Stopp der Gewalt gegen Polizisten

Die Gewalt gegen Polizeibeamte nimmt seit Jahren zu und hat mittlerweile

derart alarmierende Ausmasse angenommen, dass auf politischer Ebene schleunigst gehandelt werden muss. Die Vereinigung sifa-SICHERHEIT FÜR ALLE unterstützt darum aktiv die Unterschriftensammlung des Tessiner Vereins Amici delle Forze di Polizia SvizzereAFPS, welcher mittels einer Petition schärfere Strafen bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte erwirken will. 

Hier können Sie die Petition noch bis September 2016 direkt online unterzeichnen: 

www.art-285.ch/petizione

Die Online-Petition im vollen Wortlaut lesen:
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Die Fakten sind erschreckend: Die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten im Bereich Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285) hat von 2009 bis 2015 um 19,5 % zugenommen [1]. Das ergibt 18.235 polizeilich registrierte Fälle innert 7 Jahren. Bei einem Polizeibestand von 18.300 per Anfang 2016  [2]  ergibt das in den letzten 7 Jahren ein Vorfall pro Polizist. Eine nachhaltige Trendumkehr ist nicht in Sicht. Allein zwischen 2014 und 2015 haben die registrierten Straftaten gemäss Art. 285 StGB um 9,4 % zugenommen. Heute gehört es zur traurigen Realität, dass fast jeder dritte Polizeibeamte in seinem beruflichen Alltag einmal Opfer von körperlicher Gewalt wird. [3]  Laut Max Hofmann, Generalsekretär des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter VSPB, hat die zunehmende Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten vorwiegend mitdem gesunkenen Respekt gegenüber jeglicher Autorität zu tun [4]   

Polizeibeamte als Prügelknaben  
Polizisten und Polizistinnen werden überdurchschnittlich oft an Demonstrationen, bei Festnahmen oder bei Personenkontrollen angegriffen. Bei der Täterschaft handelt es sich überdurchschnittlich oft um männliche Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, psychische Auffälligkeiten zeigen und der Polizei bereits bekannt sind. Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ist im Übrigen kein typisches Jugenddelikt: Die Täter sind häufig älter als 25 Jahre. Mit Gewalt und Drohungen konfrontierte Polizeibeamte haben dabei mit allem zu rechnen: Die Bandbreite reicht von Beschimpfung, Pöbeleien bis zum Tötungsversuch. Der Staatsdiener in Uniform als Prügelknabe und Freiwild: Leider kein Einzelfall. Schweizer Polizisten haben heute zu akzeptieren, dass ihr Berufseinsatz beträchtliche gesundheitliche Schäden nach sich ziehen kann.  

Eine Auswahl real existierender Fälle:  

-  Ein Polizist klagt über anhaltendes nervtötendes Dauersausen im Ohr: Tinnitus, da gewaltbereite Fussballfans eine explodierende Petarde nach ihm warfen. 

-  Ein Polizist kriegt im Rahmen seines Einsatzes am 1. Mai von Demonstranten einen Stein an den Kopf geworfen. Diagnose: Schädelbruch. Sein Leben ändert sich um 180 Grad.  

-  Polizisten werden bei einem Einsatz bei der Berner Reithalle schwer verletzt. 

-  Kriminelle merken sich die Namen der Polizeibeamten, um sie und ihre Angehörigen später zu bedrohen.

Öffentliche Vorverurteilung  
Abgesehen von den gesundheitlichen Schäden kommen bei solchen Vorfällen die psychischen Belastungen hinzu, welche auch das Umfeld von Polizeibeamten betreffen. Daneben erschweren zunehmender öffentlicher Druck und zuweilen ein in eine ungerechtfertigte Vorverurteilung gipfelndes Misstrauen die polizeiliche Arbeit massiv. Es braucht häufig nicht mehr viel, bis Polizisten wegen überharten Vorgehens gegen Kriminelle, z.B. bei Drogenrazzien oder Personenkontrollen und illegalen Demonstrationen, selber in Gefahr geraten, an den öffentlichen Pranger gestellt zu werden. Die Folgen: In den Polizeikorps macht sich Unsicherheit breit und im Zweifel wird eher weniger durchgegriffen.

