Nachtrag zu FATCA - Die Waffe des Völkerrechts - Die Goldinitiative

Der Steuervertrag FATCA ist ein teures bürokratisches Monster.

Der Bundesrat, schreibt der emeritierte Wirtschaftsprofessor Hans Geiger, hätschelt es, obwohl es der schwere Nachteile bringt und der renommierte amerikanische Steueranwalt Herman B. Bouma bezeichnet das Gesetz in der Fachzeitschrift Tax Management International Journal als sheer idiocy, also als reine Idiotie. Das 400seitige Werk sei arrogant und schikanös. Es zerstöre die internationalen Beziehungen, stehe im Widerspruch zu den Gesetzen anderer Länder, schade der amerikanischen Wirtschaft, bringe ausländischen Banken immense administrative Belastungen, schade den Amerikanern im Ausland und sei total ineffizient. Es bringe dem Staat im Verlauf von 10 Jahren total nur rund 9 Milliarden $ und würde damit das laufende US-Staatsdefizit  - pro Jahr rund 900 Milliarden $ -  nur für jährlich 10 Stunden finanzieren. Es geht also nicht um Geld, sondern um die Kontrolle der Bürger durch den mächtigen Staat. Bei FATCA müssen Zigtausende ausländische Finanzdienstleister den amerikanischen Steuerbehörden IRS [Internal Revenue Service] ab 2014 automatisch die Identität und die Vermögenswerte ihrer US-Kunden melden. Als Druckmittel für die Durchsetzung von FATCA dient den USA eine Quellensteuer von 30 %, welche auf sämtliche Erträge und Verkaufserlöse aus US-Wertschriftentransaktionen erhoben wird; diese kann nur dann vermieden werden, wenn der Finanzdienstleister mit dem IRS einen Vertrag abschliesst, worin er sich zur Einhaltung der FATCA-Vorschriften verpflichtet. FATCA basiert also auf Verträgen zwischen den amerikanischen Steuerbehörden und Tausenden von nichtamerikanischen Finanzdienstleistern. Indessen sind Staaten nicht Bestandteil des FATCA-Grundkonzeptes. 

FATCA widerspricht internationalen Grundsätzen. Die USA hat jedoch die politische und wirtschaftliche Macht zur Durchsetzung ihres Willens. Mit dieser Situation müssen auch schweizerische Banken leben. Die Mehrzahl wird mit den US-Steuerbehörden Verträge abschliessen. Lokalbanken hätten die Möglichkeit, keine amerikanischen Kunden zu akzeptieren und für ihre Kunden keine amerikanischen Wertpapiere zu verwalten. Dann bräuchten sie auch keinen FATCA-Vertrag abzuschliessen. Anhang II zum Staatsvertrag verpflichtet allerdings Finanzinstitute mit Lokalkundschaft dazu, US-Personen, die in der Schweiz ansässig sind, als Kunden zu akzeptieren. Der Verzicht auf amerikanische Wertpapiere würde auch für kleinere Schweizer Banken eine wesentliche Einschränkung der Anlagemöglichkeiten darstellen. Für die Mehrzahl der Schweizer Banken heisst die Frage damit nicht FATCA oder kein FATCA. Für die Schweiz als souveräner Staat stellt sich dagegen die Frage: FATCA mit oder ohne Staatsvertrag?Der Bundesrat begründet seine Zustimmung zum Staatsvertrag mit Vereinfachungen und Erleichterungen für die schweizerischen Finanzinstitute. Die vom Bundesrat behaupteten Erleichterungen sind allerdings bescheiden, oft unklar und grossenteils auch ohne Staatsvertrag erhältlich. Dagegen sind die Nachteile des Abkommens für die Schweiz als souveränem Staat einschneidend:  

