Kritikverbot - Weiteres im Anzug - Von Doris Auerbach

Hinsichtlich der Einschränkung unseres Rechts, Kritik zu äussern,

steht im EU-Parlament eine neue Richtlinie vor ihrer Verabschiedung. Mit dieser soll den nationalen Regierungen weitreichende Möglichkeiten gegeben werden, um die Meinungs- und Pressefreiheit, das Demonstrationsrecht, aber auch die Grundrechte der Bürger zu beschneiden. Wie Human Rights Watch darlegt,  gewährt diese viel zuviel Spielraum, wodurch sie missbräuchlich zur Anwendung gelangen kann: Je nachdem, ob eine Regierung rechts oder links orientiert sei, liesse sich der Begriff  Terrorismus nach Belieben einsetzen. Stellt eine Regierung fest, dass eine website die politischen und wirtschaftlichen Realitäten in einem Land destabilisiert, so ermöglicht die neue Vorgabe die Blockade derselben durch einen einfachen Verwaltungsakt. Des Terrorismus machen sich dann nicht nur die Betreiber der website selbst schuldig, sondern auch die Besucher einer solchen Seite. Wie es ferner heisst, gebe es auch kein Rechtsmittel gegen eine solche Blockade. In Frankreich existiert bereits seit letztem Juli ein Gesetz, das allein schon den Besuch als von terroristisch klassifizierten websites als verbrecherisch einstuft. Bekanntlich setzen sich in Deutschland sowohl die Bundeskanzlerin als auch ihr Justizminister Heiko Maas dafür ein, Inhalte im Internet zu regulieren, was dazu dienen soll, Falschmeldungen zu unterbinden; gegen letztere will die Bundesregierung nun mit einem eigenen Abwehrzentrum vorgehen.  [1]

Im Falle einer Stillegung schafft hier nur das Ausweichen auf eine rasch neu aufgebaute website Abhilfe!

lm Namen der Toleranz   
Nun zählt die Frage der Toleranz, genauer gesagt, der Toleranz, die wir als Bürger allem Fremden gegenüber zutage zu legen bereit sind - oder auch nicht -  zu den Gebieten, denen sich Brüssel jeweils mit besonderer Fürsorge anzunehmen pflegt. Um sich diesbezüglich keinerlei Nachlässigkeit vorzuwerfen, wurde schon früh, nämlich im Oktober 2008, der Europäische Rat für Toleranz und Versöhnung ECTR  [The European Council on Tolerance and Reconciliation]  in Paris gegründet. Wie so oft, ist auch dieser eine nichtstaatliche Organisation, wie dies bei den unzähligen Stiftungen, die die Migration fördern, der Fall ist. Die Funktion des ECTR‹, dessen Vorsitz derzeit der ehemalige britische Premierminister Tony Blair innehat, dürfte eng mit unserer Überwachung verknüpft sein. Zu den derzeitigen Mitgliedern gehören u.a.:

-  Wjatscheslaw Mosche Kantor, Präsident des Europäischen Jüdischen Kongresses und Gründer des ECTR 

-  José Maria Aznar, ehemaliger Premierminister von Spanien

-  Erhard Busek, ehemaliger Vizekanzler von Österreich

-  Prof. Talat Sait Halman; türkischer Kulturminister

-  Igor S. Ivanov; Prof. am Moscow State Institute for International Relations

-  Milan Kucan, ehemaliger Präsident von Slowenien

-  Alfred Spiro Moisiu, ehemaliger Präsident von Albanien

-  Göran Persson, ehemaliger Premierminister von Schweden

-  Prof. Rita Süssmuth, ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestags

-  Vilma Trajkovska, Präsidentin der Boris Trajkovski lnternational Foundation

-  Georges Vassiliou, ehemaliger Präsident von Zypern

-  Dr. Vaira Vike-Freiberga, ehemalige Präsidentin von Lettland

-  Aleksander Kwasniewski, vormals Präsident von Polen  

Das hierzu vom EU-Ausschuss für Toleranzausgearbeitete Dokument A European Framework - National Statute for the Promotion of Tolerance [2] enthält die Forderung, dass das EP konkrete Massnahmen ergreift, um Rassismus, Vorurteile nach Hautfarbe, ethnische Diskriminierung, religiöse lntoleranz, totalitäre ldeologien, Xenophobie, Antisemitismus und Homophobie zu eliminieren. Dazu sollen etwa die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit sowie die Wissenschafts- und Pressefreiheit eingeschränkt werden. Eingeführt werden soll ein Toleranzzwang und eine neue EU-Behörde, die die Umsetzung entsprechender Massnahmen zu überwachen hätte; Verstösse wären mit extrem strengen Strafen zu reglementieren. So soll z.B. in Zukunft innerhalb der EU jegliche Kritik am Feminismus verboten werden, ebenso die Kritik an politischen Parteien und ihren Bewegungen, wie zum Beispiel die Ökobewegung; eine solche wäre dann unter Strafe gestellt.

lm Teil 9 des 12 Seiten langen Arbeitspapiers wird von allen Medien ein Mindestprogrammanteil verlangt, in dem sie künftig die Kultur der Toleranz verbreiten müssen: »The Government shall ensure that public broadcasting stations (television and radio) will devote a prescribed percentage of their programmes to promoting a climate of tolerance«. Kinder und Jugendliche sollen in Erziehungsprogrammen zu einer Kultur der Toleranz angeleitet werden. Diese soll in den Grundschulen fester Teil des täglichen Unterrichts und wichtiger als alle anderen Unterrichtsinhalte werden. Sicherlich sind einige der Stipulationen dieses Arbeitspapiers, wonach es schon als Verleumdung zu bestrafen wäre, wenn jemand über eine andere Gruppe einen Scherz macht, nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar.  [3]  Umso erstaunlicher ist es, dass sich bislang kein Widerstand dagegen regt. 

Islamkritik 
Nun erstreckt sich das Vorhaben, unserer Kritik, wenn sich diese denn nicht völlig verhindern lässt, Schranken aufzuerlegen, natürlich auch auf die am Islam geübte. Das Verbot einer solchen käme wohl einer der schwerwiegendsten Untersagungen gleich, allein schon aus der Sicht der zunehmenden Verfolgung der Christen in islamischen Ländern. Nachdem der deutsche Politiker Ralf Stegner uns erst letzten Dezember erklärt hat: »Wer vor der Islamisierung Deutschlands warnt, braucht medizinischen Rat, keinen politischen«, und Islamkritikern somit gewissermassen empfohlen hat, einen Arzt aufzusuchen, ist es durchaus zweckmässig, einige der bereits länger zurückliegenden Vorläufer des Bestrebens, den Islam einer Kritik zu entziehen, aufzuzeigen. 

So hatten sich im Juli 2011 Hillary Clinton, damals US-Aussenministerin, Lady Catherine Ashton, seinerzeit Vertreterin für die Aussen- und Sicherheitspolitik der EU, sowie Ekmeleddin Ihsanoglu, Generalsekretär der OIC, der Organisation der Islamischen Kooperation, mit der Brüssel eng zusammenarbeitet, in Istanbul getroffen. Aus islamischer Sicht war dies ein historisches Treffen, weil der von der OIC vorangetriebene sogenannte Istanbul-Prozess, dem 57 islamische Länder angehören, so einen massiven Schub auf höchster politischer Ebene bekam. Denn mit diesem Verbund soll erreicht werden, dass in Zukunft jegliche Kritik am Islam oder an der Scharia mittels internationalem Recht verboten wird. In der UNO liegen bereits zwei 2011 verabschiedete Resolutionen vor: 16/18 und 66/167, die genau das fordern, was die OIC anstrebt, nämlich zu erreichen, dass beide Resolutionen in einer diplomatischen Initiative in internationales Recht umgemünzt werden. Kritiker befürchten, dass in Kürze eine pan-europäische Gesetzgebung erfolgen könnte, die exakt vorschreibt, was zum Islam gesagt werden darf und was nicht. Dies würde bedeuten, dass die bereits bestehenden Antidiskriminierungsgesetze durch eine solche Konkretisierung nochmals verschärft werden könnten.  [4]  

Natürlich kann man davon ausgehen, auch wenn uns hierfür keine veröffentlichten Nachweise vorliegen, dass die Direktiven zur Umsetzung einer solchen Strategie, von der ein Ralf Stegner offenbar noch nie etwas gehört hat, geschweige denn von Muslimen, die den Islam ihrerseits offen kritisieren, ihren Weg zu den Pro-Asyl arbeitenden Stiftungen, wie sie Friederike Beck aufgelistet hat, sowie auf die Schreibtische aller in den Behörden hierfür infrage kommenden Staats- und städtischen Angestellten finden. Soviel wieder einmal für die in diesem Fall anzunehmende Ignoranz eines Volksvertreters.

