Wie die Justiz so gar nichts tut was der Bürger will


19. Juni 2006
An den
Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Postfach 2720
76014 Karlsruhe
 
Aktenzeichen: unbekannt
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit Schreiben vom 04. März 2006 habe ich mich in eine Angelegenheit eingeschaltet, in der es um eine Strafanzeige des israelischen Rechtsanwalts Ervin Eran Shahar aus Tel Aviv gegen den Präsidenten der Islamischen Republik Iran, Mahmoud Ahmadinedschad, und andere wegen angeblicher Verbrechen gegen das jüdische Volk geht. Eine Kopie meiner Eingabe füge ich bei. Ich bitte um Mitteilung, ob der Generalbundesanwalt inzwischen die Strafanzeige abschließend bearbeitet hat. Zwar steht es mir in keinster Weise zu, dem Generalbundesanwalt vorzuschreiben, wie er mit der Strafanzeige umzugehen hat. Nur: Als Steuerzahler bin ich daran interessiert, daß die Behörde des Generalbundesanwalts effizient (wirksam und wirtschaftlich) arbeitet, sich also nicht wochen- oder gar monatelang mit einem Vorgang beschäftigt, der sich schnellstens in der Weise erledigen läßt, daß kurzerhand  auf den aus zwei Sätzen bestehenden Text aus dem Bescheid vom 01. April 2003 in der Sache 3 ARP 16/03-3 zurückgegriffen wird. Mit diesem Bescheid hat es der Generalbundesanwalt abgelehnt, Ermittlungen gegen den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika George W. Bush und andere ausländische Staats- und Regierungschefs wegen der Vorbereitung und der Durchführung des völkerrechtswidrigen Krieges gegen den Irak einzuleiten, dem bisher über 100.000 Menschen, vorwiegend Frauen und Kinder, zum Opfer gefallen sind. Die Ablehnug hat er damit begründet, daß ausländische Staats- und Regierungschefs regelmäßig personale bzw. funktionale Immunität nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts (vgl. Folz/Soppe NStZ 1996, 576 <578> m.w.N.; Kreß, GA 2003, 25 <27>) genießen und daher gemäß § 20 Abs. 2 GVG grundsätzlich nicht der deutschen Gerichtsbarkeit (Kissel, Komm. zum GVG, § 20 Rn. 2 m.w.N.) unterliegen.
 
Wenn ich schreibe: "monatelang", so kommt das nicht von ungefähr. Denn in einem Bericht des Online Pressedienstes haGalil.com vom 27.02.2006 heißt es: Die Anzeige wurde an Generalbundesanwalt Kay Nehm gesendet. Seine Pressesprecherin Frauke-Katrin Scheuten bestätigte, dass die Anzeige am Donnerstag (23.02.2006) eingegangen sei. Sie werde jetzt geprüft, was einige Monate dauern könnte. Zu weiteren Fragen wollte sie sich nicht äußern.
 
Mit freundlichen Grüßen Armin Fiand
 
Rechtsanwalt
D-22399 Hamburg
 
Der vorausgehende Vorgang ist unter Strafanzeige vom 17. 3. 2005 auf politonline einsehbar