Juristische Spitzfindigkeiten mit politischer Schlagseite

Hiesige Staats- und Völkerrechtsprofessoren verbreiten öffentlich

die Behauptung, getreu dem völkerrechtlichen Grundsatz »pacta sunt servanda« sei die Ausweisung krimineller Ausländer mit Bürgerrecht in einem EU-Land als dem Personenfreizügigkeitsvertrag mit der EU widersprechend verboten. Als müsste die Schweiz zum »Reservat« für kriminelle Ausländer werden. 

Vertragsbruch ist tabu  »Pacta sunt servanda« beinhaltet die in lateinische Sprache gegossene Verpflichtung, der zufolge Staaten, die miteinander Verträge resp. Pakte vereinbaren, zur Einhaltung derselben völkerrechtlich verpflichtet sind. Die Schweiz als Kleinstaat hat diese Verpflichtung immer ernst genommen. Vertragsbruch war für den Bundesrat  - Wächter über die Einhaltung internationaler Verträge -  seit jeher tabu. Das gilt selbstverständlich auch für den Vertrag über die Personenfreizügigkeit mit der EU.

Nur ist ein Vertrag zwischen Staaten nie in Blei gegossen. Verträge können im Einverständnis beider (oder aller) Vertragsparteien revidiert und veränderten Bedingungen angepasst werden. Deshalb enthalten Verträge in aller Regel Revisionsklauseln, die den Weg zu Anpassungen oder Veränderungen öffnen.

Eine Revisionsklausel enthält auch der Vertrag über die Personenfreizügigkeit. Als dieser Vertrag über die Personenfreizügigkeit mit der EU 1999 dem Schweizervolk im Rahmen des Pakets I der bilateralen Verträge zur Abstimmung vorgelegt wurde, äusserte sich der Bundesrat klar über die aus diesem Vertrag zu erwartenden Folgen: Es sei mit einer zusätzlichen Einwanderung von rund achttausend, allerhöchstens zehntausend Personen pro Jahr zu rechnen.

Klarer Verfassungsauftrag
Als alle im Vertrag vereinbarten Abmachungen ab 2007 vollumfänglich in Kraft waren, wurde die Schweiz mit einer völlig anderen Entwicklung, nämlich mit einer nicht abreissenden Masseneinwanderung konfrontiert: Der jährliche Einwanderungsüberschuss stieg sprunghaft auf sechzigtausend, siebzigtausend, achtzigtausend, ja bis zu neunzigtausend Personen jährlich an.  

Zehnmal mehr als vorausgesagt 
Es muss einer schon Rechtsverdreher sein, wenn er bestreiten will, dass die Verzehnfachung der einem Kleinstaat vorausgesagten Einwanderung die Voraussetzungen zur Personenfreizügigkeit einschneidend verändert habe. Der Souverän der Schweiz, Volk und Stände, hat seine Antwort dazu jedenfalls deutlich zum Ausdruck gebracht: Mit der klaren Absage an die Masseneinwanderung in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 wurde die Anpassung der Personenfreizügigkeit zum Verfassungsauftrag erhoben, der in Neuverhandlungen mit der EU zu erreichen sei. Es wurde keineswegs die einseitige Liquidierung des bestehenden Vertrags beschlossen. Aber es wurde dem Bundesrat als dem dafür zuständigen Organ der verbindliche Auftrag zur Anpassung des Vertrags an die tatsächlich eingetretenen Verhältnisse erteilt.

Die EU antwortet mit ErpressungNachdem der Vertrag über die Personenfreizügigkeit bei seiner Aushandlung ausdrücklich mit einer Revisionsklausel versehen worden ist, muss also einer schon Rechtsverdreher sein, wenn er heute behauptet, der vom Souverän rechtens erteilte Auftrag zur Anpassung oder Neuaushandlung des Personenfreizügigkeitsvertrags komme einem Vertragsbruch gleich. Wer als Staats- oder Völkerrechtler solches behauptet, belügt die Öffentlichkeit.

Ein Verfassungsbruch fand indessen statt, als der Bundesrat den ihm von Volk und Ständen rechtens erteilten Verfassungsauftrag bezüglich Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit mit der EU missachtete. Und offenen Vertragsbruch beging die EU, als sie in Form primitiver, demokratiefeindlicher und vertragswidriger Demarche gegen den Schweizer Volksentscheid Teile des Forschungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU willkürlich suspendierte: Ein schnöder Erpressungsversuch, mit dem Ziel, die Schweizerinnen und Schweizer zur Brüssel-Konformität weichzuklopfen. Die EU verletzte damit das Völkerrechtsprinzip »pacta sunt servanda« eklatant, ist die Schweiz doch allen  - insbesondere auch finanziellen -  Verpflichtungen, die sie mit dem Forschungsvertrag eingegangen ist, zu jedem Zeitpunkt buchstabengetreu nachgekommen. Dass sich der Bundesrat angesichts des willkürlich begangenen Vertragsbruchs feige wegduckte, statt rechtliche (bei der WTO zweifellos erfolgversprechende) Schritte gegen die offensichtliche Verletzung des Diskriminierungsverbots durch Brüssel einzuleiten, dürfte den Appetit Brüssels auf weitere Erpressungen höchstens angeregt haben. Wer ihm eindeutig zustehendes Recht nicht einfordert, belohnt willkürliche Rechtsverletzer.

