Nein zur Verstaatlichung der Familie - Abstimmung vom 3. März 2013 über den Bundesbeschluss über die Familienpolitik 13.01.2013 23:24
Warum die SVP-Fraktion dagegen ist
Der Bundesbeschluss zur Familienpolitik ist eine Vorlage, deren Konsequenzen kaum abschätzbar sind. Bisher war klar: Die Familie ist Privatsache. Verantwortlich für Erziehung und Betreuung der Kinder sind die Eltern. Ihnen obliegen diverse Rechte und Pflichten. Bei Problemen sind primär die Gemeinden zuständig, in welchen sich Sozialkommissionen der jeweiligen Bedürfnisse annehmen. Da und dort existieren kantonale Rahmenerlasse. Dies soll sich nun ändern: Familienangelegenheiten werden zur Bundessache erklärt. Auf den ersten Blick tönt die Vorlage freundlich und harmlos: Wer möchte nicht, dass der Bund «die Bedürfnisse der Familie» berücksichtigt? Soll es nicht möglich sein, familiäre Aufgaben und eine Erwerbstätigkeit zu kombinieren? Darum geht es jedoch am
3. März nicht.
Was lapidar tönt, ist gefährlich und teuer: Beim vorliegenden Bundesbeschluss
geht es um einen massiven Ausbau des Sozialstaats. Die umfangreichen neuen
Zuständigkeiten des Bundes werden die Steuerzahler teuer zu stehen kommen:
Aus dem neuen Verfassungsartikel können derart viele Ansprüche abgeleitet
werden, dass die finanziellen Folgen ungeahnten Ausmasses sind.
Der Staat sorgt für
alles Mit Fug
und Recht fragt man sich, was heute überhaupt noch privat ist. Bis zum letzten
Winkel des Privatlebens ist bald alles gesetzlich geregelt. Auch ureigenste
Bereiche des Familienlebens geraten zusehends in die Zuständigkeit staatlicher
Organe. Was ist der Schutz des Privat- und Familienlebens, den unsere
Bundesverfassung garantiert, noch wert? Das Spannungsfeld zwischen Freiheit und
Sicherheit zeigt sich auch hier. Früher wurden Freiheitsrechte als Abwehrrechte
gegenüber staatlichen Eingriffen verstanden. Die heutige Wohlstandsgesellschaft
dagegen ist von einer zunehmenden Anspruchsmentalität geprägt. So wird die
Medienfreiheit nicht mehr als Schutz vor Staatsinterventionen gegenüber Presse
und Fernsehen verstanden, sondern als Leistungsauftrag an den Staat, unter dem
Titel ›Service public‹ möglichst umfassende Programme zur
Verfügung zu stellen. Man hat bald den Eindruck, die persönliche Freiheit sei
dann am besten gewährleistet, wenn der Staat den Bürgern möglichst viele
Entscheide abnimmt. Auch in den Bereichen Sport, Kultur und Religion üben staatliche
Stellen immer mehr Einfluss aus. Dank grosszügigen Geldflüssen wehrt sich kaum
jemand gegen die zunehmenden Interventionen aus den Amtsstuben. Und
nun soll auch noch die Familie zur Staatssache erklärt werden.
Die
staatliche Rundumbetreuung des Einzelnen scheint zum Leitgedanken des
Wohlfahrtsstaates geworden zu sein. Damit bereits für die Kleinsten gesorgt
ist, soll der Staat künftig ein «bedarfsgerechtes Angebot an familien- und
schulergänzenden Tagesstrukturen» bereitstellen. Der Bund will zudem die
«Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und
Erwerbstätigkeit oder Ausbildung» festlegen. Die finanziellen Folgen des
Familienartikels sind gravierend. Wenn UNO-Instanzen empfehlen, 1 % des
Bruttoinlandprodukts für die ausserfamiliäre Betreuung im Vorschulalter
auszugeben, bedeutet dies für die Schweiz jährliche Ausgaben von 5,5 Milliarden
Franken. Heute geben wir etwa ein Fünftel dieses Betrags aus. Doch soll die
Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder wirklich vollständig vom Staat
geregelt werden? Die zunehmende staatliche Bürokratie im Familienbereich ist
ungesund, ja absurd. Nur zu gut erinnern wir uns an die
Kinderbetreuungsverordnung mit den diversen Bewilligungspflichten für das Hüten
von Kindern. Hätte sich damals das Justizdepartement durchgesetzt, wäre die
Betreuung von Kindern bereits heute bis ins Detail geregelt: Nachbarn, Freunde,
Onkel und Tanten brauchten eine staatliche Bewilligung, um ihre Neffen, Nichten
oder Nachbarskinder regelmässig beaufsichtigen zu dürfen. Die entsprechende
Verordnung, welche eine Bewilligungspflicht für die Betreuung durch Tanten und
Onkel vorgesehen hätte, zog das EJPD erst auf massiven öffentlichen
Druck zurück. Nun soll es im selben Stil weitergehen. Die
staatliche Bürokratie verhindert viel. Wenn private Kinderkrippen nicht gebaut
werden, liegt der Grund oftmals nicht in mangelnder unternehmerischer Bereitschaft.