»Das FATCA-Abkommen weicht das Bankgeheimnis weiter auf. Das passiert auch ohne das Abkommen, aber mit dem Abkommen gibt die Schweiz ihren Segen dazu. So steht im Abkommen: In Erwägung, dass die Schweiz […] die Einführung von FATCA unterstützt.Artikel 1 des Abkommens nennt als dessen Zweck, FATCA in bezug auf alle schweizerischen Finanzinstitute umzusetzen. Damit nimmt die Schweiz FATCA nicht als Ärgernis hin, sondern unterstützt die Umsetzung des idiotischen Regelwerkes aktiv und macht dessen Einhaltung zu einer Pflicht nach schweizerischem Recht. Auf diese Weise zwingt die Eidgenossenschaft die Banken zur Erhebung einer amerikanischen Quellensteuer von 30 % auf den Verkaufserlös amerikanischer Wertschriften bei Schweizer Bürgern in der Schweiz. Die Verpflichtung kleiner schweizerischer Lokalbanken, in der Schweiz ansässige amerikanische Staatsbürger als Kunden zu akzeptieren, privilegiert die Amerikaner gegenüber allen anderen Nationalitäten. Keine schweizerische Bank ist bisher verpflichtet, Personen einer bestimmten Nationalität als Kunden zu akzeptieren. Das ist ziemlich pervers. Das FATCA-Abkommen gibt der Erfüllung amerikanischer Regeln Priorität über Schweizer Recht. So hebt beispielsweise Artikel 4 des Abkommens den Artikel 271 des schweizerischen Strafgesetzbuches [Verbotene Handlungen für einen fremden Staat] zugunsten der USA auf. Faktisch bedeutet FATCA den automatischen Informationsaustausch, auch wenn das formell etwas vernebelt wird. Offiziell lehnt der Bundesrat den automatischen Informationsaustausch ab. Der Vertrag soll dynamisch sein. Ändert die USA ihre Regeln, gelten diese automatisch ohne Änderung des Staatsvertrags.« 

Die Schweiz hat für das Eingehen des Vertrages von den USA keine Gegenleistung erhalten.
Die Schweiz hat die gewünschte Regelung in der Vergangenheit nicht erreicht. Die in der Präambel zum Vertrag genannte Verstärkung der
gegenseitigen Unterstützung in Steuersachen ist diplomatisches Geschwätz. Das Abkommen mit der USA hat auch Präzedenz-Wirkungen auf andere Länder, insbesondere auf die EU: »Die EU will von der Schweiz den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen. Wenn die Schweiz der USA den automatischen Informationsaustausch faktisch gewährt, wird sie ihn der EU nicht verweigern. Die EU verlangt von der Schweiz die dynamische Übernahme neuen EU-Rechts. Wenn die Schweiz der USA die dynamische Übernahme neuer Regeln zugesteht, wird sie diese der EU nicht verweigern. Das FATCA-Abkommen und das FATCA-Gesetz bringen den schweizerischen Finanz­instituten im besten Falle minime Erleichterungen. Der Schweiz als souveränem Land bringt das Abkommen schwere Nachteile.  [1]   

Staatsstreich von oben - Direkte Demokratie nicht völkerrechtstauglich?  
Die bundesrätlichen Bestrebungen zur Entmachtung des Souveräns eskalieren: Seit drei Jahren verweigert Bundesbern die Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen, vom Parlament als gültig erklärten Ausschaffungsinitiative. Und jetzt masst sich der Bundesrat Zensur-Willkür gegen eine Volksinitiative an. Die Empörung gegenüber dem bundesrätlichen Versuch, die Durchsetzungsinitiative ihrer Kernforderung zu berauben, ist verständlicherweise gross. Sie darf aber den Blick auf die Urheber dieses Anschlags auf die Volksrechte nicht verstellen.

Die Drahtzieher 
Nötig wurde die Durchsetzungsinitiative, weil der Bundesrat nicht bereit ist, die Ausschaffungsinitiative umzusetzen. Die Durchsetzungsinitiative, mit grosser Unterschriftenzahl in kürzester Zeit zustande gekommen, enthält die Umsetzungsbestimmungen für die vom Bundesrat auf Eis gelegte Ausschaffungsinitiative. Der Anstoss, einen Kernsatz der Durchsetzungsinitiative für ungültig zu erklären, kommt nicht vom eigentlich für diese Initiative zuständigen Justizdepartement Sommaruga. Es sind die Spitzenfunktionäre aus der Aussenpolitik, aus dem Departement Burkhalter, welche die Teil-Ungültigkeit der Durchsetzungsinitiative erzwingen wollen. Ihr Chef, Bundesrat Didier Burkhalter, stärkt ihnen dabei den Rücken.

