Die neue Dublin-Verordnung verhindert wirkungsvollen Vollzug des Asylrechts

Der jetzt vom Bundesrat verabschiedete Nachvollzug der neuesten Dublin-Regelungen

im Asylbereich macht verschiedene Verschärfungen des Asylrechts der vergangenen Jahre rückgängig und verunmöglicht einen wirkungsvollen Vollzug. Die höchstzulässige Administrativhaft als ausländerrechtliche Zwangsmassnahme wird massiv reduziert. Bisher betrug diese 18 Monate, neu noch maximal siebeneinhalb Monate. Durch die massive Verschlechterung der heutigen rechtlichen Situation, die Abschaffung der für den Vollzug essentielle Spezialausschaffungshaft und die Verkürzung der Haftfristen werden wohl deutlich weniger Dublin-Fälle überstellt werden können.  Das Abkommen wird damit immer mehr zur Farce und die dem Volk vor der Abstimmung zu  Schengen/Dublin gemachten Versprechen können noch weniger eingehalten werden als dies heute bereits der Fall ist. Durch die Umsetzung der ursprünglichen Dublin-Bestimmungen musste die Schweiz die höchstzulässige Dauer der ausländerrechtlichen Administrativhaft bereits von 24 auf 18 Monate reduzieren und so eine vom Volk bestätigte Errungenschaft einfach aufgeben. Nun sollen als Folge der Dublin III-Verordnung erneut bewährte Instrumente der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen aufgegeben oder bis zur Unanwendbarkeit verkompliziert werden. Die vorgesehene Rechtsweggarantie und die Begrenzung der höchstzulässigen Dauer der Ausschaffungshaft bei Dublin-Verfahren spielen in erster Linie den sich missbräuchlich und renitent verhaltenden Asylsuchenden in die Hände und erschweren den Vollzug massiv. Die Einführung einer Haft wegen unkooperativen Verhaltens von zusätzlichen sechs Wochen ist völlig unzureichend und hindert kaum jemanden daran, zu versuchen, durch obstruktives Verhalten den Vollzug zu verhindern. Die Übernahme der neuen Dublin-Bestimmungen zeigt die immense Problematik einer dynamischen Rechtsübernahme. Die Schweiz liefert sich auf diese Weise der EU-Gesetzgebung aus und kann eine für das Land optimale Lösung eigenständig nicht mehr festlegen. Die SVP wird sich weiterhin gegen eine solche Rechtsübernahme wehren. Die Folgen der neuesten Dublin-Anpassungen in der Praxis werden zudem zeigen, ob es überhaupt noch Sinn macht, dieses Abkommen aufrechtzuerhalten. 

Der Bundesrat missbraucht Studenten zur Vertuschung seines Versagens 
Die bekannt gewordenen Hintergründe rund um die Beteiligung der Schweiz am EU- Bildungsprogramm Erasmus für alle sind ein Skandal. Der Bundesrat hat verschwiegen, dass die Verhandlungen zu diesem Programm bereits vor der Abstimmung vom 9. Februar 2014 vor dem Scheitern standen. Auch die Reaktion aus Brüssel, das Programm für die Schweiz nach dem Volksentscheid abzubrechen, steht damit in einem ganz neuen Licht da und entpuppt sich als perfide Falschspielerei. Mit seinem Verhalten hat der Bundesrat unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zugelassen, dass Tausende von Studenten gegen den Entscheid von Volk und Ständen auf die Strasse gingen. Ein solches Verhalten ist zutiefst verwerflich. Auch zu den Verhandlungen über die Programme Horizon 2020 und MEDIA herrscht von Seiten des Bundesrats bisher keine Transparenz. Fakt ist offenbar, dass sie vor dem 9. Februar nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnten, obwohl die Programme bereits seit Anfang dieses Jahres laufen! Deshalb ist auch hier davon auszugehen, dass die Reaktion aus Brüssel mit dem Bundesrat abgesprochen wurde und letztlich nicht oder nur bedingt mit der Abstimmung zusammenhängt. Die Medienberichte zeigen indessen auch, dass im Fall von Erasmus nur ein kleiner Teil der vom Parlament verabschiedeten über 300 Millionen Franken für den Studentenaustausch verwendet werden sollten. Der Grossteil geht in dubiose Projekte für eine Vielzahl von Organisationen. Das Vorgängerprogramm von Erasmus war ein eigentlicher Selbstbedienungsladen auf Kosten des Schweizer Steuerzahlers, mit dessen Hilfe vom Pinocchio-Forum über Yoga bis zu Zirkus-Kursen für Erwachsene alles finanziert wurde. Dies zeigt die Absurdität solch anonymer Monster-Programme und macht auf krasse Weise klar, wie tief die Brüsseler Verschwendungsbürokratie bereits in der Schweiz angekommen ist. Viel besser wäre eine gezielte Förderung von bestimmten Aktivitäten, hier beispielsweise ein Studentenaustausch. Bundesrat und Parlament müssen diesbezüglich zwingend über die Bücher. Die SVP verlangt vom Bundesrat nun volle Transparenz über die Verhandlungen und den Status zum Programm Erasmus für alle sowie bezüglich der Programme Horizon 2020 und MEDIA. Diese Verhandlungsmandate wurden vom Bundesrat im vergangenen Jahr am gleichen Tag verabschiedet wie jenes zu Erasmus. Auf keinen Fall darf die Schweiz nun überzogenen finanziellen Forderungen der EU nachgeben, sondern hat die Parlamentsentscheide durchzusetzen.

