E-Voting: Zum Scheitern verurteiltes Prestige-Projekt

Aller Warnrufe zum Trotz drückt der Bund aufs Tempo

und will Fakten schaffen, die nicht mehr umzukippen sind. Bis zu den eidgenössischen Wahlen 2019 soll die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) in zwei Dritteln der Kantone zum Einsatz kommen. Die gesetzlichen Grundlagen sollen aber erst 2020/2021 beraten werden. Noch bleibt Zeit, die Notbremse zu ziehen. Lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende!

Seit dem Jahr 2000 treiben Bund und Kantone Projekte zur Einführung der elektronischen Stimmabgabe voran. 2004 kam E-Voting erstmals bei einer eidgenössischen Abstimmung versuchsweise zum Einsatz. Als Pionier-Kanton profilierte sich Genf, das ein eigenes E-Voting-System entwickelte und beherbergt, dem sich verschiedene andere Kantone angeschlossen haben. Das zweite, von mehreren Kantonen genutzte System wird von der Post getragen.

Seriöse Prüfung gerechtfertigt
Dass nicht wenige Bürger die Idee, per Mausklick abzustimmen, auf den ersten Blick begrüssen und darin gewisse Vorteile erkennen mögen, ist nachvollziehbar. Auch dass sich Auslandschweizer-Organisationen seit Jahren zu Recht über regelmässig verspätet eintreffendes Abstimmungsmaterial beklagen und in E-Voting ein ihr demokratisches Mitbestimmungsrecht sicherndes Mittel sehen, mag einleuchten. So ist grundsätzlich auch nichts dagegen einzuwenden, wenn der Bund die Vor- und Nachteile von E-Voting prüft und eine Einführung seriös und ergebnisoffen testet. Kein Verständnis ist aber aufzubringen, wenn die verantwortlichen Stellen die Erfahrungen einseitig schönreden und sich der Kritik verweigern. In den 14 Kantonen, die bis anhin Erfahrungen mit E-Voting gemacht haben, fallen die Erfolge nämlich – gelinde gesagt – bescheiden aus.

Bund bleibt stur
Die Testphasen waren begleitet von Pleiten, Pech und Pannen und hinterliessen breites Misstrauen. 2012 konnte ein im Kanton Luzern angemeldeter Auslandschweizer seine Stimme zwei Mal abgeben. Im Kanton Zürich wurden unleserliche Verifizierungscodes verschickt. Im Juli 2013 deckte ein Genfer Spezialist beim E-Voting-System von Genf eine Schwachstelle auf, die es ihm erlaubt hätte, durch das Einschleusen eines Virus auf den Computern von Stimmbürgern deren Stimmen von einem Ja zu einem Nein zu fälschen, ohne dass diese etwas bemerkt hätten. Diese Liste liesse sich um einiges erweitern.

Trotz all dieser Tiefschläge hält die Bundeskanzlei stur an ihren Plänen fest: E-Voting ist in der Schweiz flächendeckend einzuführen. Erst für Auslandschweizer, danach aller Voraussicht nach für alle Stimmberechtigten. Man habe aus den Fehlern gelernt und die Systeme laufend verbessert. Sie seien absolut sicher vor Hacker-Angriffen. Das sehen allerdings längst nicht alle, die sich mit der Thematik auskennen, so gelassen. Es gibt renommierte Warner, wie den IT-Experten Gunnar Porada oder den Chaos Computer Club Schweiz, welcher die landesbesten Hacker vereinigt. 

Staatspolitisch gefährlich 
Ein weiterer prominenter E-Voting-Gegner ist der ETH-Ingenieur René Droz, der für die Schweizer Armee während zehn Jahren das «Computer-Emergency-Response»-Team leitete und nun pensioniert ist. In der «SonntagsZeitung» vom 15. Oktober 2017 äusserte er ernsthafte Sicherheitsbedenken. Am Beispiel der Masseneinwanderungs-Initiative erklärte er, welch fatale Auswirkungen potentielle Manipulationen haben können: Wären schweizweit 20.000 Ja-Stimmen als ungültig erklärt worden, wäre die Vorlage zu einem Nein gekippt. Nachzuvollziehen, ob und welche Stimmen manipuliert worden wären, sei kaum machbar.

