Nein zum Vertrag, bei dem die EU und nicht wir Schweizer bestimmt, was in der Schweiz gilt - Von Nationalrat Thomas Aeschi 13.01.2019 21:49
Die SVP zeichnet sich durch eine kontinuierliche, beharrliche Politik für die
Schweiz
aus. Als einzige Fraktion hat sie von Anfang an gegen die institutionelle
Anbindung der Schweiz an die EU und gegen immer noch mehr Zuwanderer und
Asylanten gekämpft. Auch in der nächsten Legislatur werden diese Themen
zuoberst auf der Agenda der SVP stehen. Noch vor wenigen Monaten war das Institutionelles
Rahmenabkommen ›InstA‹ mit der EU als ›Phantom‹ bezeichnet worden. Seit knapp einem Monat ist der Vertragstext
öffentlich. Die SVP lehnt diesen Vertrag vehement ab: Die Schweiz kann keinen
Vertrag unterzeichnen, bei dem nicht mehr wir bestimmen, was in der Schweiz
gilt, sondern die EU.
Das ist
der Kern der institutionellen Anbindung an die EU: Dass die Schweiz in höchst
sensiblen Bereichen zwingend EU-Recht übernehmen muss. Die
gesamte Regelung der Zuwanderung aus der EU wird neu einseitig
durch die EU festgelegt, also auch die Regeln für den Familiennachzug, für die
Gewährung des Daueraufenthaltsrechts -
auch bei Erwerbslosigkeit - oder im
Bereich von Ausschaffungen krimineller EU-Ausländer. Doch auch beim Zugang zu
den Schweizer Sozialsystemen (AHV/IV, UVG, EOG, ALV, FamZG, EL, IPV,
Sozialhilfe etc.) liegt neu die Entscheidungskompetenz bei der EU
(Anhang II zum FZA). Ganz aktuell in diesem Bereich ist der Wechsel der
Zuständigkeit für die Arbeitslosenleistungen an Grenzgänger, welche unsere
Arbeitslosenversicherung um Hunderte von Millionen Franken zusätzlich belasten
würde. Doch drohen auch der Export von
Ergänzungsleistungen ins Ausland oder der unbegrenzte Bezug von Sozialhilfe
bereits nach fünfjährigem Aufenthalt. Wer soll diese Milliarden-Mehrausgaben an
die EU bezahlen? Das darf nicht auf dem Buckel der Schweizerinnen und Schweizer
passieren. Statt immer noch mehr Geld ins Ausland zu geben, steht die SVP zum
Grundsatz ›Spare in der Zeit, so
hast du in der Not‹.
Auch beim
Verkehr durch die Schweiz [Land/Luft], beim Abbau technischer Handelshemmnisse
[Mutual Recognition Agreement ›MRA‹; gegenseitige Anerkennung von
Konformitätsbewertungen für Industrieprodukte] sowie beim Abbau tarifärer und
nichttarifärer Handelshemmnisse bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen [Importkontingente,
Zölle, Produktevorschriften, Zulassungsbestimmungen] würde neu die EU einseitig die Bedingungen festlegen.
Die
übrigen Bestimmungen des ›InstA‹ sind nicht weniger alarmierend. Das
im ›InstA‹ vorgesehene Schiedsgericht muss eine bindende Meinung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einholen, wenn der Streitfall EU-Recht
betrifft. Gemäss übereinstimmenden Expertenmeinungen ist der grosse Teil der
vom ›InstA‹ betroffenen bilateralen Abkommen aus Sicht des EuGH EU-Recht.
Dementsprechend wird auch vom ›Scheinschiedsgericht‹ respektive vom ›EuGH im Tarnanzug‹
gesprochen. Somit würde das Gericht der Gegenpartei abschliessend über die
Schweiz urteilen. Weiter gilt es zu beachten, dass das ›InstA‹ vom EuGH nicht
genehmigt wurde, womit der EuGH im ›InstA‹ heute vorgesehene Ausnahmen jederzeit
kassieren kann.
Von
Seiten von Verbänden wird immer wieder argumentiert, dass das ›InstA‹ zu mehr ›Rechtssicherheit‹ führen würde, weil damit Massnahmen
wie die Nicht-Anerkennung der Börsenäquivalenz nicht mehr möglich seien. Dies
ist falsch. Richtig ist, dass die Börsenäquivalenz [gemäss MiFIR
23] und allfällige weitere Äquivalenzverfahren nicht vom Geltungsbereich des
institutionellen Rahmenabkommens betroffen sind. Äquivalenzverfahren in der EU
sind einseitig ausgestaltet, das heisst, die EU-Kommission entscheidet autonom
als politische Behörde, ob einem Drittstaat die Äquivalenzanerkennung gewährt
wird. Im Gegensatz zu einer staatsvertraglichen Lösung besteht dabei kein
juristisch durchsetzbarer Anspruch für Drittstaaten. Somit wären solche
Erpressungsversuche seitens der EU auch mit einem ›InstA‹ weiterhin
möglich (siehe auch nachfolgender Absatz betr. Ausgleichsmassnahmen resp.
