Nein zur Volksentmachtung! - Von Roger Köppel

Sollen wir die Schweiz aufgeben? Sollen wir kapitulieren? Geht es nach Bundesgericht,

Bundesrat und Parlamentsmehrheit, werden in der Schweiz nicht mehr die Schweizerinnen und Schweizer, sondern die Ausländer das letzte Wort haben. Vor sechs Jahren beerdigte das Bundesgericht in Lausanne die Schweiz, präziser: Die direkte Demokratie. Die hohen Richter verfügten, dass ab sofort das internationale Recht, das angebliche Völkerrecht, über der Bundesverfassung, über den Volksentscheiden, über dem rechtmässigen Souverän stehe. Volk und Stände, mit einem Federstrich entmachtet.

Elitenverschwörung statt Gewaltenteilung

Gab es einen Aufschrei in Bern? Stiegen die angeblichen Volksvertreter, die einen Eid auf die Verfassung und die Volksrechte geschworen haben, auf die Barrikaden? Im Gegenteil: Sie nahmen den Steilpass aus Lausanne dankbar auf und fingen selber an, die direkte Demokratie zu verstampfen. Bundesräte, Politiker und Richter greifen nach der Macht im Staat.

Das sind keine überspannten Phantasien. Das sind keine Übertreibungen. Leider nein. Ich habe es bei der Nichtumsetzung der von Volk und Ständen verbindlich angenommenen Masseneinwanderungsinitiative im Bundeshaus mit eigenen Augen gesehen: Die Politiker hebeln eiskalt Volksentscheide aus. Sie setzen sich über die Verfassung hinweg, indem sie behaupten, internationales Recht stehe über Schweizer Recht. Was jeweils im überschlauen Juristendeutsch verkauft wird, ist eine freche Anmassung. In der Schweiz gilt eigentlich der Rechtsstaat. Und der Rechtsstaat heisst: Alle halten sich ans Recht, und was Recht ist, bestimmen Volk und Stände. Kein Verfassungsartikel, kein Gesetz kann ohne die Zustimmung der Bürgerschaft in Kraft treten! Die Bundesverfassung steht zuoberst.

Politiker und Richter ziehen Fremdbestimmung dem Volkswillen vor

Dagegen läuft jetzt ein Staatsputsch in Bern und Lausanne. Nicht mehr die Bürgerinnen und Bürger sollen bestimmen, was gilt, sondern ausländische Instanzen. Es geht um die Macht. Das internationale Recht ist der Zauberstab, mit dem sie in Bern das Volk, den eigentlichen Souverän, wegzaubern wollen. Statt Selbstbestimmung der Bürger haben wir Selbstbestimmung der Politiker. Das muss wieder gedreht werden!

Wie die politische Elite in diesem Lande mittlerweile denkt, zeigte ein Interview des Bundespräsidenten in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 25. April 2018. Da sagte Alain Berset wörtlich: »Über Volksinitiativen können die Bürger ein Thema lancieren, das ihnen unter den Nägeln brennt. Und dann schaut das Parlament mit seinen zwei Kammern, was man daraus unter Berücksichtigung der geltenden Verfassung und des Völkerrechts machen kann«.

Nach Meinung von Alain Berset sind also Volksinitiativen nichts Weiteres als die unverbindliche Lancierung eines Themas, ein bisschen psychotherapeutisches Pro-forma-Dampf­ablassen, eine Fingernagelsache, politische Maniküre. Und das hochwohlweiseParlament und der allwissende Bundesrat, flankiert von den Richtern in Lausanne, schauen dann schon, ob man daraus irgendetwas machen könne.

SBI = Selbstverteidigung unserer Bürgerrechte

Das Volk wird entmachtet, die Verfassung versenkt. Es ist erlaubt, von korrupten Zuständen zu sprechen. Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen. Bei der Abstimmung vom 25. November geht es um die entscheidende Frage: Wer macht in der Schweiz die Gesetze? Bestimmen die Bürger? Oder reissen Richter und Politiker die Macht an sich? Nein zum Obrigkeitsstaat. Ja zur direkten Demokratie. Ja zur Selbstbestimmungsinitiative.  [1]

Neues zum Rahmenvertrag - Neue Ideen – neue Finten 

Bundesrat Ignazio Cassis, für die Verhandlungen über den der Schweiz von der EU zugemuteten Rahmenvertrag zuständig, räumt ein: Ein Verhandlungsergebnis zu diesem Abkommen ist in absehbarer Zeit nicht zu erreichen. 

Gleichzeitig mit diesem Eingeständnis präsentiert er eine neue Idee: Er wolle der EU – mit dem dazu erhofftem Segen des Bundesrats selbstverständlich – vorschlagen, den Rahmenvertrag zu stückeln. Vorerst solle nur jener Teil formell verabschiedet werden, der die Konfliktbereinigung per Schiedsgericht vorsieht. Denn diese Schiedsgerichts-Lösung – behauptet Cassis zweckoptimistisch – sei in der Schweiz unbestritten.

