»Theoretisch denkbar« - Lächerliche Argumente gegen die Durchsetzungs-Initiative

Noch immer fallen den von den Medien so nachdrücklich gehätschelten Gegnern

der Durchsetzungs-Initiative nicht viel mehr als lächerliche Geschichten ein, wonach Ausländer aufgrund kaum nennenswerter »Bagatelldelikte« massenweise mit einer Ausweisung zur rechnen hätten. Keine Ausweisung ohne Schuldspruch: Die Tatsache, dass lediglich ein von einem Gericht zu einem schweren Verbrechen gesprochener Schuldspruch »ausweisungsrelevant« ist, glauben sie jetzt mit einem neuen Hinweis vom Tisch wischen zu können: Gemäss einer seit wenigen Jahren geltenden neuen Regelung könne ein Täter auch per Strafbefehl eines Staatanwalts ohne formelles Gerichtsverfahren mit Beweisaufnahme bestraft werden. Dieses neue Verfahren mit Strafbefehl statt Gerichtsverfahrenexistiert tatsächlich. Es ist aber der Täter, der dieses Verfahren wählen kann. Es wird gewählt, indem der Täter seine Schuld zum voraus anerkennt und eine darauf mit dem Staatsanwalt ausgehandelte Strafe akzeptiert, ohne dass dafür ein kostspieliges Gerichtsverfahren durchgeführt werden muss. Es ist also der Täter, der in einem solchem Fall das abgekürzte Verfahren dem ordentlichen Gerichtsverfahren vorzieht, dies nach einer entsprechenden Rechtsbelehrung, die einem Ausländer mittels Dolmetscher präzise vermittelt wird; somit ist keine Spur von Willkür seitens der gerichtlichen Behörden festzustellen. 

Der Gast und das Gesetz 
Angesichts der dürftigen Schein-Argumente, die vor allem Verwirrung stiften sollen, ist zunächst einmal ein elementarer Grundsatz in Erinnerung zu rufen: Wer als Gast oder gar als Asylsuchender in unser Land kommt, erhält mit der Aufnahme keinen Freibrief, hier nach Lust und Laune kriminell zu werden. Es darf und soll ihm zugemutet werden, sich an die Gesetze und Regeln, wie sie hierzulande gelten, zu halten. Es gibt auch für ihn kein Menschenrecht auf kriminelle Betätigung. Es ist vielmehr das Recht eines jeden Gastgebers, einen Gast, der ihm an die Gurgel will, aus seinem Haus zu weisen. Vergeht sich ein Ausländer schwerwiegend gegen das Strafgesetz seines Gastlandes, wird er übrigens nicht etwa der Hölle überantwortet: Er wird in jenes Land zurückverfrachtet, in dem er ein Bürgerrecht besitzt.

Die Fakten
Die Durchsetzungs-Initiative soll  - wie schon die vom Bundesrat nicht umgesetzte Ausschaffungs-Initiative 2010 -  Kriminelle davon abschrecken, in unserem Land ihr Unwesen zu treiben. Sie richtet sich gegen Schwerverbrecher: Gegen Mörder, gegen Vergewaltiger, gegen Einbrecher. Gehört eine kriminelle Tat dem Katalog mittelschwerer Delikte an, wird der Täter erst ausgewiesen, wenn er rückfällig wird. Das sind die Fakten. 

In ganz Europa kann man gegenwärtig beobachten, was in europäischen Städten angerichtet wird, wenn gegen schwere Verbrechen nicht konsequent eingeschritten wird. Wenn Verbrechen beschönigt, Verbrecher gehätschelt  werden. All jene Frauen, die in europäischen Städten, auch in der Schweiz, in den letzten Monaten Opfer von Gruppen-Vergewaltigungen wurden, haben ein unabdingbares Recht darauf, ihren Peinigern nie mehr begegnen zu müssen, weil diese nach Strafverbüssung ausgewiesen worden sind.

Genügt es nicht 
dass 58 % aller Tötungsdelikte in der Schweiz von Ausländern begangen werden? Dass 61 % der überführten und verurteilten Vergewaltiger Ausländer sind? Dass 73 % aller Einbruchdiebstähle in der Schweiz von Ausländern begangen werden? Diese Taten, diese Täter stehen im Visier der Durchsetzungs-Initiative. 73 % aller hier in Gefängnissen einsitzenden Täter sind Ausländer.  

