Ein EU-Vollbeitritt ohne Volksabstimmung? 27.05.2013 00:03
Christoph Blocher hat das EU-Geheimgutachten des Bundesrats in seiner diesjährigen Albisgüetli-Rede publik gemacht.
Dieses
hatte die ›Schweizerzeit‹ bereits vor Jahresende 2012 in aller
Ausführlichkeit vorgestellt. Der Bundesrat, schreibt hierzu
Ulrich Schlüer, liebäugelt
offenbar - wie dies aus Inhalt und Umgang mit dem
Geheimgutachten abzuleiten ist - mit
einem EU-Beitritt der Schweiz, der das Volk vor vollendete Tatsachen stellen
soll.
Dass etwas
daran ist, verrät ein soeben bekanntgewordenes ›EU-Aussprache-Papier‹,
das der Schweizer Aussenminister Didier Burkhalter dem Gesamtbundesrat
unterbreitet hat. Die öffentliche Blossstellung von EU-Geheimgutachten und
EU-Geheimplänen zum Jahresende 2012 hatte in Bern zunächst einen
Entrüstungssturm ausgelöst. Der Bundesrat sah sich einige Tage danach immerhin dazu
veranlasst, die gesetzeswidrige Geheimhaltung des Gutachtens aufzugeben.
Letzteres war vom Bundesrat in Auftrag gegeben und von dem Zürcher Staatsrechtler
Daniel Thürer, einem eingefleischten
EU-Turbo, erarbeitet worden. Thürer rät darin dem Bundesrat, die EU nicht
länger als eine ›Vereinigung von
Staaten‹ zu behandeln. Die
Landesregierung sollte die EU vielmehr auf die Ebene einer ›Rechtsgemeinschaft‹
erheben, deren Beschlüsse, ob man Mitglied bei dieser sei oder nicht, generell
völkerrechtlichen Charakter hätten, womit sie diskussionsunabhängig
verbindlich seien. Derartige Beschlüsse könne ein Staat, der Rechtsstaat
bleiben wolle, nur als ݟbergeordnetes
Recht‹ akzeptieren. Zu diskutieren
gebe es dazu nichts mehr, weder im Parlament noch im Volk. Die Verbindlichkeit
von Völkerrecht könne kein Staat, der sich als Rechtsstaat sehe, in Zweifel
ziehen. Freie Wahl, Zustimmung oder Ablehnung, gebe es dazu nicht, nur
vorbehaltlose ›Rechtsübernahme‹. Es bedürfe dazu keines Parlaments,
keines Stimmvolks. Lediglich das Bundesgericht – auf Brüsseler Völkerrecht
eingeschworen – komme noch zum Zug. Und
dieses habe nur noch zu prüfen, ob die Rechtsübernahme wirklich vollständig und
im Sinne der EU-Vorgaben erfolgt sei. Wenn nicht, habe das Bundesgericht
einzugreifen und verbindlich zu verfügen, wie das Brüsseler Recht auch in der
Schweiz korrekt anzuwenden sei.
Unterwerfungsmodell Brisant an
diesem Unterwerfungsmodell Professor Thürers ist vor allem dessen
anderthalbjährige Geheimhaltung durch die Landesregierung. Damit verrät diese,
dass sie Thürers Gutachten nie als einen blossen Positionsbezug unter anderen
betrachtet hat. Der Bundesrat sah darin von Anfang an vielmehr eine
Handlungsanleitung, der er sich zu unterziehen gedachte, ohne dass Parlament
und Bevölkerung davon erfahren sollten, was allein schon seine
Geheimhaltungspolitik erklärt. Was Bundesrat Burkhalter jetzt im Schild führt,
verrät er in seinem Aussprache-Papier: Er möchte, dies ist sein brisantestes
Vorhaben, die von der Schweiz mit der Europäischen Union vereinbarte
Personenfreizügigkeit nachträglich mit ›neuem
Recht‹ anreichern. Und dieses ›neue Recht‹ soll rückwirkend auch auf bereits abgeschlossene Verträge angewendet
werden. Auch auf solche, über die Volk und Stände abgestimmt haben. Konkret
soll die Personenfreizügigkeit auf die vorbehaltlose Anerkennung der ›EU-Staatsbürgerschaft‹ durch die Schweiz ausgedehnt werden.
Und dies rückwirkend! Es geht hier somit um eine Erweiterung, von der anlässlich
der Volksabstimmung nicht im entferntesten die Rede war, und die über die
beschlossene Personenfreizügigkeit weit hinausgeht. Ein Vorhaben dieser Art
rückwirkend als gültig erklären zu wollen ist eine plumpe Übertölpelung der
Stimmbürger, eine sträfliche Aushöhlung der Demokratie.