Im April 2013 vollzog, wie dies Michael Mannheimer festhielt, der bayerische Innenminister Joachim Herrmann wohl »einen in der Nachkriegsgeschichte einmaligen Angriff auf die Meinungsfreiheit, indem er selbst objektive und wissenschaftlich fundierte Islamkritik als verfassungsfeindlich brandmarkte und damit bestätigte, dass sich das gesamte politische Establishment gegen das Volk und das Grundgesetz verschworen hat.« Wie Mannheimer u.a. des weiteren erklärt, »haben Petrodollars aus den islamischen Ölländern, erfolgreiche Lobbyarbeit seitens zahlloser islamischer Verbände, Ignoranz und der Unwillen westlicher Intellektueller, sich mit dem Islam real zu befassen, zu einer Bedrohung der Sicherheit und des wichtigsten Guts jeder freiheitlichen Gesellschaft  – der Meinungsfreiheit –  geführt, wie man sie seit dem Terror des nationalen und internationalen Sozialismus im 20. Jahrhundert nicht mehr für möglich gehalten hatte. Islamkritik ist weder Rassismus, noch Haß, noch Phobie. Sie ist Teil der vom Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit.«  [5]  Dies ungeachtet des Fakts, dass es, wie der Publizist Nicolaus Fest sagt, stets erneut wiederholte Aufrufe islamischer Rechtsgelehrter gibt, dass man den Westen erobern und vernichten wolle. Und es gibt in fast allen Ländern, die eine islamische Verfassung haben, die Todesstrafe für Homosexuelle, für Apostaten und für Ehebrecherinnen sowie die erlaubte Zwangsverheiratung von Minderjährigen.  [6]  Im März desselben Jahres hatte sich auch der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, dafür ausgesprochen, Islamfeindlichkeit zu einem eigenen Straftatbestand zu machen.   

Interessanterweise war schon im Jahr zuvor, im Oktober 2012, zu lesen, dass der deutsche Staat aus Angst vor islamischer Gewalt immer repressiver gegen Islamkritiker vorgeht. Anlässlich der PRO-NRW-Demo gegen die geplante DITIB-Grossmoschee in Wuppertal am 27. Oktober waren erneut sämtliche islamkritische Karikaturen verboten worden. Im April 2016 vermerkte Thomas K. Luther, dass die öffentlich-rechtlichen TV-Sender dazu verpflichtet sind, mit einer 30 %-Quote eine positive Islam-Berichterstattung zu produzieren. »Es scheint«, so Luther, dass »die Taqiyya, die muslimische Täuschung, bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen Eingang findet.«  

Im November 2016 veranlasste die mit dem Bild des Islams in der deutschen Presse anscheinend nicht zufriedengestellte Bundesregierung die Herausgabe eines Handbuchs für Journalisten, damit ihnen dieses bei der gewünschten Art der Berichterstattung über den Islam beiseite steht. Wie im Vorwort angegeben, sollen Journalisten so berichten, dass vorhandene Ressentiments nicht bestätigt werden, was im Klartext bedeutet: Keine Kritik am Islam. Für die Herausgeber bildet nicht letzterer ein Problem, nein, es sind die ihre freiheitliche Demokratie verteidigenden Bürger und ihre Vorurteile und negative Einstellungen. Die Vereinbarkeit des Islams mit der Demokratie werde, so die Propagandisten, in der islamischen Welt weitgehend akzeptiert. Welche islamischen Länder nun echte Demokratien sind, wird dem Leser allerdings nicht verraten. Auf vielen Seiten des Handbuchs findet sich eine systematische Entkräftung aller Argumente, die die in Islamfeinde umgetauften Islamkritiker vorbringen. Der eigentliche Skandal besteht darin, dass die Bundesregierung mit Steuergeldern als pro Islam-Partei in die öffentliche Debatte eingreift.  [7] 

