Überzogene Behördenpropaganda stoppen

Bezüglich behördlicher Propaganda stösst der Kampf gegen die Masseneinwanderungs-Initiative

in neue Dimensionen vor. So lassen sich gleich reihenweise Stadtpräsidenten und Regierungsräte Inserate für Hunderttausende von Franken von Economiesuisse bezahlen. Bundesräte sind direkt in die Kampagne der Initiativgegner eingebunden und treten an deren Veranstaltungen als willfährige Vollzugsgehilfen auf. Und die Kantonsregierungen führen hinter verschlossenen Türen von Luxushotels scheindemokratische Konferenzen im nordkoreanischen Stil durch, an denen nur EU-Funktionäre und Befürworter der Personenfreizügigkeit zu Wort kommen. Die Aktivitäten der letzten Wochen gehen damit klar über einen vertretbaren Behördenauftrag hinaus. Dies ist für kommende Abstimmungen unbedingt wieder zu korrigieren.

Der soeben erfolgten Medienkonferenz der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) ist ein einmaliges Schauspiel vorangegangen. Die KdK forderte die Kantonsregierungen bereits im vergangenen Jahr schriftlich dazu auf, Position zur Volksinitiative gegen Masseneinwanderung zu beziehen. Anlässlich eines mehrtägigen Seminars hinter verschlossenen Türen im Luxushotel   Victoria-Jungfrau in Interlaken, inklusive Wellness-Pause, debattierten die versammelten Schweizer Regierungsrätinnen und Regierungsräte in der letzten Woche dann einen ganzen Tag über Personenfreizügigkeit und Migration. Zu Wort kamen an dieser Veranstaltung nordkoreanischer Prägung, welche die Steuerzahler gemäss Medienberichten 200.000.- Franken kostete, ein EU-Funktionär, ein Minister eines EU-Staates sowie nicht weniger als 10 Befürworter der Personenfreizügigkeit aus der Verwaltung, aus Exekutiven und Wirtschaftsverbänden.   Befürworter der Volksinitiative gegen Masseneinwanderung oder Kritiker der aktuellen Zuwanderungspolitik liess man im offiziellen Programm nicht zu Wort kommen. Der Ständeratspräsident durfte gerade noch ein Grusswort an die Regierungsräte richten. Die Messe sollte wohl nicht durch kritische Voten gestört werden. Die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der Masseneinwanderung mussten also draussen vor der Türe des Fünf-Sterne-Hotels bleiben. Abgehobener und bürgerferner wurde von gewählten Behördenvertretern in der Vergangenheit wohl selten politisiert. Die Medienkonferenz der KdK bildet nun noch den propagandistischen Klimax dieses unappetitlichen Schauspiels. 

Exekutiven lassen sich von Economiesuisse bezahlen 
Ebenso fragwürdig ist, dass sich verschiedene Bundesräte direkt in die Kampagnenorganisation von Economiesuisse einspannen lassen und an vom Wirtschaftsverband organisierten und bezahlten Anlässen als einseitig argumentierende Kronzeugen auftreten. Von irgendeiner selbst auferlegten Zurückhaltung der Landesregierung ist nicht mehr viel zu spüren. Die Lehren aus der Diskussion rund um die Maulkorb-Initiative von 2008 sind offenbar längst vergessen. Die SVP wird den Bundesrat mittels parlamentarischen Vorstössen auffordern, seine diesbezügliche Rolle zu überdenken. Ebenso fragwürdig ist, dass sich diverse Regierungsräte und Stadtpräsidenten [Alexander Tschäppät, Corinne Mauch, Kurt Fluri, Michael Künzle, Urs Hofmann usw.], welche vollumfänglich von der öffentlichen Hand entlöhnt werden, Inserate im Wert von Hunderttausenden von Franken von Economiesuisse bezahlen lassen. Ein Teil dieser Exekutivmitglieder befindet sich derzeit gar im persönlichen Wahlkampf! Gerade vor dem Hintergrund der laufenden Diskussionen über Nebeneinkünfte von Regierungsmitgliedern sollte auch hier eine verstärkte Selbstreflexion einkehren. In diesem Bereich würde auch für die KdK Handlungsbedarf bestehen! Einer weiteren Eskalation behördlicher Propaganda sollte im Sinne einer funktionierenden Demokratie entgegengetreten werden. Eine sachliche Informationsvermittlung auf den dafür vorgesehenen behördlichen Kanälen [Bundesbüchlein, Medienauftritte usw.] ist wohl breit akzeptiert. Das hat auch die Abstimmung zur Maulkorb-Initiative von 2008 gezeigt. Eine überzogene Behördenpropaganda sät hingegen Misstrauen in der Bevölkerung. So müssen sich die Exekutiven nicht wundern, wenn sie dereinst vor einer zweiten Maulkorb-Initiative stehen, falls sie ihr Verhalten nicht rasch hinterfragen. Die passende Antwort der Bevölkerung ist einstweilen ein überzeugtes JA zur Volksinitiative gegen Masseneinwanderung am 9. Februar 2014.