Ergebnis aktiver Aussenpolitik‹  
Man erinnert sich: Als die Schweiz ihre Sonderrolle  - die auf ihrer weltweit einzigartigen Volkssouveränität beruht, der sie die direkte Demokratie verdankt -  international noch zäh vertrat und ihre Neutralität unermüdlich betonte und zielbewusst nutzte, besass das Land eine ganze Reihe international hochgeachteter Spitzendiplomaten: Etwa einen Walter Stucki während und nach dem Zweiten Weltkrieg. Oder Gatt-Dirigent Hans Schaffner, der später in der Schweiz auch Bundesrat wurde. Sie vertraten mit fundiertem Wissen schweizerische Interessen und schweizerische Prinzipien: mit Nachdruck: gründlich und unbeugsam. Seit sich Bundesbern auf eine diffuse Rolle  aktiver Aussenpolitik kapriziert, die Neutralität immer weiter relativiert und verwässert, sich ihrer manchmal gar zu schämen scheint, sind ihr solche eigenwillig-schweizerischen Persönlichkeiten im Korps ihrer Diplomaten abhanden gekommen.  

Muss man sich auch davor hüten, alle Schweizer Diplomaten, es gibt darunter immer noch einige herausragende Persönlichkeiten, in den gleichen Topf zu werfen; dennoch sind die von Bern besonders in den Vordergrund geschobenen Spitzenfunktionäre der Aussenvertretung des Einsatzes für den Sonderfall Schweiz müde geworden. Es ist ihnen lästig, erklären zu müssen, dass die Volkssouveränität im Mittelpunkt unserer Verfassung steht. Dass dadurch das Volk dank der auf der Volkssouveränität beruhenden direkten Demokratie bei allen wichtigen Entscheiden das letzte Wort hat. Dass dieses Volk Entscheide trifft, Entscheide, zu denen sich Regierungen anderer Staaten kaum je aufzuraffen bereit sind. Zu viele unserer Diplomaten glauben, sich angesichts des hier vom Volk durchgesetzten Minarettverbots schämen zu müssen. 

Die Spitzenfunktionäre auf internationalem Parkett 
Kürzlich meinte ein von Bern besonders hochgejubelter Spitzendiplomat gegenüber Ulrich Schlüer, dem Autor dieser Zeilen, man müsste, wenn es etwa um Einwanderungsfragen, Ausländerfragen und um die Ausschaffung Krimineller geht, dem Volk die Demokratie eigentlich verweigern, weil es von solchen Fragen überfordert werde. Um den Spitzendiplomaten Spitzensaläre zu garantieren, dafür sind ihnen die hiesigen Steuerzahler zwar noch recht. Aber vom Volk durchgesetzte Entscheide, die sie dann irgendwo in der Welt vertreten müssen, dafür haben die Tänzer auf dem internationalen Parkett immer weniger Verständnis.  

Die Waffe des Völkerrechts 
Indessen wähnen sich die Funktionäre der Aussenpolitik mit dem Völkerrecht im Besitz einer Waffe, mit der sich die demokratische Mitsprache des Volkes geschickt ausmanövrieren lässt; sie lieben das geschmeidig formulierte Völkerrecht, das sich auf Formulierungen abstützt, die nie völlig klar und nie wirklich präzise sind, sondern sich vielmehr situationsgerecht interpretieren lassen. Das zwingende Völkerrecht, das Verbot von Genozid, Folter, Sklaverei und Angriffskrieg, schien bisher zwar klar formuliert, allerdings nicht bezüglich sämtlicher Details. Nachdrückliche, vom Autor dieser Zeilen in den letzten gut fünfzehn Jahren entscheidend mitgetragene Versuche, Ungenaues zu präzisieren und das zwingende Völkerrecht exakt ausformuliert in die schweizerische Bundesverfassung aufzunehmen, sind von den Exponenten unserer Aussenpolitik stets mit aller Vehemenz bekämpft worden. Dass das  Schweizer Volk durch seine direkte Demokratie unbestreitbar das Anrecht darauf besitzt, über das, was in unserem Land gelten soll, klar informiert zu werden, dafür haben die sich auf internationalem Parkett bewegenden Diplomaten überhaupt kein Verständnis.  

