Gegen den wiederholten Angriff der Armee-Abschaffer - Von Heinrich L. Wirz 20.04.2013 17:54
Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) - der Name ist ihr Ziel -
greift
dieses Mal den Sicherheitsraum Schweiz nicht frontal, sondern flankierend an.
Sie will mit ihrer Volksinitiative »Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht« die
verfassungsmässige Militärdienstpflicht für Schweizer Bürger aufheben. Heute
lautet Artikel 59 der Bundesverfassung: »Jeder Schweizer ist verpflichtet,
Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.« Die
armeegegnerischen Initianten, unterstützt durch das rot-grüne parlamentarische
Lager, versuchen nach ihren 1989 und 2001 gescheiterten Initiativen zur
Totalabschaffung der Armee einen neuen Anlauf. Sie wollen den
Verfassungsartikel wie folgt umkehren: »Niemand kann dazu verpflichtet werden,
Militärdienst zu leisten. Die Schweiz hat einen freiwilligen Zivildienst.«
Mogelpackung:
Absurder Inhalt Die
ideologisch-gesellschaftspolitischen Beweggründe der Wehrpflicht-Abschaffer
halten einer seriösen Prüfung nicht stand. Da ist fälschlicherweise von einem ›Relikt des Kalten Krieges‹ die Rede, als hätte ›Jeder Schweizer ist wehrpflichtig‹ nicht schon in der Bundesverfassung
von 1848 gestanden. Da wird gegen das ›Massenheer‹ argumentiert, wobei ausgerechnet in
unserem Lande im Normalfall nur eine geringe Zahl von Armeeangehörigen
gleichzeitig und erst noch zeitlich befristet Militärdienst leistet. Die
Initiative stelle das Milizprinzip gemäss Artikel 58 der Verfassung nicht in
Frage, schliesse damit eine Berufsarmee aus und führe zu einer ›freiwilligen Milizarmee‹.
Etikettenschwindel
und weltfremde Vorstellungen Aus naheliegenden
Gründen wären auch Freiwillige als militärische Berufsleute vertraglich zu binden,
obschon sie gemäss Initiativtext gar nicht zum Militärdienst verpflichtet
werden könnten. Bei drohenden Konflikten müssten zwecks Wiedereinführung der
Militärdienstpflicht zuerst Bundesverfassung und Militärgesetz geändert werden
– ein zeitlich und sachlich absolut irreales Vorgehen. Die Initianten ziehen
jedes erdenkliche Argument gegen die Wehrpflicht an den Haaren herbei,
verschweigen jedoch, wie Freiheit und Sicherheit sowie Unabhängigkeit und
Neutralität unseres Landes gewahrt werden sollen.
Für die
Militärdienstpflicht – gegen die Abschaffung der Milizarmee – für die
erforderlichen Finanzen Das
einzigartige helvetische Dienstpflichtsystem
– Armee und Zivilschutz [beides freiwillig für Schweizerinnen] sowie
Wehrpflichtersatz und Zivildienst – ist
in Verfassung und Gesetz demokratisch abgestützt. Es begegnet den heutigen
Bedrohungen glaubwürdig und kann dank den beruflichen Fähigkeiten der
Dienstleistenden auch auf neuartige Gefahren ausgerichtet werden, zum Beispiel
in der Elektronischen Kriegsführung (Cyber War). Die Bestände der Polizei und
die verfassungsmässigen Aufgaben der Armee zur Unterstützung der zivilen
Behörden in der Inneren Sicherheit erfordern, dass schlimmstenfalls eine grosse
Zahl Militärdienstpflichtiger über längere Zeit aufzubieten ist. Deren Einsätze
dauern rund um die Uhr, zum Beispiel für die Bewachung landeswichtiger und
völkerrechtlich geschützter Einrichtungen. Solche Aufträge einerseits und die
wirtschaftliche Notwendigkeit von Ablösungen andererseits bedingen wiederum hohe
verfügbare Personalbestände.
Die
Sicherheit von Land und Bevölkerung des Werk- und Finanzplatzes Schweiz darf
doch nicht von einer aus finanziellen Gründen kleinen Zahl bezahlter ›freiwilliger‹ Berufsmilitärs abhängen, eine äussert beunruhigende Horrorvorstellung.