Personenfreizügigkeit
und EU-Staatsbürgerschaft Die
sogenannte ›EU-Staatsbürgerschaft‹ gestattet dem Bürger jedes EU-Lands,
sich innerhalb der Europäischen Union ohne jede Einschränkung dort
niederzulassen, wo es ihm am besten passt. Die Personenfreizügigkeit, über die
die Schweiz abgestimmt hat, band die Zuwanderung von EU-Bürgern immerhin noch
einigermassen verbindlich an den Nachweis eines Arbeitsplatzes, zumindest an
den Nachweis einer ernsthaften Suche nach einem solchen in der Schweiz. Gesetzt
den Fall, die Schweiz unterzieht sich rückwirkend der ›EU-Staatsbürgerschaft‹,
dann fällt diese Beschränkung weg, so dass jedermann aus der EU solange er will
und ohne jegliche Einschränkung in der Schweiz Wohnsitz nehmen kann. Im
Zentrum des Interesses stehen dabei natürlich die Sozialleistungen, welche die
einzelnen Länder anzubieten haben.
Niemand
wird wohl ernsthaft annehmen, dass eine rückwirkende Anerkennung der ›EU-Staatsbürgerschaft‹ durch die Schweiz etwa vereinzelte
Schweizer dazu veranlassen könnte, Sozialleistungen in Form von Altersrenten,
Sozialhilfe oder Arbeitslosenunterstützung fortan lieber in Griechenland, in Portugal oder in Spanien
in Anspruch zu nehmen. Weil es dort schlicht nichts in Anspruch zu nehmen gibt.
Aber Tausende von Rumänen, Bulgaren, Kroaten, Griechen, Portugiesen und
Spaniern würden sich ohne jeden Verzug auf den Weg machen, um hier fortan an
den Sozialleistungen teilzuhaben, welche die Schweiz europaweit in einzigartig
komfortabler Ausgestaltung anzubieten hat. Sie könnten der Verlockung,
die sich ihnen angesichts ihrer eigenen durch und durch zerrütteten Sozialwerke
plötzlich in der Schweiz bieten würde, kaum widerstehen. Hindernisloser Umzug
in die Schweiz wäre ja dank ›EU-Bürgerrecht‹ legal.
Ruin der Sozialwerke Was
Bundesrat Burkhalter mit seinem Aussprache-Papier vorhat – angeblich, um den Geist des Bilateralismus
zu retten – ist nichts weniger als die
rückwirkende Unterwerfung der Schweiz unter den Brüsseler Funktionärsapparat,
die Ruinierung der Schweizer Sozialwerke, die Ausplünderung der Schweizer
Bundeskasse sowie aller Kantonskassen, den Ruin der Schweiz also in Kauf nehmend. Nicht ausgeschlossen ist allerdings,
dass es angesichts solch zerstörerischer, heimtückischer, das Volk betrügender
Absicht dem einen oder andern doch noch zu dämmern beginnt, dass das Volk mittels
Volkswahl des Bundesrats unbedingt auf die Zusammensetzung der Landesregierung Einfluss
nehmen müsste. Es mag ja sein, dass das Parlament Burkhalters Brüssel-Express
noch ein bisschen zu verlangsamen vermag. Stoppen wird es ihn nicht.
Burkhalter, völlig unbelastet von der Verpflichtung, sich für seine Wiederwahl
je vor dem Volk verantworten zu müssen, ist in den Brüsseler Funktionärsetagen
längst bereitwilliger Botschafter der Erpresser geworden: ›Wenn ihr nicht spurt, fallen alle bilateralen Vereinbarungen
dahin!‹ Umkehren wird er nicht.
Umkehr kann einzig das Eingreifen des Volkes bewirken. Noch etwas: Wer diese
Erkenntnis lediglich für sich behält, schadet der Heimat. Die Abstimmung über
die Volkswahl des Bundesrats findet erst am 9. Juni statt. Es bleiben drei
Wochen, um alle Freunde, alle Bekannten aufzuklären. Selbstbestimmung und
Eigenständigkeit der Schweiz stehen auf dem Spiel. [1]
Gedanken zur
Personenfreizügigkeit und generell zur EU politonline d.a.: Zu Didier Burkhalter stellte
Markus Somm Mitte Mai treffend fest: »Eigentlich hatte ich den Eindruck
gewonnen, Didier Burkhalter, der unsichtbare Aussenminister der Schweiz, mache
seine Sache gut, gerade weil er im Gegensatz zu seiner exzentrischen
Vorgängerin Micheline Calmy-Rey kaum zu erkennen ist. Grau in grau, leise,
trocken, mit dem unwiderstehlichen Charme eines frühpensionierten Bahnbeamten,
repräsentiert der Neuenburger Bundesrat unser Land – ein Ansatz, der noch nie
falsch war, wie die Erfahrung zeigt.« Bezüglich der Veröffentlichung des bislang
vertraulichen Papiers des Aussendepartements meint Somm: »Wenn es
einen Aussenminister gibt, der sein Land vertritt, indem er es
beseitigt, dann könnte er Didier Burkhalter heissen; eine Art Berner
Version von Lothar de Maizière, dem letzten Ministerpräsidenten der DDR, der,
kaum gewählt, nichts anderes unternahm, als sein Land aufzulösen – auch er übrigens
ein Mann mit dem Charisma eines Briefmarkensammlers. Vielleicht braucht es
diesen Typus, um friedlich unterzugehen. Was Burkhalters Beamte und Diplomaten
vorschlagen, um die Wünsche der EU nach einem sogenannten institutionellen
Rahmenabkommen zu erfüllen, gleicht einem Manifest der Selbstverstümmelung.