Option Schweiz

Zwar nicht der Bundesrat, wohl aber das EU-No-Bulletin hat in den letzten Monaten mehrfach darauf hingewiesen, dass in der EU ein Papier mit dem Titel Option Schweiz kursiert. Es spielt – so wurde es überhaupt entdeckt – eine nicht unwesentliche Rolle in den Brexit-Verhandlungen. BBC-London gelangte in den Besitz dieses Papieres aus den Händen des EU-Chefunterhändlers in den Brexit-Verhandlungen, Michel Barnier. BBC-London hat es in einer Sendung ausführlich vorgestellt und kommentiert.

In diesem Grundsatzpapier Option Schweiz hat die EU ihr gegenüber Bundesbern zu erreichendes Hauptziel in den Verhandlungen über den Rahmenvertrag festgehalten: Die EU will in allererster Linie erreichen, dass die Schweiz der EU-Gesetzgebung und der EU-Rechtsprechung unterstellt wird: Auf dass der EU-Gerichtshof zu allen Fragen, die Brüssel einseitig als binnenmarktrelevant etikettiert, also zu allen für Brüssel wichtigen Fragen, das letzte von der Schweiz nicht mehr anfechtbare Wort, den letzten von der Schweiz nicht mehr anfechtbaren Entscheid treffe: Einwanderungsbeschlüsse, Steuersatz-Festlegungen, Transportrechtsfragen, konjunkturpolitische Entscheide, Währungsfragen, usw., würden danach abschliessend von Brüssel und nicht mehr von Bern behandelt und entschieden.

Bundesrat und Parlament, obwohl von klar brüsselfreundlichen Mehrheiten beherrscht, wagten es bisher nicht, den hiesigen Stimmbürgern eine derart schwerwiegende Entrechtung des Volkes vorzulegen. Monatelang suchte man nach tarnenden Auswegen.    

Einschneidende Brüsseler Vorbehalte

Schliesslich wurde die Idee Schiedsgericht geboren. Und Brüssel signalisierte alsbald Einverständnis – allerdings mit substantiellen Einschränkungen: Die EU könne ein solches, dem EU-Gerichtshof vorgelagertes Gremium dann akzeptieren, wenn gesichert sei, dass damit niemals geltendes EU-Recht angetastet werde. Im Klartext: Für alles, was Brüssel einseitig als binnenmarktrelevant etikettiert, muss sich das zu schaffende Schiedsgericht zwingend an die Vorgaben des EU-Rechts halten. Das Schiedsgericht muss zu binnenmarktrelevanten Fragen obligatorisch den EU-Gerichtshof konsultieren, bevor es Entscheide fällt. Und die Vorgaben, die der in Luxemburg domizilierte EU-Gerichtshof formuliert, sind zwingend zu berücksichtigen.

Der EU-Gerichtshof hat zwei Aufträge zu erfüllen

Es darf angesichts solcher Vorbehalte aus Brüssel nie vergessen werden: Der EU-Gerichtshof hat gemäss den in der EU geltenden Festlegungen zwei Aufgaben zu erfüllen. Er ist erstens die höchste, nicht mehr anfechtbare Entscheidungsinstanz zu Rechtsstreitigkeiten innerhalb der EU. Und er hat zweitens in ganz Europa die Rechtsvereinheitlichung im Sinne Brüssels voranzutreiben und herbeizuführen: Als oberste, nicht anfechtbare Instanz. Als solche hat der EU-Gerichtshof – zweifellos ein äusserst folgenreicher Entscheid – der EU bekanntlich den Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention ausdrücklich verboten. Würde die EU diesem Abkommen je beitreten, so müsste sie sich in Menschenrechtsfragen dem Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg unterstellen. Solches kommt für den EU-Gerichtshof unter keinen Umständen in Frage. Er ist und will oberste Gerichtsinstanz in Europa sein und bleiben.

Mit anderen Worten: Schweizer Recht hätte gegenüber Brüsseler Recht keine Chance! Auch nicht in einem dem EU-Gerichtshof vorgelagerten Schiedsgericht.

Das letzte Wort hat Brüssel
 

Der Grundsatz, wonach keine Rechtsinstanz je über dem EU-Gerichtshof stehen kann, bleibt vielmehr zwingend: Auch für das vorgesehene Schiedsgericht. Den Entscheidungsspielraum des von Bundesrat Cassis als unbestritten bezeichneten Schiedsgerichts bestimmt allein und abschliessend der EU-Gerichtshof. Von einer unabhängiger Entscheidungsfreiheit des zu schaffenden Schiedsgerichts keine Spur! Auch mit diesem Schiedsgericht werden fremde Richter fremdes Recht über die Schweiz verfügen.

