Brüssel und die Schweiz 03.02.2019 21:57
Die offensichtliche Unentschlossenheit des Bundesrats gegenüber dem der Schweiz
von der EU aufgedrängten Rahmenvertrag hat auch ihre guten Seiten. Die Geheimnistuerei um Vertragsdetails erodiert. Tropfenweise dringen die Fakten zu dem ausgehandelten Vertrag an die Öffentlichkeit. Bisher Vermutetes, aus Verhandlungsberichten Abgeleitetes, aus Arbeitspapieren Erfahrenes entpuppt sich zunehmend als von der EU diktiertes Ansinnen. Der weltweit als Effizienz-Leader gepriesene Übersetzungsdienst der EU bequemte sich vor nunmehr zehn Tagen dazu, endlich auch die offizielle deutschsprachige Version des Rahmenvertrags vorzulegen.
Fakten
lösen Ernüchterung aus Ernüchterung
macht sich breit. Teile, vor allem auch Anhänge des Rahmenvertrags, von denen
Bundesbern bislang kaum die Existenz zuzugeben beliebte, rücken in den
Vordergrund. Jetzt aber
spricht man von den sogenannten ›Beihilfe-Regelungen‹ der EU, also von Brüsseler Vorgaben
über gestattete und verbotene staatliche
Einflussnahme auf wirtschaftliche Gegebenheiten. Man weiss jetzt definitiv,
dass mit dem Rahmenvertrag den hiesigen Kantonalbanken die letzte Stunde
schlägt: Die EU duldet nicht, dass bestimmten Banken, die vor allem den
Gemeinden und dem kleinen und mittleren Gewerbe unverzichtbare Dienstleistungen
erbringen, von Staatsgarantien getragen werden. Solches muss gemäss EU-Rahmenvertrag
verschwinden. Zu verschwinden haben auch kantonale Gebäudeversicherungen. Und
Kraftwerke dürfen nicht länger von der öffentlichen Hand, von Bund, Kantonen
oder Gemeinden, betrieben werden. Die Beihilfe-Regelungen der EU, denen sich
die Schweiz mit dem Rahmenvertrag zu unterziehen hätte, gestatten solches
nicht.
Schluss
mit Steuerwettbewerb Daneben
dringen weitere Erkenntnisse ans Tageslicht: Die kantonalen Finanzdirektoren,
zweifellos Fachleute in steuerpolitischen Angelegenheiten, haben sie entdeckt:
Der Rahmenvertrag unterbindet – OECD-konform! – jeglichen
Steuerwettbewerb.
In der
Schweiz haben sich bekanntlich in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts
mehrere notorisch als arm geltende Bergkantone Steuergesetze zugelegt, mit
denen sie gute Steuerzahler – Firmen wie
Private – mit Erfolg zur Wohnsitz- bzw.
Geschäftssitznahme im Kanton gewinnen konnten. Mittels kluger Gesetzgebung
konnten sie sich aus eigener Kraft aus ihrem vorherigen Dasein in relativer
Armut befreien. Anreize für Firmen und Private, die eine solche Entwicklung
ermöglicht haben, werden von der EU indessen als ›verbotene Beihilfen‹
nicht geduldet, als Gewährung unstatthafter Vorteile gebrandmarkt und verboten.
Hochsteuerregimes
allüberall Die für
Private wie für Firmen attraktive Steuerpolitik dieser Kantone erwies sich bald
als vom Steuerzahler als Segen empfundene Barriere für übertriebene
Steuergelüste von Verwaltungen aller Kantone: Hochsteuerkantone wurden durch
Abwanderung attraktiver Betriebe und attraktiver Steuerzahler bestraft. Diese
Tatsache erwies sich als wirksamste Bremse für die Verschwendung von Steuergeld.
Die Steuerzahler der ganzen Schweiz profitierten enorm von dem so ausgestalteten
Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen.