Kantonsregierungen tischen Unwahrheiten auf 
Mit erschreckender Unverfrorenheit haben die Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) Unwahrheiten zur Volksinitiative gegen Masseneinwanderung aufgetischt. Beizupflichten ist dem Präsidenten der KdK, dass die Schweiz heute vor einer vergleichbaren Herausforderung steht wie vor dem EWR 1992. Wie damals, versuchen Behörden und Politiker das Stimmvolk mit vielfältigen Drohungen und Schreckensszenarien einzuschüchtern. Wie damals lässt sich das Volk davon hoffentlich nicht beeindrucken und wählt mit einem JA den bewährten und eigenständigen Weg der Schweiz, der uns auch in Zukunft Wohlstand in einer intakten Umwelt sichert. Die von den versammelten Regierungsräten aufgetischten falschen Behauptungen, die jeglicher Grundlage entbehren, lauten wie folgt:

-  Die Unterstellung, dass insbesondere der steigende Wohnflächenkonsum dafür sorge, dass der Wohnraum knapper werde, kann durch die von Staatsrat Broulis präsentierten Zahlen gleich widerlegt werden. Wenn, wie er sagt, 2,2 Personen eine Wohnung teilen, dann führt allein die letztjährige Zuwanderung von rund 85.000 Personen netto zu einem Bedarf von über 38.000 Wohnungen. Oder haben die Regierungsräte das Gefühl, die Zuwanderer wohnten alle unter Brücken?

-  Auch wurde wieder in den Raum gestellt, die Personenfreizügigkeit führe zu einem erhöhten Wirtschaftswachstum. Verschwiegen wurde dabei aber einmal mehr, dass das BIP-Wachstum pro Kopf seit der vollen Personenfreizügigkeit mit den alten EU-Ländern im Jahr 2007 quasi bei Null liegt. Die einzelne Bürgerin und der einzelne Bürger profitieren also nicht. Vielmehr steigen ihre Mietkosten und die Löhne geraten unter Druck.

-  Absolut falsch ist zudem die Behauptung, die Initiative führe zu einer Kündigung der Bilateralen Verträge. Die Initiative will weder einen generellen Stopp der Zuwanderung, noch verlangt sie die Kündigung der bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union. Sie gibt dem Bundesrat aber den Auftrag, mit der EU Nachverhandlungen über die Personenfreizügigkeit und damit über die eigenständige Steuerung und Kontrolle der Zuwanderung zu führen. Weder die Schweiz noch die EU werden die Bilateralen Abkommen kündigen.

-  Völlig widersprüchlich sind die Kantone in Bezug auf den bürokratischen Aufwand. Während sie durch die Initiative einen - nota bene nicht quantifizierbaren! - Mehraufwand befürchten, rühmte sich heute der anwesende Berner Volkswirtschaftsdirektor, dass er als Folge der Personenfreizügigkeit und der damit zusammenhängenden flankierenden Massnahmen im vergangenen Jahr 424 Schweizer Arbeitgeber, 1.023 meldepflichtige Entsandte und 1.151 Selbständige kontrolliert habe und damit sogar 537 Kontrollen mehr durchgeführt habe als mit dem seco vereinbart! Es ist kaum anzunehmen, dass diese Kontrollen ohne Bürokratie und Beamte vonstatten gingen. Die Erteilung einiger Kontingente dürfte dagegen bezüglich des administrativen Aufwands sowohl für die betroffenen Unternehmen wie für die Kantone ein Klacks sein.  Unterlassen wurden von den Kantonsregierungen dafür insbesondere Aussagen zu den Folgen der masslosen Zuwanderung auf den Sozialstaat, auch wenn gerade in diesem Bereich die Kantone und ihre Steuerzahler in zunehmendem Masse die Zeche für eine ruinöse Migrationspolitik bezahlen.

