Eingreiftruppen

Der Aufbau schlagkräftiger EU-Interventionstruppen ist immer wieder einmal Gegenstand

von Berichten in der Tagespresse. Was jedoch die Möglichkeit der Bekämpfung etwaiger Aufstände innerhalb der EU selbst angeht, so ist über die dafür vorgesehene Geheimtruppe Eurogendforrelativ wenig bekannt, so dass sie kaum ein Europäer kennt. Der Führungsstab dieser über 3000 Mann starken Sondereingreiftruppe sitzt im italienischen Vicenza. Ursprünglich hatte die frühere französische Verteidigungsministerin Alliot-Marie die Gründung dieser Truppe angeschoben,  nachdem es in Frankreich immer öfters zu Unruhen zugewanderter muslimischer Jugendlicher mit Strassenschlachten und Plünderungen gekommen war. Eurogendfor ist alles zusammen: Polizei, Kriminalpolizei, Armee und Geheimdienst. Die Kompetenzen dieser Truppe sind praktisch unbeschränkt. Sie soll, in enger Zusammenarbeit mit europäischen Militärs, die Sicherheit in europäischen Krisengebieten gewährleisten. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, Aufstände niederzuschlagen; immer mehr EU-Staaten treten dieser Geheimtruppe bei. Die europäischen Regierungen befassen sich durchaus mit den Situationen, die ihnen womöglich bevorstehen können. Und um nicht die eigene Armee gegen die Bürger des Landes einsetzen zu müssen, wurde heimlich still und leise die paramilitärische Gendarmerie-Truppe der EU gegründet. Diese kann, wie es im Vertrag von Velsen, der die Einsätze von Eurogendfor regelt, festgehalten ist, theoretisch überall dort eingesetzt werden, wo die EU eine Krise sieht. Das Motto ihres Wappens lautet: «Lex paciferat» – übersetzt: «Das Recht wird den Frieden bringen». Es betont «das Prinzip der strengen Beziehung zwischen der Durchsetzung der Rechtsgrundsätze und der Wiederherstellung einer sicheren und geschützten Umgebung». Über die Einsatz-Strategie entscheidet ein Kriegsrat in Gestalt des Ministerausschusses, der sich aus den Verteidigungs- und Sicherheitsministern der teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Die Truppe kann entweder auf Anfrage oder auf Beschluss der EU hin in Marsch gesetzt werden. In Artikel 4 des Gründungsvertrags heisst es zu den Einsatzaufgaben: «Schutz der Bevölkerung und des Eigentums und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beim Auftreten öffentlicher Unruhen.» Die Soldaten dieser paramilitärischen EU-Truppe müssen sich zwar zunächst an das geltende Recht des Staates, in dem sie eingesetzt und stationiert werden, halten. Aber: Alle Gebäude und Gelände, die von den Truppen in Beschlag genommen werden, sind immun und selbst für die Behörden des Staates, in dem Eurogendfor eingesetzt wird, unzugänglich. Der Moloch EU setzt damit nationales Recht auch bei der Aufstandsbekämpfung ausser Kraft.  [1] 

Wie eine Krake, heisst es hierzu, greift die EU immer mehr nach direkter Macht in den einzelnen Mitgliedsländern. Mit der nunmehr ausformulierten Solidaritätsklauseldes Vertrags von Lissabon wird den EU-Mitgliedstaaten verharmlosend Hilfe bei aussergewöhnlichen Umständen im Innern versprochen. Die EU-Kommission und Catherine Ashton, die Hohe Vertreterin der EU für Aussen- und Sicherheitspolitik, haben jetzt einen Vorschlag zur Ausgestaltung derselben vorgelegt. Das Papier bezieht sich auf Artikel 222, um den es bei Verabschiedung des Lissabon-Vertrags Streit gegeben hatte. Die EU-Organe und die Mitgliedstaaten werden darin verpflichtet, im Falle eines Schadensereignisses einander zu unterstützen. Dies schliesst explizit den Einsatz polizeilicher, geheimdienstlicher und militärischer (!) Mittel ein.   

In dem nun vorliegenden Vorschlag wird nun eine Beistandspflicht für aussergewöhnliche  Umstände vorgesehen. Politische Auseinandersetzungen werden zwar in den vorgeschlagenen Anwendungsbereichen der Solidaritätsklausel nicht eigens erwähnt. Allerdings könnte die mitgelieferte Definition einer Katastrophe auch Unruhen, Blockade-Aktionen oder Sabotage erfassen: nämlich jede Situation, die schädliche Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Vermögenswerte hat oder haben kann. Die ebenfalls festgeschriebene Definition einer Krise als Auslöser deckt alle weiteren denkbaren Bedrohungen ab, darunter jede ernste, unerwartete und häufig gefährliche Situation, die rechtzeitige Massnahmen erfordert und die wesentliche gesellschaftliche Funktionen betreffen oder bedrohen kann. Hinzu kommen fortgesetzte Arbeitsverweigerung, z.B. von Hafenarbeitern, oder Generalstreik. Besonders wenn sich Sicherheitsbehörden an Protesten beteiligen, wäre die Handlungsfähigkeit eines Staates stark eingeschränkt. Was bei uns noch nicht vorstellbar ist, hat sich allerdings in Griechenland und Portugal schon ereignet: dort haben in den letzten Jahren Polizeikräfte und teilweise auch Militärangehörige gestreikt. Die EU-Kommission und ihre Unterkommissionen lassen in dieser Sache nichts anbrennen. Bereits haben 3 sechswöchige Übungen europäischer Polizeibehörden an den Trainingsorten der Eurogendfor auf einem Truppenübungsplatz bei Potsdam stattgefunden. Diese European Police Force Trainings (Eupft) sollen die Fähigkeiten zur  Aufstandsbekämpfung der verschiedenen Länder illustrieren und auswerten. Beteiligt waren Polizisten und Gendarmen jener Einheiten, die für Einsätze im Ausland in Frage kommen. Für Fachleute ist es klar: Diese Übungen sind durchaus auch als Vorbereitung eines operativen Umsatzes von Artikel 222 zu verstehen. Für den 7. März 2013 war in Brüssel eine erste Lesung der vorgeschlagenen neuen Solidaritätsklausel vorgesehen.  [2]    


[1]  Quelle:  http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=800  Zeit-Fragen Nr.16 vom 16. 4. 2012 
[2]  Quelle: Vertraulicher Schweizer Brief Nr. 1349 vom 12. 2. 2013