Natürlich
nahmen die Funktionäre in Brüssel Anstoss an den im Vergleich zu EU-Staaten
tieferen Steuern in der Schweiz. Diesen Schweizer Standortvorteil wollen sie
unbedingt aus der Welt schaffen, auf dass auch die Schweiz zur Hochsteuer-Hölle
verkomme. Dass die Brüsseler Hochsteuerpolitik Europa im Vergleich zu Fernost
und den USA wirtschaftlich immer weiter ins Hintertreffen verschlägt, kümmert
Brüssels Funktionäre nicht. Mit der EU-weiten Durchsetzung der
Hochsteuerpolitik sichern sie sich persönlich attraktive Saläre. Trotz der Überschuldung
fast aller EU-Mitgliedstaaten nehmen die Bürokraten Brüssels weltweit eine
Spitzenstellung ein als bestbezahlte Funktionäre.
Zurück
in die Armut! Wird das
wettbewerbsuntaugliche EU-Steuerregime mittels Rahmenvertrag auch der Schweiz
aufgezwungen, werden unsere Bergkantone wieder in die Armut verstossen. Und die
Schweiz würde aufs europäische Mittelmass herabgemindert: Schluss mit
wirtschaftlicher Spitzenstellung! Unbegreiflich ist, dass
Economiesuisse-Sprecher, die sich immerhin als Wirtschaftsfachleute verstehen,
diese gravierenden Nachteile nicht zu erkennen vermögen. Wirtschaftskompetenz
muss offensichtlich hintanstehen, wenn Funktionäre persönliche Vorteile für
sich selber wittern. So verdrängt Funktionärsegoismus den Einsatz für
erfolgversprechende wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Freihandelsabkommen
in Brüssels Visier Eine
zweite Entdeckung beunruhigt die Finanzdirektoren der Schweizer Kantone: Im
Rahmenvertrag bekundet der Bundesrat seine Zustimmung zur nicht näher
detaillierten Forderung der EU auf ›Modernisierung‹ des zwischen Brüssel und Bern seit
1972 existierenden Freihandelsabkommens. Dieses hat sowohl der Schweiz als auch
Europa sehr viel gebracht. Seine Bedeutung kann kaum überschätzt werden. Es
trug markant zum Handelsaufschwung in Europa bei. Es beruht auf der Gleichberechtigung beider
Vertragspartner. Die Schweiz und die EU begegnen sich in dieser Freihandelsvereinbarung
auf gleicher Augenhöhe. Der EU ist damit jegliches Diktat der Schweiz gegenüber
versagt. Indem beide Partner - die
Schweiz wie die EU - dieses Abkommen per
Unterschrift den WTO-Regeln unterstellt haben, ist es der EU verwehrt,
die Schweiz als Untertan zu behandeln.
Was soll
uns also die nicht näher umschriebene, von der EU als Begehren durchgesetzte ›Modernisierung‹ dieses wichtigen Freihandelsabkommens bringen? Bundesbern wiegelt eilfertigst ab:
Diese Passage im Vertrag habe nichts zu bedeuten. Es werde bloss der Wunsch
beider Vertragspartner erfüllt, das geltende Freihandelsregime im Rahmenvertrag
irgendwie zu erwähnen. Konsequenzen habe der ›Modernisierungswunsch‹
nicht.
Warum nur
schreibt man ihn dann dennoch in den Vertrag, wenn die Erwähnung
nichts bedeuten soll? Hat die Forderung auch für die EU nichts zu bedeuten? Oder schmiedet Brüssel mit diesem bewusst
unscharf formulierten Modernisierungsbegehren Pläne, die Ebenbürtigkeit der
Schweiz in der Ausgestaltung der Freihandelsregeln zu beschränken, zu
liquidieren? Eigentlich konnte die Schweiz in jüngerer Vergangenheit genügend
Erfahrung sammeln, wie verhängnisvoll sich unscharf formulierte
Vertragsklauseln, die Brüssel durchgesetzt hat, auswirken können. Glaubte Bern
doch, mit der Zustimmung zur Aufnahme von Regeln zum Finanzverkehr in den Schengen-Vertrag
das Bankgeheimnis ›für alle Zeiten
zu sichern‹, während die EU via
Schengen-Vertrag das Schweizer Bankgeheimnis innert weniger Monate aus den
Angeln zu heben vermochte. Nicht nur
die kantonalen Finanzdirektoren, Gebeutelte der Bankgeheimnis-Schredderung, befürchten,
dass Brüssels Modernisierungsfloskel zum Freihandelsvertrag der arglosen
Schweiz schwerwiegend negative Konsequenzen bescheren könnte.
