Zum Thema Verschleierung von Straftaten 29.04.2018 23:34
d.a. Generell lässt sich feststellen, dass dem Bestreben, die Identität
eines ausländischen Straftäters oder auch, je nach Fall,
die Tat selbst, nach Möglichkeit aus den Berichterstattungen herauszuhalten,
von Seiten der Presse offensichtlich in zahlreichen Fällen noch immer Folge
geleistet wird, was durch das folgenden Vorkommnis, über das bisher wenig bis
nichts zu lesen war, belegt ist.
Mourtala Madou, ein aus dem Niger stammender
Asylsuchender hatte am 14. April auf dem Bahnsteig der Hamburger U-Bahnstation
Jungfernstieg die Mutter seines Kindes getötet und das einjährige Baby geköpft.
In der Folge hatte ein Augenzeuge des Geschehens, ein christlicher
Gospel-Sänger aus Ghana, sein am Tatort aufgenommenes Video auf Facebook
gestellt; ebenso hatte der Hamburger Blogger Heinrich Kordewiner diesen
Tatvorgang ins Internet gestellt, indem er das von dem Ghanaer auf Facebook
gestellte Video auf seinen YouTube-Kanal übertragen hat.
»Mit
der Macht der Staatsgewalt gegen kritische Blogger« So hat Boris T. Kaiser
[1] seinen
Bericht hierzu überschrieben. »Dieses Ausscheren der digitalen Zivilgesellschaft aus dem
stillschweigenden Wegseh-Abkommen
zwischen Staat und Medien bei besonders grausamen Taten von sogenannten
Flüchtlingen, soll offenbar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln
unterbunden werden. Denn während der deutsche Rechtsstaat bei illegaler
Einwanderung, der Durchsetzung von Abschiebungen und kulturbedingten Grundgesetzverstößen
oft unbeholfen und machtlos wirkt, zeigt er bei der Verhinderung von kritischer Berichterstattung seine ganze Übermacht: Sowohl bei dem Augenzeugen als auch
bei dem Hamburger Blogger durchsuchte die Polizei deren Wohnungen.
Gegenüber der ›Achse
des Guten‹ berichtete Kordewiner, daß
er und seine Mitbewohnerin morgens um 6.45 Uhr von einem Trupp von mehreren Staatsanwälten und Polizisten, die Einlaß in
seine Wohnung begehrten, geweckt wurden. Als ihnen dieser verweigert wurde,
verschafften sie sich durch Aufbohren des Türschlosses gewaltsam Zutritt. Angeführt wurden
sie von Staatsanwalt Ulf Bornemann, der unter den ›Fachjuristen‹ einer der
wenigen Fans des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes war und ist.«
Stefan Frank [2]
bezeichnet Bornemann als »Spezialist für ›Haß und Hetze‹, der
2017 einer der sehr wenigen Juristen war, die keine Bedenken gegen das
Netzwerkdurchsetzungsgesetz hatten, sondern die Meinungsberichtigung im
Internet emphatisch begrüßten.
Man mache sich nun
einmal den Vorwurf der Staatsgewalt bewusst, der zu diesem massiven
Auftreten führte: »Das Video vom Tatort soll ›höchstpersönliche Lebensbereiche‹ der ermordeten Frau verletzt haben
und damit gegen den 2014 eingeführten ›Paparazzi-
Paragraphen‹ 201a verstoßen haben.«
Was die hier zum
Einsatz gelangende ›Richtlinie 12.1‹ des deutschen
Pressekodex betrifft, so lautet diese wie folgt: »In
der Berichterstattung über Straftaten [3] ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der
Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder
anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung
individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht
erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse.
Besonders ist zu beachten, daß die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.«
Angesichts der zunehmenden Angriffe der Asylanten auf die
für deren Lebensunterhalt arbeitenden Bürger kann man auf diese Besorgnis nur
noch mit Fassungslosigkeit reagieren, zumal die Gefahr besteht, dass das
Verschweigen der nationalen Zugehörigkeit des Täters dazu führen kann, dass der
Verdacht auf die Deutschen selbst fällt, ganz abgesehen von der grotesken
Bevormundung, die hier zutage tritt, die sich durchaus in die Kategorie
Verhöhnung einreihen lässt.