Vielmehr führen übertriebene gesetzliche Auflagen, bürokratisches Gebaren der
zuständigen Amtsstellen und auch die Wettbewerbsverzerrung, welche
steuersubventionierte staatliche Krippen provozieren, zum Scheitern privater
Initiativen. Deregulierung brächte den Familien mehr als neue Paragraphen.
Politiker wollen
Gesetze Seit
Jahrhunderten kämpfen wir gegen dasselbe Grundübel: Wollen Politiker etwas
bewirken, machen sie Gesetze. So kann man dem Wähler zeigen, dass man nicht
untätig gewesen ist. Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch die Geschichte
des Familienartikels: Weil die Parlamentarier ›die Situation verbessern‹
wollten, haben sie die ›Verfassung
mit einem neuen Artikel erweitert‹.
Der finanziellen Konsequenzen, der Einschränkung der Privatsphäre und der
zunehmenden Zentralisierung waren sich viele nicht bewusst. Albert Einstein
soll einmal gesagt haben: »Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu
können, muss man vor allem ein Schaf sein.« Wer diese Zukunftsvision für die
Schweiz hat, mag am 3. März Ja stimmen. Wer aber die Familien schützen und
unserem Staatswesen, das auf Selbstverantwortung und dezentralen Strukturen
basiert, Sorge tragen möchte, stimmt Nein zum Familienartikel. Der
massive Ausbau des Sozialstaats und seine kostspieligen Folgen sind der falsche
Weg. Ein Abenteuer, auf das wir uns besser nicht einlassen.
Gregor A.
Rutz, Nationalrat, Küsnacht (ZH)
Bundesbeschluss über die Familienpolitik
vom 15. Juni 2012
Anmerkung von Doris
Auerbach Staatliche
Eingriffe in gewachsene Strukturen haben in der Regel lange Vorläufer in Form von
klaren Strategien, was auch ein Blick in unser Nachbarland aufzeigt: So war
bereits 2008 ersichtlich, dass Jutta Allmendinger, Professorin für
Bildungssoziologie und Arbeitsmarktforschung an der Humboldt-Universität Berlin,
die Regierung sowie die Wirtschaft der BRD bei den Bemühungen, den, wie es
heisst, ›vorgedachten‹ Wandel in der Frauen- und Familienpolitik in der Gesellschaft
durchzusetzen, unterstützte. Sie hatte 2005 in der Expertenkommission für den
7. Familienbericht 2005 mitgearbeitet und gefordert, das Muster der
traditionellen Familie ›als Kern
unseres Sozialstaates und der Familienpolitik‹ abzulösen. An der Umgestaltung der Familie zur
wirtschaftskompatiblen Einheit mit zwei berufstätigen Eltern und
krippenbetreuten Kindern war sie in verschiedenen Aufgabenbereichen beteiligt.
Ein wichtiges Ziel scheint erreicht zu sein: »Das Alleinverdienermodell gibt es
nicht mehr, die Frauen müssen in der Berufswelt reüssieren, wenn nicht wichtige
Stellen unbesetzt bleiben sollen«, sagt Allmendinger. [1] Realitäten, die nicht ins Bild passen,
bleiben sichtlich unberücksichtigt.
Maria
Steuer, die dem ›Familiennetzwerk
Deutschland‹ vorsteht, warnte 2008,
dass ein Paradigmenwechsel in der Familienpolitik verfassungswidrig sei und
eine Einmischung in die Lebensgestaltung der Familie zu weit gehe: »Die Gesetzgebung
der letzten Monate unterstützt das Staatsziel, kollektive Betreuung vor die
familiäre Erziehung zu setzen. Es wird versucht, sich Zutritt in eine
Eltern-Kind-Beziehung zu verschaffen, die auf persönlichen und emotionalen
Werten wie Liebe und Vertrauen beruht. Durch die staatlichen Lenkungsmassnahmen
wird ein Familienbild erzwungen, das
nicht der menschlichen Natur entspricht und in die verfassungsrechtlich
geschützte Eigenverantwortlichkeit
der Ehe- und Familiengestaltung eingreift.« Immer mehr Fachleute sehen die
Entwicklung mit grosser Sorge: Der frühere Bundesrichter Prof. Dr. Jentsch sagte
dazu: »Zweifellos
sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende
Pflicht zur Pflege und
Erziehung ihrer Kinder, die das Grundgesetz verbürgt, durch eine Politik, die die
Kindererziehung in Krippen materiell stärker fördert als diejenige zu Hause,
nachhaltig berührt. Indem die Politik mögliche Erziehungskonzepte und
–entscheidungen unterschiedlich fördert, greift sie damit zugleich in den
Grundsatz der Gleichbehandlung ein.« Gemäss dem ehemaligen Verfassungsrichter Prof.
