Europapolitik: Abgekartetes Spiel

Das abgekartete Spiel zwischen Bundesrat und EU-Kommission in der Europapolitik

wird immer unerträglicher. Auf der Basis eines sogenannten Non-Papers hat die EU-Kommission soeben signalisiert, dass sie mit der Schweiz über deren Unterordnung unter die Rechtsauslegung des EU-Gerichtshofs verhandeln wolle. Dies ist wohl als Bestellung im Hinblick auf die Verabschiedung eines Schweizer Verhandlungsmandats durch den Bundesrat zu verstehen. Damit zeigt sich, dass die Bälle zwischen Brüssel und Bern unverfroren hin- und hergespielt werden, ohne dass offiziell verhandelt wird. Dieses Spiel läuft nun bereits seit Monaten ab. Beide Seiten verhindern damit, dass es ein offizielles Vorgehen gibt, das transparent durch die Politik oder die Öffentlichkeit beurteilt werden könnte. Eine solche Taktik ist völlig inakzeptabel und verwerflich.

Der Bundesrat hat noch vor knapp zwei Monaten abgestritten, dass er dieses von der EU-Kommission am 9. 7. 13 behandelte Non-Paper, ein gemeinsamer Bericht der Chefunterhändler der Schweiz und der EU, im Bundesrat überhaupt gesehen und behandelt habe. Unterdessen hat er auf dieser Basis sein Vorgehen in Sachen institutionelle Fragen festgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich derweil die Nase plattdrücken. Zentrale Grundlagen gemeinsamer Gespräche zwischen der Schweiz und der EU werden seit längerem nicht oder nur auf politischen Druck hin veröffentlicht. Das war bereits beim Gutachten Thürer und weiteren Basisdokumenten so. Dieses traurige Spiel verfolgt das Ziel, die Schweiz möglichst geräuschlos institutionell der EU unterzuordnen und damit einen EU-Beitritt einzuleiten. Die SVP protestiert gegen dieses abgekartete Spiel und lehnt auch informelle Verhandlungen über eine dynamische Rechtsübernahme und eine Unterordnung unter den EU- Gerichtshof entschieden ab. Der Bundesrat wird aufgefordert, endlich offen und ehrlich zu spielen und das Land nicht zu verraten.

Der lange Marsch in die EU – für den Schweizer Bundesrat gilt: Zurück ins Glied! Es bleibt dabei: Kein fremdes Recht und keine fremden Richter - Von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Am 26. Juni 2013 stellte Bundesrat Didier Burkhalter den Medienvertretern den Lösungsvorschlag des Bundesrats zur sogenannten institutionellen Frage vor, die das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) gemeinsam mit Vertretern der EU ausgearbeitet hatte. Demnach müsste die Schweiz, um weitere Bilaterale Verträge mit der EU abschliessen zu können, bereit sein, ihr Recht dem EU-Recht anzupassen und die Rechtsprechung des EUGH zu beachten. Auch in bezug auf die bereits bestehenden bilateralen Abkommen soll EU-Recht und EU-Rechtsprechung in Zukunft massgebend sein. Dass der Bundesrat entgegen seinem Verfassungsauftrag bereit ist, die angeblich unverzichtbare Weiterführung des bilateralen Weges mit der Opferung der Unabhängigkeit und Souveränität der Schweiz zu pflastern, ist seit längerem bekannt.

Zeit-FragenLeser wissen seit Januar: Noch bevor die EU-Kommission gegenüber der Schweiz mit der Peitsche geknallt hat – ein krasser Verstoss gegen die völkerrechtlichen Pflichten im Umgang mit einem souveränen Staat – hatte der Bundesrat bereits den Gang nach Canossa angetreten. Im Juni 2012 offerierte Eveline Widmer-Schlumpf der EU untertänigst, die Übernahme von EU-Recht in die Schweizer Rechtsordnung voranzutreiben. Barroso nahm diesen Kniefall gnädigst entgegen, bot ein paar scheinbare Zückerchen an und beharrte im übrigen darauf, dass die Schweiz gefälligst die gesamten EU-Regelungen samt Rechtsprechung übernehmen müsse, falls sie mit der Grossmacht in Brüssel zwischenstaatliche Verträge abschliessen bzw. weiterführen wolle. Er endete mit der unverblümten Aufforderung, weitere Milliarden für Kroatien und andere Länder hinzublättern. Inzwischen haben sich Vertreter des EDA – wie Barroso damals ankündigte – direkt mit einer EU-Delegation zusammengetan, auf dass die Regelung der institutionellen Frage reibungslos im Sinne des Brüsseler Diktats erfolgen soll. Dementsprechend sieht die Version aus, die der Chef des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) am 26. Juni in Bern enthüllt hat.

