Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 - NEIN ZUR STAATSMEDIZIN 29.03.2014 21:01
Zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung:
Der Gegenentwurf zur Volksinitiative »Ja zur Hausarztmedizin« fördert den Einfluss von Politik und Beamten im Gesundheitswesen. Die Gesundheitspolitik ist von Konzeptlosigkeit geprägt. Sie orientiert sich an unkoordinierten Kantonshoheiten und kurzfristigen Begehrlichkeiten von einzelnen Interessengruppen. Damit wird der staatliche Einfluss ausgebaut und die wachsende Prämienlast gefördert. Die ehemals freiheitlich orientierte Gesundheitsversorgung wird schrittweise der Planwirtschaft geopfert. So zum Beispiel bei der bestehenden staatlichen Einflussnahme
bei der Tarifierung mit kartellistischen Preisen, mit dem Numerus Clausus beim
Zugang zum Medizinstudium, bei gleichzeitig staatlichen Bestimmungen zur
Zulassung unter dem Titel ›Ärztestopp‹, obwohl die Zahl der zugelassenen
Mediziner pro 1000 Einwohner in gut 20 Jahren von 1,4 auf 2,1 Praktizierende,
also um 50 % zugenommen hat. Die Hausarztmedizin als wesentlicher Bestandteil
der Grundversorgung soll nun ebenfalls besonders staatlich gefördert werden.
Der Gegenentwurf zur Hausarzt-Initiative schliesst sich somit nahtlos an diese
widersprüchliche Fehlentwicklung der vergangenen Jahre an.
Planwirtschaft wird
ausgebaut
Nachdem man
seit Beginn des Jahres 2012 - mit bescheidenem
Erfolg und gegen den Widerstand von Kantonen und Spitälern - versucht, den stationären Bereich des
Gesundheitswesens in kleinen Schritten mühsam von der staatlichen
Planwirtschaft zu lösen und die Eigenständigkeit der Spitäler zu stärken, wird
mit dieser Verfassungsgrundlage im ambulanten Teil das Gegenteil angestrebt.
Mit dem Gegenentwurf zur »Hausarzt-Initiative« sind Bund und Kantone
aufgefordert, für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische
Grundversorgung zu sorgen. Wie dieser staatliche Auftrag zu erfüllen ist,
bleibt dem Gesetz überlassen. Mit einem Masterplan hat der Bundesrat jedoch
bereits skizziert, wie diese neue Verfassungsnorm mindestens teilweise umgesetzt
werden soll. Vor allem soll die Aus- und Weiterbildung des Hausarztes
verbessert und die zentrale Rolle der Grundversorger in der integrierten
Versorgung gestärkt werden. Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden, nur
braucht es dazu keine neue Verfassungsbestimmung, weil eine bescheidene
Korrektur bestehender Gesetze genügen würde. Was für weitere Massnahmen geplant
sind, um den Auftrag der sicheren Grundversorgung zu erfüllen, bleibt
unklar. Jedenfalls ist zu befürchten, dass nach Annahme dieser
Verfassungsbestimmung die Planwirtschaft im Bereich der ambulanten
Gesundheitsversorgung endgültig Einzug hält.
Es geht nur ums Geld
Als
besonders stossend muss der zweite Teil des zur Abstimmung unterbreiteten
Verfassungsartikels angesehen werden. Der Auftrag an Bund und Kantone für eine ›angemessene Abgeltung der Leistungen
der Hausarztmedizin‹, wie es
wörtlich heisst, zu sorgen, ist in unserem Land einzigartig. Mit dieser
Formulierung hält die staatliche Lohngarantie für einen einzelnen Beruf in der
Verfassung Einzug. Das ist für einen liberalen Staat verwerflich und
insbesondere für einen akademisch anspruchsvollen Berufsstand beschämend. Es
soll nicht nur eine Art Garantie für die Ausübung des Berufs gewährt werden,
nein darüber hinaus garantiert der Staat auf Grund dieser Verfassungsnorm einen
Lohn, der ja eher höher sein wird als die heute erreichten durchschnittlichen
Fr. 200.000.- im Jahr. Man wird den Eindruck nicht los, dass es auch mit dem
Gegenvorschlag nur ums Geld geht. Weil Spezialisten eher ein besseres Einkommen
erzielen, ist der Hang zur Gerechtigkeit auf höchstem finanziellem Niveau
spürbar. Ein gutes überdurchschnittliches Einkommen ist - dem anspruchsvollen Beruf entsprechend - für Ärzte unbestritten. Ein Verfassungsartikel dafür ist
unnötig und schafft zusammen mit dem Auftrag von Bund und Kantonen, für
eine ausreichende Grundversorgung zu sorgen, eine nach sozialistischem Vorbild
ausgestaltete Gesundheitsversorgung.
Der Gegenvorschlag
zur Volksinitiative »Ja zur Hausarztmedizin« ist ein entscheidender Schritt hin
zur Staatsmedizin und muss im Interesse eines freiheitlichen Arztberufs und
Gesundheitswesens entschieden abgelehnt werden.
Editorial
von Nationalrat Toni Bortoluzzi, Mitglied der Kommission für soziale Sicherheit
und Gesundheit, Affoltern (ZH) Bern, den 12.
März 2014
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