Kirchhof ist ein solcher Paradigmenwechsel in der Familienpolitik nicht nur
verfassungswidrig, sondern die fehlende Wahlfreiheit gehe mit
dem Grundgesetz nicht konform. Der Kinderpsychologe Wolfgang Bergmann, warnt
vor dem derzeitigen Trend, Kinder möglichst schnell und möglichst lange abzugeben.
»Die
Frage darf nicht lauten: Wie kriegen wir die Frauen nach der Geburt
schnellstmöglich wieder ins Berufsleben zurück. Hinter dieser Fragestellung
steckt ein Denkmuster, das ich für völlig falsch halte. Es geht nämlich davon
aus, dass ein Kind eine Belastung und eine Behinderung für die Mutter ist. In
fremden Umgebungen mit wechselnden Bezugspersonen werden Kinder sicherlich
innerlich nicht zu stabilen Menschen. Dafür werden wir in 20 Jahren eine sehr
hohe Rechnung zahlen.« Was nun den Faktor einer Wahl angeht, so hatte Ingrid
Sehrbrock, Mitglied des CDU-Bundesvorstands und stellvertretende
Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes schon im Jahr 2000 von dem Ziel
gesprochen, »dass der Besuch von Krippen, Kindergärten und Ganztagsschulen
verpflichtend wird. Wenn man es ernst meint mit der Chancengleichheit, darf
es keine Wahlfreiheit mehr für Eltern geben.« Daraufhin liess wenigstens
der derzeitige Bayerische Staatsminister des Innern, Joachim
Herrmann, verlauten: »Eine staatlich verordnete Zwangsbetreuung von der Wiege
an hat es ja nicht einmal in der DDR gegeben. Dieser Vorschlag ist mehr als
sozialistischer Unfug.«
Ansätze
dieser Art zeigen immerhin, mit welcher Kompromisslosigkeit hier agiert wird. Das von Merkel
angekündigte Betreuungsgeld für Eltern, damit diese ihre Kleinstkinder selbst
erziehen können, traf zunächst einmal auf Ablehnung. Für die
SPD-Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, beginnt die Bildung in der Kita. All das führt zu erstaunlichen
Folgerungen: »Jeder Kitaplatz würde sich volkswirtschaftlich
lohnen, weil Mütter dann erwerbstätig sein und Steuern und Sozialleistungen
zahlen könnten, anstatt Transferleistungen zu beziehen,« so Kraft ferner. Zu dieser Schlussfolgerung vermerkt Dr. Bruno Bandulet in seinem
Jahresrückblick im ›Deutschlandbrief‹ folgendes: »Die SPD schafft es doch
tatsächlich, die Interessen der Konzerne und des Fiskus unter einen Hut zu bringen.
So ähnlich stand das schon in den von Friedrich Engels 1847 verfassten ›Grundsätzen des Kommunismus‹: ›Erziehung sämtlicher Kinder von dem
Augenblicke an, wo sie der ersten mütterlichen Pflege entbehren können, in
Nationalanstalten und auf Nationalkosten‹.
Und im ›Kommunistischen
Manifest‹ von 1848 wurde gefordert: ›Aufhebung
der Familie‹.« Auch für den SPD-Minister
für Arbeit und Soziales von Sachsen-Anhalt, Norbert Bischoff, handelt es sich
bei der Kitapflicht »um frühkindliche Bildung«. Die Bildung beginne
ab dem zweiten Lebensmonat [!], dies habe die Hirnforschung
festgestellt. Wenigstens figurieren bei ihm noch die Eltern, die es in diese
Fragen einzubinden gälte.
Die Erziehung,
schrieb Franziskus Graber, Oberstufenlehrer in Sulgen, im April 2008, ist in
erster Linie Auftrag und Pflicht der Eltern. Die Verantwortung ist klar. Morgen
möchte HarmoS diese in vielen Jahrzehnten gewachsene Ordnung radikal
umkrempeln. Und zwar nicht etwa so, dass Eltern zur Bildung ihrer Kinder etwas
mehr beitragen sollten und Lehrer mehr zur Erziehung, quasi ein Geben und
Nehmen, vielmehr soll der Staat die Erziehung an sich reissen. Mit
HarmoS könnte er die Kinder ab vollendetem 4. Altersjahr ohne Ausnahme und ohne
Mitsprache der Eltern einsammeln, schulen, ausbilden, erziehen – am liebsten
von morgens sieben bis abends 18 Uhr. Dazu kommt noch, dass Lehrer heute von
Schulleitern überwacht und auch mal gegängelt werden und damit sie sicher auf dem Pfad der Ideologen der Erziehungsdirektoren-Konferenz wandeln.