Politmachenschaften zwecks Rechtsverdrehung  
Der Lächerlichkeit aber geben sich Juristen  [inklusive Bundesrichter]  preis, die den in der Schweiz rechtens zustande gekommenen Abstimmungsentscheid und das daraus resultierende, in jeder Beziehung vertragskonforme Begehren um Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit als »Vertragsbruch«, der im Widerspruch zum Prinzip »pacta sunt servanda« stehe, zu diffamieren versuchen.

Wer solches behauptet, profiliert sich allenfalls als drittklassiger Polemiker, der sich aufs Feld der Politik verirrt hat. Als Sachverständigen der Rechtsauslegung kann man ihn jedenfalls nicht länger ernst nehmen. 

Eine Milliarde für Juncker
In seinem Jahresprogramm sieht der Bundesrat als Zielsetzung vor, den Rahmenvertrag mit der Europäischen Union noch dieses Jahr zu unterzeichnen. Aller Voraussicht nach wird er dieses Ziel nicht mehr erreichen können. 

Der Rahmenvertrag, zu dem bereits im Mai 2013 ein Vorvertrag beidseitig unterzeichnet worden ist, verlangt der Schweiz drei Konzessionen ab. Erstens müsste sie fortan alle von der EU als «binnenmarktrelevant» erklärten Beschlüsse, Verordnungen und Gesetze, die in bilateralen Verträgen geregelte Sachbereiche betreffen, automatisch übernehmen. Sollten dazu Meinungsverschiedenheiten zwischen Bern und Brüssel entstehen, müsste sich Bern dem nicht mehr anfechtbaren Urteil des EU-Gerichtshofs unterziehen. Könnte oder wollte die Schweiz ein solches Urteil nicht übernehmen, dann hätte die EU gemäss diesem Rahmenvertrag das Recht, angemessene Sanktionen, also Strafmassnahmen gegen die Schweiz zu erlassen.

Der Bundesrat zögert  
Diese Vertragsziele, zu denen der Bundesrat bereits Zustimmung bekundet hat, wecken in der Schweiz keinerlei Begeisterung. Weil der Abschluss dieses Rahmenabkommens der Schweiz einen markanten
Verlust an Souveränität eintragen wird, wagt es der Bundesrat seit Monaten nicht, diesen Vertrag den Eidgenössischen Räten endlich zu unterbreiten, wonach auch noch eine Volksabstimmung zu überstehen wäre. Als Folge dieses Hinauszögerns wird die Unterzeichnung des Vertrags im bald zu Ende gehenden Jahr 2017 immer unwahrscheinlicher, obwohl der Kommissionspräsident der EU, Jean-Claude Juncker, seine Bereitschaft bekundet hat, zur Unterzeichnung dieses Vertrags eigens nach Bern zu reisen.

Die Aussicht auf eine solchen Glanz und Aufmerksamkeit sichernde offizielle Zeremonie zur Vertragsunterzeichnung veranlasste unsere Bundespräsidentin, Bundesrätin Doris Leuthard dazu, dieses Ereignis zum Voraus zum krönenden Abschluss ihres Präsidialjahres zu küren. Doch der Vertrag ist kaum unterschriftsreif. Und EU-Kommissionspräsident Juncker hat unzweideutig wissen lassen, er käme gewiss erst nach Bern, wenn er nach dem Besuch nicht mit leeren Händen nach Brüssel zurückkehren müsse.

Plan B  
Eine Stellungnahme, die zu Bern fieberhafte Aktivität ausgelöst hat: Was ist zu tun, damit Juncker trotzdem kommt, und Doris Leuthard trotz des nicht unterzeichnungsbereiten Vertrags doch noch zum krönenden Abschluss ihres Präsidialjahres kommt? Aus dieser Notlage heraus wurde die Idee der erneuten Zahlung einer Kohäsionsmilliarde geboren. 

Als Kohäsionszahlung bezeichnete Brüssel in den Neunzigerjahren faktische Entwicklungshilfeleistungen an die erst nach dem Zerfall der Sowjetunion der EU beigetretenen Ostländer. Deren wirtschaftlicher Rückstand sollte mit diesen Zahlungen, an denen sich auch die Schweiz markant beteiligte, rasch behoben werden. Bern bezahlte zunächst eine erste Kohäsionsmilliarde an diese EU-Ostländer; zusätzlich auch noch einige hundert Millionen an Bulgarien und Rumänien nach deren Beitritt. Eine weitere Rate ging nach Kroatien, als dieses Balkanland der Europäischen Union beitrat. Und jetzt, um Juncker doch noch nach Bern zu locken, ist erneut von einer Milliarde die Rede.

