Die EU verlangt eine »institutionelle Anbindung« - Brüssels Umgang mit Einknickern

Bundesbern glaubt, mit dem demonstrativen Nein zur Umsetzung

des Volksentscheids gegen die Masseneinwanderung in Brüssel gutes, schweiz-freundliches Wetter bewirkt zu haben. Tatsächlich quittierte Brüssel den Verrat Bundesberns an der direkten Demokratie mit viel Lob: Der Bundesrat sei »auf dem richtigen Weg«, durften sich Berns Funktionäre schmeicheln lassen. 

Dass Brüssels Bürokraten gegenüber der direkten Demokratie auf Kriegsfuss stehen, ist eigentlich längst bekannt: Brüssels Elite würde nie gestatten, vom gewöhnlichen Volk in einer Volksabstimmung korrigiert oder gestoppt zu werden. Deshalb der demonstrative Applaus zum Entscheid Bundesberns, der direkten Demokratie Schritt für Schritt den Boden zu entziehen.  

Applaus und Erpressung  
Der Applaus aus Brüssel wurde aber auch mit Forderungen unterlegt: Forderungen teils geradezu erpresserischen Charakters. Wer sich gegenüber Brüssel willfährig zeigt, muss offensichtlich stets mit Fusstritten rechnen: Es sei, meint Brüssel, Zeit, dass sich Bundesbern per Rahmenvertrag endlich institutionell an die EU anbinden lasse. Diesbezüglich zögert Bern, obwohl das Bundeshaus in der Sache nichts gegen die Anmassung aus Brüssel einzuwenden hat. Bern glaubt nur nicht, dass sich Volk und Stände diese    Anbindung von Brüssel diktieren lassen. Denn allzu herrisch tönen die Begleitforderungen zu Brüssels Diktat:

-   Die Schweiz müsse alle EU-Gesetze und EU-Beschlüsse zu Sachverhalten, die in bilateralen Verträgen – davon existieren insgesamt weit über hundert – irgendwie angesprochen werden, automatisch übernehmen – ohne jegliche eigenständige Beschlussfassung dazu.

-   Und weiter müsse sich die Schweiz – falls aus Vertragsauslegungen je Meinungsverschiedenheiten entstehen würden – vorbehaltlos dem EU-Gerichtshof unterziehen, der das alleinige letzte, von der Schweiz nicht anfechtbare Wort hätte.

-   Drittens müsste die Schweiz der EU ausdrücklich ein Recht auf Sanktionen, also auf Strafmassnahmen gegen unser Land einräumen, falls unser Land aus innenpolitischen Gründen einmal ein EU-Verdikt nicht automatisch übernehmen könnte. Dieser Fall tritt dann ein, wenn hierzulande eine Volksabstimmung einen anderen als den von Brüssel apodiktisch vorgegebenen Entscheid träfe: Die direkte Demokratie bekäme gleichsam die Peitsche Brüssels zu spüren ………  

Als wäre die Schweiz ein Untertanenland  
Dass eine solche Aussicht hierzulande kaum Begeisterungsstürme entfesselt, hat das etwas abgehobene Bundesbern immerhin registriert; dass Brüssel dazu noch weitergehende Forderungen präsentiert, treibt den Bundesrat noch stärker in die Enge:  

-   Die Schweiz müsse die Personenfreizügigkeit endlich auf Kroatien ausdehnen,   ein Entscheid, der einem weiterem Verfassungsbruch gleichkäme, wird doch jede Erweiterung der Freizügigkeit im Volksverdikt gegen die Masseneinwanderung ausdrücklich untersagt.

-   Die Schweiz müsse sodann die Unternehmensbesteuerung endlich der Hochsteuerpolitik der EU unterordnen – damit internationale Konzerne von Niederlassungen in der Schweiz absähen.  

-   Drittens müsse sie fortan – als wäre sie Brüssel tributpflichtig unterworfen – alljährlich hohe, nach oben ausdrücklich offen gelassene Beiträge an die EU überweisen. Die auf leeren Kassen sitzende Funktionärskaste zu Brüssel will sich offenbar den Griff in noch volle Schweizer Kassen rechtzeitig sichern.  

-   Viertens verlangt Brüssel von Bern die Beseitigung gewisser flankierender Massnahmen; die achttägige Wartefrist für EU-Ausländer, die sich hier eine Stelle ergattern wollen, steht dabei zuoberst auf der EU-Streichliste.  