Sanktionen). Die
Ausgleichsmassnahmen respektive Sanktionen im Falle einer Nichtumsetzung von
EU-Vorgaben machen aus der Schweiz eine Scheindemokratie: Sollte es denn das
Volk wagen, nicht wie von der EU gefordert abzustimmen, wäre die EU ermächtigt,
die Schweiz zu strafen. Die bei nicht EU-konformem Abstimmungsverhalten
drohenden Strafen würden bei jeder Volksabstimmung wie ein Damoklesschwert über
der Bevölkerung schweben und die freie Meinungsäusserung massivst beschneiden. Zudem
wird mit dem ›InstA‹ eine Super-Guillotine eingeführt: Neu
unterstehen nicht mehr nur die Bilateralen I der Guillotine, sondern auch alle
zukünftigen bilateralen Abkommen, insbesondere auch das Freihandelsabkommen von
1972, welches gemäss Vertragstext ›modernisiert‹ werden soll. Die Kohäsionsmilliarde,
welche der Nationalrat zur Zeit berät, soll nicht die letzte sein. Stattdessen
fordert die EU regelmässige Tributzahlungen.
Auch den
Kantonen droht ein Souveränitätsverlust, denn neu würde die EU bei kantonalen
Subventionen respektive staatlichen Beihilfen mitbestimmen. Dies würde nicht
nur Beteiligungen an Kantonalbanken, Spitälern, ÖV-Anbietern, Elektrizitätswerken
und Gebäudeversicherungen betreffen, sondern vor allem auch die kantonalen
Steuergesetze. Da die Grundprinzipien betreffend staatlicher Beihilfen im ›InstA‹ festgeschrieben sind, käme es in Wettbewerbs- und Beihilfefällen
de facto zu einer Souveränitätsabtretung von den Kantonen an die EU. Die
Drohung der EU, ›entweder akzeptiert
die Schweiz dieses Rahmenabkommen, oder der bilaterale Weg ist zu Ende‹, darf die Schweiz nicht aus der Ruhe
bringen. Die EU hat genauso wie die Schweiz Interesse an einem geregelten
Verhältnis mit ihren Nachbarn. Ausserdem kann auch die Schweiz Gegenmassnahmen
ergreifen. Wenn die EU die Bilateralen I durch die Nicht-Aufdatierung des
Abkommens über die technischen Handelshemmnisse verletzt, muss sich die Schweiz
auch nicht mehr an das Landverkehrsabkommen gebunden fühlen und kann die
Durchfahrtsgebühren für Lastwagen aus der EU entsprechend verdoppeln oder
verdreifachen.
Alternativen zum vorliegenden ›InstA‹ gibt es sehr wohl Wenn
Bundespräsident Maurer nun Nachverhandlungen mit der EU fordert, so meint er
damit die Ausklammerung der institutionellen Anbindung aus diesem Abkommen.
Stattdessen soll das Freihandelsabkommen von 1972 unter Einschluss der
technischen Handelshemmnisse für den grenzüberschreitenden Waren-, Dienstleistungs-
und Kapitalverkehr modernisiert werden, ähnlich wie sich Kanada und die EU
kürzlich mit dem Comprehensive Economic and Trade Agreement ›CETA‹ gegenseitig Zugang zu ihren jeweiligen Binnenmärkten gewährten.
Konsequente
Ausländer- und Asylpolitik Die
Folgen der Bevölkerungszunahme sind täglich und für alle spür- und erlebbar:
Überfüllte Züge, verstopfte Strassen, steigende Mieten und Bodenpreise, Verlust
von wertvollem Kulturland durch Verbauung der Landschaft, Lohndruck,
Verdrängung auf dem Arbeitsmarkt, Kulturwandel in den Führungsetagen. Die
heutige Masslosigkeit bei der Zuwanderung gefährdet unsere Freiheit,
Sicherheit, Vollbeschäftigung und unser Landschaftsbild. Die SVP will keine
10-Millionen-Schweiz. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU
bestimmen wir nicht mehr selber, wer in die Schweiz kommen darf und wer nicht.
Damit muss Schluss sein, auch damit über 50-Jährige wieder eine Chance auf dem
Arbeitsmarkt haben. Denn schon heute ist jeder Zwanzigste zwischen 18 und 65
Jahren erwerbslos, womit die Erwerbslosigkeit höher als in Deutschland ist.