Rückgrat und Vorbild ist da nicht gefragt: vielmehr Anpassertum und
Durchschnitt.
Im
gleichen Jahr, nämlich am 12. Juli 2008, war in der Neuen Zürcher Zeitung der Leitartikel ›Eltern im Laufgitter - Zunehmende Einmischung des
Staates in die Kindererziehung‹ erschienen,
der folgendes darlegt: »Denn immer stärker wird der Druck, dass der Staat den
Familien nicht nur Unterstützung anbietet, sondern sich gleichzeitig auch
verstärkt in die Erziehung und Betreuung der Kinder einmischen soll. Immer mehr
werden gesellschaftliche Leitmodelle propagiert, in denen der ausserfamiliären
Fürsorge eine zentrale Rolle zukommt und die Eltern zunehmend in die zweite
Reihe verwiesen werden. Begründet wird dieses staatliche Ausgreifen
nicht mehr primär mit der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern
neu mit der Förderung der Kinder: Ein verführerisches Argument, denn wer will
sich in unserer auf Bildung fokussierten Zeit schon gegen Förderung stellen?
Dennoch sollte man auch hier nicht jeder Idee einfach blindlings aufsitzen. So
mag der Vorschlag, die Krippen zu Bildungsinstitutionen auszubauen, in denen
Babys und Kleinkinder künftig nach Lehrplan ›pädagogisch‹ betreut
werden, auf den ersten Blick etwas für sich haben und das schlechte Gewissen
vieler Eltern, die ihre Sprösslinge dort abgeben, etwas beruhigen. Spätestens
auf den zweiten Blick melden sich aber Zweifel, ob den Kindern mit der
angestrebten Frühpädagogisierung wirklich besser gedient ist als mit einer
vernünftigen altersgerechten Betreuung, wie sie in einer Krippe
selbstverständlich sein sollte. Klar ist auf jeden Fall, dass auf diese Weise ein
neuer aufwendiger Bildungsapparat geschaffen würde …. Auffällig ist zudem, dass die Betreuung der
Kinder in der Krippe oder in der Tagesschule nicht nur von übereifrigen
Familienpolitikerinnen, sondern auch von offizieller Seite zunehmend als die
für das Kind beste Lebensform angepriesen wird; seine kognitiven und sozialen
Kompetenzen werden dort angeblich am besten gefördert. Diese Haltung ist nicht
nur anmassend und ein Affront gegenüber all jenen Müttern und Vätern, die ihre
Kinder in der Geborgenheit des Elternhauses aufwachsen lassen. Die Fokussierung
auf die institutionelle Fremdbetreuung ist auch deshalb fragwürdig, weil es für
berufstätige Eltern noch andere, keineswegs schlechtere Lösungen gibt, den Nachwuchs
beaufsichtigen zu lassen – sei es durch die Grosseltern oder Bekannte, eine
Kinderfrau oder nachbarschaftlich organisierte Mittagstische. Gerade solche
privaten Lösungen werden aber von behördlicher Seite zunehmend erschwert. So
werden den Eltern immer mehr Steine in den Weg gelegt. Der Eindruck drängt sich
deshalb auf, dass es in der ganzen Diskussion nicht in erster Linie um das Wohl
des Kindes geht, sondern darum, dass der Staat mehr und mehr Einfluss auf die
Erziehung ausüben soll.«
Wir befinden uns jetzt im Jahr 2013; wie ist es möglich, dass
eine derart klar gefasste Lagebeschreibung ganz offensichtlich null Widerhall
unter der Beamtenschaft gefunden hat? Die Europäische Union ist sich seit Jahren nahezu
einig: »Nichts
ist verstaubter [und nichts ist in Wahrheit gefährlicher] als die traditionelle
Familie. Und nichts soll so schnell wie möglich beseitigt werden, wie das
klassische Familienbild.«
[2]
Die vormalige
Premierministerin Norwegens, Gro Harlem Brundtland, die den Vorsitz der UNO-›World Commission on Environment and
Development‹ [auch kurz Brundtland-Kommission
genannt] inne hatte und dort ein weitgefasstes politisches Konzept für
nachhaltige Entwicklung erarbeitete, legte im April 1987 ihren Abschlussbericht
unter dem Titel ›Our Common Future‹ [›Notre
Avenir à tous‹, ›Unsere gemeinsame Zukunft‹]
vor. Allein schon dieser Bericht zeichnet ein vollständiges Programm eines weltweiten
Wandels auf, dessen Grundidee auch radikale institutionelle Reformen
fordert. Letztere verlangen, dass die nationalen Institutionen in internationale
- also
von uns auf demokratischem Weg nicht mehr kontrollierbare Institutionen
- eingebettet werden müssen, um gegen die, wie es heisst, ›zahlreichen und schrecklichen‹
ökologischen Bedrohungen anzugehen. [3] Als Folge dieses Berichts wurde bekanntlich 1989
die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung einberufen,
die 1992 in Rio de Janeiro stattfand. Da die im Brundtland-Bericht
niedergelegten Forderungen global umzusetzen waren, wurde zu diesem Zweck in
der Folge die Agenda 21 konzipiert. [4] Im Mai 2007 war Brundtland dann zur
Sonderbeauftragten für Klimafragen berufen worden.
