Der Bundesrat fürchtet die Gegen-Behördenpropaganda-Initiative wie der Teufel das Weihwasser und hat extraeinen sogenannten Gegenentwurf erarbeitet. (Bitte nicht auf das New speak-Wort "Information" hereinfallen!)

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Staatspolitische Kommission des Nationalrates
MEDIENMITTEILUNG

Behördeninformation statt Behördenpropaganda: Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative in Vernehmlassung
                                     
Der Bundesrat soll vor Volksabstimmungen über die Haltung der Bundesbehörden informieren und sich dabei an bestimmte Grundsätze halten. Dies will die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates neu im Bundesgesetz über die politischen Rechte festhalten. Sie hat zur entsprechenden Vorlage das Vernehmlassungsverfahren, welches bis Ende Juni dauert, eröffnet. Die Vorlage ist als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" konzipiert und setzt das Anliegen der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Didier Burkhalter (FDP, NE) um, die eine Grundsatznorm zur Information des Bundesrates vor eidgenössischen Abstimmungen verlangt ( 04.463 Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen).

Der Bundesrat soll vor Volksabstimmungen nicht mit einem Maulkorb versehen werden. Er soll im Gegenteil aktiv über die Haltung der Bundesbehörden informieren. Die SPK teilt hier die Auffassung des Bundesrates, welcher sich entsprechend gegen die Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" ( 05.054 ) ausgesprochen hatte. Anders als der Bundesrat ist die SPK allerdings der Ansicht, dass der Grundsatz der aktiven Informationspolitik vor Volksabstimmungen sowie die der Information zugrunde liegenden Kriterien, welche bisher in einem Leitbild festgehalten waren, gesetzlich verankert werden sollten.
Die SPK hat deshalb eine entsprechende Ergänzung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte ausgearbeitet. Mit der neuen Bestimmung wird der Bundesrat gesetzlich dazu verpflichtet, umfassend über eidgenössische Abstimmungsvorlagen zu informieren. Dabei hat er die Haltung der Bundesbehörden zu vertreten und die Information kontinuierlich, sachlich, transparent und verhältnismässig vorzunehmen.
Mit dieser Vorlage präsentiert die SPK einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Damit wird auch eine öffentliche Diskussion über die Behördeninformation in Gang gesetzt, wobei der negativen Vorgabe der Volksinitiative eine positive Antwort seitens der Bundesbehörden gegeben wird.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. Juni 2006. Die Vorlage kann bei der Bundeskanzlei, welche die Vernehmlassung im Auftrag der SPK durchführt, bezogen werden: Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Recht, Bundeshaus West, 3003 Bern.
Sie ist auch per Internet greifbar: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html oder http://www.parlament.ch/homepage/ed-berichte-parl-org/ed-pa-berichte-parlament-spk.htm .
Es ist vorgesehen, die Vorlage in der Wintersession im Nationalrat zu behandeln.
Die Kommission tagte am 30./31. März 2006 in Bern unter der Leitung von Nationalrat Andreas Gross (SP/ZH).
 
Bern, 3. April 2006     Parlamentsdienste

Auskünfte:
Andreas Gross, Kommissionspräsident, Tel. 079 401 71 01
Ruth Lüthi, stv. Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 04