Mitte Dezember 2016 hatten sich die Mitgliedsverbände der Deutschen Islam Konferenz von Innenminister Thomas de Maizière einen Lehrgang gewünscht, in dem  - man bedenke! - »Chefredakteure aller relevanten Medien in Deutschland lernen sollen, wie man richtig über den Islam berichtet.« Ein solcher war für Januar 2017 geplant. »Damit«, hiess es auf Seiten der Kritiker, »haben die Verbände das geschafft, wovon Lobbyisten sonst nur träumen: Nämlich dass der Staat in den Prozess der Meinungsbildung eingreift und Begrifflichkeiten sowie die Art, wie über etwas berichtet wird, direkt mit den inhaltlich verantwortlichen Führungskräften der Medien bespricht.« Das Vorhaben veranlasste Martin Weidhaas zu einem an de Maizière gerichteten Schreiben, dessen Schluss wie folgt lautet: »Die Scharia, untrennbarer Teil des Islams, verlangt die Durchsetzung der Herrschaft Allahs, mithin den Gottesstaat; dementsprechend müssen gläubige Moslems verlangen, daß das Grundgesetz durch die Scharia abgelöst wird. Analog hierzu haben sich die OIC-Staaten bereits mit der Kairoer Erklärung von 1990 gegen die von der UNO beschlossenen Menschenrechte gestellt und die Gewährung von Rechten allesamt unter den Vorbehalt der Scharia gestellt. Der Workshop könnte folglich auch dem Fernziel der Abschaffung der freiheitliche demokratische Grundordnung dienen. Obendrein verbietet die grundgesetzliche Trennung von Staat und Religion gemäß Artikel 140 in Verbindung mit Art. 136–139 WRV  (Weimarer Reichsverfassung, Zusatz J.Th.)  Ihr desaströses Vorhaben. Ich fordere Sie auf, Ihren islamophilen Workshop abzusagen und diesen nicht durchzuführen. Bitte geben Sie mir wieder Nachricht.  [8]

So erklärt Thomas Böhm von Journalistenwatch, dass wir ein Netzwerk der Islamkritik brauchen, da die Islamisierung  - wie auch in  Der Masterplan zur Islamisierung aller Länder - Von Doris Auerbach  aufgezeigt -  mit immer grösseren Schritten voranschreite, was die Bürger im Alltag spürten und was von Bildern und Meldungen aus dem öffentlichen Raum belegt wird, auch wenn das unsere Politiker und Medien weiterhin leugnen. Während meiner Arbeit mit Journalistenwatch, so Böhm, habe ich bereits sehr viele kluge und engagierte Islamkritiker und Aufklärer kennengelernt und freue mich immer noch über die Vielfalt in dieser Szene. Und es gibt Helden der ersten Stunde, die immer noch auf die Strasse gehen und für die Sache kämpfen, auch wenn ihr Leben dabei bedroht wird.  

Nicolaus Fest war als ehemaliger stellvertretender Chefredakteur der Bild am Sonntag mit seinem Bericht vom Juli 2014 an, wie es heisst, die Grenzen der Meinungsfreiheit gestossen, als er seinen Kommentar Islam als Integrationshindernis veröffentlichte. Darin hatte er unter anderem geschrieben: »Mich stört die weit überproportionale Kriminalität von Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund. Mich stört die totschlagbereite Verachtung des Islams für Frauen und Homosexuelle.« Zudem sei die Religion ein Integrationshindernis. »Ich brauche keinen importierten Rassismus, und wofür der Islam sonst noch steht, brauche ich auch nicht«. In einem mit der Jungen Freiheit im April 2014 geführten Interview erneuerte er seine Kritik am Islam. Dieser bedrohe die Freiheitsrechte, den Individualismus und die Gleichberechtigung, »alles, wofür unser Gemeinwesen steht«, warnte er. Manch einer würde diese Religionskritik als fremdenfeindlich einstufen, doch er sehe dies als seine »gesellschaftliche Pflicht« an. »Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit«, betonte Fest. Er warnte ferner, dass sich Deutschland durch die vielen Flüchtlinge, die keine Beziehung »zu diesem Land, seiner Geschichte, seiner Kultur haben«, dramatisch verändern werde.  [9]  Man stelle nun Fests Befürchtungen den von Wolfgang Schäuble im Zusammenhang mit der von ihm 2006 veranlassten Gründung der Deutschen Islam Konferenz im Oktober letzten Jahres ausgesprochenen Worten gegenüber: Die offene Gesellschaft muss sich ihren Gegnern stellen. Dazu brauchen wir auch die Entwicklung eines deutschen Islams – ein Selbstgefühl hier lebender Muslime.  [10]            