Geht es nach dem EDA, würde die Schweiz nicht nur in neuen Abkommen alles
künftige Recht der EU, das den Binnenmarkt betrifft, praktisch unbesehen
übernehmen; aber auch alle Änderungen, welche die EU an den bestehenden
Verträgen mit der Schweiz vornimmt, würden so gut wie automatisch zu
schweizerischem Recht – ohne dass eine schweizerische Instanz dies im
Einzelfall ablehnen könnte. Mit anderen Worten: Sollte sich die Schweiz auf die
Ideen einlassen, wie sie gegenwärtig unserem Aussenminister vorschweben, gäben
wir mehr als 500 Jahre gelebte Selbstbestimmung auf. Mit einem Federstrich, bei
einem feierlichen Aperitif in Brüssel, unter dem Vorwand, uns so den Zutritt
zum Binnenmarkt auf lange Sicht zu sichern.« [2]
Genau
besehen erzeugt Brüssel den Eindruck, dass dort eigentlich nur noch ein
einziges garantieversprechendes Gesetz existiert, nämlich dieses, dass sich
alle zuvor erlassenen Gesetze je nach Bedarf brechen resp. umändern lassen. Was
von Seiten der Kommissare sonst noch an Einmischung, Bevormundung und notfalls
direkten Drohungen ergeht, ist durchaus substantiell, scheint indessen an den
Beitrittsbefürwortern komplikationslos abzuprallen. Hinsichtlich des Faktors
Personenfreizügigkeit liess EU-Justizkommissarin
Viviane Reding die Schweiz bereits Ende Dezember letzten Jahres wissen, dass
die Zeit des Rosinenpickens vorbei sei. »Der bilaterale Weg mit Ausnahmen hier
und Ausnahmen da wird so nicht weiter funktionieren können.« Falls die
Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf das neue EU-Mitgliedsland Kroatien
abgelehnt würde, habe die Schweiz «ein Problem«. Zur Teilnahme am
EU-Binnenmarkt gehörten eben Regeln. Letztere
gelten ganz offenbar nicht, wenn es darum geht, das vertragsmässig verankerte
Verbot des Bail-out zu unterlaufen resp. umzustossen, was ungeahnte Folgen erzeugt
hat. Schliesslich hatte zum Maastricht-Vertrag die Voraussetzung gehört, dass
kein Euro-Mitglied für die Schulden eines anderen haften sollte. Sprach daher
Reding deswegen am 10. Dezember 12 von den ›architektonischen
Defiziten des Maastrichter Vertrags‹? Jedenfalls wurde, wie Sarrazin dies darlegt, systematisch alles gebrochen, was man
vorher mühsam vereinbart hatte.
Was nun die Änderung von Gesetzen angeht, so bietet sich hier ein
weiteres Beispiel dafür, mit welcher Eigenmächtigkeit eine solche ins Auge
gefasst wird. Nachdem die EU- Mitgliedstaaten Mitte November letzten Jahres
damit gedroht hatten, das EU-Budget für 2014 bis 2020
scheitern zu lassen, meldete sich Viviane
Reding wie folgt zu Wort: »Das
Veto-Recht in der EU muss verworfen werden«. Statt
dessen sollten Entscheidungen künftig auf der Basis von einfachen Mehrheiten
zustandekommen können. So erklärte sie in Berlin am 10. 11. 12: »Das Mehrheitswahlrecht sollte auf mehreren
Politikfeldern eingeführt werden, zum Beispiel bei den Steuern.« Für Reding sollten EU-Abstimmungen also einem
anderen, sprich veränderten Prinzip unterworfen werden. »Eine grosse Familie kann es nur schaffen, wenn sie
zusammenhält und gemeinsame Entscheidungen erreichen will.« Wenn 26 Staaten eine Entscheidung wollen und der
27. Staat diese blockiert, sei das nicht richtig. Ferner meinte sie: Für eine
Änderung der Entscheidungsfindung müssten
die EU-Verträge geändert werden. So einfach gedenkt man sich das zu
machen ….. So möchte ja auch Finanzminister Wolfgang Schäuble den
EU-Währungskommissar mit mehr Kompetenzen ausstatten…..
Ein
sozusagen erhöhter Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit wurde Reding durch
die von ihr geradezu zäh verteidigte, bereits in der UNO-Agenda 21 festgelegte
Forderung einer Frauenquote zuteil. So auch in den Führungsetagen der Konzerne.