Unverständliche Nachzählung
Im Gegensatz zur brieflichen Stimmabgabe, bei welcher die Stimmzettel in physischer Form bei den Gemeinden gelagert und somit jederzeit nachgezählt werden können, ist bei E-Voting nämlich die Möglichkeit zur transparenten Abstimmungskontrolle nicht gewährleistet. Die abgegebene Stimme versinkt in einem digitalen Speichermeer von Bytes und Bits, ohne dass der Stimmbürger die Vorgänge nachvollziehen könnte.

Während brieflich eingegangene Stimmen von schweizweit mehreren Zehntausend Urnenbüromitgliedern ausgezählt werden, die sich gegenseitig auf die Finger schauen, kann die Stimmen-Auszählung bei E-Voting nur von einzelnen IT-Spezialisten vorgenommen werden. Bei ihnen liegt die ganze Macht. Da nützt es auch nichts, dass die Verantwortlichen bei kritischen Nachfragen gerne erwähnen, dass die Erwahrung der elektronischen Stimmabgabe in  Anwesenheit eines Notars und von Polizeivertretern passiere und mittels Video live mit verfolgt werden könne. Die Abläufe sind und bleiben naturgemäss viel zu technisch. Eine transparente und für alle Bürger verständliche Nachzählung ist de facto unmöglich. Nur ein transparentes Auszählverfahren stärkt das Vertrauen, dass Wahlfälschungen nicht vorkommen können – oder, käme es zu Versuchen, dass diese aufgedeckt werden.

E-Banking nicht vergleichbar
Zudem hinkt der Vergleich mit dem E-Banking. Bei elektronischen Banküberweisungen muss der Kunde eindeutig identifiziert werden können. Bei E-Voting darf genau das nicht der Fall sein. Es muss schliesslich ausgeschlossen sein, dass registriert wird, ob jemand zu einer Abstimmungsvorlage mit Ja oder Nein gestimmt hat. Das Stimmgeheimnis muss gewahrt bleiben.

Auffällig ist: Es sind hauptsächlich IT-affine Kreise, die den Widerstand gegen E-Voting anführen. Exponenten des Chaos Computer Clubs prägen schon seit Jahren die Losung:
»Wir wissen zu viel über Computer, um ihnen die letzten Reste der Demokratie anzuvertrauen.« Sie befürchten Angriffe fremder Staaten oder bezahlter Hacker-Organisationen mit dem Zweck, Abstimmungen zu manipulieren. Seit den Enthüllungen von Edward Snowden wisse man ja, wozu Geheimdienste in der Lage seien.

Hacker-Gefahr 
Auszuschliessen sind Hacker-Attacken von aussen in Zeiten internationaler Cyber-Attacken als Form von Wirtschaftskrieg mitnichten. So meldete, wie die SonntagsZeitung publik machte, der Schweizerische Nachrichtendienst des Bundes (NDB) offenbar schon Sicherheitsbedenken an. Der Luzerner SVP-Nationalrat Franz Grüter schrieb dazu im Juli 2017:

»Das kriminelle Netz an Akteuren in diesem Bereich wird immer grösser. Es ist geradezu naiv zu glauben, dass Abstimmungsserver sicherer seien als Computer von Grossfirmen, staatlichen Verwaltungen oder vom Militär, die mit hohem Sicherheitsaufwand bereits gehackt werden konnten.« In den USA sei es einem Universitätsteam gelungen, in ein E-Voting-System einzudringen und Resultate zu verändern. Das Eindringen wäre unerkannt geblieben, hätten sich die Forscher nicht zu erkennen gegeben. Die IT-Forscher hätten sogar festgestellt, dass auch Angriffsversuche aus China und dem Iran erfolgt seien.

Keine Erhöhung der Stimmbeteiligung  
Wer angesichts dieser Vorbehalte meint, E-Voting vermindere für den einzelnen Stimmbürger wenigstens den administrativen Aufwand im Vergleich zur brieflichen Stimmabgabe, täuscht sich. Wer elektronisch abstimmt, muss nach wie vor mit der Post bedient werden. Abstimmende erhalten Zahlen-Codes per Brief zugestellt, mit denen man sich auf einer angegebenen Internetseite einloggen muss. So hatte E-Voting auch in keinem einzigen Kanton, der es für Auslandschweizer oder einzelne Gemeinden getestet hat, einen positiven Einfluss auf die Stimmbeteiligung. Sogar für den Bund selbst, so war in früheren Arbeitspapieren zu lesen, steht ein Anstieg der Stimmbeteiligung nicht im Zentrum seiner Anstrengungen.