Jeder Schweizer ein Terrorist?  -  Gafi-Standards im Anmarsch  -  Von Ulrich Schlüer 
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eröffnete die US-Regierung bekanntlich den »Krieg gegen den Terror«. Sowohl dem Terror als auch der internationalen Drogenkriminalität versuchte die USA durch weltumspannende Verfolgung von Verdächtigten Herr zu werden. Zu deren Bekämpfung erliess Washington die sogenannten »Gafi«-Standards: Groupe d’action financière sur le blanchiment d’argent, im Amerikanischen FATF: Financial Action Task Force on Money Laundering.   

Weltweiter Feldzug
Von Anfang an erwartete die USA, dass alle sich als zivilisiert bezeichnenden Länder diese Richtlinien übernehmen würden. Was die Überwachung von Geldströmen betrifft, die mit Geldwäsche aus Gewinnen der Drogenkriminalität in Zusammenhang gebracht werden, so wurden die »Gafi«-Standards inzwischen ziemlich umfassend zu OECD-Standards. Ihre Spuren finden sich bereits in den Gesetzen vieler Staaten, insbesondere auch in EU-Verordnungen. Hingegen hat bisher noch kein Staat der Welt die »Gafi«-Standards insgesamt in sein nationales Gesetzeswerk übernommen. Diese Pionierrolle will zur Zeit Eveline Widmer-Schlumpf, die Finanzministerin der Schweiz, unserem Land auferlegen. Die Umformung der »Gafi«- Standards in ein schweizerisches Gesetz ist keineswegs nur eine programmatische Absicht, aus der irgendwann einmal Gesetze entstehen sollen. Ziemlich unbemerkt, fast klammheimlich, hat das Finanzministerium eine »Gafi« -Vorlage entworfen. Der Ständerat wird sie bereits in der dritten Woche der unmittelbar bevorstehenden Märzsession behandeln. Dass diese Standards seit 2001, seit  Nine-Eleven, einen ganz neuen Charakter erhalten haben, das scheint die vorberatende Rechtskommission der Kleinen Kammer offenbar ohne grosses Wenn und Aber geschluckt zu haben. 2001 wurden die Gafi-Standards gezielt gegen mutmassliche, zumeist identifizierte Täter in der Strafverfolgung angewendet. Heute werden sie, insbesondere im Finanzbereich, so angewendet, als wäre jeder, der über ein Vermögen verfügt, ein mutmasslicher Krimineller, ein Terrorist oder ein Drogenhändler. 

Schluss mit Inhaberaktien
Auf dass Finanzströme und Vermögensanlagen lückenlos überwacht werden können, wollen die
»Gafi«-Verordnungen zum Beispiel die Inhaberaktie verbieten. Die Société anonyme, wie die mit Kapital von im einzelnen nicht bekannten Inhaber-Aktionären arbeitende Aktiengesellschaft im französischen Sprachraum heisst, darf es fortan nicht mehr geben. Der Staat will lückenlos wissen, wer mit wie vielen Anteilen Mitinhaber an einem Konzern ist. Folglich sieht »Gafi« eine umfassende Meldepflicht vor, womit die Inhaberaktie der Namenaktie faktisch gleichgesetzt wird. Jeder Konzern muss lückenlos nachweisen, wer in welchem Ausmass Inhaberaktien des Konzerns besitzt.  Konzerne werden so zu Zudienern der Finanzpolizei. Auch die Banken haben gemäss »Gafi« fortan polizeiliche Überwachungsaufgaben im Dienste des Staates gegenüber ihren Kunden  wahrzunehmen. Die »Gafi«-Vorlage unterstellt jeden, die im Finanzmarkt tätig ist, also jeden Vermögensverwalter, Treuhänder, Bankangestellten, Lebensversicherungsmitarbeiter, im Geldverkehr tätigen Postangestellten, sowie jeden mit Vermögensanlagen oder Finanztransaktionen beschäftigten Rechtsanwalt einer umfassenden Meldepflicht, die er der staatlichen Finanzaufsicht gegenüber wahrzunehmen hat. Selbst bei geringstem Verdacht muss er Meldung erstatten, ohne seine Kunden davon in Kenntnis zu setzen. Keine Spur mehr von einer respektierten Privatsphäre. Verletzt ein solcher Finanzintermediär seine Meldepflicht, macht er sich strafbar. Die Strafen sind happig. Sie reichen relativ rasch bis zu lebenslänglichem Berufsverbot. Ein Pädophiler, der ein Kind missbraucht, wird nicht so streng bestraft wie ein Finanzintermediär, der Eveline Widmer-Schlumpfs Departement nicht mit lückenloser Meldung aller ihm bekannten Vorgänge gefügig ist.

