Die Masseneinwanderung 13.07.2014 23:00
Offener Brief an die Kommission der Europäischen Union
Sehr
geehrter Präsident Sehr
geehrte Kommissare
Die
Schweizer Stimmbevölkerung hat am 9. Februar 2014 entschieden, die
Massenzuwanderung in die Schweiz zu begrenzen. Viele Gründe erklären diese
Entscheidung.
Erstens
ist der Ausländeranteil in der Schweiz heute schon um einiges höher als in den
allermeisten Ländern der EU: 23-24 % gegen weit unter 12 % in den meisten
EU-Ländern [1]. Eine masslose Zuwanderung zu dulden, wäre eine direkte
Bedrohung für die nationale Identität und Unabhängigkeit des Landes. Siehe das
Beispiel Krim! Zudem bewirkt eine beträchtliche Einwanderung in die Schweiz
eine Erhöhung der Wohnkosten, der Sozialausgaben und folglich der Steuer. Zweitens
wurden von einigen Europäischen Regierungen seit den späteren 1970er Jahren
schwere wirtschaftspolitische Fehler begangen, welche zu miserablen
wirtschaftlichen Leistungen führten und grosse Auswanderungsbewegungen
auslösten. Nachweislich wurden die Empfehlungen der OECD nicht befolgt. Es
ist nicht die Sache der Schweizer Bevölkerung, für die Fehler dieser
Regierungen zu bezahlen. Drittens
ist insbesondere die Wirtschafts- und Handelspolitik der EU gegenüber dem
Maghreb und Westafrika für den Anstieg der masslosen Einwanderung in Europa
direkt verantwortlich. Die euro- mediterrane Partnerschaft EUROMED (Barcelona
1995) konnte auf beiden Seiten des Mittelmeeres zu keiner fairen Entwicklung
und Zusammenarbeit führen. Anlässlich eines von mir geleiteten
wissenschaftlichen Seminars an der Ecole Nationale d’Administration in Rabat im
Dezember 1995 im Auftrag der französischen Regierung haben marokkanische Teilnehmer
klar Stellung genommen: »Wenn Frankreich unsere Produkte nicht akzeptiert, muss sie
uns als Emigranten akzeptieren.«
Die OECD
hat mehrfach auf dieses heikle Thema der Gründe, welche hinter der
afrikanischen Einwanderung nach Europa stehen, hingewiesen. Zudem hindert das
Vorgehen einiger europäischen Banken die Entwicklung dieser Länder, was zu
grossen Emigrationsströmen nach Europa und in die Schweiz führt: siehe zum
Beispiel die jährlichen Kosten für eine Kreditkarte – über dem minimalen
Monatslohn! Wäre ein europäischer Konsument bereit, etwa 2.000 Euro
Jahresgrundgebühr für eine Kreditkarte zu bezahlen? Müssen die Schweizer für diese
Kolonialpolitik der EU in Afrika zahlen? Nein!
Letztendlich ist die
antidemokratische Tendenz der EU [2] abstossend. Die Mehrheit der
EU-Bürger hat so gut wie nie die Möglichkeit, ihre Ansicht zu den wichtigsten
Fragen, welche sie betreffen, direkt äussern zu können. Zwei Beispiele: 1. Die
Slowakei wurde gezwungen, d.h. ohne Volksabstimmung, Griechenland bei seinen
Bemühungen die Schulden zu reduzieren, zu unterstützen. 2. Der griechischen
Regierung wurde durch die EU verboten, ein Referendum über das Sparprogramm
durchzuführen. Frage: ist die EU eine Schlachtbank oder ein demokratischer
Staatenbund?
Somit ist
die demokratische Schweiz ein Problem für die europäischen Politiker, insbesondere
für den deutschen Bundespräsidenten Gauck. Der atavistische Drang nach einem
starken Chef, welcher den Äusserungen von Bundespräsident Gauck innewohnt,
wirkt sehr problematisch. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Herr Gauck
der Schweiz oder Europa einen ›Führer‹ aufzwingen möchte. In der Tat könnte
es aber nicht mehr sehr lange dauern, bis Deutschland Europa an die Hand nimmt:
Die Wahl Junckers als Kommissionspräsident wird nicht die EU stärken, jedoch
indirekt Deutschlands Führerrolle verstärken: gewaltlos, aber dank dem
dramatischen Mangel an politischer Vision der europäischen Politiker.