Wie Polizisten zuweilen öffentlich vorverurteilt werden, dafür steht folgendes Beispiel: Im Juni 2015 verfügte das Zürcher Obergericht einen Schuldspruch gegen zwei Polizisten, die 2011 in Schlieren einen Randständigen verprügelt und verletzt haben sollen. Laut NZZ Online vom 30. März 2016  [5]  »stützte sich das Obergericht in seinem Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs und Körperverletzung massgeblich auf die Aussagen des vermeintlichen Opfers, obwohl es diesem selber einen notorischen Hass auf Polizisten sowie einen Hang zu filmreifen Dramatisierungen attestierte. So will der Mann  »von den Polizisten gefoltert und am helllichten Tag durch die Strassen gehetzt worden sein.« Im Frühjahr 2016 widersprachen die Bundesrichter in Lausanne dem Obergericht vehement und hoben das Urteil auf. Das Bundesgericht fand den Schuldspruch unerfindlich, völlig abwegig und nicht nachvollziehbar. Für die Polizisten kommt diese Rehabilitierung freilich zu spät. Obwohl bis heute nicht rechtskräftig verurteilt, waren die Konsequenzen für beide gravierend. NZZ Online schreibt dazu: »Der eine verliess das Korps freiwillig und wechselte in die Privatwirtschaft. Der andere ist im Juni 2015 von der Gemeinde Schlieren entlassen worden, um das, wie es hiess, Vertrauen in die Polizeiarbeit zu wahren. Die lokale Presse hatte wiederholt gefragt, warum der Beamte weiterbeschäftigt werde. Und ob die Gemeinde damit Polizeigewalt nicht bewusst hinnehme  -  als Kavaliersdelikt. Andere Journalisten zogen gar Parallelen zur Polizeigewalt in den USA.« 

Widerstand aus dem Tessin 
Anfang 2015 ereignete sich in Paradiso TI ein besonders schwerwiegendes Gewaltverbrechen an zwei Polizisten  [6]. Wegen einer Parkbusse wird einer der beiden Polizeibeamten von einem aggressiven Autofahrer umgefahren. Es erwischt ihn voll an der Schulter. Der Polizist wird meterweit geschleudert, landet hart auf dem Asphalt; er kommt mit Prellungen und Schürfwunden ins Spital. Der andere Polizist kann zur Seite springen; sonst wäre auch er überfahren worden. Schon zuvor sorgten im Kanton Tessin Attacken gegen Polizisten für Aufsehen. Ende Dezember 2014 wurde in Lugano ein Beamter verprügelt, nur weil er als Polizist zu erkennen war. In Brissago eskalierte im Februar 2015 die nächtliche Kontrolle eines Taxifahrers. Als sich ein Beamter ins Auto lehnt, gibt der Fahrer Gas, schleift den Polizisten 30 m mit. Auch hier hat das Opfer grosses Glück. Es wird nur leicht verletzt. Daraufhin schloss sich eine bunte Gruppe von Persönlichkeiten zusammen, um als Zeichen ihrer gemeinsamen Beunruhigung über das, was einigen Polizisten (von Gemeinden und Kantonen) immer wieder widerfährt, die wertvolle und nicht ersetzbare Arbeit der Ordnungskräfte zu unterstützen.Sie gründeten den gemeinnützigen Verein Amici delle Forze di Polizia Svizzere AFPS. Der Verein lancierte im Januar 2016 zusammen mit dem Verband Schweizerischer Polizei-Beamter VSPB und dem Verband der Tessiner Gemeindepolizeien eine dreisprachige Online-Petition zur Verschärfung des Strafmasses bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB).  