Insbesondere würde die Schweiz auch der sogenannten
dynamischen Rechtsentwicklung unterworfen, wie sie in Brüssel gilt  -  und bezüglich des Schengen-Vertrags auch der Schweiz aufgezwungen worden ist. Dynamische Rechtsentwicklung heisst: Die Obrigkeit – also die EU-Kommission – kann bestehendes Recht jederzeit nach eigenem Ermessen angeblich neuen Entwicklungen oder aber neuen Überzeugungen oder Kommissions-Mehrheiten anpassen: Brüssel würde befehlen, die Schweiz hätte nachzuziehen – ohne echte Rekursmöglichkeit.  

Ausgeschaltet werden angesichts solch
dynamischer Rechtsentwicklung in allererster Linie die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Und auch die Bundesversammlung, National- und Ständerat, würden in wesentlichen Sachbereichen in ihrer Entscheidungsfreiheit deutlich eingeschränkt. 

Mehrere Referenden?
  

Nichts verlautet seitens des Departements Cassis bis heute, wie der Bundesrat einen gestückelten Rahmenvertrag dem Volk vorzulegen hätte. Kann das Volk nur zum ersten Teil das Referendum ergreifen? Oder hätte der Bundesrat wenigstens die Gnade, alle Einzelteile des gestückelten Rahmenvertrags laufend dem Referendum zu unterstellen? 

Opponenten hätten also ständig Unterschriftensammlungen zu organisieren. Oder findet die Landesregierung – was allein verfassungskonform wäre – zur Entscheidung, die vorgesehenen gestückelten Vertragsteile, die allesamt die Schweizerische Bundesverfassung in wesentlichen Teilen beschneiden, jeweils dem obligatorischen Referendum zu unterstellen?

Die neuen Ideen von Bundesrat Cassis erweisen sich als gespickt mit neuen Finten.  

Dynamische Rechtsentwicklung im Widerspruch zur Bundesverfassung
 

Die Schweizerische Bundesverfassung kann in mancherlei Hinsicht als einzigartig bezeichnet werden. Auch die Tatsache, dass jederzeit relativ einfach Teilrevisionen der Bundesverfassung anbegehrt werden können, ist einzigartig: Der Bundesrat, das Parlament insgesamt, aber auch einzelne Parlamentarier, sicher auch das Volk – Einzelpersonen oder bestimmte Gruppen – können jederzeit Verfassungsartikel zur Disposition stellen – dies mittels Parlamentsentscheiden oder Volksinitiativen. Wer  - welche Stellung im Staat er auch einnimmt -  einzelne Artikel der Bundesverfassung neuen Entwicklungen anpassen oder neuen Überzeugungen unterstellen will, hat jederzeit die Möglichkeit, ein entsprechendes Änderungsverfahren einzuleiten. Dies sind Revisionsmöglichkeiten, wie sie keine andere Staatsverfassung auf der weiten Welt in ähnlicher Form bietet.    

Diese Möglichkeit einer relativ rasch erreichbaren Teilrevision entbindet die Schweiz davon, eine dynamische Rechtsentwicklung überhaupt vorzusehen. Dynamische Rechtsentwicklung geht von der Obrigkeit, von der Regierung aus. Diese masst sich die Kompetenz an, das Recht nach eigenem Ermessen angeblich neuen Gegebenheiten anzupassen, neuen Ideen zu unterwerfen –  einseitig und endgültig.   

Hingegen ist die Schweizerische Bundesverfassung die demokratische Alternative dazu. Sie lässt Teilrevisionen der Bundesverfassung aufgrund neuer Entwicklungen, aufgrund neuer Überzeugungen, aufgrund neuer Ideen ohne grosse Hindernisse einleiten – überlässt das letzte, entscheidende Wort über geforderte Anpassungen aber dem Souverän, Volk und Ständen.  

Wer die dynamische Rechtsentwicklung anstrebt, der schaltet den Souverän, das Volk, die Direkte Demokratie, rigoros aus, denn die dynamische Rechtsentwicklung, beseitigt die Demokratie. Im Gegensatz dazu respektiert die offene Möglichkeit zur Teilrevision der Verfassung die Demokratie.    

Auch wenn sich Bundesbern bereit erklärte, den
halbierten Rahmenvertrag zu schlucken, würde die Direkte Demokratie hierzulande entscheidend beschnitten, würden Volk und Stände, aber auch das Parlament nachhaltig entrechtet. 

Dass Brüssel die Direkte Demokratie mit Volksentscheiden hasst wie die Pest, weiss man in Europa längst. Dass Bundesbern vor diesem Hass kapitulieren will und die Demontage der Direkten Demokratie Brüssel zuliebe hinzunehmen bereit ist: Das muss alarmieren! Erreicht würde dieses Ziel auch mit halbiertem Rahmenvertrag.

