JA ZUM JAGDGESETZ - Verbreitung des Wolfs: Gegen die Bergbevölkerung gerichtet - Von Peter Aebersold 20.09.2020 19:21
Am 27. September stimmen wir über das revidierte Jagdgesetz ab,
das
erstmals erlaubt, die rasante Verbreitung des Wolfs zu stoppen. Die Verbreitung
des Wolfs ist ein EU-Projekt, das die Verwilderung fördert, wodurch
Kulturlandschaften, Biodiversität und Kleinviehhalter verschwinden und Landwirtschaft,
Weidehaltung und Tourismus gefährdet werden. Proteste der betroffenen Bergbevölkerung
in Europa - wie die ›Erklärung von Poschiavo‹ für ein
Berggebiet und eine Landschaft ohne Grossraubtiere - werden in unseren Medien unterdrückt. Diese Erklärung
ist eine europäische Bürgerinitiative zum Schutz der Berggebiete und der
Landschaft gegen das ungebetene und unkontrollierte Eindringen von
Grossraubtieren.
Die
›Erklärung von Poschiavo‹ ist keineswegs neu: Sie war bereits
am 29. März 2014 in Poschiavo, Graubünden, verabschiedet worden. OHNE ERFOLG.
Zuvor
war bereits 2008 der Verein der Freunde der Berggebiete ›AmAMont‹ als grenzüberschreitende
Vereinigung im europäischen Alpenraum gegründet worden.›AmAMont‹ entstand aus der Erkenntnis, dass unsere
Alpenräume feste und lebendige Beziehungspunkte für die Bevölkerung darstellen.
Deshalb muss der Exodus aus den Bergen, das Verlassen der Alptäler und Almen
sowie der Zerfall der Alphütten aufgehalten werden.
Im
Juni 2012 wurden vom italienischen Forum ›Alpe Terre‹ die ›Fünf Punkte‹ von Sondrio publiziert. Italien besteht
zu 72 % aus Bergen und Hügeln. Daher sei die Förderung und autonome Verwaltung dieses
Gebiets eine unabdingbare Voraussetzung
für die allgemeine Erholung der Wirtschaft und Gesellschaft.
Die
unkontrollierte Rückkehr der grossen Raubtiere in die Alpen stellt eine
ernsthafte Gefahr für die Zukunft der Berggebiete dar, nicht nur als Sport- und
Touristenziel, sondern vor allem als Lebens- und Arbeitsraum für diejenigen,
deren Lebensunterhalt dauerhaft mit den Bergen verbunden ist. Förder- und Vertretungsorganisationen
der europäischen Berggebiete und der Landschaft sind nun auf dieses Problem
aufmerksam geworden.
Wir
dürfen die Bergbevölkerung und unsere Bergbauern nicht im Stich lassen. Deshalb
stimmen wir am 27. September JA zum revidierten Jagdgesetz. Es bietet Sicherheit
für Tiere, Landschaften und Menschen. [1]
Die Wolfspopulation im Kanton Graubünden wird immer grösser. Nun wurde im
hinteren Albulatal durch die Wildhut ein weiteres Rudel bestätigt. Dieses lebt
im Albulatal und umfasst gemäss Angaben des Amts für Jagd und Fischerei
mindestens sechs Welpen. Mit dem neuen Rudel sind nun zusammen mit dem Morobbia-Rudel an der
Kantonsgrenze zum Tessin 7 Rudel bestätigt, welche ihre Streifgebiete im Kanton
Graubünden haben. 4 der Rudel haben sich auf der Surselva niedergelassen. Insgesamt
leben im Kanton Graubünden 35 bis 40 Wölfe. 2019 kamen insgesamt 17 Jungwölfe
zur Welt. Zudem gab es 2019 711
Wolfsbeobachtungen. Mit dem neuen Bündner Rudel sind nun schweizweit total 10
Rudelbildungen gezählt worden. Zwei Rudel halten sich im Wallis auf, eines durchstreift
den Waadtländer Jura. Vermutet wird, dass aktuell rund 80 Wölfe in der Schweiz
leben.
In
den vergangenen Wochen und Monaten haben Landwirte beobachtet, dass die
Mutterkühe seit der Präsenz der Wölfe unruhiger sind. Die Tiere würden wegen das
an den Tag gelegten Abwehrverhaltens aggressiver, warnen sie. Die Landwirte aus
der Region haben sich in einem offenen Brief an Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga gewendet.
Mehrere Wochen später hat sie den Bauern in einem Schreiben geantwortet. Sie nehme
die Sorgen der Landwirte sehr ernst. Sie hat das Schreiben der Landwirte an das
Bundesamt für Umwelt (Bafu) weitergeleitet. »Das Bafu hat
sich bei der Beratungsstelle für die Landwirtschaft (BUL) über die bestehenden
Instrumente zur Lösung solcher Probleme erkundigt. Die Arbeitsgruppe ›Rindvieh und Grossraubtiere‹ nimmt sich der Bündner Probleme gezielt
an«, versprach die Bundespräsidentin.