Deshalb sind sie der Durchsetzungsinitiative spinnefeind. Diese würde nämlich in der Verfassung klar festschreiben, dass ein Ausländer im Rahmen des sogenannten Non-Refoulement-Prinzips nur dann aus der Schweiz nicht ausgewiesen werden darf, wenn ihm in seinem Herkunftsland Tod oder Folter drohen. Doch jetzt kommen die Spitzendiplomaten und argumentieren spitzfindig, es müssten auch andere Bedrohungen  - derart pauschal wollen sie es formuliert haben -  ein Ausweisungsverbot auslösen. So gibt es beispielsweise die Gender-Ideologen. Diese halten fest, dass Frauen, denen in ihrem Herkunftsland gewisse Frauenrechte versagt bleiben, einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt seien; auch für solche müsse das Ausweisungsverbot gelten. Würde ein solch ungenauer Geltungsbereich des Non-Refoulement-Prinzips toleriert, könnte nur allzu bald überhaupt keine Ausweisung mehr vollzogen werden, womit das eigentliche Ziel dieser Spitzenfunktionäre erreicht wäre.  

Willkür-Interpretation  
Die Widersprüchlichkeit einer derartigen Argumentation zeigt sich darin, dass genau die gleichen Diplomaten keinen Finger dagegen rühren, dass es grosse Kulturkreise gibt, die den Frauen überhaupt systematisch jegliche Gleichberechtigung verweigern, dass sich Frauen in islamischen Ländern oft ausnahmslos dem Verhüllungsgebot zu unterziehen haben, dass jenen, die sich ihren Herren gegenüber angeblich als unbotmässig erweisen, körperliche Strafen oder sogar die Steinigung droht, all das bleibt in der Argumentation der hiesigen Funktionäre unerwähnt. Warum sich Diplomaten dagegen nicht zur Wehr setzen? Die Gründe sind durchsichtig: Wer in internationalen Gremien Karriere machen will, ist unverzichtbar auf die Stimmen der islamischen Staaten angewiesen. Damit entlarven diese ihren willkürlichen Umgang mit dem Völkerrecht auf eine beschämende Weise: Starke, grosse, als Machtfaktoren ins Gewicht fallende Staaten geniessen eine völkerrechtliche Nachsicht, die den kleinen, als schwächer eingestuften Staaten nie und nimmer eingeräumt wird. Gerade weil dies Tatsache ist, hat der Schweizer Souverän, haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein unabdingbares Recht darauf, genau zu wissen, was als  völkerrechtlich erlaubt resp. als verboten gilt. 

Anwendung untersteht nationaler Gesetzgebung 
Hinzu kommt, dass es einen allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsatz gibt, der in einem der Volkssouveränität verpflichteten Staat dem Volk als Souverän ein erstrangiges Recht sichert. Prinzipien des Völkerrechts, auch des Kriegsvölkerrechts und des zwingenden Völkerrechts, sind durchaus in internationalen Konventionen festgelegt und werden gegebenenfalls feierlich beschworen. Die Umsetzung dieser Prinzipien untersteht aber in jedem Staat eindeutig und unbestritten der Kompetenz des nationalen Gesetzgebers. In der Schweiz ist dies das Volk. Wenn jetzt Spitzenfunktionäre der Aussenpolitik kommen und zur Unterbindung der Ausschaffung krimineller Ausländer Zusatzhindernisse erfinden, die sie dem Souverän in den Weg stellen, dann verschweigen sie bemerkenswerterweise, dass das, was die Durchsetzungsinitiative fordert, in fast allen zivilisierten Ländern dieser Welt selbstverständliche Gültigkeit hat: Sicher in der USA, sicher in Deutschland, sicher in Grossbritannien, also in nahezu allen Rechtsstaaten. Der Versuch, das zwingende Völkerrecht in der Schweiz anzureichern, findet auf internationaler Ebene kein Echo: er ist Willkür. Es geht in der Auseinandersetzung um die Durchsetzungsinitiative nicht um Recht, es geht um Macht. Es geht um den Versuch unserer sich in den Dienst international tätiger Funktionäre stellenden Exekutive, dem Souverän des Landes elementare Volksrechte zu entreissen, dies unter Umgehung der Bundesverfassung. Die Entmachtung des Souveräns ist das Ziel des Bundesrats. Weil Bundesbern genau weiss: Der Weg nach Brüssel steht der Schweiz nur offen, wenn es dessen Spitzenfunktonären gelingt, die Volkssouveränität zu untergraben und schliesslich zu beseitigen. Was in Gang gekommen ist, das ist ein Staatstreichversuch von oben.  [2]   


