Asylmoratorium und Grenzkontrollen statt kontraproduktive Neustrukturierung des Asylwesens 12.07.2015 20:03
Die Vertreter der SVP-Fraktion haben an der Sitzung der Staatspolitischen Kommission
des Nationalrats (SPK-N) vom 29./30. Juni 2015
den Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage ›Neustrukturierung des Asylwesens‹ von Bundesrätin Sommaruga gestellt. Die zuständige Bundesrätin und die
von ihr eingesetzten Verantwortlichen haben versagt und sind trotz vorhandener
Gesetze nicht in der Lage, das Asylwesen im Interesse der Schweizer Bevölkerung
geordnet zu führen. Wirtschaftsmigranten, illegale Einwanderer und
Rechtsbrecher tanzen den Schweizer Behörden auf der Nase herum, verursachen Milliardenkosten zu Lasten der
Steuerzahler und gefährden die Sicherheit in unserem Land. Anstatt
wirkungsloser, wenn nicht gar kontraproduktiver Gesetzesänderungen fordert die
SVP umgehend ein Asylmoratorium für mindestens ein Jahr und systematische
Grenzkontrollen zur Schliessung der Grenzen für illegal Einreisende.
Die Vorlage von Bundesrätin Sommaruga, welche
vom Ständerat unkritisch durchgewinkt wurde, bringt keine einzige Lösung für
das heutige Asylchaos und die massiv zunehmende Anzahl an Wirtschaftsmigranten.
Es ist fraglich, ob eine Beschleunigung der Asylverfahren mit der überteuerten
Neustrukturierung überhaupt möglich ist. Selbst wenn dem so wäre, wäre dies
wohl gar kontraproduktiv, solange der Vollzug, also die Rückschaffung der
abgewiesenen Asylsuchenden, nicht angegangen wird. Österreich hat heute genau
wegen der Schnelligkeit der Verfahren das Problem, dass das Land für
Wirtschaftsmigranten umso attraktiver ist. Eine solche Situation muss mit allen
Mitteln verhindert werden. Die Schweiz ist bereits heute viel zu attraktiv für diese
Personen. Eine Beschleunigung der Verfahren macht nur dann Sinn, wenn die
Bleibequote sinkt und die Rückschaffungen umgehend angeordnet werden.
Sommarugas Vorlage verstärkt sowohl die
Fehlanreize als auch die bestehenden Probleme. Bereits heute werden
überproportional viele Asylgesuche anerkannt, Personen mit abgelehnten Gesuchen
werden meist als ›vorläufig
Aufgenommene‹
für immer in der Schweiz bleiben. Jene, die zurückgeschickt werden könnten und
müssten, werden ebenfalls nur selten effektiv ausgewiesen, da der Vollzug von
der EJPD-Vorsteherin völlig vernachlässigt wird. Anstatt die von der
Bevölkerung beschlossenen Asylgesetzänderungen
- kein Asyl für Wehrdienstverweigerer aus Eritrea und besondere Zentren
für renitenten Asylsuchende - umzusetzen,
will Sommaruga lieber allen Asylsuchenden einen Gratisanwalt zur Verfügung stellen, was die Verfahrenskosten
und die Attraktivität, in der Schweiz ein Gesuch zu stellen, einmal mehr
erhöht.
Kurz: Mit Sommarugas Revision wird das
Asylparadies Schweiz noch attraktiver: Schnelle Verfahren, Gratisanwälte und
6000 neue Plätze wirken auf Asylbewerber und Schlepper als zusätzliche
Einladung, in die Schweiz zu kommen. Die für die Umsetzung der Revision veranschlagten
Kosten von zusätzlich 550 Millionen Franken werden bei weitem nicht ausreichen.
Das Asylwesen und die weitgehend wirkungslose Entwicklungshilfe in den
Herkunftsgebieten kosten insgesamt bereits rund 6 Milliarden Franken.
Was ist zu
tun? Frau Sommaruga hat die bestehenden Gesetze,
wie die Möglichkeit zur systematischen Grenzkontrolle, die Asylverweigerung für
Deserteure und die Unterbringung krimineller Asylbewerber in besonderen Zentren
zur Wahrung der Sicherheit der Bevölkerung, sofort umzusetzen. Dies umso mehr,
als immer häufiger Fälle von Einschleusung von Terroristen in unser Land über
den Asylweg bekannt werden.
Anstelle dieser kontraproduktiven Revision ist
daher unverzüglich ein Asylmoratorium zu erlassen. Für mindestens ein Jahr soll die Schweiz keine neuen Asylgesuche mehr
gutheissen. Eine entsprechende Motion hat die SVP-Fraktion in der
vergangenen Session bereits eingereicht.