Was
motiviert die Schweizer Unterhändler? Angesichts
der offensichtlichen Geldgier Brüssels der Schweiz gegenüber staunt man ob der
Zusammensetzung der schweizerischen Verhandlungsdelegation zum Rahmenvertrag.
Waren unsere Diplomaten blauäugig und naiv, als ihnen Brüssel die
EU-Beihilfe-Regulierungen aufdrängte? Sind sie unfähig zu erkennen, dass ›Modernisierung‹ im Sinne Brüssels auch Zerstörung heissen könnte? Oder sind
unsere Diplomaten heimliche Kollaborateure Brüssels? Träumen sie noch immer vom
›strategischen Ziel EU-Beitritt‹ und lassen es geschehen, dass Brüssel
Minen in den Vertrag legt, die elementarste Interessen der Schweiz nur allzu
rasch zur Explosion bringen könnten?
Ob unsere
Diplomaten der raffinierten Hinterhältigkeit der EU-Unterhändler allzu
vertrauensselig begegnen oder sich heimlich mit den EU-Interessen und
-Absichten identifizieren: Als Kämpfer für die Interessen der Schweiz scheinen
sie offensichtlich überfordert. [1]
EU-Rahmenvertrag:
Pflichtzahlungen in Milliardenhöhe
Die EU
erwartet, dass die Schweiz ihre Milliardenzahlungen automatisiert. Diese
Tributzahlungen sind, zusätzlich zu den absurden politischen Druckmitteln, Teil
des Preises für den Zugang zum EU-Markt. Das steht so im Rahmenvertrag ›InstA‹. Die EU-Oberen um Kommissionspräsident Juncker und Kommissar Hahn
tun alles dafür, dass das Manna aus dem Schweizer Himmel für immer und ewig
über die EU-Staaten fällt. Das Schweizer Volk wird den Hahn für die sogenannte
Ostmilliarde nie mehr zudrehen können, wenn das Abkommen wie
geplant zustande kommt. Dank dem ›InstA‹ steht es endlich schwarz auf weiss:
Die EU erwartet von der Schweiz weniger Demokratie, dafür mehr
Geld. Schon
heute geht es um sehr viele Franken, welche ins Euroland transferiert werden.
Aus den ursprünglich 1000 Millionen sind bei der aktuellen Tranche schon mehr
als 1.300 Millionen geworden. Und es zeichnet sich ab: Die Summen werden
künftig höher. In der Präambel zum Rahmenabkommen wird hervorgehoben, betont
und unterstrichen, dass die Schweiz künftig nicht mehr selbständig über die
Zahlungen entscheiden kann. Das Schlimmste am Ganzen: Unsere Unterhändler
haben dies akzeptiert! Schliesslich seien die Überweisungen notwendig. Sie
würden ›zur Reduktion der
wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten‹
zwischen den EU-Ländern beitragen. Wer den verschwurbelt geschriebenen Passus
im Originaltext liest, stellt fest: Nur Bürokraten können sich so kompliziert
ausdrücken. Logisch, dass die EU-Länder
den helvetischen Geldsegen gerne annehmen. Aber was haben wir als Zahlonkel vom
Abkommen? Den ›Zugang zum EU-Binnenmarkt‹ für unsere Unternehmen. Ohne Geld kein Handel. Sagt die EU. Die Mafia
geht mit ihren ›Partnern‹ ähnlich um.
Wer muss eigentlich blechen, wenn die Schweiz zahlt?