Nach Blockadedrohungen einiger EU-Staaten legte Reding dann einen abgemilderten
Entwurf vor: Danach sollten 40 % aller Aufsichtsratsposten börsennotierter
Unternehmen mit dem ›unterrepräsentierten Geschlecht‹ besetzt werden. Es sei unklar, so die Kritik in der BRD, wie dies mit der freien
Wahl der Aufsichtsräte zu vereinbaren sei. Man muss sich
einmal den Rattenschwanz an bürokratischen Folgen vor Augen halten, die mit dem
letzten November aus Brüssel ergangenen Vorschlag einhergingen: »Beschwert sich ein unterlegener Kandidat,
muss das Unternehmen die Gründe für die Entscheidung darlegen. ›Das wird erhebliche Auswirkungen auf den Auswahlprozess
der Unternehmen haben‹, hiess es bei der
Personalberatung Kienbaum. ›Kompetenz und fundiertes
Basiswissen sind danach genauso transparent zu machen wie unverzichtbare
Sonderqualifikationen‹.« Auch auf diesem Gebiet zeigte sich Brüssel durchaus geneigt, auf
die in der EU inzwischen auf allen Ebenen heimisch gewordene Praxis von Geldstrafen
und Sanktionen zurückzugreifen, sollten Konzerne die Vorgaben verfehlen. Reding
hatte ursprünglich sogar vorgeschlagen, gegebenenfalls auch EU-Gelder zu streichen.
Hier zeigt sich einmal mehr, wie die ohne demokratische Wahl eingesetzten
Kommissare vorzugehen gedenken. Am 18. April war dann die Einführung einer
festen Frauenquote in Aufsichtsräten vom Bundestag erfolgreich abgelehnt worden.
Ende April war Reding vom ungarischen Parlament gerügt worden; man warf
ihr vor, sie beziehe öffentlich Positionen, die in Widerspruch zu geltendem
EU-Recht stünden, ebenso, dass sie ihren Aufgaben als Verfechterin geltender EU-Regeln nicht
gerecht werde. Was uns die EU sonst noch an geradezu verblüffenden Aussagen liefert,
davon zeugt Redings Statement im ›Zeit-Magazin‹ vom 3. April: »Wir
Luxemburger sind wie Obelix: Wir sind in den europäischen Zaubertrank
gefallen. ….. Deshalb sind wir die
eigentlichen Europäer, denn seine Eigenständigkeit und Kultur könne man als
Luxemburger nur verteidigen, ›indem man sich öffnet und
lernt, die anderen besser zu verstehen, als sie sich selbst verstehen, um dann
zwischen den beiden zu manövrieren‹.« Und das sollen wir schlucken! Man kann sich nur noch verdummt
fühlen. Bekanntlich wünscht sich die Luxemburgerin die Vereinigten Staaten von
Europa. Selbiges wünscht sich auch der EU-Kommissar für Energie, Günther
Oettinger. Ob die EU-Bürger das wünschen, danach wird ganz einfach nicht gefragt.
Zur Personenfreizügigkeit gehört bekanntlich auch die Ventilklausel,
die der Schweiz in den
bilateralen Abkommen von der EU zugestanden wurde. Diese ermöglicht es den Staaten, bei starker Zuwanderung Kontingente
festzulegen. Wen sollte es noch überraschen, dass Martin Schulz, seines
Zeichens EU-Parlamentspräsident, der Schweiz bei seinem Besuch im Bundeshaus am
21. März zu erklären wusste, dass es »keine
guten Gründe für die Ventilklausel gebe«, auch
wenn er gleichzeitig einräumte, dass er für die Befürchtungen der Schweiz bezüglich einer erhöhten
Einwanderung Verständnis habe. Und selbstredend weiss Herr Schulz auch am
besten, dass »die Zahlen zeigten, dass diese unbegründet
seien und die Ventilklausel überhaupt nichts nütze.« Wie er darlegte, habe er die Statistiken der OECD
- also keineswegs die der Schweiz -
studiert und sich so ein Bild über die Einwanderung und den Arbeitsmarkt
der Schweiz gemacht. Er sei zu dem Schluss gekommen, »dass die dominierende
Wahrnehmung des Problems keine statistische Basis habe«. »Schulz,
ein ehemaliger Buchhändler aus Würselen in Nordrhein-Westfalen, der auch als
Bürgermeister des Ortes amtete«, vermerkte die ›Basler Zeitung‹, »diagnostiziert wie folgt: Eingebildete Krankheiten. Daher
sieht er auch nicht ein, warum die Schweiz von ihrem Recht Gebrauch machen
sollte, die Zuwanderung zeitweise etwas zu begrenzen, indem sie die sogenannte
Ventilklausel anwendet«, als ob er, ein ausländischer Politiker, dem Bundesrat