Die Petition jetzt unterzeichnen!
Die Petition strebt an, Art. 285 StGB dahingehend anzupassen, dass bei Zuwiderhandlungen in jedem Fall eine Mindest-Freiheitsstrafe von 10 bis 30 Tagen gilt, statt wie bisher eine Geldstrafe. Die Vereinigung sifa-SICHERHEIT FÜR ALLE hält diese Forderung für richtig und unterstützt daher die Online-Petition zur Verschärfung des Artikels 285 StGB. Wer Polizeibeamte schikaniert oder gar Gewalt gegen sie anwendet, soll eine Strafe erhalten, die richtig weh tut!  [7]  

 

Chance vertan  -  Parlament lehnt Grenzschutz-Petition der SIFA ab
Am 16. November 2015 reichte sifa-SICHERHEIT FÜR ALLE zuhanden der Parlamentsdienste die Petition Unsere Grenzen wieder selber schützen in Bern ein. Innert kurzer Zeit hatten über 8.000 Personen das Volksbegehren unterzeichnet. In der Sommersession 2016 wurde die Petition nun im Ständerat und Nationalrat behandelt. Die Räte haben beschlossen, der Petition keine Folge zu geben. Damit wurde klar verpasst, die richtigen Massnahmen gegen die ganz Europa und die Schweiz weiterhin stark betreffende unkontrollierten Einwanderungsströme zu treffen.  

Wie der sifa am 23. Juni 2016 mitgeteilt wurde, entschied das Parlament am 16. Juni (Ständerat) beziehungsweise am 17. Juni 2016 (Nationalrat), die Petition abzulehnen. Zuvor hatten sich die Sicherheitspolitischen Kommissionen (SiK) des Nationalrats (am 26. Januar) beziehungsweise des Ständerats (am 17. Mai 2016) mit der Grenzschutzpetition der sifa befasst. Die SiK-Nationalrat beantragte dem Parlament mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Petition keine Folge zu geben, die SiK-Ständerat beantragte dasselbe mit einem Stimmenverhältnis von 9 zu 2.

Die sifa-Petition fordert im Wortlaut:
»Zum Schutz der Schweiz und ihrer Bevölkerung sind unsere Landesgrenzen wieder durch unser Grenzwachtkorps  - notfalls durch die Armee verstärkt -  zu schützen und zu sichern. Uns ist bewusst: Diese Forderung widerspricht dem Schengen/Dublin-Konzept. Doch das Schengen/Dublin-Abkommen, welches Europa vor illegaler Einwanderung schützen müsste, ist längst zusammengebrochen. Ganz Europa hat die Folgen dieser EU-Fehlleistung zu tragen. Der Bundesrat hat dafür zu sorgen, dass das Schengen/Dublin-Konzept endlich realitäts- und bedrohungsgerecht revidiert wird. Bleiben seine Bemühungen erfolglos, ist Schengen/Dublin durch die Schweiz zu kündigen.«

Blindes Vertrauen in Schengen 
In den Erwägungen der SiK-Nationalrat wird festgehalten: »Die Mehrheit der  Kommission stellt sich gegen die Kündigung des Schengen-Abkommens, da dadurch Wirtschaftsströme stark behindert und die Schweiz isoliert würden. Sie weist auf die wirtschaftlichen Vorteile des Abkommens sowie auf den Zugang zum Schengener Informationssystem (SIS) hin. Ohne diesen Zugang wäre die schweizerische Sicherheitslage erheblich beeinträchtigt.«

Leider unerwähnt lassen die Kommissionsmitglieder, dass das Schengen-Abkommen in ganz Europa längst zur Makulatur verkommen ist, da etliche EU-Staaten  - darunter Ungarn, Deutschland, Frankreich, Österreich, Belgien, Dänemark und Schweden -  längst wieder Grenzkontrollen eingeführt haben und angesichts der anhaltenden Völkerwanderung nach Europa auch nicht gedenken, diese zu stoppen. Das Schengen-Abkommen ist nicht mal mehr das Papier wert, auf dem es gedruckt ist. Es ist unverantwortlich und fahrlässig, wenn sich die Schweiz als nunmehr bevorzugtes Zielland für Abertausende von Armutsmigranten aus dem Nahen Osten und Afrika auf Schengen verlässt und das Grenzwachtkorps nicht mit den dringend benötigten Mitteln ausrüstet.

