Konsultation zum Entwurf des institutionellen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union

Stellungnahme des Komitees »Nein zum schleichenden EU-Beitritt«

Das nun vorliegende institutionelle Rahmenabkommen bestätigt die schlimmsten Befürchtungen. Es bedeutet das Ende des bilateralen Weges sowie eine Unterhöhlung der direkten Demokratie und unseres bewährten Föderalismus. Eine weltoffene und vernetzte Schweiz braucht keine politisch-institutionelle Einbindung und Integration in die EU. Das Rahmenabkommen ist ein Sprungbrett in die EU, eine Unterwerfung unter den EU-Apparat und damit entschieden abzulehnen.

Das »Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt« EU-No setzt sich seit einigen Jahren mit dem institutionellen Rahmenabkommen, welches Rechtsetzungskompetenzen an die EU auslagert und die Schweiz fremden Richtern unterstellen will, auseinander. Bis heute gehören dem Komitee rund 7’500 Einzelmitglieder und 133 Organisationen als juristische Mitglieder an. Damit vertritt das Komitee als Dachorganisationen mehr als 300'000 besorgte Menschen aus der ganzen Schweiz, die keine institutionelle Anbindung an die EU-Institutionen wollen. 

1.  Staatspolitische Auswirkungen

Das Komitee lehnt die Unterzeichnung des Rahmenabkommens ab, weil es insbesondere staats- und demokratiepolitische Auswirkungen hat, die für uns nicht hinnehmbar sind und die Souveränität und Eigenständigkeit der Schweiz unterlaufen.

Rechtsauslegung

Mit dem Rahmenabkommen werden Legislativkompetenzen nach Brüssel ausgelagert. »Dynamische Rechtsübernahme« ist nur ein Tarnbegriff für eine verpflichtende, rasche, voreilige und damit faktisch automatische Rechtsübernahme. Nur die EU kann dabei einseitig Recht abändern. Die EU erlässt die neuen Gesetze und die Schweiz muss sie übernehmen. Das EU-Recht muss sogar provisorisch angewendet werden, falls der innerstaatliche Entscheidungsprozess länger dauern würde. Diese Rechtsübernahme schafft grosse Rechtsunsicherheit und gefährdet die Akzeptanz und Stabilität unserer Rechtsordnung  [Artikel 5, Artikel 13 Absatz 2, Artikel 14 Absatz 2] 

Das vorgeschlagene Schiedsgericht ist ein Feigenblatt und ein Ablenkungsmanöver. In Wahrheit wird die Schweiz mit dem Abkommen dem EU-Gerichthofs EuGH unterstellt. Artikel 4 und Artikel 10 Absatz 3 des Abkommens sind diesbezüglich unmissverständlich: »Das Urteil des Gerichtshofs der  Europäischen Union ist für das Schiedsgericht verbindlich«. Das geht sogar so weit, dass »die Bestimmungen und Rechtsakte gemäss der vor oder nach der Unterzeichnung des betreffenden Abkommens ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgelegt und angewendet« werden müssen. Der EuGH ist das Gericht der Gegenpartei. Es fehlt ihm die Unparteilichkeit. Judikativkompetenzen werden damit ausgelagert. Damit werden auch langwierige und komplizierte Rechtsverfahren, die die Rechtssicherheit in der Schweiz in Frage stellen, wahrscheinlich.

Sanktionen und Guillotinen

Mit dem Rahmenabkommen werden zudem neue Sanktionen und Guillotinen installiert. Unter dem Begriff Ausgleichsmassnahmen kann die EU  gemäss Vertragstext Sanktionen »bis hin zur teilweisen oder vollständigen Suspendierung des betroffenen Abkommens bzw. der betroffenen Abkommen ergreifen« [Artikel 10 Absatz 6]. Gleichzeitig wird die bisherige Guillotineklausel [Bilaterale I] zementiert, respektive verstärkt und mit dem Rahmenabkommen sowie mit zukünftigen Abkommen verknüpft [Artikel 22 Absatz 2]. Diese Multiplizierung der Guillotine-Klausel sowie die Sanktionen schmälern unseren zukünftigen Handlungsspielraum, und die Erpressbarkeit wird massiv erhöht. Die Schweiz wäre nicht mehr frei.

Einbindung in die EU-Bürokratie

Was unter dem Titel Decision shaping als neue Mitsprache bei der EU angepriesen wird, ist in Wahrheit eine weitere Einbindung in die EU-Bürokratie und eine Aufblähung unserer eigenen Administration. Es werden etliche neue Gremien eingerichtet. In Artikel 15 wird ein sogenannter Horizontaler Gemischter Ausschuss aufgebaut, der über die bisherigen und gut funktionierenden Gemischten Ausschüsse gestellt wird. In Artikel 16 kommt ein Gemischter parlamentarischer Ausschuss ins Spiel, so dass die heute schon überlasteten Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch noch zusätzlich Apéros und Sitzungen in Brüssel geniessen können. In der »Gemeinsamen Erklärung EU–Schweiz zu den Handelsabkommen« unter Punkt 10 wird ein neues Beratungsgremium für Handelsfragen auf politischer Ebene eingerichtet. In Artikel 11 des Abkommens wird zudem ein Dialog zwischen Bundesgericht und EuGH zur Förderung einer einheitlichen Auslegung eingeführt. Die Reisetätigkeit und Bürokratie werden dadurch nur gestärkt. Die Bundesakteure werden geschickt in die EU-Strukturen integriert und dadurch korrumpiert.

2.  Konkrete Konsequenzen

Inzwischen wurden von verschiedenen Akteuren  - auch durch Studien und Experten -  konkrete Auswirkungen des Rahmenabkommens belegt und publik gemacht. Diese Kritik muss ernst genommen werden: Einen eigenständigen und sozialpartnerschaftlich vereinbarten Arbeitnehmerschutz müsste die Schweiz aufgeben. Der Lohnschutz in der Schweiz wäre nicht mehr gegeben [Protokoll 1].

