Erbschaftssteuer - Gefährlich und ungerecht - Von Patrick Freudiger

Am kommenden 14. Juni stimmen wir über die Erbschaftssteuer-Initiative ab.

Das Begehren verlangt die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer; die Erträge sollen zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen zukommen. Der Steuersatz beträgt 20 %. Lanciert haben die Initiative vornehmlich linke Kreise

Um es gleich vorwegzunehmen: Das Begehren gehört abgelehnt. Es schwächt die Wirtschaft. Der Wirtschaftsprofessor Franz Jaeger rechnet mit einem Verlust von jährlich 12’000 Arbeitsplätzen.   Entgegen der Neidpropaganda der Befürworter würden nicht nur Superreiche besteuert. Die   Initiative will zwar einen einmaligen Freibetrag von 2 Mio. Fr. gewähren. Namentlich bei der Nachfolgeregelung in Familienbetrieben, die regelmässig mittels Erbschaft bzw. Schenkung erfolgt, kann der Freibetrag aber ohne weiteres überschritten werden. Gleiches gilt, wenn in einer Erbschaft Liegenschaften im Spiel sind, da für die Besteuerung der Verkehrswert und nicht der tiefere Steuerwert massgeblich wäre. Die Erbschaftssteuerinitiative schwächt zudem die kantonale Steuerhoheit. Heute entscheiden die Kantone frei darüber, ob sie eine solche Steuer erheben wollen und wie hoch diese ist. Die Initiative würde zu einer Gleichschaltung zu Gunsten des Fiskus führen.

Abgesehen von diesen wirtschafts- und staatspolitischen Nachteilen erscheint die Initiative auch rechtsstaatlich zumindest problematisch: Denn das Begehren würde bei einer Annahme rückwirkend per 1. Januar 2012 gelten. Eine Schenkung, die beispielsweise Mitte des Jahres 2012 unter Geltung des damals anwendbaren Rechts und deutlich vor der Abstimmung über die Erbschaftssteuerinitiative erfolgte, könnte bei Annahme des Begehrens nachträglich Steuerfolgen auslösen. Es kann auch nicht gesagt werden, dass sich die Beteiligten damals über die bevorstehende Abstimmung im Klaren gewesen wären. Denn formell zustande gekommen ist die Initiative erst am 12. März 2013. Echte Rückwirkungen gefährden elementare Grundsätze der Rechtssicherheit. Es erscheint bereits schwierig genug, auch nur ansatzweise einen Überblick über die Vielzahl geltender Gesetze zu behalten. Bei echten Rückwirkungen reicht aber nicht einmal ein solcher Überblick aus; plötzlich kann auch ein künftiges Gesetz schon heute gelten. 

Dennoch gab es hier kaum Rechtsprofessoren, welche das Parlament dazu aufgefordert hätten, die Erbschaftssteuerinitiative mit Blick auf rechtsstaatliche Prinzipien für ungültig zu erklären. Offenbar wird die Ungültigerklärung von Volksinitiativen nur dann zum Thema, wenn kriminelle Ausländer, Minarettbauer oder Sexual- und Gewaltstraftäter betroffen sind. 

NEIN zu neuen Steuern  -  Von Peter Föhn  
Der Werkplatz Schweiz ist heute schon hart gefordert, insbesondere Familienunternehmen, die tragenden Säulen mit einem verlässlichen Wert in der Schweizer Wirtschaft! Mit einer Bundeserbschaftssteuer würden wir viele KMU-Betriebe und somit auch Arbeitsplätze gefährden. Das will ich nicht. Deshalb sage ich klar NEIN zur Erbschaftssteuer-Initiative. Diese neue Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem Steuersatz von sage und schreibe 20 % kommt recht süffig daher. Denn 2/3 des Ertrags fliessen in die AHV und 1/3 verbleibt den Kantonen. Zudem wird ein Freibetrag von 2 Millionen Franken gewährt. Aber gerade Familien- und KMU-Betriebe werden mit dieser neuen Steuer in arge Nöte getrieben. Ich sehe das in meinem Betrieb, welchen ich vor 14 Jahren übernommen habe, um die Arbeitsplätze zu retten.  

Schädliche KMU-Steuer 
Sehr viele KMU-Betriebe kämpfen heute schon ums Überleben, dies gerade in arbeitsintensiven Bereichen und dort, wo man mit dem Ausland vergleichbar ist. Dies gilt vor allem für Produktionsbetriebe. Denn da ist man mit dem erforderlichen Anlagen und Maschinenpark sehr schnell auf einem relativ grossen Vermögen. Meine Firma wäre mit einem Versicherungsvolumen von 10 Millionen Franken weit unterversichert! Neu 20 % Steuern auf den Nachlass ist eine untragbare Mehrbelastung bei der Nachfolgeregelung. Sogar die Initianten erkennen, dass diese  horrenden Steuern kaum bezahlbar sind, ansonsten würden sie nicht die Bewilligung einer Ratenzahlung von 10 Jahren in die Bundesverfassung aufnehmen.

Eingriff in die Kantonshoheit
Nebst dieser ungerechten Steuer läuft diese Initiative auf eine reine Bürokratie hinaus. Denn Schenkungen von jährlich mehr als 20‘000 Franken müssten ein Leben lang registriert werden. Die Folge ist eine Buchführungs- und Rechenschaftspflicht für alle. Zudem entmündigt man die Kantone mit der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen. Nachdem viele Kantone diese abgeschafft haben, würde sie jetzt als neue Bundessteuer wiederum eingeführt werden. 

NEIN - so nicht 
Mit der Einführung der Bundeserbschaftssteuer würden laut einer Studie der HSG in der Schweiz jährlich 12’000 Arbeitsplätze verschwinden. Mit dem Vernichten der Arbeitsplätze schwächt diese Initiative den Wirtschaftsstandort Schweiz. Dies würde niemandem – auch nicht der AHV – dienen. Deshalb ein klares NEIN zu diesen neuen und unnötigen Steuern.                                                         

NEIN ZUR SCHÄDLICHEN KMU-STEUER
Die neue Bundessteuer führt bei vielen KMU zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung. Und das in einer Zeit, in der der starke Franken viele Unternehmen ohnehin schon vor grosse Herausforderungen stellt. Die Initiative macht es den KMU noch schwerer. 

NEIN ZUR FAMILIENFEINDLICHEN STEUER 
In den meisten Kantonen wurde die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft. Jetzt soll sie durch Zwängerei wieder eingeführt werden. Erbschaften an die eigenen Kinder werden dann gleichbesteuert wie jene an entfernte Verwandte oder Fremde. Das ist ungerecht und widerspricht dem Verfassungsziel der Familienförderung.  

NEIN ZUR ENTMÜNDIGUNG DER KANTONE 
Die Einführung einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene gegen den Willen der Kantone ist ein Angriff auf den bewährten Föderalismus. Heute kennen die  meisten Kantone Erbschaftssteuern und haben die Spielregeln demokratisch festgelegt. Durch die Zentralisierung verlieren die Kantone ihre Steuerhoheit und damit ihre Verhandlungsfreiheit; sie dürften keine eigenen Erbschaftssteuern mehr erheben. 

http://www.svp.ch/aktuell/parteizeitung/2015/svp-klatext-april-2015/nein-zu-neuen-steuern/14. 5. 15  NEIN zu neuen Steuern  -  Von Peter Föhn