Wie die Groko dem Volk droht, vor dem sie sich fürchtet  
Dies der Titel eines Artikels von Thomas Rietzschel, in dem uns dieser darüber informiert, »dass in den kommenden Monaten zügig gehandelt, angeklagt und verurteilt werden soll.« Die grosse Koalition will nicht länger fackeln: »Ein Gesetz, das die Verbreitung von Fake-News, Haß und Hetze im Internet unter Strafe stellt, müsse her, so schnell wie möglich, schallt es aus den Parteizentralen von CDU und SPD.« Offensichtlich träumt man davon, Zuwiderhandelnde mit Bussen von bis zu 500.000.- Euro zu bestrafen, dies die von Rietzschel genannte Zahl. »Auch die Beleidigung im Netz will man noch vor der Bundestagswahl strafrechtlich verfolgen lassen.« Da heisst es für uns als Betreiber, aufzudeckende Fakten sachlich derart unanfechtbar zu formulieren, dass den Anklägern das Wasser abgegraben wird. »Auf der Agenda der Regierung«, so Rietzschel ferner, »steht die Einrichtung einer Prüfstelle, die Haß und Beleidigung aufdecken soll. ….. Das ist starker Tobak, eine Kampfansage, die es in sich hat. Schließlich gibt es bisher, soweit wir wissen, kein Haßometer, mit dem sich exakt bestimmen ließe, wann eine Nachricht, ein Kommentar oder eine Meinungsäußerung als Haß und Hetze einzustufen sind.«  [11]  Man kann nur hoffen, dass diese weitere vom Steuerzahler zu finanzierende Instanz nicht auch noch die linkspolitisch ausgerichtete Amadeu-Antonio-Stiftung zur Mitarbeit anzuwerben gedenkt. 

Die von der EU zwecks einer umfassenden Kontrolle ihrer Bürger vorgesehenen Gesetze  - womit gewissermassen die Knebelung der Demokratie einhergeht -   sind in dem Artikel vom 31. Mai 2015 mit dem Titel Brüsseler Maulkorb auf  http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2407  in aller Ausführlichkeit beschrieben. Diesem ist nicht mehr viel hinzusetzen. 

Wissenswert ist darüber hinaus, dass der Ursprung der Unterdrückung der Nennung der ethnischen Zugehörigkeit ausländischer Straftäter, wie sie ganz allgemein eine Zeitlang praktiziert worden ist, auf eine Forderung des Europarats zurückgeht. Dieser hatte Österreich laut einem eigenen von ihm publizierten Bericht vom Oktober 2015 dazu aufgefordert, auf Medien, die über ausländische Kriminelle berichten, Druck auszuüben: »Die Behörden sollten darauf drängen, dass Medien nur dann die ethnische Zugehörigkeit von mutmaßlichen Tätern offenlegen, wenn dies absolut notwendig ist. Auch Polizei und Justiz sollten die Herkunft der Täter nur angeben, wenn dies unbedingt nötig sei. Zudem sollte die Presse durch den Staat dahingehend sensibilisiert werden, damit Angehörigen schutzbedürftiger Gruppen angemessener Raum gegeben wird, so dass sie sich selbst präsentieren können. Hierzu könne beispielsweise der Presserat mehr Macht bekommen, um gegen Medien vorzugehen. Der Europarat sprach sich dabei für eine systematische Überwachung von Internetforen aus, um Haßreden zu bekämpfen. Die vorhandenen gesetzlichen Normen sollten strikter angewendet werden, um die Aktivitäten von Organisationen einzudämmen, die rassistische Ideologien propagieren.«  [12]  Angeblich um dem Rassismus keinen Auftrieb zu verleihen, sollte die Angabe von Hautfarbe resp. Herkunft des ausländischen Täters auch in Fällen von Kriminalität nur in begründeten Ausnahmefällen Gegenstand der Berichterstattung sein, was sich allerdings auf die Dauer nicht durchsetzen liess. 