»Diese
an den Haaren herbeigezogene Verletzung der ›höchstpersönlichen Lebensbereiche‹ einer Toten«, so Kaiser ferner, »wirkt umso haarsträubender wenn man
weiß, daß das Opfer in dem Video des Ghanaers an keiner Stelle in Großaufnahme
zu sehen ist. Was in dessen Video aber zu sehen ist, ist eine riesige
Blutlache. Und diese ist auf keinem der offiziellen Presse-Fotos zu sehen.« Das Video hält auch die »Stimme des Ghanaers fest, der sich in
englischer Sprache geschockt über die Enthauptung des Säuglings, die die
Staatsanwaltschaft übrigens bis heute nicht kommentieren will, zeigt. Stattdessen
versucht letztere die öffentliche Ruhe und das mediale Schweigen über die
Horrortat des Westafrikaners aufrecht zu erhalten. Offenbar ist man sich sehr
bewußt darüber, daß bei einem einjährigen Kind, dem öffentlich die Kehle
durchgeschnitten wurde, die Toleranz auch bei den gutgläubigsten Zeitgenossen
endet.«
»Darum«, kommentiert Stefan Frank den Fall, »gehen sie nun mit harter Hand gegen
diejenigen vor, die sie dafür verantwortlich machen, daß die Tat trotz
Abschirmung und Schweigekartell nach außen gedrungen ist. Bei beiden wurden am
20. 4. 18 Razzien in ihren Wohnräumen durchgeführt und persönliche Gegenstände
beschlagnahmt. Der Ghanaer ist also nachweislich ein Augenzeuge und er plaudert
aus, was Staatsanwaltschaft und Polizei unter den Teppich kehren wollten. Nicht
nur nämlich, daß in den Meldungen der Polizei kein Wort von einem
abgeschnittenen Kopf steht, auch Oberstaatsanwältin Frombach wollte am Telefon
die von der ›Achse des Guten‹ gestellte Frage, ob es stimmt, daß
das Baby enthauptet wurde, ›nicht
kommentieren.‹ Sie gibt lediglich zu, daß es ›schwere Verletzungen am Hals‹ erlitten habe.«
Zwar informiert der Bericht des Hamburger Amtsgericht,
wie Stefan Frank festhält, die Öffentlichkeit nicht, jedoch beschreibt der
Durchsuchungsbeschluß den Tathergang detailliert: Daraus geht u.a. hervor, daß
der Täter ›aus Wut wegen der Tags
zuvor erfolgten Ablehnung des beantragten gemeinsamen Sorgerechts für seine
Tochter, und um die Kindsmutter zu bestrafen, seiner in einem Kinderbuggy
sitzenden einjährigen Tochter in Tötungsabsicht und zur Durchsetzung seiner
Macht- und Besitzansprüche mit einem unvermittelt aus seinem mitgeführten Rucksack
gezogenen Messer von hinten einen Stich in den Bauch versetzt und ihr
anschließend den Hals nahezu vollständig durchtrennt‹ hat. »Damit
haben wir das«,
erklärt Frank, »was
niemand wissen soll, schwarz auf weiß, aus erster Hand, sozusagen mit Brief und
Siegel«.
Der ›Paparazzi-Paragraph‹ als Repressionsmittel »Die
Sache«,
legt die ›Die Achse des Guten‹ dar, »wirft Fragen auf, die alle
Journalisten nun gerne geklärt hätten. Wenn jemand von uns mit Fotos oder
bewegten Bildern über einen Kriegsschauplatz, ein Katastrophengebiet oder den
Schauplatz eines Terroranschlags berichtet, müssen wir dann befürchten, daß
Staatsanwalt Bornemann am Tag darauf auch unsere Wohnungstür aufbohrt? Davor hatten viele schon 2014 gewarnt, als die
Bundesregierung den Paragraphen 201a, der auch als ›Paparazzi-Paragraph‹ bezeichnet wird, verabschiedete [4]. Der Deutsche Presserat etwa hatte ›verfassungsrechtliche Bedenken‹ vorgetragen und vor einer Gefährdung
der journalistischen Berichterstattung gewarnt.«
Indessen »besagt
Absatz 4 von Paragraph 201a, daß das Bildverbot nicht ›für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter
Interessen erfolgen, namentlich der Berichterstattung über Vorgänge des
Zeitgeschehens oder der Geschichte, oder ähnlichen Zwecken dienen‹, gilt.« »Genau das ist jedoch bei der
Berichterstattung über das Blutbad am Jungfernstieg der Fall. Der Doppelmord
hat die Bevölkerung der Stadt erschüttert. Es gibt ein starkes öffentliches
Interesse an einer vollständigen Berichterstattung, selbst Zeitungen in Afrika,
Indien und Amerika haben darüber berichtet. Und da glaubt Staatsanwalt
Bornemann, den Fall so behandeln zu können, als hätte jemand einen
Verkehrsunfall gefilmt.« »Es ist
also amtlich: Weil Staatsanwälte den ›Paparazzi-Paragraphen‹ gerne zum Paragraphen zur Zensur der