Wie immer ist es in erster Linie der Mittelstand. Es sind die Gewerbler und die
Angestellten, welche durch ihren Fleiss ein anständiges Einkommen
erwirtschaften. Sie werden von unseren Steuervögten mit Vorliebe geschröpft. [2]
Unter dem Titel ›Der Weg
in die Knechtschaft‹ bezeichnet
Roger Köppel den Rahmenvertrag als ›erpresserischen
Kolonialvertrag‹. Das
vorliegende Rahmenabkommen, so Köppel, sieht eine sogenannte ›dynamische Anpassung‹ von
Schweizer Recht an EU-Recht vor. Diese Anpassung ist jedoch eine de-facto
automatische und einseitige Anpassung zu Gunsten des EU-Rechts. Es stimmt: Der
Rahmenvertrag sieht theoretische Referendumsmöglichkeiten und sogar ein
Schiedsgericht vor, aber auch das Schiedsgericht müsste auf der Grundlage der
EU-Gerichte entscheiden, und die Referenden würden, sollten sie nicht im Sinn
der EU herauskommen, Sanktionen gegen die Schweiz zur Folge haben. Dieser
Sanktionsmechanismus [›des mesures de compensation‹] sieht im Artikel
10 Absatz 6 des Rahmenvertrags ausdrücklich die Möglichkeit einer Guillotine
vor, welche in der Suspension der bilateralen Verträge resultieren kann [›la suspension de tout ou partie d’un ou des accords
concernés‹].Fremdbestimmung statt Selbstbestimmung, Unterwerfung
statt Gleichberechtigung: Das institutionelle Abkommen ›InstA‹ ist
deshalb kein Königsweg. Oliver Zimmer, Schweizer Geschichtsprofessor in Oxford,
bringt es in der NZZ so auf den Punkt: »Wer den
EU-Rahmenvertrag als Kompromiss bezeichnet, betreibt entweder Augenwischerei
oder hat seinen demokratiepolitischen Kompass verloren«. [3]
Wer ist diese fordernde EU eigentlich? Die Schweiz, schreibt Dieter Sprock, darf sich
nicht länger erpressen lassen. Verfolgt man die Diskussion rund um das von der
EU geforderte Rahmenabkommen in den Schweizer Medien, so fällt vor allem auf,
dass kaum einmal die Frage gestellt wird, wer diese fordernde EU eigentlich
ist, obwohl es dazu reichlich Grund gäbe:
Seit Jahren kann das Budget der EU nicht abgenommen
werden, weil Milliarden in den schwarzen Löchern der Bürokratie verschwinden.
Bürokratie und Regelwerk haben einen Umfang angenommen, den niemand mehr
überblicken kann. Die ärmeren Länder werden immer ärmer, und auch in den
reicheren wird das Gefälle zwischen Armen und Reichen immer grösser. So verfügt
das wirtschaftlich stärkste Land in der EU, nämlich Deutschland, über den
höchsten Anteil armer Menschen, deren Lohn oder Rente unter der Armutsgrenze
liegt. Die Missstände in der EU, vor allem das Demokratiedefizit und die
unsinnige Geldvernichtung, riechen zum Himmel. Sie lassen sich nicht mehr
schönreden. Immer mehr Länder versuchen, sich aus der
Bevormundung der EU zu befreien und wieder eine Politik für ihre Bevölkerung zu
machen. Die Menschen beginnen zu verstehen, dass die Freiheit des Kapitals
nicht ihre Freiheit ist, und dass die zunehmende Verarmung ihrer Länder eine
Folge der Geldgier der Allerreichsten ist. In allen EU-Ländern wächst der
Stimmenanteil EU-kritischer Parteien. Immer mehr Menschen wollen die Politik
ihrer Länder nicht mehr von Brüssel bestimmt sehen. Böse Zungen sprechen
bereits von Brüssel als dem neuen Moskau kommunistischer Vergangenheit.
Fordern und Drohen Wenn es für den undemokratischen Charakter der EU
noch eines Beweises bedurft hätte, so liefert ihn Brüssel spätestens jetzt mit
den Forderungen gegenüber der Schweiz: Die EU fordert und droht zugleich mit
Sanktionen: Sie fordert die automatische Übernahme von EU-Recht und droht, wenn
die Schweiz darauf nicht eingeht, ihr die Börsenäquivalenz zu entziehen, wofür
es aus technischer Sicht keine Gründe gibt. Sie droht, den Marktzugang zum Elektrizitätsbereich
zu blockieren, obwohl die Schweiz als Stromdrehscheibe in Europa gute Dienste
leistet. Sie droht, die bestehenden Bilateralen Verträge nicht weiterzuführen, obwohl
es auch dazu sachlich keinen Grund gibt. Auf ein solches Setting kann ein
souveräner Staat nicht eingehen. Verträge werden ohne Drohungen ausgehandelt
und können, ohne dass Sanktionen zu erwarten sind, gekündigt und neu verhandelt
werden – sonst sind es Diktate. Die Forderung der EU nach automatischer
Übernahme von EU-Recht ist ohne Wenn und Aber zurückzuweisen.