Schon am 31. 8. 2015 hatte Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Sommer-Pressekonferenz einen grossen Umbruch angekündigt und die Bevölkerung davor gewarnt, regierungskritische Kundgebungen zu besuchen. Der Staat habe seine Sicherheitsorgane angewiesen, mit aller Härte gegen die Opposition vorzugehen. »Die Toleranz hat ein Ende«, sagte Merkel vor Journalisten. Als überaus erschreckend betrachte ich die Vorstellung der Familienministerin der BRD, Manuela Schwesig, dass ab 2017 pro Jahr rund 100 Millionen Euro für Präventionsmassnahmen gegen den sogenannten Rechtsextremismus zur Verfügung stehen sollen. Davon, wie dehnbar sich die Interpretation dieses Begriffs gestalten lässt, kann man sich ein Bild machen, wenn man bedenkt, wie jegliche nationale Regung heute bereits mit dem Etikett Populismus belegt und entsprechend verfemt wird.

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat jetzt am 14. Januar einen  konsequenten Umgang mit Haß-Kommentaren verlangt. Als besonders intransigent werte ich seine Forderung, dass es für solche Delikte »ein Mindeststrafmaß geben soll, um Staatsanwaltschaften und Richtern die Möglichkeit zu nehmen, Strafverfahren wegen vermeintlicher Unerheblichkeit gleich niederzuschlagen.« Wie Lammert ausführt, gebe es »eine Verrohung von Kommunikationsformen in den sogenannten sozialen Medien, die jeder Beschreibung spotte. Die Mindestvoraussetzungen eines zivilisierten Umgangs miteinander würden zunehmend konterkariert. Was Politiker an Verleumdungen, Beschimpfungen und unmittelbarer Gewaltandrohung erlebten, sei in keiner Weise hinnehmbar.  [13]

Soweit, so gut. Jetzt schauen wir uns zum Abschluss einmal von den Politikern selbst ausgeteilte, an Beschimpfungen grenzende Seitenhiebe an, die sich in diesem Fall gegen die AfD richten; einige dieser Angriffe zeichnen sich durch geradezu absurde Unterstellungen aus:

-   Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, am 23. 1. 2016: Die AfD greife »alle Werte unseres Zusammenlebens und den Zusammenhalt in der Gesellschaft frontal an.« Dreyer beschreibt die AfD als Fremdenfeinde und Rattenfänger, als eine Partei, die vor dem afrikanischen Ausbreitungstyp warne, die Homosexuelle zählen lassen wolle, die es für legitim halte, an der Grenze auf Flüchtlinge zu schießen  [was längst berichtigt worden ist], und die Sozialdemokraten als linke Gesinnungsterroristen bezeichne. Sie verstehe nicht, warum dieser Partei ohne Not eine Plattform im Fernsehen gegeben werden soll. Die AfD sei eben keine ganz normale Partei, und sie werde alles dafür tun, dass sie nicht in den Landtag komme.

-   Baden-Württembergs SPD-Politiker Nils Schmid am 20. 1. 16: »Wir wollen schon, und das ist eine Aufgabe aller Demokraten, deutlich machen, dass es einen Unterschied zwischen dem gibt, was die AfD an Ausländerhetze veranstaltet, und dem, was wir als demokratische Parteien diskutieren.« Am 23. 1. 16 reitet er eine leidenschaftliche Attacke gegen die AfD: »Anständige Leute wählen keine Rassisten.« Einig sei man sich darin, im Kampf gegen die AfD, der er antidemokratische und rassistische Tendenzen vorwirft, Rückgrat zu zeigen. Für ihn ist die AfD eine Partei der geistigen Brandstifter, und der Weg von der geistigen zur realen Brandstiftung sei kurz.

-   Der bereits erwähnte Ralf Stegner fordert am 22. 2. 16: Kein anständiger Deutscher dürfe die rechtsextreme AfD-Bande wählen. 

-   Der stellvertretende Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Robert Habeck, bezeichnet die AfD am 14. 3. 16 als NPD für Besserverdienende und Rassisten im Schafspelz und charakterisiert sie zudem als Verfechter von Gewalt, Intoleranz und Rassismus, die wenig auf die Menschenwürde geben. Auch sieht er die Partei als mitverantwortlich dafür, »dass jede zweite Nacht in Deutschland eine Flüchtlingsunterkunft brennt.« 

-   Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu, am 15. 3. 16: Der AfD sei es gelungen, dem »vorhandenen rechtsradikalen Gedankengut« eine »neue Heimat« zu geben, während der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, die Partei mit der NSDAP vergleicht und ihr auch noch Antisemitismus unterstellt.