Da es erklärtes Ziel der Schweiz ist, raschestmöglich eine »Rechtshomogenität« mit der EU herbeizuführen, mag es interessant sein, was sich in der EU in Sachen Überwachung und ständiger Durchleuchtung aller Vermögenden so alles entwickelt. In verschiedenen EU-Ländern ist die Überwachung der Vermögenden sehr weit fortgeschritten. Aus Deutschland vernimmt man, dass die Meldeplicht von Bankangestellten jetzt auf Meldungen über die Art und Weise, wie die Bankkunden die von ihnen gemieteten Bankschliessfächer nutzen, ausgedehnt werden soll. Auch  Schliessfächer sollen gläsern werden. Im Rahmen der zu erzielenden Rechtshomogenität wird sich nach dem Willen von Überwachungsmusterschülerin Widmer-Schlumpf die Schweiz gewiss Deutschland anpassen müssen – kaum umgekehrt. Mit der »Gafi«-Vorlage soll die einer Privatsphäre des Einzelnen spottende Bürgerüberwachung als Prinzip durchgesetzt werden. Ausbauschritte können jederzeit folgen.  

Jeder Politiker ein Verbrecher? 
Die dem Ständerat zur Beschlussfassung vorliegende Vorlage sieht zudem vor, dass jeder Politiker sowie jeder Kaderangestellte der öffentlichen Verwaltung oder von öffentlichen Regiebetrieben, aber auch jeder hohe Offizier als Persönlichkeit eingestuft wird, von der ein sogenanntes erhöhtes Risiko ausgeht. Daraus erwächst ihm die Verpflichtung, über alles und jedes, insbesondere über sämtliche Details finanzieller Anordnungen, Zahlungen usw., der Finanzüberwachung des Staates lückenlos Meldung zu erstatten. Er wird offenbar  - wenn die grassierende Überwachungsmanie mit dem den »Gafi-Standards« zugrunde liegenden US-Projekt in Verbindung gebracht wird –  rund um die Uhr terroristischer Verwicklungen oder Vorhaben verdächtigt. So soll künftig auch der Milizpolitiker Tag und Nacht finanzpolizeilicher Durchleuchtung ausgesetzt sein. Ob sich Persönlichkeiten von Format, insbesondere solche mit erheblichem Leistungsausweis aus persönlicher wirtschaftlicher Tätigkeit, überhaupt noch für politische Ämter zur Verfügung stellen werden, sollten sie unter ständigem Terrorismus-Verdacht stehen, scheint Widmer-Schlumpf in ihrem Überwachungswahn nicht bremsen zu können. So, als wäre sie ganz zufrieden, wenn fortan nur noch lenkbare Funktionäre im Parlament Einsitz nehmen könnten. 