«Lösung der institutionellen Frage» gleich Unterwerfung unter EU-Recht und EU-Richter
Um den bilateralen Weg in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu konsolidieren, müsse das institutionelle Gefüge der Beziehungen Schweiz-EU erneuert werden, so der Bundesrat in seiner Medienmitteilung. Die im EDA geplante Erneuerung des institutionellen Gefüges sieht konkret so aus:  

Originalton Didier Burkhalter: Vier Fragen sind zu regeln: 
-  Die Rechtsanpassung: Mittels welcher Verfahren kann die Übernahme von neuem Recht erfolgen, das heisst, wie werden Vertragsanpassungen infolge allfälliger neuer gesetzlicher Entwicklungen vorgenommen [damit unsere Abkommen aktuell, der Marktzugang vollständig und der Rechtsrahmen einheitlich bleiben]

-  Die Auslegung dieses EU-Rechts: Wie ist ein Rechtsakt im konkreten Fall auszulegen?

-  Die Überwachung auf schweizerischem Territorium: Werden die Abkommen korrekt angewendet?

-  Die Streitbeilegung: Mittels welcher Verfahren sollen Unstimmigkeiten zwischen der EU und der Schweiz bezüglich der Anwendung der Abkommen ausgeräumt werden?  [2]

1.  Rechtsanpassung 
Vertragsanpassungen infolge neuer gesetzlicher Entwicklungen bedeutet im Klartext:   Staatsverträge, welche die Schweiz und die EU miteinander abgeschlossen, unterzeichnet und ratifiziert haben, würden plötzlich nicht mehr gelten, sondern müssten den EU-internen Rechtsänderungen angepasst werden. Wenn der Bundesrat auch noch so beteuert, es handle sich nicht um eine automatische, sondern um eine dynamische Übernahme des EU-Rechts, so dass die Prinzipien der direkten Demokratie und der Unabhängigkeit des Landes respektiert würden, Tatsache ist, dass BR Burkhalter bereits vorwegnimmt, was uns im Falle eines Neins des Schweizer Souveräns blühen würde: Wir haben zu nicken, damit unsere Abkommen aktuell, der Marktzugang vollständig und der Rechtsrahmen einheitlich bleiben. Zu deutsch: Wenn wir nein sagen, das heisst, die Schweizer Rechtsordnung einem einheitlichen [EU-] Rechtsrahmen vorziehen, dann würde die EU ihre Abkommen mit der Schweiz kündigen, denn dann wären sie nicht mehr aktuell; die EU würde ferner den Marktzugang für unsere  Unternehmungen kappen: der Marktzugang wäre nicht mehr vollständig. Wir Schweizer kennen die Taktik des Bundesrats bereits von früheren Entscheiden zur Genüge: Wenn das Parlament   -  oder im Falle eines fakultativen Referendums das Volk -  nicht zu allem nicke, drohe die Guillotine aus Brüssel, was bedeutete, dass alle Bilateralen Verträge ausser Kraft gesetzt würden, so dass wir uns in einem vertragslosen Zustand befänden.

Bitte, dann sollen sie doch die Verträge ausser Kraft setzen – dann könnten wir nämlich die Durchfahrt von Lastwagen wieder in Einklang mit unserem Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung regeln und die Zuwanderung nach unseren eigenen Gesetzen ordnen. Das Luftverkehrsabkommen ist dank der einseitigen massiven Einschränkungen der Luftbewegungen von und nach dem Flughafen Kloten durch Deutschland [vom EuGH geschützt!] ohnehin Makulatur, und auf das Zinsbesteuerungsabkommen können wir gerne verzichten. Die globalen Konzerne, deren Geschäfte allenfalls ohne Staatsgrenzen gewinnbringender laufen, werden auch ohne die Bilateralen Verträge den Rank finden, da brauchen wir uns keine Gedanken zu machen. 