Empfehlungen abzugeben hätte. Diese Einstellung erinnert an diejenige der
EU-Kommission, die angesichts der die deutschen Städte und Gemeinden überfordernde
Armutsmigration tatsächlich in Zweifel zog, dass es innerhalb der EU ein Problem mit der Armutseinwanderung gebe. Der
Sprecher von Sozialkommissar Lázsló Andor sagte am 7. März in Brüssel, »seiner Behörde lägen dazu keine Belege aus den
Mitgliedstaaten vor«. Alle geschreddert? »Im Augenblick ist das kein Problem, sondern nur
eine Wahrnehmung in den Mitgliedstaaten, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun
hat.« Erst wenn erwiesen sei, dass es überhaupt ein
Problem gebe, werde die Kommission nach Lösungen suchen. Bis dahin dürfte es eh
zu spät sein ….. Darüber hinaus hob er hervor, dass die Freizügigkeit einer der
Grundwerte der EU sei, für deren Beachtung die Kommission sorgen werde, und die
ausserdem der Ansicht sei, dass die Freizügigkeit von Arbeitskräften ein Mittel
wäre, um die gegenwärtige Krise zu überwinden. Da können wir nur hoffen …. In
Deutschland findet die Armutsmigration
gegenwärtig vor allem in Form eines Missbrauchs des Asylrechts, der illegalen
Einwanderung sowie der legalen Einwanderung im Rahmen der Freizügigkeit
innerhalb der EU statt. Der Grossteil der Armutsmigranten, hiess es hierzu am
19. Februar, habe auf Grund von mangelnder Bildung, des meist schlechten
Gesundheitszustands und der kulturellen Faktoren dauerhaft nicht das Potential,
um vom eigenen Einkommen zu leben. Diese Entwicklungen stellen eine
Folge der Umsetzung von EU-Entscheidungen dar, auf die Deutschland nur
wenig Einfluss hat. Der württembergische
CDU-Abgeordnete Andreas Schwab erklärte indessen Ende April, dass die Personenfreizügigkeit
der ›absolute Kern‹ dessen sei, was man in der EU trotz aller
ökonomischen und sozialen Schwierigkeiten verteidigen wolle: »Niemand in der EU
will die Axt an die Personenfreizügigkeit legen.« Gewiss nicht, auch wenn diese
Verhältnisse längst dazu geführt haben, dass sich den jungen Deutschen mit
Ausbildungsreife gewaltige Aufgaben stellen: Sie müssen in Zukunft nicht nur
die Alten und Minderjährigen versorgen, sondern jeweils zu dritt auch noch für
einen Gleichaltrigen ohne Ausbildungsreife nebst Nachwuchs bezahlen. Das alles
dringt ganz offenbar nicht ins Bewusstsein der Verantwortlichen.
Im übrigen ist die Armutseinwanderung in die EU
laut Lissabon-Vertrag ausdrücklich verboten. Länder wie
Deutschland, Österreich, die Niederlande und Grossbritannien hatten in einem
Brief an die Kommission im März vor dem Wohlfahrtstourismus in Europa gewarnt.
Doch die EU-Kommission will davon nichts hören. Viviane Reding schlug sogar vor,
die Bezugsdauer der Sozialleistungen für EU-Bürger in anderen EU-Ländern
auszuweiten, von bisher 3 auf 6 Monate. Der Gedanke, dass EU-Bürger in
ein anderes Land gehen und dort Sozialleistungen beanspruchen, sei in dem Recht
auf freie Bewegung im EU-Vertrag begründet, so Reding. Das sei nicht verhandelbar, weder jetzt noch morgen. »Ich verstehe die Aufregung wirklich nicht, es sei
denn, es handle sich um parteipolitische Gründe des Wahlkampf«, erklärte sie. Ferner: »Wir haben gesehen, wie die EU von der Mobilität der
Arbeitskräfte profitiert hat«. Dieser Aussage stelle
man die 26 Millionen EU-Bürger ohne Arbeit gegenüber. Im übrigen lebte schon
Mitte 2009 jeder zweite geduldete Ausländer in der BRD von Sozialhilfe.
Es bleibt die Frage, weshalb die Ventilklausel überhaupt Teil des Personenfreizügigkeitsabkommens wurde, wenn sie nicht eingesetzt werden soll. Es
gibt inzwischen praktisch keinen Bereich mehr, in dem die Kommissare oder das
EP nicht alles besser und die betroffenen Länder zu belehren wissen. Die
Schweiz ist im übrigen das einzige Land Europas, das der Personenfreizügigkeit
in einer Volksabstimmung zugestimmt hat; allen anderen EU-Mitgliedstaaten wurde
die Öffnung des Arbeitsmarkts per Parlamentsbeschluss verordnet.