Sollte der Nichteintretensantrag der SVP in
der SPK-N keine Mehrheit finden, so werden die SVP-Vertreter gleichzeitig einen
Rückweisungsantrag stellen, mit dem Auftrag, eine neue Vorlage auszuarbeiten,
um die Attraktivität der Schweiz für Asylmissbraucher zu senken und den Vollzug
zu beschleunigen. Selbstverständlich wird die SVP für den Fall, dass auch der
Rückweisungsantrag abgelehnt wird, ein umfassendes Antragspaket einreichen, um
die verfehlte Asylgesetz-Revision wenigstens noch zu verbessern.
Für
Rückfragen: Nationalrat Hans Fehr: 079 341 54 57 Nationalrat Heinz Brand: 079 646 11 45
Taten statt immer neue Berichte Auf über 100 Seiten hat sich der Bundesrat am 19. 6. 15 zum Stand der
Umsetzung seiner sogenannten ›Fachkräfteinitiative‹ geäussert. Dicker Bericht, magerer Leistungsausweis:
So lautet das Fazit aus Sicht der SVP. Viel Konkretes hat die bereits 2011
gestartete Initiative bisher nicht bewirkt. Auf jeden Fall kann die
Fachkräfteinitiative nie ein Ersatz für eine Steuerung und Begrenzung der
Zuwanderung sein. Verschiedene Massnahmen blähen zudem den Staat, den
Finanzhaushalt und die Bürokratie einfach weiter auf, ohne eine entsprechende
Wirkung im Ziel zu entfalten. Im Gegenteil: Der überbordende Staat ist mit
seinem ungebremsten Personalausbau seit Jahren auch der grösste Konkurrent der
Privatwirtschaft auf dem Arbeitsmarkt.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung
der Zuwanderung sucht der Bundesrat seit Monaten krampfhaft nach Argumenten, um
den Auftrag von Volk und Ständen nicht wörtlich umsetzen zu müssen. Der
jetzt vorgestellte Monitoring-Bericht zur ›Fachkräfteinitiative‹ bildet ein wahres Sammelsurium von Aktivitäten,
welche die Verfügbarkeit von Arbeitskräften erhöhen und damit den Bedarf nach
ausländischem Personal reduzieren sollen. Ganz offensichtlich hat die
Personenfreizügigkeit die Bedürfnisse der Wirtschaft nach den gewünschten
Arbeitskräften bisher nicht befriedigend erfüllt, da der Bericht bereits heute
von einem Fachkräftemangel ausgeht.
Verstaatlichen und Zentralisieren Verschiedene der im Bericht erwähnten Massnahmen sind durchaus gut
gemeint, hätten aber längst an die Hand genommen werden können, da sie
offensichtliche Fehlentwicklungen unseres Bildungssystems, z.B. im Bereich der
Ausbildungs- und Studiengänge, betreffen. Andere Massnahmen nehmen Schlagworte
auf, deren praktischer Nutzen jedoch angezweifelt werden muss. So stellt eine ›Höherqualifizierung‹ längst
nicht zwingend eine verbesserte Arbeitsmarktfähigkeit dar. Vielmehr bekommen
heute zahlreiche ältere inländische Arbeitskräfte zu hören, sie seien
überqualifiziert. Die Unternehmen beschäftigen an deren Stelle lieber jüngere billigere Arbeitskräfte
aus dem Ausland. Zudem mangelt es diversen Massnahmen an Praxisnähe. So
könnte in Pflegeberufen beispielsweise der Wiedereinstieg von Frauen mit
praxisnahen Massnahmen vereinfacht werden. Geradezu ins Reich der Kuriositäten
gehört die ›Massnahme‹, dass sich die Bundesverwaltung als vorbildlicher
Arbeitgeber rühmt. Der Bund gewährt unter diesem Titel Privilegien, welche die
Privatwirtschaft nicht bieten kann und konkurrenziert diese damit ganz direkt
bzw. treibt die Arbeitskosten in einem unerwünschten Mass weiter in die Höhe. Bei
anderen Massnahmen geht es darum, entweder gesellschaftlich zu lenken, z.B.
indem bestimmte Lebens- und Familienformen zusätzlich staatlich gefördert
werden sollen, oder aber um die Verteilung von Geld an Bildungsinstitutionen,
Verbände und Organisationen. Vielen dieser Massnahmen ist gemein, dass sie den
Staat weiter aufblähen und zweifelhafte sozialistische Konzepte in die Tat
umsetzen. Zudem bleiben die Kosten dieser Aktivitäten völlig im Unklaren.
Der Bericht gibt darüber unverständlicherweise keinen Aufschluss.