Das Jahrzehnt der
Erziehung für eine Nachhaltige Entwicklung Am
10. September 2003 hatte die UNO in Prag auf der ›Internationalen
Konferenz zur Erziehung für eine Nachhaltige Zukunft‹ erklärt, dass die Jahre
2005 bis 2015 ›das Jahrzehnt der Erziehung für eine Nachhaltige Entwicklung‹ werden wird. Nicht überraschend
wurde die UNESCO [The United Nations Education,
Scientific, and Cultural Organization] zur Führungsagentur für dieses globale
Vorhaben ernannt. [5] Die offizielle Eröffnungszeremonie fand am 1.
März 2005 in New York statt. Auf der Grundlage dieser ›UNO-Dekade‹ haben sich die Nationen dazu verpflichtet, die Prinzipien der
Nachhaltigkeit in ihren Bildungssystemen zu verankern. Die internationale ›Konstellation von Grundsätzen, Werten
und Verhaltensweisen‹, wie sie die
Agenda 21 aufzeigt, und die unsere Kinder ›annehmen
müssen‹, ist in die Lehrpläne einzubetten.
Laut UNESCO »stellt
dieses Jahrzehnt der ›Erziehung für
eine Nachhaltige Entwicklung‹ ein weitreichendes und kompliziertes Vorhaben dar, welches möglicherweise jeden
Aspekt des Lebens berührt. Die grundlegende Vision ist eine Welt, in
der jeder die Werte, das Verhalten, und die Lebensstile für eine nachhaltige
Zukunft und eine positive gesellschaftliche Transformation lernt.« »Zum Leidwesen Amerikas«,
vermerkte hierzu Michael J. Chapman,
»richten sich die ›Werte, das Verhalten, und die Lebensstile‹, die die UNESCO für die ›gesellschaftliche Transformation‹ verlangt, gegen die christliche
Weltanschauung und gegen die amerikanische Grundsätze der Freiheit.« [6] Hier, denke ich,
ist ihm vorbehaltlos zuzustimmen, da sie auch uns in gleicher Weise trifft.
Das ›Gender Mainstreaming‹ Die
Agenda 21 wirft auf allen Ebenen ihre Schatten und verfügt weltweit über ein
Herr an diensteifrigen, willfährigen Parlamentariern und
Beamten. Nicht umsonst vermerkte Dr. Markus Erb, der Präsident des Vereins Bürger
für Bürger, letzten November, dass die über zahlreiche Gremien verflochtene
Bildungsschickeria klammheimlich Strategien ausheckt, um ihre Umerziehungspläne
nach UNO-Standards und mittel der abstruse
ethische und moralische Werte vertretenden Gender-Ideologie voranzutreiben. Dazu gehört eine flächendeckende,
bereits ab dem Kindergarten zu verfolgende fragwürdige Sexual-Umerziehung
in den Lehrplänen. Zu den offensivsten Promotoren der gender-ideologischen
Frühsexualisierung in der Schweiz gehört die Pädagogische Hochschule
Zentralschweiz, die PHZ Luzern, deren umstrittenes, mit Millionen subventioniertes
Kompetenzzentrum ›Sexualpädagogik
und Schule‹ auf Grund der
vertretenen struben Thesen grosses Kopfschütteln in der Bevölkerung ausgelöst
hat. [7]
Das ›Gender Mainstreaming‹ geht auf die sogenannten ›gender studies‹ radikaler Feministinnen zurück, deren Bewegung - wen würde das noch überraschen
- ursprünglich von der Rockefeller
Foundation ins Leben gerufen und gesponsert wurde; diese hielt in den 70er
Jahren ihren Einzug in die Universitäten der USA. Der Begriff tauchte dann 1995
in Peking bei der 4. UNO-Weltfrauenkonferenz auf und wurde von dort aus in die
politische Diskussion hineingetragen. Der Konferenzbeschluss verpflichtete in
der Folge jeden Staat dazu, das ›Gender
Mainstreaming‹ in nationale
Strategien umzusetzen. In Europa wurde es von der EU aufgegriffen und in
verschiedenen Empfehlungen umgesetzt. 1996 verpflichtete sich die EU dazu, den
Gender-Ansatz in »sämtliche politische Konzepte und Massnahmen« einzubinden. 1999 wurde das ›Gender Mainstreaming‹ im
Amsterdamer Vertrag für alle EU-Staaten rechtlich verbindlich festgeschrieben. Mit
dem Inkrafttreten des Vertrags am 1. Mai 99 hatte dieser Ansatz, ohne dass sich
je ein wirksamer Widerstand gezeigt hätte, somit als neue politische Strategie
für alle europäischen Mitgliedsländer Gültigkeit. Der Artikel 2 sowie Artikel 3
Absatz 2 des Vertrags verpflichten die Mitgliedstaaten zu einer aktiven
Gleichstellungspolitik im Sinne des ›Gender Mainstreaming‹.