Experten-Meinungen
Seit nun der Bundesrat den ausgehandelten Entwurf des Rahmenabkommens
zur Konsultation freigegeben und in die Vernehmlassung geschickt hat, vergeht
kein Tag, an dem sich nicht immer wieder neue ›Experten‹ zu Wort melden. Sie wollen, liest man, ›zur Aufklärung beitragen‹ und rufen
zu einer ›Versachlichung der Diskussion‹ auf; ferner bieten sie ›Denkhilfen‹ an, denn es handle sich um ein so komplexes Thema,
dem der Normalbürger schon lange nicht mehr folgen könne. Andere ergehen sich
in Warnungen vor dem ›Niedergang
der Schweizer Wirtschaft‹:
Scheitere der Rahmenvertrag, könne die EU (!) die Schweiz »auf den Status eines Drittlandes herabstufen‹, schreibt die ›Neue
Zürcher Zeitung« am 19. Januar ohne jede
Empörung. Man missverstehe die Demokratie, wenn man in ihr bloss die »Herrschaft der Mehrheit«
sehe und diese fatalistisch hinnehme, fährt sie fort und ruft zum Durchregieren
auf. Wieder andere bringen einen Beitritt zum EWR oder sogar direkt zur EU als
Lösung ein. Was immer all die ›klugen‹ Experten noch herausfinden mögen, ändert nichts am
Wesen der EU selbst. Diese vertritt nun einmal nicht die Interessen der
Menschen. Sie steht im Dienste der Hochfinanz, die sich mit dem Binnenmarkt
einen Raum geschaffen hat, in dem sie Waren, Menschen und Kapital grenzenlos
verschieben kann, um so den grösstmöglichen Profit zu erzielen – ohne Rücksicht
auf Verluste.
Die Bürger haben das letzte Wort Beim Rahmenvertrag geht es um den Zugriff auf die
Schweiz. Er soll den Schweizer Markt für Dienstleistungen aller Art, darunter fallen
Schulen, Universitäten, die medizinische Versorgung, auch der Service public,
insbesondere die Wasser- und Stromversorgung, für den Finanzmarkt öffnen. Die CVP des Kantons Aargau hat kürzlich ihrer
Besorgnis darüber Ausdruck gegeben, dass sich die grossen Schweizer Unternehmen
zunehmend im Besitz ausländischer Investoren befinden. Anders als früher
verhielten sich viele dieser Aktionäre nicht mehr wie verantwortungsvolle
Eigentümer, sondern seien in ihrem Verhalten einzig an ihrem eigenen Profit
interessiert [›NZZ‹ vom
10. 1. 2019]. Sie ist mit dieser Sorge
nicht allein.
Die Schweiz steht also vor der Wahl, dem Mammon
auch noch ihre Souveränität und die weltweit einzigartige direkte Demokratie zu
opfern oder diese mit einem ›Nein‹ zum Rahmenvertrag zu verteidigen. Die
Finanzindustrie kämpft zur Durchsetzung ihrer Ziele mit harten Bandagen. Doch
zum Glück haben die Schweizer Bürger mit dem Referendum immer noch das letzte
Wort. [4]
[1] https://schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/chlotz_her-3518 Kommentar
vom 25. Januar 2019 von Ulrich Schlüer, Verlagsleiter der ›Schweizerzeit‹ [2] SVP
Editorial vom 23. Januar 2019 von Nationalrat Roland Büchel, Oberriet [3] Der Weg
in die Knechtschaft - Von Roger Köppel, Nationalrat von Küsnacht - 15. Januar 2019 [4] https://www.zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2019/nr-3-29-januar-2019/wer-ist-diese-fordernde-eu-eigentlich.html Zeit-Fragen Nr. 3 vom 29. 1. 19 - Wer ist diese
fordernde EU eigentlich? – Von Dieter Sprock
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