Mit der Dynamisierung der Personenfreizügigkeit würde die masslose und grenzenlose Zuwanderung in die Schweiz zementiert. Der Zuwanderung in die Sozialwerke wären keine Grenzen mehrgesetzt. Das Unionsbürgerrecht müsste die Schweiz früher oder später übernehmen. Ausschaffungen von EU-Ausländern würden faktisch verunmöglicht.

-   Der föderalistische Staatsaufbau der Schweiz wäre gefährdet. Die Autonomie der Kantone und Gemeinden würde in vielen Bereichen beschnitten.

-   Das Rahmenabkommen stellt einen einleitenden Schritt für ein Agrarfreihandelsabkommen dar. Die dynamische Rechtsübernahme geht im Bereich Landwirtschaft viel weiter als ein Freihandelsabkommen.

-   Das in der Schweiz geltende Verbot von gentechnisch veränderten Organismen wird mit dem Rahmenabkommen in Frage gestellt. Die EU könnte uns zu Anpassungen zwingen.

-   Mit der bereits vorgespurten und verbindlichen Integration des Freihandelsabkommens von 1972 in das Rahmenabkommen müsste sich die Schweiz den Handelsregeln und der Wirtschaftspolitik der EU angleichen. In jeglicher Hinsicht steht die Schweiz wirtschaftspolitisch und vom Wohlstand her besser da als die EU. Eine solche Angleichung und Nivellierung ist daher für die Schweiz nicht ratsam. Die dynamische Übernahme von EU-Regulierungen würde auch jegliche Bestrebungen im Bereich Deregulierung und Bürokratieabbau in der Schweiz unterlaufen. Zudem wäre die Schweiz noch mehr als heute gezwungen, EU-Wirtschaftssanktionen nachzuvollziehen, was der Neutralität der Schweiz widerspricht.

-   Mit der bereits im Rahmenabkommen integrierten Angleichung an die EU im Bereich der staatlichen Beihilfen wären sehr viele Politik- und Lebensbereiche von der institutionellen Ankettung an die EU ebenfalls betroffen: Steuerpolitik, Elektrizitäts- und Wasserversorgung, Kantonalbanken, kantonale  Gebäudeversicherer, Landwirtschaft, Kultur, Sportförderung, Service Public, öffentliche Spitäler, Standortförderung, Wirtschaftsförderung, Tourismus, Wohnbauförderung, Öffentlicher Verkehr, etc.

-   Obwohl rechtlich nicht verpflichtend, würde sich der Bundesrat mit der Unterzeichnung des Abkommens politisch verpflichten, autonome Beiträge an die EU zu zahlen [Präambel und Gemeinsame Erklärung EU–Schweiz zur Kohäsion]. Diese Verknüpfung zwischen Rahmenabkommen und weiteren Kohäsionszahlungen lehnen wir entschieden ab.

3.  Forderungen

-   Das EU-NO-Komitee fordert deshalb den Bundesrat auf, auf eine Unterzeichnung dieses EU-Diktats zu verzichten. Es ist der EU mitzuteilen, dass die Schweiz sehr gerne mit der EU und den Ländern Europas zusammenarbeitet, jedoch keine politisch-institutionelle Anbindung und Integration wünscht.

-   Der Bundesrat soll ökonomische Chancen und Opportunitäten einer Nicht-Anbindung an die EU aufzeigen, insbesondere, wie der Freihandel mit Europa und der Welt sowie die Zusammenarbeit mit Grossbritannien weiter vertieft werden kann.

Beim Rahmenabkommen müssen wir einen Grundsatzentscheid fällen. Wollen wir unsere Unabhängigkeit und Selbstbestimmung behalten oder nicht. Das ist keine Frage von Links oder Rechts.

Gegenwärtig machen vor allem die Wirtschaftsverbände und jene, die einen EU-Beitritt wünschen, Druck, um die Schweiz dem institutionellen Diktat der EU zu unterstellen. Spätestens nach den Wahlen im Herbst werden dann leider auch fast alle Parteien einknicken und ihre eigenen Werte und Ansichten dem EU-Zentralismus opfern. Dem müssen wir uns entgegenstellen und alles Erdenkliche tun, um diesen Knechtschaftsvertrag zu verhindern.

Der Bundesrat konnte sich bisher nicht zu einer Unterzeichnung dieses Abkommens durchringen, weil dieser Vertragsentwurf die Gleichberechtigung der Verhandlungspartner annulliert. Solange der bilaterale Weg beschritten wurde, verhandelten zwei Partner – die Schweiz und die EU – gleichberechtigt auf Augenhöhe. Mit dem Rahmenabkommen erlässt die EU jedoch einseitig Gesetze, die die Schweiz automatisch übernehmen muss. Der EU-Gerichtshof EuGH wird als oberste Gerichtsinstanz installiert. Das Gericht der Gegenpartei würde dann über uns bestimmen. Zudem werden Sanktionen und Strafandrohungen im Vertrag verankert. Neue Guillotineklauseln sollen die Schweiz noch enger an die EU fesseln. Dies würde das Ende der Beziehungen Schweiz-EU auf Augenhöhe und zwischen gleichberechtigten, bilateralen Partnern bedeuten.

Die Schweiz würde zu einem Vasallenstaat der EU
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Siehe auch  https://eu-no.ch/nein-zur-eu-anbindung/

»Komitee Nein zum schleichenden EU-Beitritt« EU-Noam 28. März 2019

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Präsident: Nationalrat Roger Köppel
Geschäftsführer: UrsVögeli