Nur ein JA zur Volksinitiative gegen Masseneinwanderung ermöglicht eine Zukunft in Wohlstand und Freiheit.

Der Bundesrat will für noch mehr Zuwanderung Eigentumsfreiheit der Schweizerinnen und Schweizer einschränken 
Der Bundesrat hat mit seinen jetzt präsentierten Massnahmen im Wohnungsbereich erneut seine erschreckende Hilflosigkeit im Zusammenhang mit der fortschreitenden Masseneinwanderung unter Beweis gestellt. Die von ihm vorgesehenen Staatseingriffe in den Wohnungsmarkt werden in letzter Konsequenz einzig dazu führen, dass zusätzliche Einwanderer angezogen werden. Und dafür soll die Eigentumsfreiheit der Schweizer eingeschränkt werden! Die jährlich 80.000 neuen Einwanderer lösen einen Bedarf von über 34.000 Wohnungen aus und beanspruchen eine Siedlungsfläche von rund 4.500 Fussballfeldern. Die Folgen sind zunehmende Wohnungsknappheit und höhere Mietpreise für alle. Diese Konsequenz der masslosen Zuwanderung hat der Bundesrat heute selber bestätigt. Der Bundesrat hat aber auch einmal mehr dokumentiert, dass er über keine tauglichen Rezepte verfügt, um der aktuellen Masseneinwanderung zu begegnen. Mit einer für die ansässige Bevölkerung teilweise schädlichen Symptombekämpfung sollen die Eigentumsfreiheit eingeschränkt und nun auch der Wohnungsmarkt mit staatlichen Eingriffen und zusätzlicher Bürokratie überzogen werden.

Dies ist ein völlig falscher Ansatz, welcher der ansässigen Bevölkerung weitere Lasten auferlegt und letztlich nur zu zusätzlicher Einwanderung führt, weil die Kosten für die Zuwanderer sinken sollen. Oder beabsichtigt der Bundesrat etwa, Zuwanderer von den heute präsentierten Massnahmen auszuschliessen? Die nicht durchdachten Vorschläge würden in letzter Konsequenz zu einer weiteren Verknappung des Wohnraums und zu steigenden Mietkosten und Immobilienpreisen führen. Ebenso würde sich die Verbauung und Zersiedelung fortsetzen. Der Bundesrat befeuert also mit den präsentierten Massnahmen im Wohnungsbereich die Zuwanderungsspirale und die damit zusammenhängenden negativen Folgen weiter. Nur die Rückgewinnung der Steuerung und Kontrolle über die Zuwanderung erlaubt eine massvolle Einwanderungspolitik zum Wohle des Landes. Deshalb ist eine Zustimmung zur Volksinitiative gegen Masseneinwanderung am 9. Februar 2014 entscheidend. Völlig unzureichend sind auch die heute vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung. Der Bundesrat möchte hier offenbar im Hinblick auf den 9. Februar einen erhöhten Aktivismus zum Ausdruck bringen. Die Massnahmen stellen entweder eine Selbstverständlichkeit dar oder sind kaum eine zusätzliche Hürde für die Einwanderung ins Sozialsystem, weil sie problemlos umgangen werden können. Ohne Anpassungen bei der Personenfreizügigkeit wird es hier keine wirkungsvollen Lösungen geben.   [1]