Zum grundlegenden schweizerischen Selbstverständnis gehört der Einsatz für das
Gemeinwohl im Sinne von Artikel 6 der Bundesverfassung, wonach jede Person ›nach ihren Kräften zur Bewältigung der
Aufgaben in Staat und Gesellschaft‹
beiträgt. Die Militärdienst leistenden Mitbürgerinnen und Mitbürger haben
jedoch Anrecht auf eine gründliche Ausbildung sowie auf eine kampftaugliche
Ausrüstung und Bewaffnung. Zu diesem Zwecke sind das Parlament und vor allem
der Bundesrat aufgefordert, der Armee endlich die erforderlichen Finanzen zu
bewilligen – für eine sichere Schweiz mit Militärdienstpflicht und bewährtem
Milizprinzip. [1]
Jeder vierzigste
Wehrpflichtige ist ein Sicherheitsrisiko
- Von Christian Brönnimann Letztes
Jahr wurden fast 1000 junge Männer vor Beginn der Rekrutenschule für untauglich
erklärt, weil ihnen keine Waffe anvertraut werden konnte. Seit knapp zwei
Jahren muss jeder angehende Rekrut zu einer Personensicherheitsprüfung
antraben. So will die Armee verhindern, dass Armeewaffen in die Hände von
Personen gelangen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die obligatorische
Prüfung ist eine direkte Folge des Falls Hönggerberg von Ende 2007. Damals
erschoss ein Armeeangehöriger eine Sechzehnjährige an einer Bushaltestelle in
Zürich mit seiner Ordonnanzwaffe. Ein gestern veröffentlichter Bericht der
Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats zeigt nun, dass mehr neue
Wehrpflichtige als bislang angenommen wegen ihres Gewaltpotentials für
untauglich erklärt werden. Dem Bericht zufolge bestanden im letzten Jahr 989
Personen die Sicherheitsprüfung nicht. Das sind über 2,5 % aller
Wehrpflichtigen des Jahrgangs. Jedem 40. jungen Mann will die Armee also keine
Waffe anvertrauen.
Prüfung auf alle
ausweiten? Der Befund
mache ›hellhörig‹, schreibt die GPK. Denn es könne nicht gesagt werden, wie viele
Armeeangehörige, die vor 2011 eingerückt sind, ebenfalls für untauglich erklärt
werden müssten. Offenbar kam die hohe Zahl auch überraschend. Sie habe
vorgängig nur mit einem Bruchteil der festgestellten Risikopersonen gerechnet,
sagt die Präsidentin der zuständigen GPK- Subkommission, Ida Glanzmann (CVP,
LU). Dennoch sieht die GPK davon ab, eine Sicherheitsprüfung für alle
Armeeangehörigen zu fordern. Eine solche wäre zu aufwendig, sagt Glanzmann.
Zudem könne die Armee ihre Leute ja jederzeit entwaffnen, wenn sie auffällig
würden. Subkommissionsmitglied Andy Tschümperlin (SP, SZ) gibt sich damit aber
nicht zufrieden. Man müsse in Sachen Armeewaffen alles tun, um die Sicherheit
zu gewährleisten, sagt er. Deshalb wolle er nun die Frage in die Kommission
tragen, ob die obligatorische Sicherheitsprüfung auf ältere Armeeangehörige
ausgeweitet werden solle.
Ausländer weniger
geprüft Der
erwähnte GPK-Bericht befasst sich hauptsächlich mit den Massnahmen, die der
Bundesrat nach der Affäre um den ehemaligen Armeechef Roland Nef getroffen
hatte. Dabei kritisiert die Kommission das Verteidigungsdepartement (VBS). Bei
der Sicherheitsprüfung von Ausländern, die Zugang zu hochsensiblen Daten des
Bundes haben, sei das VBS zu lasch. Die GPK bemängelt, dass bei Ausländern
keine erweiterte Personensicherheitsprüfung wie bei Schweizern durchgeführt
werden könne. Das VBS hat gegenüber der GPK Bereitschaft signalisiert, die auf ›internationaler Gewohnheit‹ basierende Praxis zu ändern. [2]
Ist NR Steiert noch
tragbar? Dringende
Anfrage eines besorgten Bürgers an die Präsidien der Eidgenössischen Räte
Hochgeachtete
Frau Nationalratspräsidentin, Hochgeachteter Herr Ständeratspräsident, am 18.
