Einbürgerungen: Bedenken ernst nehmen! - von Stadtrat Patrick Freudiger, Langenthal (BE)

Beinahe an jeder Sitzung soll der Stadtrat bis zu 35 Gesuchstellern das Gemeindebürgerrecht zusichern. Im Jahr 2004 haben in Langenthal 147 Ausländer ein Einbürgerungsgesuch eingereicht. Diese Massierung von Einbürgerungsgesuchen erregt zu Recht Unmut in der Bevölkerung. Wie kann diesen Bedenken begegnet werden?

Die vorhandenen Spielräume im Einbürgerungswesen sind konsequent auszunutzen. Die kantonalen Einbürgerungsrichtlinien gestatten es der Gemeinde durchaus, einen restriktiveren Kurs zu fahren. Der auch in Langenthal herrschende Trend, die kantonalen Richtlinien wie ein Evangelium zu behandeln, ist ein übertriebener Gehorsam an die kantonalen Einbürgerungsbürokraten, die einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung begründen und so den Souverän im Einbürgerungswesen entmachten wollen.
 
Seit der Volksabstimmung vom 25. September entscheidet im ganzen Kanton Bern nur noch der Gemeinderat über Einbürgerungen. Für Langenthal heisst das: Die Exekutive ist mehr als bisher auf gut vorbereitete Empfehlungen aus der Kommission angewiesen. Die Kommission soll deshalb für ihre Empfehlungen an den Gemeinderat jeden Gesuchsteller persönlich anhören und sich so ein fundierteres Bild machen können, was insbesondere auch eine ablehnende Begründung erleichtert. Wer sich einbürgern lassen will, soll sich nicht nur vor der Verwaltung vorstellen müssen, sondern auch vor einer politischen Behörde, eben der Kommission. Die Kommission für öffentliche Sicherheit jedoch ist aus zeitlichen Gründen ausserstande, jeden Gesuchsteller persönlich anzuhören. Aus diesem Grund habe ich eine Motion eingereicht, welche die Schaffung einer Einbürgerungskommission verlangt, die alle Gesuchsteller anhört. Eine solche Kommission wird auch dem Wert einer Einbürgerung als politischem Entscheid gerecht.