Die Freizügigkeit, merkt Emil Rahm u.a. in seinem Newsletter vom 15. 1. an, nivelliert. Auch die Löhne und die Kultur. Wenn der Ausländeranteil 5 % übersteige, so die Erklärung des Bundesrats in den fünfziger Jahren, gehe die Individualität der Schweiz verloren. Ohne Erfolg wollte später der sozialdemokratische Bundesrat Tschudi die weiter ansteigende Überfremdung auf 10 % limitieren, was jedoch anschliessend auch dem freisinnigen Nationalrat Philipp Müller bei 18 % nicht gelang.  Die Ventilklausel wurde nicht angerufen. Heute bei 23 % Ausländeranteil will die SVP das Problem mit griffigen Regulierungs- und Dosierungsmassnahmen endlich in den Griff bekommen. Wenn die Wirtschaft das Gesamtinteresse von Volk und Land im Auge hat, muss sie die niedrig zu haltenden Umtriebe, welche Kontingentierungsmassnahmen mit sich bringen, in Kauf nehmen. Die Erhaltung schweizerischer Eigenständigkeit  - Wohlfahrt, statt nur Wohlstand -  ist doch etwas Mühe wert! Weil wir grössere Kunden als Lieferanten der EU sind und die EU wohl mehr als wir an den Bilateralen Verträgen interessiert ist, wird sie zu Verhandlungen bereit sein, um das Problem der Personenfreizügigkeit zu lösen, welches ja auch in der EU aktuell ist. Darum Mass halten bei der Einwanderung.   

Bundesrätliche Kehrtwende? 
fragt Ulrich Schlüer in seinem Freitags-Kommentar vom 17. Januar. Wie er schreibt, hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann die Einstellung jeglicher Sozialhilfe an jene Einwanderer aus der EU angekündigt, die in der Schweiz nur Arbeit suchen. Dieses Ziel kann allein durch Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit erreicht werden. Er identifiziert sich damit mit der zentralen Forderung der SVP-Initiative gegen die Masseneinwanderung.

Prinzipien der Personenfreizügigkeit 
Die Personenfreizügigkeit der EU, der sich die Schweiz 2002 unterzogen hat und die für unser Land 2007 vollumfänglich in Kraft getreten ist, schafft nicht nur offene Grenzen für alle Bewohner der EU. Sie erstreckt sich auch auf die Sozialhilfe an die Einwohner all derjenigen Länder, für welche die Personenfreizügigkeit gilt. Also für die Einwohner aller EU-Länder sowie der Schweiz. Die Hilfe an in Not geratene Menschen untersteht im Rahmen der Personenfreizügigkeit zwei fundamentalen Prinzipien: Verfällt jemand der Arbeitslosigkeit, so wird jenes Land dem Arbeitslosen gegenüber unterstützungspflichtig, in welchem die betroffene Person vor Eintreten ihrer Arbeitslosigkeit zuletzt gearbeitet hat. Zur Unterstützung ist das betreffende Land dann verpflichtet, wenn der Arbeitslose nachweisen kann, dass er innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre in irgendeinem Land der EU oder in der Schweiz während insgesamt mindestens einem Jahr entlöhnte Arbeit geleistet hat. Auch die Sozialhilfe  - Hilfe an teilweise oder vollständig Mittellose, die nicht oder nicht mehr in den Genuss von Arbeitslosenhilfe kommen -  untersteht im Rahmen der Personenfreizügigkeit einem unumstösslichen Prinzip: Unterstützungspflichtig ist jener Ort, wo die in Not geratene Person ihren gesetzlichen Wohnsitz hat. Liegt dieser Wohnsitz in der Schweiz, wird diejenige politische Gemeinde unterstützungspflichtig, in der die in Not geratene Person oder Familie wohnt. Es ist allein der Wohnsitz, der gemäss Personenfreizügigkeitsvertrag für die zu leistende Sozialhilfe ausschlaggebend ist, und nicht die Nationalität. 

Bundesratsbeschluss?  
Am 15. Januar 2014 hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann, offenbar im Einverständnis mit der Landesregierung, angekündigt, die Schweiz werde an EU-Einwanderer ohne Arbeitsvertrag, die in unserem Land erst Arbeit suchen, fortan generell keine Sozialhilfe mehr leisten. Diese Forderung ist unter den geltenden Regeln der Personenfreizügigkeit, wie sie die Schweiz 2002 unterzeichnet hat, nicht umsetzbar. Ist es dem Bundesrat wirklich ernst mit seiner Forderung, handelt es sich also nicht um eine perfide Täuschung der Öffentlichkeit im Angesicht einer von der Landesregierung gefürchteten Abstimmung, dann muss Bern von der EU zwingend die Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit verlangen. Nur unter dieser Voraussetzung kann die Schweiz die vom Bundesrat geäusserte Absicht umsetzen.