Grenzkontrollen sind wirtschaftsfreundlicher als eine unkontrollierte Einwanderung 
Bezüglich der Behinderung der Wirtschaftsströme, welche systematische Grenzkontrollen angeblich verursachten: Die SiK-Nationalrat scheint keine Kenntnis von der Mitte April 2016 veröffentlichten umfangreichen Studie des renommierten deutschen ifo Instituts für Wirtschaftsforschung zu haben. Die Wirtschaftsforscher kamen zu dem Schluss, dass die Wiedereinführung von Personenkontrollen an sämtlichen Grenzen des Schengenraums wesentlich günstiger käme als unkontrollierte Einwanderung. Die Kosten aus Handelsrückgängen machen nur einen kleinen Teil jener Summen aus, die durch unkontrollierte Massenzuwanderung entstehen könnten.

Die angeblichen Vorteile des Schengener Informationssystems (SIS) in den Bereichen Asyl (Dublin-Abkommen) fallen de facto ganz dahin, da die in die Schengen-Mitgliedsstaaten einwandernden Armutsmigranten von unseren Nachbarstaaten bekanntlich entweder gar nicht oder in nicht ausreichendem Mass registriert werden.

Die sifa bleibt am Thema dran
Die sifa zeigt sich über die in Bundesbern vorherrschende Blauäugigkeit, welche der Ablehnung der Petition ›Unsere Grenzen wieder selber schützen‹ zugrunde liegt, entsprechend enttäuscht. Nichtsdestotrotz bleibt die sifa ihrem Mitglieder-Auftrag treu und wird sich auf demokratischem Wege weiterhin für einen wirkungsvollen Schutz der Landesgrenze einsetzen. Nachdem in den eidgenössischen Räten auch die parlamentarische Initiative ›Stärkung der Sicherheit. Wiedereinführung und Verstärkung der Grenzkontrollen‹ von Nationalrat Lukas Reimann ebenfalls in der Juni-Session 2016 auf Ablehnung gestossen ist, wird es wohl am Volk liegen, in dieser Frage die Richtung zu weisen. Der Text für eine eidgenössische Volksinitiative ist jedenfalls bereits fertig formuliert. Wann der richtige Zeitpunkt für den Start einer Volksinitiative ist, muss allerdings erst noch beurteilt werden.  [8] 

sifa-Blaulicht
Postfach 54   8416 Flaach
Tel. 052 301 31 00
info@sifa-schweiz.ch

sifa-Blaulicht-Bulletins sind abrufbar unter www.sifa-schweiz.ch

 

[1]  Bundesamt für Statistik bfs.admin.ch 
[2]
 Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz   
[3] http://www2.srf.ch/sendungen/input/pruegelknabe-polizist-wo-sich-die-gewalt-gegen-polizisten-zeigt 
[4] Quelle: «Schweizerzeit» - Ausgabe vom 13. November 2015 
[5]http://www.nzz.ch/zuerich/angeblicher-fall-von-polizeigewalt-wie-zwei-polizisten-vorverurteilt-wurden-ld.10391 
[6]  http://www.blick.ch/news/schweiz/pruegelknabe-polizist-umgefahren-wegen-parkbusse-id3570581.html
[7]  http://www.sifa-schweiz.ch/blaulicht-1/archiv-2016/stopp-der-gewalt-gegen-polizisten.html   14. 7. 2016 
[8]  http://www.sifa-schweiz.ch/blaulicht-1/archiv-2016/parlament-lehnt-grenzschutz-petition-der-sifa-ab.html   2. 7. 16