Letzteres wird vor allem von der EU-Justizministerin Viviane Reding vehement verfochten. »Die
›Genderer‹, Politiker, Sexologen und Feministen«, schreibt Bettina Röhl, haben die Gleichschaltungsstrategie
»vollkommen
undemokratisch installiert. Wie viele der 3 Milliarden weiblicher Wesen auf
dieser Welt hatten je etwas von der Weltfrauenkonferenz
in Peking gehört? Geschweige denn, sich demokratisch an der Wahl der
Vertreterinnen, die diese Strategie im Laufe der letzten zehn Jahre verfolgt
haben, beteiligt? Die in den Medien thematisierte Desorientierung in Sachen Sex
und Gesellschaft ist eine wesentliche Stütze der GM-Theoretiker:
Patchwork-Familien, temporäre Lebenspartnerschaften, Abschaffung der Monogamie
und das Lockern der festen Bindungen zu den eigenen Kindern, das Revitalisieren
von Sex und Liebe durch Seitensprünge, all diese Ladenhüter, mit denen die
68er
sich selbst und ihre Kinder schon in den Siebzigern ausgiebigst gequält haben,
tauchen da plötzlich wieder wie völlig neue Heilsbotschaften auf.« [8]
Der ›Internationalen Charta der Gender-Rechte‹ liegt der Gedanke zugrunde, dass ›alle menschlichen Wesen das Recht
haben, ihre geschlechtliche Identität selbst zu bestimmen, unabhängig von dem
durch die Chromosomen vorgegebenen Geschlecht bei der Geburt, den
geschlechtlichen Merkmalen oder dem angeborenen Geschlechtsverhalten‹. Alles komme nur auf den ›gender‹ an, d.h., dass jeder Mensch sein Geschlecht, schwul, lesbisch bi-
oder transsexuell, nach seinem eigenen Empfinden frei wählen kann, und dass die
Wahl durch ein Gesetz geschützt werden müsse. Sicherlich wird niemand den solches
Anstrebenden wohl das Recht hierzu absprechen wollen. Es scheint jedoch, dass
es um etwas wesentlich Tiefgreifenderes geht, um das Ziel, einen totalitären
Zugriff des Staates auf das Verhalten des Bürgers zu erreichen, denn mit der
Agenda 21 untersteht der Staat auch der Verpflichtung, die Kultur zu ändern,
sowie das Verhalten des einzelnen zu kontrollieren und gegebenenfalls zu ändern.
Erschreckend ist, dass der damit verbundene Zwang von den hierfür zuständigen
gesetzgebenden Instanzen offensichtlich nicht erkannt wird oder nicht
wahrgenommen werden will. Der Begriff ›gender‹ dient in erster Linie dazu, die
Geschlechterrollen von Mann und Frau aufzulösen. Die damit verbundene Ideologie
ist sozusagen hinter dem Rücken der Öffentlichkeit über staatliche
Institutionen, Universitäten und Ausbildungseinrichtungen bis in die Basis der
Schulen und Kindergärten vorgedrungen. »Sie zerstört das Wertefundament unserer Gesellschaft«, führt die
Soziologin Gabriele Kuby aus, »die Wurzel dieser Entwicklung ist die Diktatur des
Relativismus.« [9]
So beharrt
denn die indoktrinierte Gender-Lobby darauf, dass jeder, dem ›danach ist‹, sich heute als Mann fühlen und danach handeln könne, aber morgen
wie ein Schauspieler in die Rolle einer Frau schlüpfen kann. Es hängt also vom
Gefühl ab, von der individuellen Befindlichkeit, von regelloser Willkür,
welchem Geschlecht man sich zuordnet. Im übrigen verpflichtet der Vertrag von
Lissabon die Mitgliedstaaten dazu, die subjektive Wahl anzuerkennen. »Was seit Anbeginn der Menschheit
als ›natürlich‹ und ›normal‹ gegolten hat«, so Kuby
ferner, »nämlich
die Einordnung als Mann und Frau, soll nun von gesellschaftlichen Vorstellungen
und Zuordnungen abhängen und durch Umerziehung geändert werden können.« [9]
Der Lebensstandard Laut
Pascal Bernardin, der an der Université
Aix-Marseille III lehrt, existiert unter den Mächten dieses Globus der
Konsens, das von uns erreichte Niveau unseres Lebensstandards abzusenken
[3]. In dieses Vorhaben reiht sich die von Ervin Laszlo, einem Mitglied
des Club of Rome, vertretene Sicht,
dass ein Ausgleich zwischen den armen und reichen Staaten nur dadurch
herbeigeführt werden kann, wenn das Bruttosozialprodukt der reichen Nationen
reduziert, und das der armen erhöht wird, mühelos ein. Das Konzept ist