In diesem Zusammenhang ist es durchaus
erwähnenswert, was Herr Schulz, unser Besucher im Bundeshaus, so in der
Öffentlichkeit verbreitet. So hatte er sich Anfang Dezember 2008 dahingehend
vernehmen lassen, dass Václav Klaus der ›Spiritus
Rektor der Anti-Europäer‹ und ›nicht ungefährlich‹ sei. Zu diesem Zeitpunkt war Schulz noch Fraktionsvorsitzender
der Sozialdemokraten im EP. In dieser Funktion hatte er angekündigt, sich ›schon die Freiheit herauszunehmen‹, der am 1. Januar des darauffolgenden
Jahres beginnenden tschechischen EU-Ratspräsidentschaft ›die
Grenzen politischer Art‹ aufzeigen
zu wollen. [3] Im übrigen hatte weder Václav Klaus noch ein
hochrangiger Repräsentant Tschechiens an der effektiv umstrittenen Verleihung
des Friedensnobelpreises an die EU teilgenommen. »Die Vergabe des Preises an eine
bürokratische Institution«, so Klaus, »sei völlig verfehlt«. In einem Artikel für die ›Financial Times‹ hatte Klaus am 7. 1. 2008 geschrieben,
der beste Ausweg aus der Wirtschaftskrise wäre »eine Lockerung oder Rücknahme diverser Arbeits-, Umwelt-, Sozial-,
Gesundheits- und anderer Standards«. Diese behinderten das Wirtschaftswachstum und überhaupt »rationales menschliches Handeln«, erklärte der liberalkonservative
Politiker. Im März 2009 warnte er vor einer Sowjetisierung Europas, die alle Aspekte der
Gesellschaft mit Gesetzen regulieren will und einen völligen Mangel an
Demokratie und Transparenz zeige.
Im Juni
letzten Jahres hatte der EU-Ministerrat bekanntlich beschlossen, dass die Regierungen der Schengen-Länder als
Gegenmassnahme zu der sich steigernden Kriminalität ihre Grenzen im Alleingang
dichtmachen könnten, also selbst entscheiden sollten, ob sie diese befristet
kontrollieren wollten, was erwartungsgemäss positiv aufgenommen wurde. Nicht so
von Martin Schulz. Die Chefs sämtlicher Fraktionen im EU-Parlament würden die
Entscheidung sehr negativ sehen, betonte er nach einer Sitzung und warf den Ministern im
Namen des gesamten EP ein ›unilaterales und kontraproduktives Verhalten‹ vor. Das EP hatte sogar beabsichtigt, die EU-Innenminister wegen Eingriffe
in den Schengenvertrag vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, während der
CSU-Europaabgeordnete für die Europäische Volkspartei, Manfred Weber, mit dem
Vorschlag kam, die Rechtsgrundlage durch den EuGH prüfen zu lassen. Einstellungen
dieser Art lassen sich allein schon auf Grund des unaufhaltsamen Vordringens gerade
der OK nicht begreifen. Hier macht man sich notgedrungen Gedanken über den
Horizont der Abgeordneten.
Offen in Italiens Wahlkampf im
Februar hatte sich neben deutschen Politikern auch Martin Schulz eingemischt,
dies vor allem mit Protesten gegen den als Gegner des Spardiktats auftretenden
Silvio Berlusconi. »Dieser habe ›Italien schon mal durch unverantwortliches
Regierungshandeln und persönliche Eskapaden ins Trudeln gebracht‹, sagte Schulz der ›Bild‹ Zeitung«. Bereits
Mitte Dezember 2012 hatte Schulz Berlusconi am Rande des EU-Gipfels in Brüssel
attackiert. Die politischen Vorstellungen Berlusconis seien ›schon grenzwertig‹, sagte
er damals. Ferner: »Ich habe vor vielen Jahren
darauf hingewiesen, dass ich diesen Mann für eine sehr problematische
Persönlichkeit in der europäischen Politik halte.« Die an
Berlusconi geäusserte Kritik trug ihm eine Leserzuschrift an den ›Spiegel‹ ein, in der es hiess: »Schulz ist wohl eine der grössten Nieten, die wir
zu bieten haben«, und der englische Euro-Skeptiker
Godfrey Bloom beliebte Schulz einmal als ›undemokratischen
Faschisten‹ zu bezeichnen.