Letztlich ist davor zu warnen, die Wirkung all dieser zentralistischen
staatlichen Massnahmen zu überschätzen. So weist die Schweiz im internationalen
Vergleich bezüglich der Arbeitsmarktintegration der älteren Bevölkerung sowie
der Frauen [inkl. Teilzeitarbeit] bereits heute Spitzenwerte aus. Ein weiterer
Ausbau dieser Position lässt sich nicht einfach vom Bundesrat ›befehlen‹.
Die SVP
will keine 10-Millionen-Schweiz Am 22. 6. gab das Bundesamt für Statistik
bekannt, dass die Schweiz wegen der Zuwanderung bereits im Jahr 2030 rund 10
Millionen Einwohner zählen könnte. Die Folgen eines solchen Szenarios wären
verheerend: Eine zubetonierte Schweiz mit nicht mehr funktionierenden
Infrastrukturen, explodierenden
Sozialkosten, Integrationsproblemen und massiven gesellschaftlichen
Spannungen. Und was tut der Bundesrat dagegen? Nichts. Er verschleppt die Umsetzung der vom Volk beschlossenen
Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung, verweigert systematische Grenzkontrollen
gegen die massive illegale Einwanderung und übt sich bezüglich der negativen
Folgen der Personenfreizügigkeit weiterhin in Schönfärberei. Die SVP wird alles
daran setzen, dass eine 10-Millionen-Schweiz nicht Realität wird. Der am 23. 6.
15 veröffentlichte Monitoring-Bericht zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU
stellt die bereits bekannte politische Schönfärberei weiterhin in den
Vordergrund. Die schon heute sichtbaren negativen Effekte der grenzenlosen
Zuwanderung finden sich erst bei genauerer Betrachtung des Berichts. Sie sind
erschreckend. Die international vergleichbare Erwerbslosenquote ist seit
Einführung der Personenfreizügigkeit stetig gestiegen. In den wirtschaftlichen
Zentren sowie den Grenzregionen herrscht Lohndruck durch Zuwanderer und Grenzgänger.
In der Arbeitslosenversicherung
beziehen Ausländer bereits heute viel mehr als sie einzahlen.
»Die Schweiz«,
schreibt Nationalrätin Sylvia Flückiger, »hat immer Menschen
aufgenommen, die in ihrem Herkunftsland an Leib und Leben bedroht waren. Wenn
unsere humanitäre Tradition jedoch ausgenutzt und mit Füssen getreten wird,
schwindet die Toleranz zusehends. Bereits 2010 zeigte sich plötzlich eine rege
Reisetätigkeit bei vorläufig aufgenommenen Ausländern mit Ausweis F. Und zwar
genau in jene Länder, in welchen die Asylsuchenden angeblich an Leib und Leben
bedroht sind und deshalb in die Schweiz geflüchtet waren. Indessen spricht das
Bundesamt für Migration BFM, neu ›SEM‹,
Staatssekretariat für Migration, von Einzelfällen. Mit einer Motion, welche von
beiden Räten überwiesen wurde, forderte ich den Bundesrat auf, die frühere
Regelung, mit der Auslandreisen nur in bestimmten Fällen bewilligt werden,
wieder einzuführen. Sollte eine solche Reise unter falschen Angaben erschlichen
werden, müsse die vorläufige Aufnahme unverzüglich aufgehoben werden. Der
Bundesrat gab zu, dass Schwachstellen in der Verordnung über die Ausstellung
von Reisedokumenten für ausländische Personen vorhanden seien. Ein Bericht
wurde erarbeitet und die Verordnung wurde minimal angepasst.
So weit so gut, mag man denken. Umso
unverständlicher ist nun die Feststellung, dass zwischen 2010 und 2014 beinahe 62.000 solcher Reisen bewilligt wurden.
Flüchtlingseigenschaften wurden praktisch keine aberkannt. Spitzenreiter bei
diesen Reisen sind Somalier und
Eritreer. Viele reisen wohl in ihre Herkunftsländer, wo sie angeblich bedroht und verfolgt sind.
Die Frage drängt sich auf, was machen diese Asylsuchenden dort? Verwandte
besuchen oder Ferien! Und dann kommen sie ungeniert wieder in die Schweiz und
lassen es sich von der Sozialhilfe gutgehen, und schauen wenn möglich noch,
dass ihre Verwandten über den Familiennachzug auch ins Schlaraffenland Schweiz
kommen können, was heisst: Vom ersten Tag an staatliche Unterstützung,
kostenlose medizinische Untersuchungen, teure Zahnreparaturen auf Kosten der
öffentlichen Hand - wohl beraten von Hilfswerken und Juristen. Und das alles zu
Lasten des Steuerzahlers. Und wenn man mal Lust auf Ferien hat, macht man einen
Besuch in der Heimat, z.B. in Eritrea. Gut, einverstanden, aber ›Bitte ein Flugticket nach
Eritrea‹ –
einfach!«
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