Daher,
Herr Präsident und Kommissare, bevor sie die Nadel im Heuhaufen Ihres Schweizer
Nachbarn suchen, kehren Sie erst vor Ihrer eigenen Tür.
Eine Kopie
dieses Schreibens geht an das ›Guinness
Buch der Rekorde‹ für zwei absolut
verdiente Rekorde: Der Rekord der wirtschaftlichen
Inkompetenz und der Rekord der demokratischen Farce. [3]
Mit
hochachtungsvollen Grüssen Prof.
Jean-Daniel Clavel Dr. sc.
techn, ing. dipl. & lic ès sc. économiques
Zum
gleichen Thema führt Oliver Kessler in der ›Schweizerzeit‹ vom 11. Juli unter dem Titel ›Bundesrätlicher Lug und Trug‹ unter anderem
folgendes aus: Die Bundesräte sind Angestellte des Volkes. Aufträge der
Stimmbürger haben sie auszuführen. Beginnen diese Angestellten damit, ihren
Chef anzulügen, ihm falsche Tatsachen vorzuspielen und bewusste
Befehlsverweigerung zu betreiben, gibt es im Normalfall nur noch eins: die
Entlassung!
Am
20. Juni 2014 versprach der Bundesrat hoch und heilig die ›buchstabengetreue‹ Umsetzung der
Masseneinwanderungsinitiative. Der Entscheid der Stimmbürger war klar: Von
nun an soll die Schweiz wieder eigenständig über die Zuwanderung bestimmen.
Klarer hätte der Auftrag des Chefs an seinen Untergebenen nicht sein können.
Der Chef (das Volk) zahlt dem Angestellten (dem Bundesrat) einen beachtlichen
Lohn, damit dieser die Aufträge ausführt, die er ihm erteilt. Der
Arbeitsvertrag, in dem dieses Arbeitsverhältnis geregelt ist, ist die
Bundesverfassung. Was
das sogenannte Rahmenabkommen mit der EU angeht
- dieses ist inzwischen endlich auch einmal von den Massenmedien breit
aufgenommen und diskutiert worden - so
macht der Bundesrat im Mandat bezüglich der ›institutioneller
Einbindung‹ in die Strukturen der EU Zugeständnisse in einem Ausmass,
dass man nur noch von ›Landesverrat‹ sprechen kann. Gleich
mehrfach verstösst er gegen die Bundesverfassung, wenn er sich bereit erklärt,
fremdes Recht automatisch zu übernehmen und den Europäischen Gerichtshof (EuGH)
als oberstes Gericht zu akzeptieren.
Konkret
ist unter der ›institutionellen Einbindung‹ in die Strukturen der EU folgendes zu verstehen:
- Fremde
Richter, fremdes Recht - Souveränitätsverlust - Verlust der Unabhängigkeit - Verlust
der Selbstbestimmung - Demontage
der Direkten Demokratie - Schleichender
EU-Beitritt
Verfassungsbruch In
Art. 2 unserer Bundesverfassung ist der Zweck der Eidgenossenschaft
festgehalten. Darin heisst es in Abs. 1 wörtlich: ›Die Schweizerische
Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die
Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes‹. Wie in aller Welt
will der Bundesrat die Unabhängigkeit der Schweiz wahren, wenn er die Schweiz dazu
verpflichtet, die Rechtsetzung aus Brüssel automatisch zu übernehmen und andernfalls
Sanktionen zu akzeptieren? Und wie in aller Welt will er die Rechte des
Volkes (zu denen auch die politischen Rechte gehören) schützen, wenn er die
Entscheidungsgewalt aus den Händen der Bürger reissen und sie zu den EU-Vögten
transferieren will?
In
Art. 5 Abs. 3 der Bundesverfassung heisst es weiter: ›Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben‹. Der Bundesrat sagt A, macht aber B. Er liess zwar verlauten, er
wolle die Masseneinwanderungsinitiative buchstabengetreu umsetzen, arbeitet
aber im Hintergrund auf ein Rahmenabkommen hin, das die Personenfreizügigkeit
durch die Hintertür wieder einführen soll, da der EU die letztendliche
Entscheidungsbefugnis darüber übertragen wird. Was der Bundesrat hier hinter
dem Rücken seines Arbeitgebers veranstaltet, hat mit Treu und Glauben rein gar
nichts mehr zu tun.