Arbeitssuche ist vertragskonform
Wer sich bereits 2002 seriös mit den Einzelheiten des Vertrags über die Personenfreizügigkeit befasste, hat bereits damals festgestellt, dass die Arbeitssuche von EU-Bürgern in der Schweiz im Rahmen dieser Personenfreizügigkeit vertragskonform ist. Der Bundesrat bestritt dies zwar. Selbst im Abstimmungsbüchlein von 2002 hielt er  - wahrheitswidrig! -  fest, aus der EU in die Schweiz einwandern dürfe nur, wer hier bereits eine Arbeitsstelle habe. Wer im damaligen Abstimmungskampf  - auf die entsprechenden, klar formulierten Bestimmungen im Vertrag verweisend -  dieser Meinung entgegentrat und festhielt, dass die Einreise in die Schweiz auch zur Arbeitssuche vertragskonform sei, wurde damals nicht bloss von den bezahlten Bütteln der Economiesuisse sondern auch von Bundesräten öffentlich der Lüge bezichtigt. Dabei waren die Vertragsbestimmungen von allem Anfang an eindeutig: Einreise zur Arbeitssuche ist jedem EU-Bürger gestattet. Es muss ihm dafür zunächst ein sechsmonatiger Aufenthalt erlaubt werden. Verweist der Arbeitssuchende nach Ablauf dieser sechs Monate auf laufende Gespräche mit einem möglichen Arbeitgeber, dann muss ihm die Frist für legalen Aufenthalt auf zwölf Monate verlängert werden. Ein weiteres kommt dazu: Weil alle Grenzkontrollen abgeschafft sind, hält sich nahezu jeder echte oder angebliche Arbeitssuchende aus der EU, bevor er sich als solcher beim zuständigen Amt überhaupt meldet, bereits längere Zeit in der Schweiz auf. Die Sechs- bzw. Zwölfmonatsfrist läuft erst ab dem Tag der amtlichen Anmeldung. Wird ein gemeldeter arbeitssuchender EU-Ausländer mittellos, so muss ihm die Gemeinde, in der er Wohnsitz hat, Sozialhilfe leisten. So lautet eine der unumstösslichen Bestimmungen im Vertrag über die Personenfreizügigkeit.

Während elf Jahren Unwahrheit verbreitet 
Bis in den Herbst letzten Jahres bestritt der Bundesrat allerdings die Existenz dieser im Vertrag nachlesbaren Bestimmungen stur. Er leugnete folglich auch die aus diesen Bestimmungen resultierende Tatsache, dass sich Tausende von EU-Bürgern in der Schweiz ohne Arbeitsstelle aufhielten. Unter dem Druck der Fakten, die zunehmend auch von den Medien registriert und berichtet wurden, musste die Landesregierung indessen ihren Irrtum vor ein paar Monaten eingestehen. Nicht diejenigen, die der Bundesrat seit 2002 aggressiv als Lügner diffamiert hat, weil sie auf die eindeutig existierenden Vertragsbestimmungen über Arbeitssuche verwiesen haben, verbreiteten Unwahrheiten. Quelle der Unwahrheiten war der Bundesrat selbst. Nachdem er dies endlich zugegeben hat, nachdem er Dimension und Brisanz der von ihm jahrelang bestrittenen Tatsachen endlich erkannt hat, will der Bundesrat jetzt offensichtlich handeln. Nur so ist sein Entscheid zu deuten, den sich bloss zur Arbeitssuche in der Schweiz aufhaltenden EU-Einwanderern das Recht auf Sozialhilfe generell abzusprechen. 