2.  Auslegung des EU-Rechts 
Wenn nun die EU ihr Recht in Zukunft ändert, müssten sich die in den bilateralen Abkommen vorgesehenen Gemischten Ausschüsse  [Kommissionen, die aus Schweizern und EU-Vertretern bestehen]  auf die Anpassung des betroffenen Abkommens einigen. Bei Uneinigkeit könnten beide Vertragsparteien eine Auslegung des relevanten EU-Rechts durch den Europäischen Gerichtshof einfordern. Der Gemischte Ausschuss wäre verpflichtet, eine Lösung auf der Basis dieser Auslegung umzusetzen. Auch das Bundesgericht könnte eine Rechtsauslegung durch den Europäischen Gerichtshof beantragen, bevor es ein Urteil fällt. [Speaking Points]. Im Klartext: Das höchste Gericht der Schweiz, das Bundesgericht, hätte EU-Recht statt Schweizer Recht anzuwenden und müsste wie jedes EU-Mitgliedsland zuerst den EuGH fragen, wie es das EU-Recht auslegen solle! Dass dies das Ende der Souveränität und Unabhängigkeit des Nationalstaates Schweiz einläuten würde, versteht jeder, der schon einmal etwas von Staatskunde gehört hat. Es ist geradezu zynisch, wenn Bundesrat Burkhalter diese Lösung als die allerbeste anpreist und sogar behauptet, er habe sie mit der EU zusammen auf Wunsch der Bundesversammlung ausgeknobelt: Auf jegliche neue nationale oder supranationale unabhängige Überwachungsbehörde wird verzichtet. Das entspricht einem Wunsch, den die parlamentarischen Kommissionen (APK), die einer neuen nationalen Überwachungsbehörde eher skeptisch gegenüberstehen, im Rahmen der Konsultationen vom Frühling 2012 geäussert hatten. [Speaking Points]  Ja klar: Es braucht tatsächlich kein neues Gericht, denn die Schweiz und ihr oberstes Gericht werden der Rechtsauslegung eines Gerichts unterstellt, das es bereits gibt: des EuGH. Dass das Bundesgericht die Umsetzung der fremden Richtersprüche noch selbst vornehmen darf, macht es zu einer Hilfstruppe fremder Richter: die Schweizer Souveränität wird dadurch nicht gerettet! Das haben die APK von National- und Ständerat sicher nicht gemeint: dass der Schweiz statt einer neuen Überwachungsbehörde der EuGH übergeordnet werde

3.  Überwachung der Umsetzung von EU-Recht in der Schweiz  
Laut Bundesrat wird die Überwachung der Umsetzung der Abkommen durch die nationalen  Behörden stattfinden - nachdem sie den EuGH um seine Rechtsauslegung bitten mussten,   wohlgemerkt! Sowohl in der Medienmitteilung als auch in der mündlichen Stellungnahme Burkhalters vor den Medien am 26. Juni bleiben die Bemerkungen des Bundesrats zu diesem Punkt äusserst spärlich. Ob die dem Zentralismus verfallenen EU-Instanzen es dulden würden, dass die Schweizer Behörden die Umsetzung selber überwachen, bleibt offen. Lassen wir es lieber nicht auf eine Probe ankommen!

4.  Streitbeilegung im Falle der Uneinigkeit zwischen Schweiz und EU  
Der EuGH könne die Schweiz im Streitfall nicht verurteilen, beteuert BR Burkhalter. Er könne nur eine Rechtsauslegung vornehmen, die den Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Auslegung des Binnenmarktrechts in einem bestimmten Kontext bindet. [Speaking Points]  Für wie dumm hält uns eigentlich der Bundesrat? Wenn eine ausländische Macht uns dazu verpflichten will, ihr künftiges Recht – das wir nicht kennen und an dessen Errichtung wir nicht beteiligt wären – zu übernehmen und wenn ein ausländisches Gericht uns sagt, wie wir dieses ausländische Recht anzuwenden haben, dann verliert die Schweiz ihre Souveränität. Da nützen alle Sophistereien nichts, um diese Tatsache herunterspielen zu wollen. Es vermag uns auch nicht zu beruhigen, dass sich das Bundesgericht in seiner Auslegung der Abkommen bereits heute weitgehend an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientiert. [Speaking Points]   Das Bundesgericht hat sich verd..… noch einmal am Schweizerischen Recht zu orientieren, nicht am EU-Recht!