Reine Lockvogel-Geste  
Mit dem Begriff
Kohäsionszahlung markierte die EU nach dem Zusammenbruch des Ostblocks ihre Absicht, den Zusammenhalt zwischen den reicheren alten und den armen neuen EU-Mitgliedern solide zu gewährleisten. Heute erleben die meisten dieser Ostländer freilich bereits eine mehr als bloss bemerkenswerte positive Wirtschaftsentwicklung. Ein Bedarf für weitere Kohäsionszahlungen ist also gar nicht gegeben. Diese Überlegung wird von Bundesbern allerdings verdrängt. Es geht dem Bundesrat allein darum, Juncker etwas Substantielles anbieten zu können, auf dass der seit langem ersehnte Besuch des EU-Kommissionspräsidenten zum Abschluss von Leuthards Präsidialjahr doch noch stattfinden kann.  

Bezahlt wird diese Lockvogel-Milliarde nicht von der Bundespräsidentin oder von den Bundesräten. Vielmehr werden die Steuerzahler massiv zur Kasse gebeten. Die Lockvogel-Zahlung an Juncker erleichtert jede Bewohnerin und jeden Bewohner der Schweiz   [Säuglinge, Greise, Asylanten, Sozialhilfe-Empfänger mitgerechnet]  um nicht weniger als 125 Franken, eine vierköpfige Familie also um 500 Franken.

Alte Zeiten kehren zurück: Auch für den Glanz ihrer Monarchen mussten die Untertanen seinerzeit massiv bluten  ……  [1]
  

Zum Thema Staatsfinanzen    
Die SVP-Fraktion hat sich an ihrer Sitzung vom 18. 11. schwergewichtig mit dem Bundesbudget für das Jahr 2018 auseinandergesetzt. Sie zeigt sich erfreut, dass dieses gemäss Bundesrat mit einem Überschuss von 103 Millionen abschliessen soll, welcher nicht zuletzt aufgrund weitergehender Anträge der SVP-Vertreter in der Finanzkommission des Nationalrats auf 464 Millionen Franken vergrössert werden konnte. Dennoch steigen die Staatsausgaben auch dieses Jahr im Vergleich zum prognostizierten Wirtschaftswachstum viel zu stark an, ein Aufblähen des Staatsapparats, das die SVP-Fraktion mit weiteren Kürzungsanträgen von 554 Millionen Franken in der Budgetberatung der Wintersession bekämpft.  

Der Bundesrat budgetiert im Voranschlag 2018 Einnahmen von 71,3 Milliarden und Ausgaben von 71,2 Milliarden Franken. Gegenüber dem Voranschlag 2017 steigen die Ausgaben damit um 2,2 Milliarden Franken (+3,2 %). So wird das Staatswachstum auch im nächsten Jahr gegenüber dem prognostizierten Wirtschaftswachstum von + 1.8 % überproportional anwachsen. Das ständige   Ausgabenwachstum beim Bund, welches das Wirtschaftswachstum prozentual oft übertrifft, gefährdet mittel- bis längerfristig den Schuldenabbau und kostet uns Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Die SVP-Fraktionsmitglieder haben deshalb in der vorberatenden Finanzkommission Kürzungsanträge in der Höhe von rund 1 Milliarde Franken eingereicht. Damit hätte das Ausgabenwachstum etwas verlangsamt werden können. Leider fanden viele der SVP-Anträge auf eine Minderung der Mehrausgaben bei den anderen Parteien auch dieses Jahr keine Unterstützung.  

Die SVP ist auch konsequent gegen die Einzahlung von 150 Millionen Franken in die Pensionskasse Publica des Bundes. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, sinkende Renditeerwartungen dieser Pensionskasse mit Steuergeldern zu decken. Auch die angestrebte Lohnanpassung beim Bundespersonal in der Höhe von 33 Mio. Franken lehnt die Fraktion ab. Seit dem Jahr 2000 bis heute betrug die kumulierte Teuerung in der Schweiz etwas über 6 %. Die Löhne des Bundespersonals sind aber in der gleichen Zeit um über 16 % angestiegen. Die durchschnittlichen Lohnkosten vom Reinigungspersonal bis zu den Bundesräten betragen pro Bundesarbeitnehmer 168'200 Franken. Ebenfalls sind beim Bund in den letzten 10 Jahren über 5.000 neue Stellen geschaffen worden. Diese Aufblähung des Staates wird von der SVP-Fraktion bekämpft.  

Im Voranschlag 2018 wurde die Chance aber einmal mehr verpasst, mehrere hundert Millionen Franken beim Bundeshaushalt einzusparen und damit die Staatsschulden weiter abzubauen. Nach eingehender Beratung der noch offenen Punkten beim Budget 2018 beschloss die Fraktion heute einstimmig, alle zusätzlichen Anträge der SVP-Vertreter zu unterstützen und damit das Bundesbudget zu Gunsten der steuerzahlenden Bürger endlich wirksam zu entlasten.   [2]

 

[1]  http://eu-no.ch/news/pacta-sunt-servanda_178
Überparteiliches Komitee Nein zum schleichenden EU-Beitritt
Postfach 54  416 Flaach   
info@eu-no.ch

[2]  Medienmitteilung der SVP Schweiz vom 18. November 2017