schlichtweg einmalig: Die sogenannten Drittweltstaaten sind überaus reich an
Ressourcen und bräuchten daher mitnichten arm zu sein; dass sie dies sind,
liegt vielfach an dem Verbund ihrer eigenen Oberschicht mit westlichen
Konzernen, die zu der bekannten Ausbeutung führt, die der Bevölkerung
selbst so gut wie keine Erträgnisse zukommen lässt: Hinzu tritt die horrenden
Kapitalflucht aus diesen Ländern. Der Club of Rome hatte ja seinen Sitz 2008
nach Winterthur verlegt. Es ist diese Gruppierung, der wir, wie bereits schon einmal auf politonline dargelegt, die Auffassung verdanken, dass man nach dem
Fall der Mauer einen neuen Feind bräuchte. Und so durften wir folgendes
vernehmen: : »Auf der Suche nach einem neuen Feind, der uns
vereinen könnte, kamen wir auf die Idee, daß die
Themen Verschmutzung, die Bedrohung durch die globale Erwärmung, Wassermangel,
Hungersnot und Ähnliches den Zweck erfüllen würde«, also dafür geeignet
wäre. [10] Nicht nur, dass wir von der
Umsetzung dieser Feindsuche längst direkt betroffen sind, weitaus schlimmer
ist, dass diese gedruckt vorliegende Aussage praktisch niemandem auf der
politischen Ebene je zu denken gegeben hätte. Nein, man folgt lieber der Agenda 21; so hat sich auch der Schweizer Bundesrat dazu
verpflichtet, deren Programm umzusetzen.
Das Ziel
der Globalisten, hält Bernardin fest, besteht somit darin, weltweite Probleme
aufzugreifen, diese zu vergrössern oder globale Probleme zu erfinden, wodurch
ihre Existenz und die Ausdehnung ihrer Macht gerechtfertig werden kann. Man
geht sicher nicht fehl, wenn man annimmt, dass sich unter den WEF-Teilnehmern,
denen demnächst wieder der rote Teppich ausgerollt wird, zahlreiche ›illustre Gäste‹ - wie die Presse sie auch
schon bezeichnet hat - befinden, die
diese Auffassung insgeheim vertreten. Gerade unter dem Siegel ›globale Probleme‹ wird danach gestrebt, die Werte, Einstellungen und
Verhaltensweise des Menschen zu verändern, um ihm über die Erziehung eine
globale Ethik aufzuerlegen.
Weitere Facetten der
Agenda 21 Die
Unterzeichnerstaaten der Agenda haben sich u.a. dazu verpflichtet, die ›Konvention über die Rechte des Kindes‹ umsetzen. Neben positiven Aspekten in
dieser Konvention, insbesondere für die Länder der Dritten Welt, werden die Rechte der Eltern und
das Recht des Kindes auf liebevolle Erziehung stark beschnitten. Zum
Beispiel können Kinder auch das so erhaltene neue Recht durchsetzen, das ihnen freien
Zugang zu allen Medien gibt, also auch zu Gewaltvideos, ebenso das Recht, sich
mit jedem zu treffen, egal ob die Person einen schädlichen Einfluss auf das
Kind ausübt oder nicht. Ein Problem bei derart oktroyierten Verhaltensmustern
zeigt sich oft darin, dass sie mitunter nicht umgesetzt werden. Die Autoren der
Agenda 21 wissen jedoch genau, dass die Umsetzung nur mittels direktem Zwang
möglich wird. Sie setzen daher auf die Schaffung eines wirksamen Gesetzes- und
Regulierungsrahmens: ›Gesetze und
Rechtsverordnungen gehören mit zu den wichtigsten Instrumenten, die Bewegung in
die Umwelt- und Entwicklungspolitik bringen‹
[Kapitel 8.13]. Deshalb, heisst es, müssen Massnahmen ergriffen werden, dass
die Gesetze auch wirklich durchgesetzt werden. ›Gegebenenfalls mit Unterstützung internationaler Organisationen
und anderer Länder soll jedes Land integrierte Strategien zur Gewährleistung
einer möglichst umfassenden Befolgung seiner eine nachhaltige Entwicklung
betreffenden Gesetze und Rechtsverordnungen entwickeln‹ [Kapitel 8.21]. Offenbar ist die folgende, in Kapitel 6.21
festgelegte Stipulation bislang unbeachtet geblieben; dort heisst es: Über eine
frühzeitige Erkennung von kranken Föten und daraus resultierender erzwungener
Abtreibung soll in Zukunft ›sichergestellt‹ werden, dass gesunde Kinder geboren
werden, was zu der
Frage führen müsste, ob man hier einer Art von Rassenhygiene Vorschub zu
leisten gedenkt.