Es darf doch nicht das Ziel sein, diese Zahlen und das dahinter stehende kriminelle Geschehen weiter anwachsen zu lassen! Es ist schlicht unerträglich, dass es hierzulande National- und Ständeräte gibt, die immerhin einen Eid auf unser Land, auch auf die Sicherheit unseres Land geschworen haben, und dass selbst Richter, Staatsanwälte und Bundesrichter eine Initiative mit konstruierten, offensichtlich wahrheitswidrigen Argumenten bekämpfen, deren einziges Ziel darin besteht, die Schweiz vor Verbrechern sicherer zu machen.  [1]

Bundesrätliches »Gross-tun-als-Ob« ..  »Schutzklausel« gegen die Masseneinwanderung

Einige begannen aufzuatmen, als der Bundesrat vor ein paar Wochen ankündigte, als Barriere gegen die Masseneinwanderung notfalls auch ohne ausdrückliche Zustimmung aus Brüssel einen »Schutzklausel-Mechanismus« einführen zu wollen. Immer klarer wird indessen: Wenn es nach Bundesrätin Sommaruga geht, wird diese Schutzklausel die Masseneinwanderung nie und nimmer eindämmen – im Gegenteil. Nur nach und nach wird allmählich deutlich, was dem Bundesrat als konkrete Massnahme hinter der zum Schlagwort erhobenen »Schutzklausel« vorschwebt. Offensichtlich versucht das Departement Sommaruga, dessen Chefin es in einer sich beschleunigenden Abfolge zum Tête-à-Tête mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nach Brüssel zieht, mit ihrem »Schutzklausel-Modell« die Führung der EU-Politik im Bundesrat an sich zu reissen.

Zur Vorgeschichte  
Die von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommene Initiative gegen die Masseneinwanderung  - die jetzt also verbindliches Verfassungsrecht ist -  verlangt eine spürbare Reduktion der Einwanderung mittels Wiedereinführung von Einwanderer-Kontingenten sowie gesetzlicher Verankerung des Inländervorrangs auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Vor rund einem Jahr schlug der damalige Staatssekretär Michael Ambühl vor, anstelle von Kontingenten eine Schutzklausel einzuführen, also eine mit präziser Zahl festgehaltene jährliche Einwanderungs-Obergrenze, deren Erreichen einen eigentlichen Einwanderungs-Stopp auslösen würde. Angefragt, bei welcher Zahl nach seiner Meinung die Auslösung dieser Schutzklausel erfolgen sollte, blieb Ambühl allerdings präzise Antworten schuldig [»Das müssen die Politiker festlegen«, meinte er, er habe bloss den Mechanismus in die Diskussion eingeführt]. Auf eindringliches Nachfragen hin nannte Ambühl als denkbaren Orientierungspunkt immerhin einmal die Zahl der durchschnittlichen jährlichen Einwanderung in die EU-Staaten als möglichen Auslöser der Schutzklausel in der Schweiz. Das würde bedeuten, dass die Schutzklausel, faktisch ein Einwanderungsstopp, ausgelöst würde, sobald in einem laufenden Jahr die Zahl von rund 25.000 Einwanderern erreicht würde. Damit könnte die Forderung nach spürbarer Reduktion der Einwanderung wohl als erfüllt bezeichnet werden. Die SVP, welche seinerzeit die Initiative gegen die Masseneinwanderung zum Erfolg geführt hatte, signalisierte nach internen Diskussionen die Bereitschaft, eine Schutzklausel-Lösung dann zu akzeptieren, wenn damit die heutige Einwanderung  - in den letzten Jahren durchschnittlich 80‘000 pro Jahr -  markant reduziert würde.  

Seither findet ein nicht enden wollendes Ping-Pong zwischen dem Bundesrat, den Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Parteien statt, wie die genaue Zahl festzulegen sei, welche die Schutzklausel auszulösen hätte. Die Diskussion gleicht mehr und mehr einem Bazar, auf dem mehr oder weniger alles ausführlichst beschwatzt wird, einzig dem Ziel dienend, der Nennung der entscheidenden konkreten Zahl bezüglich der Schutzklausel-Auslösung ausweichen zu können.

Sommarugas Plan  
Inzwischen wird klar, dass sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga nach ihren wiederholten Treffen mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker auf eine Lösung zu konzentrieren beginnt, die den noch vor Monatsfrist gezeigten bundesrätlichen Willen zur klaren Begrenzung der Einwanderung weitestgehend unterläuft. Ihr Departement, das Justiz- und Polizeidepartement, schlägt dem Bundesrat offenbar als Lösung vor, den Begriff »Schutzklausel« zwar im Ausführungsgesetz zur Initiative festzuhalten, dabei aber jede Zahl auszusparen, die den Bundesrat je dazu verpflichten würde, die Schutzklausel als Barriere gegen eine überbordende Einwanderung anwenden zu müssen. Der Begriff Schutzklausel hätte lediglich die Funktion, dem Volk ein bundesrätliches Handeln vorzutäuschen, das von der Landesregierung nie wirklich angeordnet würde.  

Während der von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommene Verfassungsartikel den Bundesrat beauftragt, die Details, auch die Zahlen zur Eindämmung der Masseneinwanderung im Ausführungsgesetz zur Initiative ausdrücklich zu verankern, kapriziert sich Bundesrätin Sommaruga jetzt also auf eine Gesetzes-Lösung, die den Begriff Schutzklausel zwar enthält, aber jeder Präzisierung zu deren Auslösung sorgfältigst ausweicht. 