Als David Cameron jetzt Ende März ankündigte, es den
Briten 2017 zu ermöglichen, ein Referendum über den Verbleib in der EU
abzuhalten, stiess er in Brüssel erwartungsgemäss auf Unverständnis. Und prompt
tat Schulz kund, sich auch hier einmischen zu wollen: Er selbst möchte den
Engländern die Vorzüge der EU erklären und meinte: »Das würde uns allen dann ja auch die
Gelegenheit geben, auf der Insel für die Vor- und Nachteile zu werben, und ich sage Ihnen voraus: am Ende würde
es ein Ja für den Verbleib in der EU geben.« Der
britische Premier hat die EU aufgefordert, wieder mehr Kompetenzen an die
nationalen Parlamente abzugeben und betont, dass in der EU ein Demokratie- und
Legitimationsproblem herrsche. Letztere Forderung kann die EU-Kommission nur
zusätzlich beunruhigen. Von seiner ›grosszügigen‹ Seite zeigte sich Schulz, als er verdeutlichte, er
sehe die Möglichkeit, in einigen Bereichen die Kompetenzverteilung mit Grossbritannien
neu zu regeln und gemäss dem Subsidiaritätsprinzip Entscheidungen an Ort und
Stelle herbeizuführen: »Die Verkehrspolitik in London kann bestimmt der Stadtrat von London
besser regeln als die EU-Kommission.« Schon einmalig! Aber auch
die US-Regierung ist schon zur Stelle: Sie hat die Briten am 14. Mai öffentlich
dazu aufgefordert, den Austritt aus der EU zu vergessen. EU-Abweichler
sind inzwischen auch aus den Niederlanden zu vernehmen. Deren Bevölkerung hatte den Vertrag über eine Verfassung für
Europa im Jahre 2005 zunächst mit einer grossen Mehrheit abgelehnt. Brüssel ist
keine echte Demokratie, sondern ähnelt vielmehr einer Diktatur, so der
niederländischer Think Tank ›Teldersstichting‹ Mitte März. »Demokratie in Brüssel bedeutet offenbar, dass
die Wähler mit der Politik der politischen Elite übereinstimmen müssen«, kritisiert Patrick van Schie, der Direktor
des Think Tanks. Es sei jedoch gerade das Wesen der Demokratie, dass die Bürger
die Möglichkeit haben, ›Nein‹ zu ihrer politischen Führung zu sagen. Aber
in Brüssel werde das nicht wirklich akzeptiert, schreibt van Schie in der
niederländischen Tageszeitung ›Trouw‹. Als Beispiel für das seiner Meinung nach
falsche Demokratieverständnis Brüssels zieht er die Abstimmung der Iren über
den Lissabon-Vertrag heran. 2008 hatte sich die irische Bevölkerung gegen den
Lissabon-Vertrag entschieden; dennoch sollte eine nochmalige Abstimmung erfolgen,
trotz des Neins der Bevölkerung. Bei der zweiten Abstimmung sei dann der Druck Brüssels
so gross gewesen, dass die Iren mit ›Ja‹ stimmten. Van Schie zufolge ist es
notwendig, dass sich die Politiker an die Entscheidung der Bürger halten und
nicht umgekehrt: »Wer anders denkt,
hat die Demokratie nicht wirklich verstanden«. »Und solange man in Brüssel anders darüber
denke, ›ist dies allein schon
Grund genug, keine weitere Macht an EU-Institutionen abzugeben‹.« [4] Am 28.
Januar haben niederländische Professoren, die ein Austritts-Referendum aus der
EU anstreben, mit dem Sammeln von Unterschriften begonnen. Die Niederlande
würden unweigerlich in einen zentralisierten europäischen Staat gezwungen, ohne
ihn auch nur indirekt beeinflussen zu können, lautet der Vorwurf. »Als Bürger in einer der ältesten, freien und unabhängigen Staaten
dieser Welt, verlangen wir ein Referendum«, heisst es in einem Bericht des ›NRC Handelsblad‹, das eine Stellungnahme von 9 Universitätsprofessoren zitiert. Die
Macht in Brüssel sei immer nur grösser geworden, ohne dass das niederländische
Volk davon profitiert hätte. [5]
Angesichts dieser Fakten ist es zunächst schleierhaft, was Schulz dazu verleitete, am 6. März bei
einer Veranstaltung in Hamburg plötzlich zu erklären, dass er die EU-Kommission
für eine undemokratische Einrichtung halte. »Sie handle wie eine Regierung, sei
aber nicht vom Volk legitimiert«, was allerdings nichts Neues
ist. Neu ist nur, dass es Schulz ist, der diese Anklage erhebt, da man ihn doch
bislang als restlos europa- und kommissionskonform einstufen konnte. »Es gäbe keine Gewaltenteilung,
wodurch die EU zu einem ›Frankenstein
Europas‹ werde.«
Ferner: Es sei nicht hinnehmbar, dass die EU-Kommission das einzige
Gremium in der EU sei, das Gesetze erlassen dürfe. Einige seiner neuerlichen
Erkenntnisse sind es durchaus wert, hier angefügt zu werden: Erschwerend komme
hinzu, dass in der Kommission keine einheitliche Linie verfolgt werde. Schulz: »Es gibt
Entwicklungen in der Kommission, die die Leute befremden. Es gibt zwei
Denkschulen in der EU-Kommission. Die eine ruht nicht, bis nicht der letzte
Friedhof in Europa privatisiert ist. Und die andere ist nicht zufrieden, bis
wir nicht eine EU-Regulierung für Begräbnisse haben«. Schulz
will daher eine Fundamentalreform der EU, die die Rolle der Kommission und auch
die der EU beschränkt. Wie nun die ›Deutschen
WirtschaftsNachrichten‹ hierzu