Zum Thema
Steuern heisst es in der Agenda 21 u.a.: ›Während
in bestimmten Teilen der Welt übermässig konsumiert wird, bleiben die
Grundbedürfnisse eines grossen Teils der Menschheit unbefriedigt. Dies führt zu
überhöhten Ansprüchen und einer auf Dauer nicht vertretbaren Lebensweise der
wohlhabenden Bevölkerungsanteile‹
[Kapitel 4.5]. Das heisst, der Konsum soll mit allen Mitteln eingeschränkt
werden, obwohl man seit langem weiss, dass ein gesteigerter Konsum in den
Industrieländern die Ökologie nicht verstärkt belasten muss. Trotzdem soll das
Bewusstsein diesbezüglich verändert werden; gleichzeitig ist die Umsetzung
dieser Forderung zu kontrollieren. Wenn das nicht hilft, muss man die
Bevölkerung über einen ›Umstieg auf
eine umweltverträgliche Preisgestaltung‹
[Kapitel 4.17] oder ›Umweltabgaben
und Öko-Steuern
erziehen‹. Diesem Erziehungsprozess sind wir schon
unterworfen! Was nun die bereits oben erwähnte Absicht betrifft, das
Niveau unseres Lebensstandards abzusenken, so heisst es hierzu in
der UNO-Schrift ›Our
Global Neighborhood‹ [11] wörtlich: »Eine Absenkung des Lebensstandards
ist erwünscht und wird provoziert«. Letzteres geschieht u.a.
mittels der immensen Kosten, die die diversen mit dem Klimaschutz verbundenen
Auflagen verursachen. Nicht zu übersehen ist, dass diese praktisch allein die
industriell entwickelten Länder betreffen, die Schwellenländer sind davon
ausgenommen. [12]
Ich betrachte es als fatal, wie die Nationen kraft der
Agenda 21 einer vom Bürger nicht zu kontrollierenden und von diesem nicht
legitimierten Macht ausgesetzt sind, einer Macht, die uns in einem geradezu beängstigenden Grade fremdbestimmt.
Die Agenda 21 kann übrigens jederzeit in Bern angefordert
werden.
[1] TOPIC Nr. 4 April 2008 - Siehe
hierzu auch ›Gender‹ auf http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=1692 6. 3.
11 [2] http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/europa/europa-im-irrsinn-die-begriffe-mutter-und-vater-werden-amtlich-abgeschafft.html 8. 6. 10
Europa im Irrsinn: Die Begriffe »Mutter« und »Vater« werden amtlich
abgeschafft - Von Eva Herman [3] Pascal Bernardin ›L’Empire écologique ou la subversion de l’écologie par le mondialisme‹ [Das ökologische Imperium oder die
Gefährdung der Ökologie durch die Globalisierung] ISBN-Nr. 2-9509570-1-3; Editions Notre-Dame des Grâces
1998 [4] Diethelm Raff ›Die EU als Vorreiter des totalitären Zugriffs auf die
Weltbevölkerung über die Agenda 21‹ [5] Siehe hierzu www.politonline.ch http://www.politonline.ch/?content=news&newsid=1334 27.9.09
Die UNESCO - Die neue Generaldirektorin oder für wen wir alles
arbeiten müssen [6] ›Die
Erziehung zur nachhaltigen Tyrannei‹ von
Michael J. Chapman erschien im Februar 2007 auf http://www.newswithviews.com/ [7] Siehe hierzu
http://freie-meinung.ch/aktuell/genderismus/ [8] http://bettinaroehl.blogs.com/mainstream/2005/03/cicero_online_s.html 31. 3. 2005 Die Gender Mainstreaming-Strategie
- Von Bettina Röhl [9] Gabriele Kuby ›Die Gender Revolution - Relativismus in Aktion‹ fe-medienverlag, Kisslegg [10] Siehe hierzu http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=1951
14. 5. 2012 Der Club
of Rome und das Klima [11] Our Global Neighborhood - The report of the
Commission on Global Governance, Oxford University Press, Oxford, 1995 [12] Klimafrage - Offenes Schreiben an den
Direktor des Bundesamts für Umwelt, Bruno Oberle, von Doris Auerbach http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=885 15. 3. 2008
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