Wer einmal kriecht ……  
Seitens der Schweiz stehen übrigens keinerlei Wünsche im Raum. Die Schweiz hat nur zu parieren, basta! Brüssels 5. Forderung steht in Zusammenhang mit dem vom Parlament im Dezember 2016 verabschiedeten Inländervorrang light – windige Alternative zum von Bundesbern faktisch annullierten Nein von Volk und Ständen gegen die Masseneinwanderung. Brüssel ist diesen Bundesberner Umgehungsversuch nur zu schlucken bereit, wenn die Schweiz sämtliche EU-Bürger, wo immer sie auch wohnen, ausdrücklich als Inländer anerkenne. Die Schweiz müsse sämtliche über fünfhundert Millionen EU-Ausländer ohne jeden Abstrich so behandeln, als wären sie, wenn sie sich um eine Stelle bemühen, schweizerische Staatsbürger. Ja, Bern habe, diktiert Brüssel weiter, an der Informationsfront markant nachzubessern, auf dass jeder EU-Einwohner, wo immer er in der Europäischen Union auch wohnt, rechtzeitig und umfassend Kenntnis von offenen Stellen in der Schweiz erhalte. So soll unser Land zu über 500 Millionen Inländer kommen, die den Inländervorrang light vollumfänglich beanspruchen dürfen ......  Dass ein derart kategorisch vorgebrachter Forderungskatalog hier wenig Begeisterung auslöst, bedrückt Bern offensichtlich. Brüssel lässt das kalt. Es stellt einfach Forderungen und zählt auf deren Erfüllung. Wer einmal in Brüssel kriecht …….  

Bundesberns Alternative  
Bundesbern, in ungemütliche Lage abgedrängt, windet sich – und sucht Zuflucht bei einer «Alternative». Zur sog. Rasa-Initiative – diese fordert rundweg die Liquidierung des Volksentscheids gegen die Masseneinwanderung – will die Bundesratsmehrheit einen Gegenvorschlag präsentieren. Dazu zirkulieren im wesentlichen zwei Varianten: Gemäss der einen Variante soll dem Brüsseler Recht generell der Vorrang eingeräumt werden gegenüber allen Schweizer Verfassungsbestimmungen. Die Umsetzung einer durch Volksinitiative beschlossenen Neuerung würde damit nur noch erfolgen, wenn Brüssel dazu ausdrücklich grünes Licht erteilt hat. 

Mit der zweiten Variante will Bundesbern ein Verbot durchsetzen, wonach zu einer per Volksinitiative durchgesetzten Neuerung nie auch noch eine Umsetzungsfrist verlangt werden dürfe. So dass Bern allein – selbstverständlich nach intensiver Rücksprache mit Brüssel – entscheidet, wann und ob überhaupt eine von Volk und Ständen beschlossene Neuerung je umgesetzt werde…  

Die direkte Demokratie wäre mit beiden Varianten endgültig im Eimer 


Anmerkung politonline: 
Man erinnere sich an die im Zusammenhang mit der Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung ausgesprochenen Worte von Daniel Zingg: Die Islamisierung stoppen - Das kann nur gelingen, wenn die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuern kann.  [1]  

Desgleichen an die Worte des vormaligen tschechischen Staatspräsidenten Vaclav Klaus: »Die EU-Spitzenpolitiker wollen uns ein Kontinentaldenken aufzwingen.  Sie wollen den Nationalstaat unterdrücken und staatliche Grenzen auflösen. Um den Zusammenhalt der heutigen Nationen zu schwächen, propagieren sie eine massive und uneingeschränkte Migration.

Die Migrationsbewegungen über die Grenzen souveräner Länder hinweg  - die in den letzten Jahren radikal verstärkt wurden -  untergraben systematisch den Zusammenhalt und die Regierbarkeit von Ländern. Die Schwächung der einzelnen Staaten könnte sehr leicht auf eine antiliberale Entwicklung hinauslaufen, weil sie nämlich den europäischen Superstaat, zu dem sich die EU entwickelt, stärkt. Doch ist die EU weniger demokratisch als jeder einzelne ihrer Mitgliedstaaten. Ich habe nie das Einwandern in irgendein Land als mein Recht betrachtet. Dass die Schweizer die Kontrolle über dass Ausmass der Einwanderung behalten wollen, ist verständlich. Ich habe den Volksentscheid auch nicht als ein absolutes Nein zur Migration verstanden, sondern als eine Mitteilung: Lasst uns die Einwanderung vorsichtiger und langsamer gestalten

 

Quelle:
https://www.eu-no.ch/news/eu-verlangt-institutionelle-anbindung_15
17. 2. 17
[1]  http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2218 
2. 2. 14  Die Überfremdung der Schweiz stoppen – Von Daniel Zingg