Nachrichten machen würden, gibt es für Journalisten in Deutschland keine Rechtssicherheit. Blogger und Journalisten sollen keine Bilder von den
Tatorten der Messermorde, die in Deutschland alltäglich geworden sind,
veröffentlichen. Wer sich nicht fügt, wird bestraft. Die Hausdurchsuchungen bei
Kordewiner und dem Christen aus Ghana sind reine Schikane – und mit Sicherheit
illegal.«
In dem Wortgefecht
mit Staatsanwalt Bornemann, das im Anschluss an den Aufbruch der Wohnungstür
stattfand, erklärt Kordewiner folgendes:
»Das durch mich
von Facebook nach Youtube kopierte Video greift überhaupt nicht in die
Privatsphäre von irgend jemandem ein. Anders als in den Fernsehbildern sieht
man keine verpixelten Gesichter, keine Oberkörper und keine Herzdruckmassage
zur Wiederbelebung. Es ist die Hamburger Justiz, die für die
Scharia-Hinrichtung von Baby und Mutter politisch mitverantwortlich ist, indem
sie dem Mörder trotz seiner bekannten Gewalttätigkeiten einen an
das Kind geknüpfte Aufenthaltsberechtigung gewährt hat, statt ihn gemäß
geltendem Dublin-Recht abzuschieben.«
»Just zu der
Zeit«, schreibt Frank ferner, »als die Gruppe von Staatsanwälten, Experten für
Cyberkriminalität des LKA Hamburg und Polizisten - insgesamt fünf Personen - Kordewiners Wohnung blockierte, gab es unweit
der Wohnung ein weiteres Messerverbrechen. Wenn die Polizei auch solche Taten
nicht verhindern kann, und wenn sie auch der nun ermordeten Ehefrau von Madou,
die zweimal vergeblich die Polizei gerufen und dieser berichtet hatte, daß Madou sie bedrohte, nicht beschützen können
hatte, so gibt sie sich doch immerhin alle Mühe, dafür zu sorgen, daß die schrecklichen Einzelheiten der Morde der
Öffentlichkeit verborgen bleiben.«
»Die
Hausdurchsuchungen zur Abstrafung des Augenzeugen und des Bloggers, die Informationen über ein Ereignis von
überwältigendem öffentlichen Interesse liefern, sind ein Justizskandal, der
wohl über Deutschland hinaus für Empörung sorgen wird. Hier wurden weitere
Grenzen überschritten. Jeder, der sich um die Freiheit der Berichterstattung
sorgt, sollte an Justizsenator Dr. Till Steffen schreiben und ihn auffordern,
seine außer Kontrolle geratenen Zensoren zur Ordnung zu rufen.«
Ebenso fassungslos
macht folgender Nachtrag: Die Richterin Hannah Kütterer-Lang, die den
Durchsuchungsbefehl unterzeichnete, machte schon 2010 mit einem Urteil
Schlagzeilen: Damals stellte sie das Verfahren gegen einen mehrfach vorbestraften Mann ein, der einen 19-jährigen Schüler an einer Ampel mit
einer Axt und den Worten ›Ich schlag dir den Kopf ab!‹ bedroht hatte. Laut Zeitungsbericht sorgte
sie sich um die Zukunft des Angeklagten: »Ihr Bundeszentralregister enthält ja
so einige Einträge, aber seit 2007 nur zwei. Sie sind auf einem guten Weg.«
Einem hochrangiger
Polizeibeamte zufolge gibt es »die strikte Anweisung der Behördenleitung, über
Vergehen, die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte
Anfragen von Medienvertretern zu solchen Taten sollen beantwortet werden.« So
unterlässt die Polizei in ihren Verbrechensmeldungen häufig jeglichen Hinweis
auf Migranten und benennt kriminelle Migranten meist mit politisch korrekten
Termini wie Südländer, Männer mit dunkler Hautfarbe, auch dunkelhäutig oder
einer Kombination daraus wie südländische Hautfarbe. »Diese Praxis«, so Soeren
Kern [5], »die offensichtlich darauf abzielt,
die Angreifer vom Islam abzukoppeln, macht es deutschen Bürgern schier
unmöglich, der Polizei bei der Identifikation von Verdächtigen zu helfen. Frauen
und Kinder werden auf dem Altar der Political Correctness geopfert.«
Niemand wird mir
erklären wollen, dass das nicht beabsichtigt ist, sonst würde nicht so
verfahren.
Bereits im März
1916 hatte der AfD-Landesvorsitzende Georg Pazderski z.B. die Praxis der
Berliner Polizei, Straftaten von Asylbewerbern nicht zu erfassen, scharf
kritisiert. Auch die Oppositionsparteien hätten darin versagt, »wenn es darum geht, den Bürgern
reinen Wein über Ausländerkriminalität einzuschenken.« [6]
Offensichtlich hat sich hieran nichts geändert.