In
Art. 180 Abs. 2 BV heisst es weiter: ›Er [der Bundesrat]
informiert die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit,
soweit dem nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen
entgegenstehen‹. Von der Erfüllung dieses
Informationsauftrags kann keine Rede sein. Einerseits verbreiten die
offiziellen Stellen widersprüchliche Aussagen: »Ja, es sind fremde
Richter«, sagte Staatssekretär Yves Rossier einst, während Bundesrat
Didier Burkhalter mit gegenteiligen Aussagen Verwirrung stiftete (die sich
später als wissentlich falsch herausstellten).
Ende des
bilateralen Wegs Der
Bundesrat behauptet, man brauche das Rahmenabkommen mit der EU, um den ›bilateralen Weg‹ zu stärken. Das ist offensichtliche
Täuschung. Unter Kooperation mit bilateralen Verträgen versteht man die
Zusammenarbeit unter gleichberechtigten, ebenbürtigen Partnern auf Augenhöhe.
Die institutionelle Einbindung in die EU-Strukturen, die der Rahmenvertrag zur
Folge hätte, wäre eine Unterwerfung der Schweiz, eine Herabwürdigung zu einem
Untertanenstaat. Der Volksauftrag ›Kooperation mit der EU mittels
bilateraler Verträge‹ wird mit diesem Abkommen gründlich
missachtet, da er den bilateralen Weg beendet und die Schweiz zu einem
unilateralen Befehlsempfänger degradiert.
Welche
Optionen hat ein Arbeitgeber, wenn er bemerkt, dass seine Untergebenen ihn nach
Strich und Faden belügen, betrügen und gegen seine Interessen arbeiten? Wenn er
die Schandtaten vergeben kann, belässt er es allenfalls bei einer letzten
Verwarnung. Diese gelbe Karte zeigte der Souverän allerdings schon am 9.
Februar mit seinem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative, als der Bundesrat für
seine unzähligen Lügen zur Personenfreizügigkeit abgestraft wurde. Da nun
allerdings keine Anzeichen zur Besserung sichtbar sind und der Bundesrat
weiterhin gegen den Willen des Volkes mit dem Rahmenabkommen einen
schleichenden EU-Beitritt durch die Hintertür anstrebt, ist es ernsthaft an der
Zeit, über eine Entlassung nachzudenken.
[4]
»Der Bundesrat spricht mit zwei Zungen« Indessen
hat SVP-Vizepräsident Christoph Blocher, wie Beni Gafner festhält, die
Verhandlungen mit der EU über die Unabhängigkeit als landesverräterisch bezeichnet.
In dem von Gafner mit Blocher in der ›Basler Zeitung‹ vom 9. 7. geführten Interview äussert sich Blocher u.a. wie
folgt: Auf die Frage, ob das von der ›SonntagsZeitung‹ veröffentlichte EU-Mandat für die institutionellen Verhandlungen mit der Schweiz für ihn Überraschendes
beinhalte, meint Blocher: Nein. Aber es bestätigt im Detail, was die EU will. Sie
verlangt schon lange von der Schweiz, dass sie fremdes Recht und fremde Richter
akzeptiert. Statt die Forderungen standhaft und entschieden als Angriff
auf die schweizerische Souveränität zurückzuweisen, hat man sie akzeptiert. Das
Verhandlungsmandat der EU, das jetzt im Wortlaut vorliegt, unterscheidet sich
nur unwesentlich vom schweizerischen Verhandlungsmandat für die institutionelle
Einbindung. Der Bundesrat und die Aussenpolitischen Kommissionen haben dem
Mandat gegen den erbitterten Widerstand der SVP-Vertreter zugestimmt. Ich
erinnere an den Brief, den EU-Kommissions-Präsident Barroso der damaligen
Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf schrieb: Darin heisst es: »Wir schätzen insbesondere, dass sich die EU und die Schweiz
darüber einig sind, dass in dem Binnenmarkt, an dem die Schweiz teilnimmt
beziehungsweise teilnehmen möchte, das zentrale Prinzip der Homogenität gelten
muss.« Im selben Brief drückt Barroso auch seine Freude darüber
aus, dass die Schweiz bereit sei, den EU-Gerichtshof anzuerkennen. Das
nun am Sonntag, 6. 7. veröffentlichte EU-Mandat deckt sich leider im Wesentlichen
mit dem Willen des Bundesrats und der Parlamentsmehrheit. Nicht dass die EU
dies fordert, ist skandalös, sondern der Kniefall schweizerischer Behörden. Es
gibt, so Blocher ferner, nur unbedeutende Abweichungen: Wenn man die Position
der EU von 2012 und das veröffentlichte Verhandlungsmandat der EU vom 6. Mai
2014 mit dem Verhandlungsmandat des Bundesrats vergleicht, ergeben sich nur
sehr geringe inhaltliche Unterschiede. Die Behörden - der Bundesrat und die Parlamentarier - sind eingeknickt. Sie geben die Schweiz preis.