Das bundesrätliche Nein zur Goldinitiative - eine haltlose Argumentation  
Das Initiativkomitee der Goldinitiative bedauert das bundesrätliche Nein zu Rettet unser Schweizer Gold zutiefst. Gleichzeitig ist das Komitee aber auch ob der zur Begründung dieser Ablehnung vom Bundesrat ins Feld geführten Argumente schockiert. Die Behauptung, Gold spiele für die Stabilität von Währungen keine Rolle mehr, ist nichts anderes als ein nachträglicher Beschönigungsversuch für eine der kopflosesten Massnahmen schweizerischer Währungspolitik überhaupt: Für die Verschleuderung von nicht weniger als 60 % der Schweizer Goldreserven [1.550 von ursprünglich 2.600 Tonnen] in den vergangenen zwölf Jahren zu einem historisch schlechtesten Preis. Mit dieser unüberlegten Tat wurde Volksvermögen in der Grössenordnung von nahezu 50 Milliarden Franken sinnlos vertan.  

Die Nationalbank hat weder Konjunkturpolitik zu betreiben, noch defizitäre Kantonsrechnungen auszugleichen. Die Nationalbank hat vielmehr im Gesamtinteresse aller Schweizer die Stabilität der Währung des Landes zu sichern. Je werthaltiger die Reserven der Nationalbank sind, desto gesicherter sind die Altersrenten, die Pensionserwartungen, die Löhne und die Ersparnisse aller in der Schweiz lebenden Menschen; in Zeiten schwerwiegendster Währungsturbulenzen gewiss keine unangemessene Forderung. Natürlich sind dabei auch Entfaltungsmöglichkeiten sowie die Entwicklung der Wirtschaft stets sorgfältig im Auge zu behalten. Als dem Euro vor zwei Jahren der freie Fall drohte und im Rahmen einer Notfall-Massnahme eine Untergrenze von Fr. 1.20 als Wechselkurs zum Euro festgelegt wurde, haben die Initianten der Goldinitiative keine Kritik geäussert. Niemals aber darf der Schweizer Franken  - gleichsam auf ewig -  an den Euro gebunden werden, also an eine sich am Markt als untauglich erweisende Währung, die nur noch mittels der unablässig in Gang gehaltenen Euro-Notenpresse am Leben erhalten werden kann. Hingegen sichert ein starkes Goldfundament der Schweizerischen Nationalbank Unabhängigkeit und eine eigenständige Handlungsfähigkeit. Denn nur eine auf solidem Fundament operierende Zentralbank ist im Notfall glaubwürdig interventionsfähig.  

Die Goldinitiative enthält die schon mehrfach dargelegten 3 Forderungen:

-  Erstens: Das Verbot, weitere Nationalbankgoldreserven zu verkaufen.

-  Zweitens: Die Weisung, alle im Ausland lagernden Teile der Schweizer Goldreserven innerhalb von zwei Jahren in die Schweiz zurückzuholen.

-  Drittens: Die Forderung an die Nationalbank, mindestens 20 % ihrer Aktiven in Gold zu halten. 

Zur Erreichung dieses dritten Zieles wird eine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt. Um allen Schweizerinnen und Schweizern Renten, Ersparnisse und Löhne zu sichern, sind diese Forderungen der Goldinitiative zeitgemässer denn je.  [3]   

Rückfragen an das Initiativkomitee Goldinitiative

Nationalrat Lukas Reimann  lukas.reimann@parl.ch   Tel. 078 648 14 41

Nationalrat Luzi Stamm luzi.stamm@parl.ch   Tel. 079 307 92 44

Alt Nationalrat Ulrich Schlüer  schluer@schluer.ch   Tel. 079 358 93 02

 

Quellen:  
[1]  http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=1641  Zeit-Fragen Nr. 35/36 vom 19. 11. 13 
[2]  http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/Staatsstreich_von_oben-1470 
Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 22. November 2013 - Von Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit» 
[3]  Ja zur Goldinitiative «Rettet unser Schweizer Gold» -  21. November 2013