Am 21. März war ein ortsbekannter Obdachloser auf dem
Hauptfriedhof von Koblenz enthauptet vorgefunden worden. Er hatte seit mehreren Jahren auf dem Friedhof übernachtet
und war tagsüber in der Innenstadt und am Hauptbahnhof unterwegs. Auch wenn der
Kopf des Getöteten gefunden worden ist, so fehlt bis heute jede Spur des
Täters. Ein Mord dieser Art war bislang nicht zu verzeichnen. [7]
Schon 2015 war die Aufforderung des Europarats an
Österreich ergangen, »auf
Medien, die über ausländische Kriminelle berichten, Druck auszuüben. In einem
am 13. 10.15 veröffentlichten Bericht der Organisation heißt es, die Behörden
sollten darauf drängen, daß ›Medien
nur dann die ethnische Zugehörigkeit von mutmaßlichen Tätern offenlegen, wenn
dies absolut notwendig ist‹. Auch
Polizei und Justiz sollten die Herkunft der Täter nur angeben, wenn dies
unbedingt nötig sei. Zudem sollte die Presse vom Staat ›sensibilisiert‹ werden,
›Angehörigen schutzbedürftiger
Gruppen einen angemessenen Raum zu geben, sich selbst zu präsentieren‹. Dazu könne beispielsweise der
Presserat mehr Macht bekommen, um gegen Medien vorzugehen. So sollten durch den
Presserat ›Sanktionen für alle
Medien eingeführt werden‹, die gegen
den ›Ehrenkodex‹ verstoßen. Der Europarat sprach sich dabei für eine ›systematische‹ Überwachung von Internetforen aus, um ›Haßreden‹ zu bekämpfen.
›Die vorhandenen gesetzlichen Normen
sollten strikter angewendet werden, um die Aktivitäten von Organisationen, die
rassistische Ideologien propagieren, einzudämmen. Insbesondere während Wahlkämpfen sollten
Haßreden systematisch bekämpft und verurteilt werden‹, heißt es in dem Bericht.« [8]
Nun war das Vorhaben, uns im Zuge der angestrebten Totalüberwachung auch noch
das Internet zu entziehen, effektiv in Betracht gezogen worden: Nur kann dies
nicht umgesetzt werden, da die globale Wirtschaft auf das Internet angewiesen
ist; sie würde sich sonst den eigenen Ast absägen …….. Insofern können wenigstens
dank dieses Instruments einige verantwortungsvolle Redakteure existieren, die
ihrerseits darum bemüht bleiben, die Identität des Täters aufzudecken.
Im Gegensatz zu den behördlichen Anordnungen hat sich
indessen der Bund Deutscher
Kriminalbeamter dafür ausgesprochen, ›die Nationalität von
Tatverdächtigen offensiv zu nennen‹. »Wenn wir
den Bürgern offen sagen, wer welche Taten begeht, dann kann niemand
argumentieren, daß man ihm etwas vorspiele«, erklärte
der Landeschef des Verbandes in Nordrhein-Westfalen, Sebastian Fiedler. Auch
innerhalb der Polizei sei ein neuer Sprachgebrauch wichtig. »Wenn wir
wissen und darüber reden, woher die Täter kommen, können wir besser klären, wie
Taten zustande kommen«. [9]
Siehe hierzu auch Der
Krieg gegen die Meinungsfreiheit
[1] https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2018/mit-der-macht-der-staatsgewalt-gegen-kritische-blogger/ 25. 4. 18 Mord am Jungfernstieg - Mit der Macht der Staatsgewalt
gegen kritische Blogger von Boris T. Kaiser [2] http://www.achgut.com/artikel/die_enthauptung_der_hamburger_justiz Die Enthauptung der Hamburger Justiz – Von Stefan Frank
24. 4. 18 [3] http://www.journalistenwatch.com/2017/03/23/schuetzt-der-presserat-den-islamischen-terror/ 23. 3. 17 [4] https://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html [5] https://de.gatestoneinstitute.org/12123/deutschland-vergewaltigung-krise 5. 4. 18 Deutschland: Migranten-Vergewaltigungskrise
sorgt weiter für Schrecken und Leid
- Von Soeren Kern [6] https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/afd-empoert-ueber-berliner-polizeistatistik/ 9. 3. 16 [7] https://www.welt.de/vermischtes/article175727243/Koblenz-Kopf-von-enthauptetem-Obdachlosen-gefunden.html 23. 4. 18 [8] https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2015/europarat-medien-sollen-auslaenderkriminalitaet-verheimlichen/ 13. 10. 15 [9] https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/kriminalbeamte-fordern-nennung-von-straftaeter-nationalitaet/ 18. 1. 16
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