Der Schweizer Souverän ist gut beraten, auch diesem halbierten Rahmenvertrag mit grösster Skepsis zu begegnen. Mindestens so wichtig ist es aber auch, dass der Souverän am 25. November dieses Jahres mit deutlichem Ja zur Selbstbestimmungsinitiative die Direkte Demokratie, das Stimmrecht von Bürgerinnen und Bürgern in der Schweiz bestätigt und zementiert.  [2]       

 

Freiheit oder Unterwerfung?

Das ist die Frage, legt Christoph Spiess dar, die wir alle am 25. November an der Urne beantworten müssen, wenn wir über die Selbstbestimmungsinitiative abstimmen. Auf dem Spiel steht nicht weniger als die Unabhänggkeit und Souveränität der Schweiz. In der Vergangenheit war nun die Bedrohung unserer Freiheit regelmässig militärischer Natur und so akut, dass sie jedermann erkannte und begriff, dass entsprechende Gegenmassnahmen zwingend notwendig waren. Das ist heute anders. Die Gefahr für unsere Freiheit kommt auf leisen Sohlen daher, ohne Panzer und Kanonen. Ins Mäntelchen des Rechts gekleidet, nimmt sie langsam überhand. So merken viele Eidgenossen nicht, wie ernst die Lage ist. Recht ist doch etwas Gutes, es sorgt für Frieden und Ordnung, denken sie. Nur ist es leider fremdes Recht, das uns von aussen aufgezwungen wird und zur schleichenden Abschaffung unserer Souveränität und Demokratie führt.

Nun hat der Umfang der völkerrechtlichen Verpflichtungen stark zugenommen und die Schweiz hat sich in ein undurchdringliches Dickicht von Staatsverträgen verwickelt. Auch geht es immer öfters nicht um zu regelnde nachbarschaftliche Fragen, sondern um eine multinationale Rechtsvereinheitlichung. Diese mag bei technischen Normen wie Masseinheiten, Netzspannung, etc., sinnvoll sein, geht aber mittlerweile weit darüber hinaus. So wird ein immer grösserer Teil der Gesetzgebung fremdbestimmt und der Entscheidungsgewalt des Schweizer Volkes entzogen, wodurch unsere Demokratie systematisch ausgehöhlt wird. So erfrecht sich die EU neuerdings sogar, von uns zu fordern, dass wir ihre Gesetze automatisch übernehmen. Damit wäre das Ende des unabhängigen Staates Schweiz besiegelt und wir wären bestenfalls noch die unterworfene Kolonie einer fremden Macht.

Es geht nicht bloss gegen fremde Richter, sondern darum, die Unterwerfung unter fremdes Recht, das auch fremdbestimmt bleibt, wenn es von Schweizer Richtern angewendet würde, abzuwenden. Das sogenannte zwingende Völkerrecht ist eine blosse Erfindung von Rechtsgelehrten. Es gibt niemand, der befugt wäre, irgendwelche Regeln für weltweit zwingend zu erklären. Diesen Unsinn wird man später, nach der nationalen Wende, aus der Bundesverfassung entfernen müssen. 

Den Urhebern der Selbstbestimmungsinitiative stellt sich eine gewaltige Front von Angstmachern aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Medien entgegen. Die Gefahr ist gross, dass sich das Volk davon beeindrucken lässt, und die Initiative ablehnt. Dies würde dann sozusagen zur Freifahrkarte für diejenigen Kreise, die ohnehin schon seit geraumer Zeit versuchen, über einen Vorrang des Völkerrechts die demokratischen Rechte der Bürger auszuhebeln. Insbesondere bestünde die Gefahr, dass sich das Bundesgericht in Missachtung der Gewaltenteilung noch mehr als bisher anmasst, dem Souverän vorzuschreiben, was er überhaupt noch in Verfassung und Gesetz schreiben darf.

Ins Fäustchen lachen könnten sich auch all die landesverräterischen open society- Fanatiker, die am liebsten alle Grenzen schleifen und unser Land zum Selbstbedienungsladen und Eroberungsobjekt für alle Wohlstandstouristen aus dem fernen Süden machen würden.

Damit es nicht soweit kommt, legen wir Schweizer Demokraten ein klares Ja zur Selbstbestimmungsinitiative in die Urne.  [3]

  

[1]  https://www.svp.ch/partei/publikationen/parteizeitung/2018-2/svp-klartext-september-2018/nein-zur-volksentmachtung/      17. 9. 18  

[2]  

http://www.eu-no.ch

http://www.eu-no.ch

http://www.eu-no.ch


[3]  Schweizer Demokrat – 53. Jahrgang - Nr. 7/8  2018