Gemeinde
wollen keine Unfälle
Die
Gemeinden in der Surselva wollen aber nicht so lange warten. Sie erwägen, einzelne
Wander- und Bikewege zu sperren, berichtete Radio SRF Anfang Juli. Die Behörden
befürchten, dass durch Wölfe verunsicherte Kuhherden für die Menschen eine
Gefahr darstellen könnten. »Wir wollen einfach nicht, dass es zu Unfällen kommt«,
sagte Duri Blumenthal, Gemeindepräsident von Lumnezia, zu SRF. Sollten sich die
Kühe aggressiv verhalten, würde die Gemeinde mit Warntafeln darauf aufmerksam machen.
»Wir leisten aber keinen Polizeidienst«, so Blumenthal. Bisher sind noch keine
Wanderwege gesperrt worden. Doch nun sind auch Tourismusorganisationen besorgt.
Sie hoffen, dass es keine Sperrungen geben wird. »Wir wissen um die
Wolfsproblematik. Das ist ein Problem für die Landwirtschaft und somit auch für
den Tourismus«, erklärte Kevin Brunold von ›Surselva
Tourismus‹ gegenüber SRF. [2]
Am
1. September erklärte Bundespräsidentin Sommaruga dann in der Luzerner Zeitung:
»Im Kanton Graubünden war die Hälfte der heuer gerissenen 160 Schafe durch
Hunde oder Zäune geschützt. Hier können wir nicht weiter zuschauen«. Die
Kadaver der geschützten Tiere wurden jedoch vielfach ausserhalb der Zäune
gefunden, weshalb Wolfsversteher behaupten, diese Tiere könnten ja nicht
geschützt gewesen sein. Der vermeintliche Widerspruch ergibt sich, weil Riss-
und Fundort nicht identisch sind. Gemäss ›Wolf
CH‹ ziehen die Wölfe ihre erlegte
Beute vielfach an einen sicheren Ort, wo sie ungestört fressen können. [3] Wie
in Frankreich, so hat auch der Wolf im Bündnerland gelernt, über Elektrozäune
zu springen. Die Tiere im Pferch sind für ihn eine leichte Beute, weil sie
nicht flüchten können. Nach dem oft nicht tödlichen Riss verschleppt der Wolf, wie
bereits vermerkt, seine noch lebende Beute aus dem Pferch, an einen Ort, wo er
ungestört fressen kann. Gemäss ›Wolf
CH‹ erlegen Wölfe überwiegend Tiere,
die in einem Zustand sind, in dem sie für ihn eine leichte Beute darstellen.
Weil der Wolf die Herdenschutzmassnahmen umgehen kann, werden diese zunehmend
nutzlos und auch als Kriterium für den Schadenersatz unbrauchbar. Der Bund hält
jedoch krampfhaft am Kriterium ›Fundort‹ fest, weil er sonst mehr als doppelt
soviel Schadenersatz vergüten müsste.
In
einem Rechtsstaat ist der Halter für sein Tier verantwortlich. Zum Beispiel der
Hundehalter für Hundebisse. Der Bund ist der Halter des Wolfs, weil er der
Wiederansiedlung mit der Unterzeichnung der Berner Konvention und dem ›Plan zur Wiederansiedlung des Wolfs in
Europa‹ (LCIE) der EU zugestimmt
hat. Dass die Wolfsopfer bzw. die Tierhalter über die Hälfte der Kosten selber
tragen müssen, verstösst gegen alle Prinzipien eines Rechtsstaats.
Bei
der 2017 in Nordgriechenland vom Wolf getöteten britischen Archäologin blieben
grosse Teile des Körpers verschwunden. Dass Wölfe Menschen sehr wohl in ihre
Beutespektrum einordnen und nicht, wie häufig behauptet, höchstens als
Konkurrenten betrachten, zeigen auch Vorfälle aus der Judäischen Wüste in
Israel. Dort werden immer wieder Menschen, vor allem kleine Kinder, von Wölfen
angegriffen.
Durch
ein erhöhtes Aufkommen des Wolfes kam es in den letzten Jahren immer wieder zu
verletzten und getöteten Herdentieren. Die betroffenen Kantone sollen deshalb
mehr Kompetenzen in der Wildtierregulierung erhalten. Zudem sollen bessere
Bedingungen und neue Rückzugsbiete für Wildtiere kreiert werden.
Jedes
Jahr werden in der Schweiz rund 50 Alpen aufgegeben und die Wolfsrudel nehmen
zu. Wenn wir weiterhin eine intakte Bergkulturlandschaft geniessen wollen,
müssen wir jetzt Gegensteuer geben!
Bundesrat
und Parlament sind sich offenbar dessen bewusst und empfehlen ein Ja zum modernisierten Jagdgesetz.
[1] Der Zürcher
Bote Nr. 34 vom 31. 8. 20
[2] https://www.schweizerbauer.ch/tiere/uebrige-tiere/graubuenden-weiteres-wolfsrudel-58974.html 8. 8. 20
[3] https://chwolf.org/woelfe-kennenlernen/biologie-ethologie/jagd-und-fressverhalten
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