Horrende Kosten 
Über 700 Millionen Franken würde eine flächendeckende Einführung von E-Voting dereinst in der Schweiz kosten, rechnete der Bund im Jahr 2007 vor. In Tat und Wahrheit dürften die realen Kosten um ein x-faches höher liegen, wie die Erfahrungen etlicher anderer IT-Projekte des Bundes zeigen. Schon im Jahr 2011 gab der Kanton Zürich bekannt, dass jede einzelne elektronisch abgegebene Stimme eines Inlandschweizers 50, diejenige eines Auslandschweizers 150 Franken kostete. In einer Antwort auf eine SVP-Anfrage im Kantonsrat bestätigte 2013 auch der Luzerner Regierungsrat, dass eine elektronisch abgegebene Stimme über 50 % teurer ist als eine brieflich erfolgte Stimme. Hinter den Kulissen stören sich diverse Kantone an den hohen Kosten. Laut SonntagsZeitung lehnen Zwei Drittel der Kantone die E-Voting-Pläne des Bundesrats ab.

Kaum ein Land setzt mehr auf E-Voting 
Der kritische Beobachter fragt sich: Wenn E-Voting nicht dazu beiträgt, dass mehr Auslandschweizer oder vor allem auch Junge abstimmen gehen, welchen Nutzen bringt die horrende Kosten verursachende Übung dann sonst? Orientiert sich die Schweiz etwa an anderen Staaten, die womöglich positive Erfahrungen mit der elektronischen Stimmabgabe gemacht haben? Das wohl kaum. Neben Estland ist die Schweiz das einzige Land in Europa, das noch immer auf E-Voting setzt. In Holland haben Gerichte das elektronische Wählen bereits 2006 verboten. Auch Frankreich und Irland haben sich aus Sicherheitsüberlegungen vom E-Voting verabschiedet. Wegen erwiesener Sicherheitslücken hat Norwegen, das kurz vor der flächendeckenden Einführung stand, E-Voting 2014 wieder abgeschafft.

Stopp auch in Österreich und Deutschland     
Das deutsche Bundesverfassungsgericht erklärte 2009 elektronisches Wählen für verfassungswidrig. Es müsse auch für »Menschen ohne technische Fachkenntnisse« möglich sein, die Wahl komplett nachzuvollziehen. Dazu dürfen Wählerstimmen zu keiner Zeit einzig und allein in elektronischen Speichern abgelegt sein. In Österreich zog die Regierung die Reissleine nach diversen Pannen bei Studentenwahlen, wo E-Voting zum Einsatz kam. Der ehemaligen österreichischen Wissenschaftsministerin Beatrix Karl wird dabei folgendes Zitat zugeschrieben: »E-Voting widerspricht den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der freien, geheimen und persönlichen Wahl.«  

Lassen sich die E-Voting-Pläne des Bundes bei nüchterner Betrachtung tatsächlich noch mit rationalen Argumenten rechtfertigen? Noch lenken die Bundesbehörden nicht ein. Die Zukunft könnte aber Spannung versprechen. Ein überparteiliches Komitee teilte kürzlich mit, eine Volksinitiative für ein E-Voting-Verbot lancieren zu wollen.

»Die Leute, so der russischer Diktator Josef Stalin, »die die Stimmen abgeben, entscheiden nichts. Die Leute, die die Stimmen zählen, entscheiden alles«

Anmerkung: Es stellt sich ferner die Frage, wie der Umstand zu beheben wäre, dass noch immer ein grosser Teil der älteren Bevölkerung keinen Internet-Anschluss hat resp. möchte.

http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/evoting_zum_scheitern_verurteiltes_prestigeprojekt-3301
Freitags-Kommentar vom 2.
März 2018 von Anian Liebrand, Redaktion «Schweizerzeit»