Die Empörung von FDP und CVP, hält Gafner fest, ist auf Grund der
Veröffentlichung des EU-Verhandlungsmandats gross. Wie ist das zu erklären?
Blocher: Das ist gespielt - nach aussen. Sie merken heute, dass der Vertrag
über institutionelle Bindungen vor dem Volk nicht bestehen kann. Sie schämen sich
wohl, dass sie das Verhandlungsmandat des Bundesrats hinter verschlossenen
Türen abgesegnet haben. Sollte es einem echten Gesinnungswandel entsprechen,
würde mich das freuen. Es ist gut, dass das jetzt veröffentlichte Papier, das
ja mit dem Verhandlungsmandat des Bundesrats praktisch deckungsgleich ist, dem
Volk die Augen öffnet.
Will
der Bundesrat, fragt Gafner, dem EU-Binnenmarkt eigentlich beitreten oder
nicht? Das ist, so Blocher, der entscheidende Punkt. Die institutionelle
Einbindung dient dem Beitritt der Schweiz zum Binnenmarkt. Ich bin der
Überzeugung, dass dies unter keinen Umständen geschehen darf, denn
dies ist ein riesiger Souveränitätsverlust. Das kann bis zu allfälligen
Sanktionen gegen andere Länder gehen; es geht um die Beseitigung schweizerischer
Wettbewerbsvorteile etc., etc. Gegenteilige Signale sendet der Bundesrat in der
Schweiz aus. Denn während Barroso, wie gesagt, schon 2012 im Brief an
Bundesrätin Widmer-Schlumpf seine Freude darüber ausdrückt, dass die Schweiz
Teil des europäischen Binnenmarktes werden wolle, unterstützte der Bundesrat
nach aussen am 26. Februar 2014 eine Motion der SVP, welche verlangt, dass der
Bundesrat der EU folgendes mitteilt: »Die Schweiz ist nicht
Mitglied des europäischen Binnenmarktes und hat auch nicht die Absicht, dies zu
werden.« Auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats beschloss
dies mit 13 zu einer Stimme bei 7 Enthaltungen. Der Bundesrat spricht gegenüber
der EU einerseits und den eigenen Bürgern andererseits mit zwei Zungen. Er
sollte der EU endlich klaren Wein einschenken. Und zwar den gleichen, den er in
der Schweiz einschenkt. Was
würde es, so die nächste Frage Gafners, für die Schweiz bedeuten, wenn sie, wie
von der EU beabsichtigt, keine Gesetze erlassen könnte, die im Widerspruch zu
Verträgen mit der EU stehen; auf diese hat Blocher wie folgt geantwortet: Die
vom schweizerischen Souverän beschlossenen Gesetze wären ungültig.
EU-Recht hebelt das eigene Landesrecht aus! Auch wenn eine Vertragsbestimmung
zum Beispiel auf Grund einer angenommenen Volksinitiative beschlossen würde,
wären die Vertragsbestimmungen ungültig. Der Gerichtshof der EU würde dann
selbstverständlich beschliessen, dass wir unser Gesetz zurücknehmen müssen.
