"Kriminelle" Staatsanwälte - "Criminal" Prosecutors/State-Attorneys

Die Rolle der Staatsanwälte in diesem unserem Lande ist vielen deutschen Bürgen nicht klar. 99 Prozent aller Deutschen halten Staatsanwälte für Garanten von Recht und Gesetz, für Hüter des Rechtsstaats. Ohne Ansehen der Person verfolgen sie Verstöße gegen unsere Rechtsordnung und übergeben ihre Erkenntnisse unabhängigen Richtern, die alsdann Recht sprechen. Das Ganze läuft unter dem Begriff "Legalitätsprinzip". Vor dem Gesetz sind danach alle Deutschen gleich.

So steht es auf dem Papier. Doch Papier ist bekanntlich geduldig. 60 Jahre nach Überwindung der Nazi-Diktatur haben sich in Deutschland gefährliche „Standards“ ausgebildet. Seit Jahren weisen korrekte Richter und Staatsanwälte auf explizit „kriminelles“, d.h. aktiv ungesetzliches Verhalten von Kollegen hin. Ein Verhalten, das von „oben“ geduldet, bzw. angeordnet wird. Staatsanwälte an der Leine von Politikern. Insbesondere, wenn Partei-Genossen bzw. -Freunde im trüben Spiel sind. Für sie wird der Rechtsstaat zum juristischen Schlaraffenland. Die   Verfolgung selbst schwerster Vergehen wird aktiv unterbunden. Viele Politiker an der Spitze unseres Landes halten sich schon lange nicht mehr an die Regeln. Was Normalbürgern verboten ist, reizt einige Politiker offenbar ganz besonders. Deutsche Politiker in gottgleicher Position. Staatsanwälte decken ihr Tun fürsorglich ab. Der Deutsche Richterbund spricht explizit von Regierungskriminalität. Er fordert seit Jahren die Aufhebung der Weisungsgebundenheit für Staatsanwälte. Der Anwalt des Staates - ganz urdeutscher Untertan - kehrt auf Weisung selbst schwerste Vergehen höchster Staatsvertreter unter den schmutzigen Justizteppich. Im juristischen Windschatten von Polit-Tätern wie Rau tummeln sich befreundete Gangster in Nadelstreifen à la Neuber. Der Schutz krimineller Politiker und ihrer Entourage führt zur Missachtung von Recht und Gesetz. Das ist zwar nur allzu menschlich, hat mit einem Rechtsstaat jedoch nicht einmal mehr im Ansatz etwas zu tun. Das illegale Verhalten lokaler Staatsanwaltschaften führt so geradezu zwangsläufig auch zu schwersten Schäden im In- und Ausland. Der VW-Skandal zeigt dies beispielhaft.
 
Die Vorgänge um VW werden derweil immer grotesker. Die WELT berichtet, Eigenbelege von Führungskräften aus dem Jahre 1996 seien vernichtet worden. Ob sich MP Wulff das von ihm geforderte „Ausmisten“ derart kriminell vorgestellt hat? Die WELT berichtet zudem, IG Metall-Vorstand Schunk  habe 1998 an einer „Spaßreise“ nach Brasilien teilgenommen. Nach § 93 des Aktiengesetzes ist der Vorstand, der seine „Pflichten verletzt, zum Ersatz des Schadens verpflichtet“. § 116 AktG gilt deckungsgleich für den Aufsichtsrat. Damals war Piech VW-Chef. Schunk war Mitglied des Aufsichtsrates. Piech hat in den 13 Jahren seines Wirkens den Konzern an die Wand gefahren. Strategisch, finanziell und moralisch. Aufsichtsräte wie Schunk und Volkert halfen ihm dabei. In den USA säßen nicht nur diese VW-Organe längst in Untersuchungshaft.
 