Auf dem Weg zum Vertragsbruch 
Man ist versucht aufzuatmen: Es scheint im Bundesrat allmählich doch zu dämmern, dass die sozialpolitischen Konsequenzen, die er unserem Land mit der übereilt unter den Vertrag über die Personenfreizügigkeit gesetzten Unterschrift beschert hat, unbezahlbar sind. Es sind Massnahmen zu treffen, welche unsere Sozialwerke vor der finanziellen Aushöhlung bewahren. Nur: Was der Bundesrat jetzt konkret fordert, steht in diametralem Widerspruch zu den Grundprinzipien dieser Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat wird, wenn er seine Absicht auf Streichung der Sozialhilfe für EU-Arbeitssuchende umsetzt, vertragsbrüchig. Wir trauen dem Bundesrat zu, dass er sich der Brisanz seiner in der Abstimmungshektik formulierten Forderung noch gar nicht bewusst geworden ist. Angesichts des Eifers, mit dem er sich in die kopflose Nein-Kampagne der Economiesuisse einspannen lässt, scheint ihm das Nachdenken über die von ihm vertretene Politik abhanden gekommen zu sein.  

Neuverhandlung unumgänglich 
Unumstössliche Tatsache aber ist: Will die schweizerische Landesregierung die Sozialhilfe an Arbeitssuchende aus der EU streichen, so muss der Vertrag über die Personenfreizügigkeit zwingend neu verhandelt werden. Der Bundesrat wird also mit einer Tatsache konfrontiert, die den Urhebern der Initiative gegen die Masseneinwanderung schon vor Jahren klar geworden ist: Sollen unsere Sozialwerke überleben, soll die Schweiz nicht in der Masseneinwanderung ertrinken, muss die Personenfreizügigkeit mit der EU neu ausgehandelt werden. Der jetzige Vertrag ist nicht realitätstauglich. Der Bundesrat scheint dies, wenn er seine Forderung nach Streichung der Sozialhilfe an arbeitssuchende EU-Einwanderer nicht zur Farce verkommen lassen will, endlich auch eingesehen zu haben. Jahre nach der SVP präsentiert er einen Vorschlag, der nur realisierbar ist, wenn die Landesregierung eine Politik einleitet, welche die Hauptforderung der SVP-Initiative gegen die Masseneinwanderung übernimmt: Die Personenfreizügigkeit mit der EU muss neu ausgehandelt werden. Der Bundesrat ist, gewollt oder ungewollt, zum gewichtigsten Verbündeten der Initianten geworden.

Anmerkung politonline d.a.:  
Offenbar halten die Klagen verschiedener Branchenverbände über den andauernden Mangel an Fachkräften an, dies trotz der immens hohen Zuwanderungszahlen. Dies sollte eigentlich zu der Erkenntnis führen, dass die Behauptung, im Zuge der Personenfreizügigkeit erfolge eine hochqualifizierte Zuwanderung, in der Realität gar nicht zutrifft. Da die Personenfreizügigkeit längst auch die sogenannte Armutseinwanderung  - derzeit in der BRD ein heiss diskutierter Fakt -  mit sich bringt, könnte man durchaus davon ausgehen, dass hochqualifizierte Arbeitskräfte davon abgeschreckt werden, sich in einem Land niederzulassen, wo sie die Aussicht erwartet, mit horrenden Steuern und Sozialabgaben den Missbrauch des Sozialsystems mitfinanzieren zu müssen. So verzeichnete Deutschland 2012 zwar die höchste Zuwanderung, zugleich verliessen jedoch 712.000 Personen, darunter 579.000 Ausländer, das Land; 2011 betrug die Auswanderung 679.000 Personen, schon 8.000 mehr als 2010. »
Die Hochqualifizierten«, schrieb Udo Ulfkotte hierzu, »wandern in Scharen aus Deutschland ab. Sie haben keinen Anreiz mehr, um dort zu bleiben, wo der Staat sie finanziell auspresst und die Nachbarn ihnen jede Leistung neiden. …… Wer aus dieser abgewirtschafteten Schuldenrepublik abhaut, ist im Normalfall gut ausgebildet, denn ohne Ausbildung würde er sich im Ausland nicht ernähren können.«

 

[1]  Quelle: Communiqués der SVP vom 15. und 16. 1. 14  
[2] 
http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/bundesraetliche_kehrtwende-1552
Wirtschaftsminister übernimmt zentrale Forderung der SVP-Initiative

Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 17. Januar 2014 von Ulrich Schlüer
Alle Hervorhebungen durch politonline