Fazit: Es bleibt dabei: Kein fremdes Recht und keine fremden Richter 
Trotz aller Verschleierungs- und Beruhigungs-Versuche von Seiten des Bundesrates ist klar: Die Schweiz würde sich mit dem geplanten institutionellen Rahmenabkommen fremdem Recht und fremden Richtern unterziehen. Der Bundesrat soll endlich offen auf den Tisch legen, dass ihm die EU keine andere Wahl lässt, falls die Schweiz weitere bilaterale Abkommen abschliessen will. Statt dessen tut er so, als habe er aus freien Stücken diesen Weg unters fremde Joch gewählt, weil am besten dazu geeignet, die Interessen der Schweiz zu wahren.Jeder Kenner der Grossmacht EU hätte Herrn Burkhalter & Co. schon im voraus prophezeien können, dass für Brüssel nichts anderes in Frage kommt als die Unterwerfung der Schweiz unter EU-Recht und unter die Rechtsprechung bzw. Rechtsauslegung des EuGH. Aber für uns Bürger kommt es nicht in Frage! Auch das Volk wird sich noch äussern können, so Bundesrat Didier Burkhalter an der Medienkonferenz vom 26. Juni 2013. Das ist aber nett, dass sich unsere Diener des Volkes nebenbei der Existenz des Souveräns erinnern. Wie es in der Schweiz Brauch ist, nehmen wir Bürger uns heraus, uns jederzeit und am besten gleich heute vernehmlich zu Wort zu melden. 

Wessen Interessen vertritt der Bundesrat eigentlich? Müssen wir ihn daran erinnern, dass er gemäss Bundesverfassung die Interessen der Schweiz und des Schweizer Volkes zu schützen und zu wahren hat? Müssen wir ihn einmal mehr auf seinen verfassungsmässigen Auftrag verpflichten, alles zu tun, um die Unabhängigkeit und die Neutralität der Schweiz zu sichern?  [Artikel 185 Abs. 1 BV] 

Da sind wir Bürger gefordert, zu sagen, was Sache ist: So nicht, Herr Bundesrat! Zurück ins Glied!    [2]   

Anmerkung politonline:
Was nun die Verpflichtung einer Regierung zur Wahrung der Interessen des Volkes angeht, so ergehen diesbezüglich auch Klagen in unserem Nachbarland, wie dies der nachfolgende offene Brief an die Bundeskanzlerin der BRD vom 11. Juli zum Ausdruck bringt: 

An Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel 

»WARUM, Frau Bundeskanzlerin« -  so begann mein Brief vom 25. 6. 2012, in dem ich Ihnen viele Fragen stellte, die uns Bürger beschäftigen und von existentieller Bedeutung waren und sind. Eine Antwort blieb aus, Sie sind inzwischen ganz offensichtlich zu weit vom Volk, auf dessen Wohlergehen Sie einen Eid geschworen haben, entfernt. Ich frage Sie: 

WARUM vertreten Sie keine deutschen Interessen bei Ihrer Politik? Lassen Sie mich einige Beispiele aufführen. 

WARUM verhindern Sie eine Gedenkstätte für die vielen Millionen deutscher Opfer, von denen 15 Millionen nach dem Krieg umkamen. Deutsche Opfer werden verhöhnt, indem geschichtsfälschend alle Verbrechen an ihnen als eine unmittelbare Folge der Hitlerpolitik erklärt, entschuldigt, gerechtfertigt und kleingeredet werden. 

WARUM gibt es insbesondere keine Gedenkstätte für unsere Vertriebenen, ebenfalls keine Opfer Hitlers, denen man alles geraubt und die man in die Hölle der Vertreibung geschickt hat? Benesch: Vertreibt die Deutschen aus ihren Häusern, Fabriken und Höfen und nehmt ihnen alles bis auf ein Taschentuch, in das sie hineinweinen können!‹ 

WARUM nehmen Sie mit Ihren diensteifrigen Schuldbekenntnissen bei Ihren Reden und Auslandsbesuchen unser ganzes Volk in Sippenhaft und reden nachfolgenden Generationen eine Schuld ein, die sie gar nicht haben? Sie verletzen die Würde des deutschen Volkes, das Sie Kraft Amtes zu vertreten haben. Nirgendwo auf der Erde werden Sie Politiker finden, die ihr Land mit Denkmälern der eigenen Schuld zupflastern und sich derart erniedrigen. In fast allen deutschen Städten gibt es Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus und Tausende von   Stolpersteinen. Allein in Berlin unzählige Denkmäler, Mahnmale und Gedenktafeln, wie z.B.: Topographie des Terrors (1987), Jüdisches Museum Berlin (2001), Mahnmal für die Zwangsarbeiter (2004), ein zwei Fußballfelder großes Denkmal für die ermordeten Juden Europas (2005)),  Denkmal für die Zigeuner (2012), Denkmal für Homosexuelle (2008), um nur einen winzigen Bruchteil zu nennen. Jetzt soll das bestehende Denkmal für Hitlers Euthanasie-Opfer erweitert  werden. Das ist besonders niederträchtig. In unserem heutigen Deutschland, das sich Demokratie nennt, dürfen behinderte Kinder – wobei der Grad der Behinderung nicht beschrieben wird – bis unmittelbar vor der Geburt ermordet werden. Wo ist der Unterschied zu Hitler? Schlimmer noch, bei uns werden seit Jahrzehnten gesunde Kinder im Mutterleib getötet. Millionen deutscher Kinder dürfen nicht leben und werden einfach entsorgt und so die Demographie-Katastrophe und die Abschaffung Deutschlands wissentlich herbeigeführt.

