. April 2007; Quelle: Medienmitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) vom 28. März 2007