Sonst würde die EU Strafmassnahmen gegen die Schweiz beschliessen. Die
schweizerische Unabhängigkeit wäre dahin. Betroffen wären vor allem die
Freiheit und die Volksrechte. …… Über die Preisgabe von Unabhängigkeit und
Souveränität führt man keine Verhandlungen. Das ist landesverräterisch. Doch
genau das machen jetzt der Bundesrat und die Verwaltung schon seit längerem: Mit
der Unterstützung der SP, der CVP und der FDP. Die Folgen sind eindeutig: Der
geplante Vertrag über die institutionelle Einbindung führt die Schweiz
schlussendlich in die EU. Und er will den am 9. Februar 2014 beschlossenen
Verfassungsartikel gegen die Einwanderung wieder rückgängig machen. Abhilfe
schaffen kann hier nur noch das Nein des Volkes an der Urne. Würden die
Verhandlungen jetzt gestoppt, dann gäbe es einfach keine neuen bilateralen
Verträge, die wir aber gar nicht brauchen. Auch das ausgehandelte Stromabkommen
ist nicht unbedingt notwendig. Es ist vielleicht für die EU und die Schweiz ›nice to have‹. Wir brauchen auch kein Chemieabkommen:
Ein solches will in der Chemiebranche gar niemand. Da kenne ich mich aus. Das
wollen nur unsere Verwaltungsangestellten in Bern und die EU.
Die
Wirtschaft hätte im Falle eines Verhandlungsstopps keine Nachteile zu
gewärtigen? Nein, wieso auch? Natürlich gibt es immer irgendeine Branche, die
noch ein Wünschlein hätte. Kleine
Schwierigkeiten müssten vielleicht überwunden werden. Aber wir opfern doch
solchen Einzelinteressen nicht die Souveränität unseres Landes, unsere
Freiheit, und die Volksrechte. Und die direkte Demokratie! Unsere Freiheit
hatte schon immer auch damit zu tun, dass man gewisse Nachteile in Kauf nehmen
musste. So weit, wie es Schiller schrieb, ›lieber im Tod als in
der Knechtschaft leben‹, müssen wir heute ja nicht gleich
gehen. Es gibt einfachere Mittel, um ›der Knechtschaft‹ zu entgehen, lacht Blocher. Ein Nein zum Binnenmarktbeitritt
genügt.
Wie
geht es politisch nun weiter? Früher oder später werden sich Bundesrat und
Parlament für diese institutionelle Einbindung aussprechen. Dieser
Vertrag muss aber vors Volk. Dann gibt es eine Volksabstimmung. Darauf
muss man sich jetzt vorbereiten. Um diese Volksabstimmung zu gewinnen, haben
wir das ›Schweizerische Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt
(EU-NO)‹ gegründet. Die Abstimmung ist von derselben Tragweite wie
die Abstimmung über den EWR/EU-Beitritt von 1992. Was kann man tun, wenn man
dagegen ist, lautet Gafners letzte Frage: »Dem Komitee ›EU-NO‹ beitreten. Und als Nächstes können Sie
bei den Wahlen 2015 Vertreter nach Bern wählen, die für die Unabhängigkeit der
Schweiz einstehen. Dann hätte es im Parlament Leute, die bei Druck aus dem
Ausland nicht gleich umfallen. Damit die Schweiz in Bern endlich verteidigt
wird.«
[1] Siehe EUROSTAT/INSEE, 2012/2013 [2] Am Ende des Wirtschaftsforums in Bonn im März
und April 1990 haben mir einige europäischen Kollegen gesagt: »Jetzt
ist fertig, die Schweiz hat nichts mehr zu sagen. Sie muss sich anpassen.
Dieses kleine Land hat zu folgen und stramm zu stehen.« [3] http://www.seniora.org/krieg-frieden/demokratie/499-offener-brief-an-die-kommission-der-europaeischen-union resp.
http://www.eu-no.ch/news/offener-brief-an-die-kommission-der-europaeischen-union_8 9.
7. 2014 [4] http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/kuendigung_unerlaesslich-1829
11. 7. 14 Der aktuelle
Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 11. Juli 2014 von Oliver Kessler [5] http://bazonline.ch/schweiz/standard/Der-Bundesrat-spricht-mit-zwei-Zungen/story/10404694 9.
7. 14 «Der Bundesrat spricht mit zwei Zungen» - Beni
Gafner
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