In Deutschland war die zuständige Staatsanwaltschaft Braunschweig bis vor kurzem bemüht, die kriminellen Vorgänge im Landeskonzern VW aktiv zu vertuschen. Dort, wo Hitler die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt, vertuscht die Justiz sogar eine IG Metall-Pogromveranstaltung auf einem ehemaligen KZ-Gelände! Seit Jahren sitzen die Strafverfolger auf Bergen belastenden VW-Materials - und warten auf die Verjährung. Die Klärung der Betrugsvorgänge überließ man der VW-Revision! Die ist in die Betrugsabläufe und deren Vertuschung seit Jahren aktiv einge-bunden. Auf Anfrage verwies VW stets auf die „Bearbeitung“ durch die Braunschweiger Justiz. Ein kriminelles Ping-Pong-Spiel. Strafanzeigen gegen Mitglieder des Vorstandes und des       Aufsichtsrates kehrte man unter den kriminellen Teppich: „Sollte der Gegenstand (3 Leitzordner, 1 grüner Heftrücken) nach Ablauf der Frist (1 Monat) nicht abgeholt worden sein, gehe ich davon aus, dass Sie auf die Rückgabe verzichten und mit der Vernichtung oder einer anderweitigen Verwendung einverstanden sind“. Hochachtungsvoll Kirchhoff Staatsanwalt. Aus Material,  das Braunschweiger Strafverfolger vernichten wollten, entstand Unter anderem das „Schwarzbuch VW“. Der Deutsche Richterbund hat recht: Mit „kriminellen“ Staatsanwälten ist kein Staat zu machen!
 
Peine, den 21. Februar 2006                                            gez.: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz
 
www.hans-joachim-selenz.de
Selenz Kommentar 21. Februar 2006                   
 
 
Dasselbe Thema hat auch die unabhängige und überparteiliche Zeitung Saar-Echo aufgegriffen. Der Inhalt sollte gerade den Befürworten eines EU-Beitritts zu denken geben.
 
In der Wirklichkeit ein Unrechtsstaat
Deutschlandweite Diskussion um die neue Serie des SAAR-ECHO ‚Vom irdischen Jammertal und vom himmlischen Paradies’
 
Saarbrücken/Bonn. Unsere neue Serie ”Rechts- oder Unrechtsstaat, das ist hier die Frage” ist noch nicht über den ersten Beitrag hinausgekommen, doch schon hat in Deutschland eine höchst begrüßenswerte Diskussion eingesetzt, wie an der Vielzahl von Anrufen und Briefen, Anfragen und Bitten um Hilfe gegen die Justiz unschwer abzulesen ist. Einer unserer Leser ist der Rechtsanwalt Claus Plantiko (Oberstleutnant a. D.) aus Bonn, der seinerseits die Frage stellt: ”Wie sollen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie praktiziert werden, wenn ihre unabdingbaren Voraussetzungen: Volkshoheit und Gewaltentrennung, im herrschenden Parteienstaat gerade völlig abgeschafft und so wirkungslos gemacht wurden?”. Plantikos Zuschrift behandelt ebenso wie unsere begonnene Serie in all ihren Folgen die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik, die theoretisch da sein mag, praktisch aber nicht:
 
Der Eid der Bundesverfassungsrichter lautet, § 11 BVerfGG: ”Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit das Grundgesetz (GG) der BRD getreu wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde.”
 
Nach hiesiger Meinung gewähren solche Eide, wie sie ähnlich auch Richter, Minister, Bundespräsidenten und andere Beamte leisten, keinen einklagbaren Rechtsanspruch des vom Eidbruch Geschädigten. Die einzige Waffe gegen den ”eidbrüchigen” staatlichen Funktionär liegt deshalb darin, sein unmoralisches Verhalten öffentlich zu machen. Die Frage
Rechts- oder Unrechtsstaat? ist also so zu beantworten: Wir haben beides: Den idealen Rechtsstaat in der Theorie, den Unrechtsstaat in der Wirklichkeit. Die Vertröstung der Bürger mit dem schönen Grundgesetz-Ideal hilft ihnen über das irdische Jammertal ebensogut hinweg wie vor Jahrhunderten das nach einem obrigkeitshörigen Leben verheißene himmlische Paradies. 
 
Als nach 1945 (angeblich nach einem Bericht von Thomas Mann) Bauern in Schleswig-Holstein bei einem örtlichen Potentaten (Bürgermeister, Landrat) forderten: ”Wi wult een Demokratie!”, antwortete er: ”Min leewe Lü, ji hebt all een.” Ihre weitergehende Forderung: ”Dan wult wi noch een!“, blieb unbeschieden. So ist es bis heute. Die gegenwärtigen Staatsaufbau- und Justizmängel sind unübersehbar und von der hier wiederauferstandenen    k. u. k. Wiener Hofberichterstattung, sprich unserer gleichgeschalteten Presse,  durch verfälschende Berichte nicht mehr zu übertünchen. Wie sollen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie praktiziert werden, wenn ihre unabdingbaren Voraussetzungen: Volkshoheit
und Gewaltentrennung, im herrschenden Parteienstaat gerade völlig abgeschafft und so wirkungslos gemacht wurden?
 