festhalten, sei der Hintergrund für Schulz’ deutliche Worte indessen nicht etwa
der, dass hier einer vom Saulus zum Paulus geworden sei: »Schulz
ist der sozialistische Top-Favorit für den Job der Barroso-Nachfolge als
EU-Präsident. Seine Ausführungen sind der Auftakt zum Schaulaufen für den
begehrtesten Posten in der EU. Schulz hat einen sehr ausgeprägten Instinkt, von
woher gerade der Wind weht. Nicht nur die Briten drängen aus der EU. Die Wahlen
in Italien sind allen Politikern in die Knochen gefahren, weshalb in den
kommenden Monaten mehr auf nationale Befindlichkeiten Rücksicht genommen werden
soll. Daher spricht Schulz die nationalen Regierungen an und will ihnen eine
weniger mächtige EU-Kommission anpreisen. Zugleich richtet er sich ans
EU-Parlament und verspricht den Abgeordneten mehr Macht. Auf diesem Weg
erreicht Schulz all jene, die am Ende darüber entscheiden, ob der Posten
bekommt oder nicht.« [6] Barroso tritt im September dieses Jahres in den Ruhestand. Sein Nachfolger wird vom Europäischen Rat nominiert werden
und 24.874,62 Euro im Monat verdienen……
Ende
Januar hatte Schulz auch die Sonderposition der Schweiz als Gefahr für die EU
gesehen und befürchtet, dass
zentrifugale Kräfte in EU-Staaten die Schweiz als Vorbild nehmen könnten, um aus
der EU auszutreten und bilaterale Abkommen zu verhandeln, um dann keine
Beiträge mehr zu zahlen. Zwar plädiert Schulz für ein »anderes
Verständnis füreinander« und erkennt nicht nur an, dass eine EU-Mitgliedschaft für
die Schweiz einen Souveränitätsverlust bedeuten würde, sondern auch die Tatsache,
dass eine solche »im Moment bar jeder Realität« ist. Im gleichen Atemzug legt er
dennoch folgendes dar: »Die Schweiz stellt an Europa den Anspruch: Lasst uns an
allem teilnehmen, was uns ökonomisch, ökologisch, verkehrspolitisch und
finanzpolitisch interessiert.« In den Augen der EU sei dies eigentlich eine ›Vollmitgliedschaft‹. Aber das wolle die Schweiz nicht. Die Schweiz müsse sich ›im Notfall‹ aber im klaren darüber sein, dass die EU sagt: »Die
Spielregeln sind für alle gleich, aber wenn ihr die Spielregeln nicht befolgen
wollt, dann müssen wir uns überlegen, wie es weitergehen soll.« [7]
Der finnische Notenbankpräsident Erkki Liikanen, der von 1995 bis
2004 in unterschiedlichen Funktionen der EU-Kommission angehört hatte, erklärte
im Juni letzten Jahres, dass Europa kein Ersatz für Nationalstaaten sei. »Wir
brauchen eine stärkere Haftung auf nationaler Ebene, und wir brauchen starke
Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene«, sagte er. »Ich kenne Brüssel gut
genug, um zu wissen, dass man nicht zu viele Verantwortlichkeiten an die EU
abgeben sollte.«
In seinem
Anfang Mai an die ›Schweizerzeit‹ gerichteten Schreiben hält Walter
Guler fest, dass neben dem Asylantenproblem die weitere Zuwanderung von ›bewilligten‹ Ausländern unser dringendstes Problem ist. Dass sich in unserem ›endlich grossen‹ Land zu viele Leute befinden, wird mit hartnäckiger Konstanz
ignoriert. Wir sind bereits überbevölkert und mitnichten ein Einwanderungsland.
Bald sind wir Schweizer in der Minderheit und werden vom selbstverschuldeten Wachstumswahn in die
Bedeutungslosigkeit verbannt. Es könnte durchaus so kommen, wie dies Friedrich
Dürrenmatt einmal geäussert hat, dass sich unser Land wie ein Stück Zucker im
Kaffee oder Tee auflöst. Der vielgeschmähte James Schwarzenbach sagte einmal:
Man sollte die Arbeit zu den Menschen bringen, nicht die Menschen zur Arbeit. Genau
das wird doch heute praktiziert, mit der Auslagerung der Arbeit ins Ausland und
billigeren Arbeitern.
[1] Quelle: Der aktuelle Freitags-Kommentar der
«Schweizerzeit» vom 17. Mai 2013 http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/EUVollbeitritt_ohne_Volksabstimmung-1107 Bundesrat Burkhalters «Aussprache-Papier» [2] http://bazonline.ch/schweiz/standard/Burkhalters-Sehnsucht-nach-dem-
Untergang/story/30841411 18. 5.
13 Markus Somm [3] http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57412 Europas Polyarchie 8. 12. 2008 [4] http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/ 14. 3.
13 Niederländer driften ab: ›EU
wird eine Diktatur‹ [5] http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/01/28/los-von-bruessel-niederlaendische-professoren-starten-austritts-referendum/ 28. 1. 13
Los von Brüssel [6] http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/06/eu-ein-monster-praesident-schulz-warnt-vor-frankenstein-europa/ 6. 3. 13 [7] http://bazonline.ch/schweiz/standard/Die-Schweiz-als-Gefahr-fuer-die-EU/story/14757719 31. 1.
13 Die Schweiz als Gefahr für die EU Siehe
hierzu auch http://www.politonline.ch/?content=news&newsid=1765
23. 6. 11 Ein
lautloser Marsch nach Brüssel? - Von Reinhard Koradi
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