Klassischen Einwanderungsländern wie den USA, Kanada oder Australien käme es nie
in den Sinn, über 500 Millionen Bürgern anderer Staaten einen rechtlichen
Anspruch auf Einwanderung zu gewähren. Ziel muss es sein, die Einwanderung
strikte nach den wirtschaftlichen Bedürfnissen, im Interesse der Sicherheit und
nach den verfügbaren Ressourcen der Schweiz auszurichten. Mit der ›Begrenzungsinitiative‹ will die SVP erreichen, dass die
Zuwanderung eigenständig von der Schweiz geregelt und kontrolliert wird. Die
Initiative ist bekanntlich am 31. August 2018 mit 119.000 gültigen
Unterschriften eingereicht worden. Weil sich das Parlament weigerte, die
Masseneinwanderungsinitiative umzusetzen, muss das Volk nun ein Machtwort
sprechen.
Bei den
finanziellen Konsequenzen der unkontrollierten Einwanderung von Zuwanderern und
Asylanten steuert die Schweiz geradezu auf einen finanziellen Kollaps zu.
Allein die Kosten der Sozialhilfe sind von 1,7 Milliarden Franken (2005) auf
2,7 Milliarden Franken (2016) gestiegen, insbesondere aufgrund neuer
Anspruchsgruppen – etwa von Arbeitnehmern über 50 Jahren oder schlecht
ausgebildeten Zuwanderern und Asylanten. Aktuell sind 345.000 Personen
sozialhilfeabhängig, das ist die Zahl der Einwohner des Kantons Wallis oder des
Kantons Tessin. Betrachtet man die Sozialhilfe ›im weiteren Sinn‹ – also inklusive Ergänzungsleistungen zur
AHV/IV, Alimentenbevorschussungen und weiterer wirtschaftlicher Beihilfen – so sieht es noch erschreckender aus. Die
Kosten sind von 5,3 Milliarden Franken (2005) auf 8,1 Milliarden Franken
angewachsen. Die Zahl der Bezüger ist von 660‘000 (2006) auf über 800‘000
gestiegen, was der Einwohnerzahl des Kantons Waadt entspricht. Noch nicht
erfasst in dieser Statistik sind jene Asylanten, welche während der letzten
fünf bis sieben Jahre in die Schweiz kamen, da diese nur in der Bundesrechnung
erscheinen, in welcher diese Ausgaben mittlerweile bereits die
2-Milliarden-Franken-Grenze überschritten haben.
Diese
Entwicklung muss dringend gestoppt werden Einerseits
muss die Schweiz ihre Grenzen wieder selber systematisch kontrollieren.
Andererseits hat die SVP vor einer Woche die Einsetzung einer Arbeitsgruppe
bekannt gegeben, welche konkrete Massnahmen zur Umlagerung von mindestens 1
Milliarde Franken pro Jahr vom Asylwesen und der Entwicklungszusammenarbeit in
die AHV ausarbeiten soll. [1]
Auch wenn der Bundesrat die Volksinitiative ›Fu?r eine massvolle Zuwanderung‹ unverständlicherweise ablehnt, schreibt Albert
Rösti, wird die SVP weiterhin mit aller Kraft gegen die ungebremste Zuwanderung
aus der EU kämpfen, da die Personenfreizügigkeit jedem EU-Bürger, unabhängig
von seiner Qualifikation, das Recht gibt, in die Schweiz einzuwandern. So sind
seit der Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 netto über 700.000
EU-Bürger in die Schweiz eingewandert. So viele Menschen leben in den Städten
Zürich, Basel und Bern zusammen. Die grosse Zuwanderungslüge, so Rösti ferner,
besteht darin, dass der Bundesrat vor der Abstimmung über die
Personenfreizügigkeit behauptet hatte, es würden pro Jahr maximal 10'000
Personen aus der EU in die Schweiz einwandern. In Tat und Wahrheit war es mehr
als das Vierfache; abhängig von der Wirtschaftslage in Europa kamen
durchschnittlich über 44.000 Personen pro Jahr! Die obengenannte ›Begrenzungsinitiative‹ der
SVP will das Freizügigkeits-Aabkommen mit der EU ausser Kraft setzen. Nur so kann
die Schweiz die Zuwanderung auf ein gesundes Mass reduzieren. Der Bundesrat
entschied am 30. November 2018, dass er die im August eingereichte
Volksinitiative ohne Gegenentwurf ablehnt; er will über 500 Millionen
EU-Bürgern weiterhin das Recht zugestehen, unkontrolliert in die Schweiz einzuwandern.
Damit gefährdet er den Wohlstand sowie die Sicherheit unserer Bürger.
Es bleibt, dass die Schweiz endlich wieder selber
entscheiden können muss, wer und wie viele Menschen sich in unserem Land
niederlassen dürfen. [2]
[1] https://www.svp.ch/news/artikel/referate/nein-zum-vertrag-bei-dem-die-eu-und-nicht-wir-schweizerinnen-und-schweizer-bestimmen-was-in-der-schweiz-gilt/ 10. 1. 19 Thomas Aeschi ist Nationalrat in Baar
[2] SVP
Editorial SVP Schweiz vom 1. Dezember 2018
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