Ein weiteres Beispiel Ihrer Verachtung dem deutschen Volk gegenüber zeigt die letzte   Rentenerhöhung.

WARUM diskriminieren Sie die Rentner, die zu einem nicht geringen Teil diesen Staat aus Trümmern aufgebaut haben, mit einer Erhöhung von 0,25 %? Die Rentenanhebungen sind beschämend und die Lebenshaltungskosten steigen unaufhaltsam steil nach oben. Die Folge ist, dass sich immer mehr Rentner immer weniger leisten können. Der Ausweg aus dieser Situation ist - so wird annonciert - ein Seniorendomizil in der Slowakei, Ungarn oder Tschechien, oder auch ein Senioren- und Pflegeheim in Polen. Das aber interessiert Sie nicht. Sie ziehen es vor, Millionen von Wirtschaftsflüchtlingen auf Kosten der Steuerzahler ein angenehmes Leben zu ermöglichen, unsere Schulen und Straßen verrotten zu lassen und uns Deutsche immer mehr zu enteignen. Von den Milliardenbeträgen, die Sie in andere Länder, die hemmungslos Schulden gemacht haben, schaufeln, ganz zu schweigen. Verantwortungsloser geht es nicht! 

WARUM haben sich Politiker und die gleichgeschaltete Presse, über die von Ausländern begangenen Morde an Deutschen [mehr als 7.500 laut Bundesstatistik] und über die unzähligen Vergewaltigungen deutscher Frauen und Mädchen eine Schweigepflicht verordnet? Uns Deutschen gewährt man keinen Schutz, wir sind den Folgen Ihrer verantwortungslosen Politik ausgeliefert. Dies gilt auch für die täglichen nicht mehr zu zählenden Einbrüche und Überfälle. Während Sie und der Bundespräsident sich schon mehrmals mit Angehörigen der – von wem auch immer – ermordeten Türken getroffen haben, obwohl es nicht einmal ein Urteil gibt, habe ich bisher vergeblich darauf gewartet, daß Sie sich ebenso rührend um die Angehörigen der ermordeten Deutschen und ihrer vergewaltigten Kinder kümmern. 

WARUM schicken Sie unsere deutschen Soldaten zu Auslandseinsätzen in Kriege, die uns Deutsche nichts angehen, für die aber von uns Bürgern seit 1992 knapp 17 Milliarden Steuergelder abverlangt worden sind? 

In der WELT vom 10. 7. 2013 werden Sie wie folgt zitiert: »Ich habe von dem Abhörprogramm erst durch die aktuelle Berichterstattung Kenntnis genommen.« Für wie dumm halten Sie uns eigentlich? Bei der Aufklärung der Vorwürfe dürfe nie vergessen werden, so zitiert man Sie weiter, daß »Amerika unser treuester Verbündeter ..… war und ist.« Natürlich, Sie vertreten wie gewohnt keine eigenen (unsere) Interessen und geben wegen einer angeblichen Freundschaft, rückgratlos nach.  Darf ich Ihr Gedächtnis auffrischen? Wir haben immer noch die Feindstaatenklausel und unser Freund Obama sagte anläßlich seines ersten Besuches in Deutschland als gerade gewählter Präsident von Amerika vor amerikanischen Soldaten auf der AIR-Base in Ramstein Germany is an occupied country and it will stay that way  -  Deutschland ist ein besetztes Land, und das wird es bleiben

WARUM Frau Dr. Merkel sind Sie in die Politik gegangen? Viele Bürger fragen inzwischen, in wessen Auftrag Sie handeln.

Mit eingeschränkt freundlichen Grüßen  
Gerda Wittuhn 

 

[1]  Quelle:  http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=1519
Zeit-Fragen Nr. 23/24 vom 16. 7. 2013

[2]  Europapolitik der Schweiz: Institutionelle Fragen und Mittelfriststrategie des Bundesrats, Rede [in Neusprech: Speaking Points] von Didier Burkhalter an der Medienkonferenz vom 26. 6.2013)