Damit ist absehbar, was aus dem bundesrätlichen Versprechen zur Eindämmung der Masseneinwanderung mittels Einführung einer Schutzklausel wird: Nichts!  

Zwar würde sich Frau Sommaruga alljährlich mindestens einmal, vielleicht auch viel öfter zu EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker begeben, um sich von diesem sagen zu lassen, was Brüssel als Einwanderungs-Begrenzung gerade noch als akzeptabel, wenn vom Prinzip her auch der uneingeschränkten Personenfreizügigkeit widersprechend, zu schlucken bereit wäre. Wobei Brüssel diese gerade noch akzeptable Zahl notorisch so hoch ansetzen dürfte, dass daraus faktisch nie eine Begrenzung der Einwanderung hervorgehen würde.   

Als brave Gefolgsfrau der Brüsseler Führungsriege würde Bundesrätin Sommaruga dieses Resultat konstruktiver Gespräche dann nach Bern bringen. Die Schweiz dürfte ernüchtert feststellen, dass der Brüsseler Befehl den Entscheid des Souveräns Jahr um Jahr weiter aushöhlen wird. Die uneingeschränkte Masseneinwanderung bliebe der Schweiz – mit dem Segen Bundesberns und Brüssels – erhalten.  [2]  

Die Schweizer Werte und Gesetze verteidigen 
Der Zentralvorstand der SVP Schweiz hat am 22. 1. in Wil/SG getagt. Im Hinblick auf die Delegiertenversammlung vom 23. 1. hat der Vorstand den Delegierten sowohl die Durchsetzungs-Initiative als auch die Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe zur Annahme empfohlen. Zudem hat der Zentralvorstand eine Aussprache über den Erhalt unserer Werte vor dem Hintergrund der anhaltenden Migrationswelle und des Vordringens des Islams in der Schweiz geführt.  

Nationalrat Lukas Reimann hat den Zentralvorstand über die Auswirkungen der Zunahme des Islams in der Ostschweiz orientiert. Die Schweizer Werte und Gesetze stehen insbesondere als Folge der grenzenlosen Migration und der anhaltenden Masseneinwanderung unter Druck. Aus falsch verstandener Toleranz fehlt den Behörden oft das Rückgrat, die in der Schweiz gelebten Werte und das geltende Recht konsequent durchzusetzen. Dies beginnt beim fehlenden Schutz der Grenzen gegen illegale Einwanderung, Schlepper und Menschenhändler, setzt sich fort mit einer fehlenden Durchsetzung des Asylrechts und mangelnder Konsequenz bei nicht erfolgter Integration sowie unverständlicher Passivität gegenüber renitentem Verhalten und Radikalisierungstendenzen. Für die SVP ist klar, dass sie eine zentrale Aufgabe bei der Verteidigung der Schweizer Werte und der hier geltenden Regeln hat.  

Am 28. Februar: Zweimal JA 
Der Zentralvorstand empfiehlt den Delegierten einstimmig die Ja-Parole für die Volksinitiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer, der Durchsetzungs-Initiative; er rechnet für die Abstimmung vom 28. Februar mit einem knappen Ergebnis. Parteipräsident Toni Brunner ruft alle Parteimitglieder auf, mit Plakatierung, Flyer-Verteilung, Leserbriefen, persönlicher Überzeugungsarbeit im Bekannten- und Verwandtenkreis und der Organisation von kontradiktorischen Veranstaltungen dafür zu sorgen, dass der Verfassungsauftrag zur Ausschaffung krimineller Ausländer in die Tat umgesetzt wird. Nur so wird die Sicherheit für alle erhöht.

Die ebenfalls zur Abstimmung gelangende Volksinitiative »Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe« nimmt ein Anliegen auf, welches die SVP seit Jahrzehnten verfolgt. Die steuerliche Benachteiligung von verheirateten Paaren ist endlich zu beseitigen. Damit werden die Familien und der Mittelstand gestärkt. Der Zentralvorstand empfiehlt den Delegierten einstimmig ein überzeugtes JA. Zu den beiden anderen Abstimmungsvorlagen vom 28. Februar 2016 hat die Delegiertenversammlung bereits früher die Parole gefasst. Die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels wird klar unterstützt. Ebenso klar wird die Spekulationsstopp-Initiative der JUSO abgelehnt. [3] 

 

[1]  Quelle:  Der Freitags-Kommentar vom 22. Januar 2016 von Ulrich Schlüer, Verlagsleiter Schweizerzeit‹  
http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/theoretisch_denkbar-2536

[2]  http://eu-no.ch/news/bundesraetliches-gross-tun-als-ob_111  21. 1. 16 
Überparteiliches Komitee - Nein zum schleichenden EU-Beitritt

[3]  SVP-Mitteilung vom 23. 1. 16