März 2013 hat Herr Nationalrat Jean-François Steiert an den Bundesrat eine
Anfrage zu einer Meinungsäusserung von Oberst Peter Forster – als Milizoffizier
ein freier Schweizer Bürger – gerichtet, die darauf hinzielt, ihn mundtot zu
machen. [3]
Herr
Steierts Hinweis, als Offizier habe Oberst Forster unsere Institutionen und die
demokratisch legimitierten Behörden zu schützen, ist wohl sehr ironisch
gemeint. Die im Auftrag der SPS von einem Berliner Institut ausgearbeitete und
von ihr genehmigte Schweizerische ›Sicherheits‹-Politik verneint jede zukünftige
militärische Bedrohung unseres Landes. Zudem fordert ihr Parteiprogramm die
Abschaffung der Armee. Im Folgenden wende ich Herrn Steierts Art der
Argumentation in einem wesentlich ernsteren Zusammenhang auf die Parlamentarier
an. Als Parlamentarier hat Herr Steiert einen Schwur oder ein Gelübde auf die
Verfassung abgelegt, darunter den Zweckartikel 2, den wichtigsten Artikel
überhaupt, wonach die Eidgenossenschaft die Freiheit und die Rechte des Volkes
und die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes wahrt, sowie die Art. 57
und 58, betreffend Sicherheit und Armee.
1. Gehen die Präsidien davon aus, dass in
unserem demokratischen Staat Mitglieder der Eidgenössischen Räte für das
Eidgenössische Parlament noch tragbar sind, die entgegen ihrem Schwur oder
Gelübde die Armee abschaffen wollen und damit die Sicherheit unseres einmaligen
Landes und seiner Bürger und Bürgerinnen in einer immer unsicher werdenden Welt
fahrlässig aufs Spiel setzen?
a) Falls
dies der Fall ist: Wo sehen die Präsidien die Grenzen der Loyalität von
eidgenössischen Parlamentariern, die durch ihre gesetzgeberische Tätigkeit die
Sicherheit unseres Landes zu wahren und dadurch unserer demokratischen
Institutionen und demokratisch legimitierten Behörden zu schützen haben?
b) Falls
dies nicht der Fall ist: Haben die Präsidien Massnahmen gegen diese Mitglieder
der eidgenössischen Räte getroffen? Wenn ja, welche?
2. Werden diesen Parlamentariern und ihren
Mitarbeitern vom Bund nach wie vor alle nötigen Adressen und Dienste kostenlos
zur Verfügung gestellt, ihnen ihre Privilegien weiterhin gewährt und
Entschädigungen gezahlt, und gedenken dies die Präsidien gegebenenfalls
weiterhin zuzulassen?
Ich sehe
Ihrer Antwort mit grossem Interesse entgegen und grüsse Sie mit vorzüglicher
Hochachtung Gotthard
Frick Mitglied
der SPS
[1] http://gruppe-giardino.ch/?p=6408 17. 4. 13 Heinrich
L. Wirz, Oberst a D und Verfasser militärpolitisch/historischer Publikationen Quelle:
Pro Militia 1/2013 [2] Quelle: http://gruppe-giardino.ch/?p=6412 17. 4. 13 http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/schweiz/Jeder-vierzigste-Wehrpflichtige-ist-ein-Sicherheitsrisiko/story/26960054 16. 4. 13
Jeder vierzigste Wehrpflichtige ist ein SicherheitsrisikoVon Christian
Brönnimann [3] Siehe http://gruppe-giardino.ch/?p=6256 20. 3. 13 Oberst
ruft zum Widerstand gegen die Regierung auf – SP fordert Maulkorb für Offiziere Quelle: http://gruppe-giardino.ch/?p=6395 16. 4. 13 Ist NR Steiert noch tragbar?
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