Diese Erkenntnis ist nicht neu und wird auch von solchen Einrichtungen und Persönlichkeiten verbreitet, die einer umstürzlerischen Gesinnung unverdächtig sind. So der Deutsche Richterbund in seiner Presseerklärung: ”Justiz im Würgegriff der Politik!” in der Allgäuer Zeitung vom 30. Januar 2002. Auch der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs von
Nordrhein-Westfalen (NRW), Dr. Paulus van Husen, hätte seine Grundsatzkritik bestimmt nicht in der Fachpresse veröffentlichen können, wenn sie nicht in all ihrer vernichtenden Schärfe zutreffend gewesen wäre. Wenn ein Präsident des Oberverwaltungsgerichts NRW sagt: ”Die richterliche Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit, und von unabhängigen Gerichten zu sprechen, ist einfach eine Verletzung der Wahrheit” (s. ”Die Entfesselung der Dritten Gewalt”, 1951, AöR 78 = 1953, S. 49, 55, 57), hätte man darauf schon früher hören können und müssen.
 
Gewiß, der Bürger muß sich darüber Gedanken machen, wie er das Verfassungsideal der Übertragung aller allein vom Volk ausgehenden Staatsgewalt auf seine einzelnen Staatsorgane durch entsprechende Wahlen in allen Bereichen so organisiert, daß der Aufwand verhältnismäßig bleibt. Aber der Versuch, einen grundgesetzgemäßen Rechtsstaat ohne Volkshoheit und ohne Gewaltentrennung zu betreiben, obwohl das Grundgesetz selber diese beiden Verfassungsgrundsätze als unverzichtbare Voraussetzungen für ihn fordert, ist noch untauglicher als Rasentennis im Rübenfeld. Das einzige personell grundgesetzgemäß besetzte Verfassungsorgan ist das Volk, auch wenn es von den im verfassungswidrigen Machtrausch dahintaumelnden Parteien mit ihren Medienlakaien entrechtet, gedemütigt, verdummt und entmündigt wird.
 
Da staatlich begangenes Unrecht nie mehr von staatlichen Gerichten zu beseitigen ist, wie
die jüngsten Beispiele Stasi und Südafrika belegen, brauchen wir einen staats- und parteienunabhängigen Wahrheitsausschuß, um diesen Staatsfehlaufbau zu untersuchen. Nach objektiven Merkmalen ist der Staat pleite. Er muß für alle Abweichungen vom Grundgesetz, mit denen er Millionen Bürger auch in die Überschuldung getrieben hat, nach den Rechtsgrundsätzen der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung haften.
 
Die einzige Alternative hierzu wäre die Fortsetzung des gegenwärtig als Staatsraison betriebenen Verfassungshochverrats durch alle öffentlich Bediensteten. Dieser geradezu mit einem Bannfluch belegte Rechtsbegriff beinhaltet die Straftat jedes Staatsdieners, der wissentlich, willentlich und hoheitlich durch pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen mit seiner vollziehenden oder rechtsprechenden Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern oder die verfassungswidrige nicht zu ändern unternimmt.
 
Deshalb abschließend meine uneingeschränkte Zustimmung. Dieser bereits lange überfällige Artikel ist für die herrschende Politklasse ein Alptraum, für jeden Demokraten erste Wahl für den nächsten Pulitzerpreis.
 
Quelle: http://www.saar-echo.de/de/art.php?a=30923 vom 20. 2. 06
 
Um etwaige Zweifel an den geschilderten Tatbeständen auszuräumen, sei das Buch von
Jürgen Roth: ‚Ermitteln verboten. Warum die Polizei den Kampf gegen die Kriminalität
aufgegeben hat’, empfohlen, das den oben geschilderten Zustand der Justiz vollumfänglich bestätigt. Verlag Eichborn AG, Frankfurt am Main, September 2004. ISBN 3-8218-5588-6