-   Der hessische SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel am 26. 3. 16: Die Reden einiger AfD-Politiker seien »von denen von Neonazis kaum zu unterscheiden.« »Die AfD ist eine in Teilen stramm rechtsextreme Partei.« 

-   Während, kaum verwunderlich, Heiko Mass die AfD als nationalistisch, autoritär und frauenfeindlich bezeichnet, Frank-Walter Steinmeier zur AfD erklärt: »Da fängt das Feuer schon an, das später Flüchtlingsheime in Flammen setzt« und »Wir brauchen keine AfD im Abgeordnetenhaus. Diesen Brandsatz kann man in der Wahlkabine löschen«, Sigmar Gabriel der AfD eine offen rassistische Gesinnung bescheinigt, sind die am 18. 7. 16 erfolgten Aussagen der Integrationsbeauftragten der BRD, Aydan Özoguz, schlichtweg nicht zu überbieten: Die AfD liefere mit ihren rechtspopulistischen Parolen Rekrutierungsargumente für Salafisten. »Der Rechtspopulismus, wie ihn die AfD verkörpert, macht es für Salafisten leichter, ein Feindbild zu konstruieren, nach dem Motto: Wir müssen uns wehren«, erklärt Özoguz. »Der AfD ist nichts an einem solidarischen Miteinander gelegen, sie spaltet nur.« Wieviel Intelligenz Feststellungen dieser Art zu attestieren ist, sei dahingestellt.

Dies stellt nur eine winzige Auslese aus all den Diffamierungen dar, die sich unsere Volksvertreter zuschulden kommen lassen haben. Wo lässt sich hier ein zivilisierter Umgang miteinander ausmachen?

Mit anderen Worten: Sie sollten zunächst einmal bei sich selbst aufräumen …..

 

Offizielle lnternetseite des Europaparlament:
http://www.europarl.europa.eu/portal/en

[1] Quelle: Inter Info Linz Folge 457 vom Januar 2017 
[2]  http://www.danisch.de/blog/2013/09/19/eu-recht-meinungsverbrechen-frontalangriff-auf-die-meinungs-und-wissenschaftsfreiheit/  19. 9. 13 
Hadmut Danisch - Ansichten eines Informatikers - EU-Recht Meinungsverbrechen: Frontalangriff auf die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit  
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/11_revframework_statute_/11_revframework_statute_en.pdf 

A EUROPEAN FRAMEWORK NATIONAL STATUTE FOR THE PROMOTION OF TOLERANCE 
[3]  https://dejure.org/gesetze/GG/5.html 
Grundgesetz – Art. 5 (1): Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. 
[4]  TOPIC 32. Jahrgang, Nr. 2 vom Februar 2012
[5]  http://www.pi-news.net/2013/04/zur-neuesten-achtung-der-islamkritik/
15. 4. 13   Zur neuesten Ächtung der Islamkritik – Von Michael Mannheimer

[6]
https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2016/warum-tun-wir-uns-das-an/  24. 7. 16  Warum tun wir uns das an? - Von Nicolaus Fest
[7]  https://philosophia-perennis.com/2016/11/08/journalistenhandbuch-islam/

8. 11. 16 Journalist kritisiert: Der Staat greift in den Prozess der Meinungsbildung ein; Frankfurt am Main (kath.net/idea) 
[8]  http://www.kath.net/news/57879  19. 12. 16

[9]
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2015/ex-bild-journalist-fest-erneuert-islam-kritik/  9. 4. 15 
[10]  https://www.welt.de/debatte/kommentare/article158499365/Die-offene-Gesellschaft-muss-sich-ihren-Gegnern-stellen.html   4. 10. 16
[11]  http://www.achgut.com/artikel
18. 12. 16   
wie_die_groko_dem_volk_droht_vor_dem_sie_sich_fuerchtet  
Von Thomas Rietzschel 
[12]  https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2015/europarat-medien-sollen-auslaenderkriminalitaet-verheimlichen/   13. 10. 15 
Europarat: Medien sollen Ausländerkriminalität verheimlichen
[13]  http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/beschimpfung-von-politikern-lammert-droht-frustrierten-buergern-mit-strafverfolgung-a2023599.html  
14. 1. 17