Bargeldverbot 
In mehreren EU-Staaten sind in den letzten Monaten bereits massive Einschränkungen bezüglich des Bargeldverkehrs erlassen worden. In Italien und Frankreich sind Barzahlungen, die den Betrag von 1.000.- Euro überschreiten, bereits heute verboten. Soweit geht Widmer-Schlumpf in ihrer Vorlage allerdings (noch) nicht. Im Moment verbietet sie Barzahlungen erst ab dem Betrag von 100.000.- Franken. Offensichtlich spekuliert sie auf Reaktionen, wonach Zahlungen in solcher Höhe am Postschalter ohnehin nur sehr selten vorkommen, auf dass die Bürger diese erste eindeutig gesetzeswidrige Etappe der Unterbindung von Bargeldverkehr vielleicht bloss achselzuckend hinnehmen. Ist das Prinzip des Bargeldverbots einmal eingeführt, kann es im Sinn der angesprochenen Rechtshomogenisierung mit der EU jederzeit ausgedehnt werden: durch eine schrittweise Senkung der Grenzsumme, bis zu welcher Barzahlungen noch gestattet sind. Was resultiert aus einem staatlich verfügten Bargeldverbot? Daraus ergibt sich, dass jede Zahlung, die ein Käufer resp. ein Beansprucher von Dienstleistungen zu leisten hat, über ein elektronisch geführtes Konto läuft, das vom Staat jederzeit eingesehen werden kann. Der Staat weiss fortan, in welchen Vereinigungen eine Person Mitglied ist, wofür sie spendet, welche Zeitungen und Bücher sie liest, was sie einkauft, was sie sich leistet, wo und wie sie ihre Ferien verbringt. Der gläserne Bürger ist dann Tatsache. Was immer er bezahlt, wird schon vom kleinsten Betrag an elektronisch erfasst. Auch dazu erbringt Deutschland eine Pionierleistung. In der BRD befindet sich der Zwang zur Eröffnung eines jederzeit von der staatlichen Finanzpolizei einsehbaren Bankkontos, der sich auf alle in Deutschland wohnhafte Personen erstreckt, unter dem unverfänglichen Schlagwort Jeder hat ein Recht auf ein Bankkonto, derzeit auf dem Weg der Realisierung. Die Potentaten der heillos überschuldeten EU-Länder wollen wissen, wo in ihrem Staat Geld liegt. Auf dass, wie in der Hauptprobe Zypern geschehen, der Zugriff auf private Vermögen im Rahmen einer spontan erlassenen Schuldentilgungssteuer möglich wird. Die durch die Bundesverfassung gewährleistete persönliche Freiheit und Privatsphäre wird vom Departement Widmer-Schlumpf offenbar der Schredder-Anlage überantwortet. In der »Gafi«-Vorlage noch nicht enthalten, im Finanzdepartement aber bereits ernsthaft im Studium, ist eine weitere Massnahme, die der Privatsphäre des einzelnen vollends den Garaus machen wird: Die Chip-Karte: Eine Kreditkarte, die es dem Inhaber ermöglicht, ohne Eingabe eines Codes an den dafür eingerichteten Kassen  – die Installierung solcher Kassen wird dann Vorschrift werden –  mit seiner Chip-Karte Zahlungen bis zu voraussichtlich 40.- oder 50.- Franken bargeldlos abzuwickeln. Die seine Karte lesende Kasse wird den Betrag für seine Einkäufe direkt seinem Bankkonto belasten. Worüber Frau Widmer-Schlumpf in diesem Zusammenhang nicht spricht, was aber im Zusammenhang mit der Chip-Karte in einzelnen EU-Staaten bereits in Einführung begriffen ist, ist der Umstand, dass dank dieser neuen Zahlweise ein vollständiges Verbot von Bargeldzahlungen durchgesetzt werden kann: Big brother is watching you – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.  

Das Ende der persönlichen Freiheit 
Bereits die erste »Gafi«-Etappe, die Widmer-Schlumpf Mitte März durch den Ständerat zu bringen hofft, verletzt elementare Freiheitsrechte. Gelingt der Finanzministerin dieser Einstieg in den Überwachungsstaat, dann sind die Tage der persönlichen Freiheit in der Schweiz gezählt. Offenbar dämmert dies erst einer kleinen Minderheit von Ständeräten, deren Rechtskommission diesen Anschlag auf den freien Bürger fast teilnahmslos hingenommen hat. Soll der »Gafi«-Polizeistaat verhindert werden, muss der Bürger handeln – indem er jetzt, ohne auch nur einen Tag zu warten, per Mail, per Telefon, per Brief mit seinem Ständerat in Verbindung tritt, mit der Aufforderung, dem Widmer-Schlumpfschen Überwachungswahn ein sofortiges Ende zu bereiten.  [1]

Wie am 4. März bekannt wurde, tritt der Zürcher SVP-Nationalrat Hans Kaufmann am 4. Mai aus dem Nationalrat zurück. Als Hauptgrund für seinen Rücktritt nennt er die wenig erbauliche Zusammenarbeit mit dem Bundesrat und einigen Hinterleuten bei Themen, die den Finanzplatz, Steuern und internationale Abkommen betreffen. Die staatsstreichähnliche Missachtung von Volks- und Parlamentsentscheiden, die Aushebelung von Volksrechten, die selektive, teils irreführende Informationspolitik, die Einschüchterungsversuche und Arbeitsverweigerung sowie das Agieren hinter dem Rücken der SVP verunmöglichen zusehends eine konstruktive Arbeit , heisst es im Rücktrittsschreiben.


[1]  Der aktuelle Freitagskommentar der «Schweizerzeit» von Ulrich Schlüer vom 28. 2. 14