Die Direkte Demokratie wird von innen ausgehöhlt - Von Ulrich Schlüer

Der Bundesrat will eine Demokratie-Überwachungsbehörde: Die Referendums-Busse kommt!

Die Klage ist zu Bern seit Monaten immer wieder zu hören: Schon lange sei kein »bedeutendes Abkommen« mit Brüssel mehr zustande gekommen. Nicht gesagt wird bei solchen Klagen, dass von der Schweiz aus kein Interesse an Abkommen, welche die EU uns gerne aufzwingen würde, bestehen kann: Etwa ein Verbot des Steuerwettbewerbs, ein Verbot des Bankkundengeheimnisses, die Ausschaltung der Referendums-Demokratie bezüglich Brüsseler Vorgaben, die Unterstellung der Schweiz unter den Europäischen Gerichtshof sowie die »Eingliederung« der Schweiz in die von Brüssel aus in Entstehung begriffene zentralisierte Gesetzgebung für die Besteuerung.

Stromabkommen? Die Schweiz ist schliesslich Produktionsland. Wir haben doch kein Interesse daran, die Verfügungshoheit über den in der Schweiz produzierten Strom nach Brüssel abzutreten. Also keine Spur von Notstand! Und irgendeine Sehnsucht, Brüssels Bürokratie unterworfen zu werden, ist seitens der Schweizer Stimmbürgerschaft nicht im entferntesten festzustellen.

Brüssel verlangt Unterwerfung
Brüssel aber hat genug davon, die Schweiz weiterhin als eigenständigen Staat anzuerkennen, mit ihr also immer auf gleicher Stufe verhandeln zu müssen. Brüssel hat sich angewöhnt, mit Untertanen umzugehen. Folgerichtig verlangt Brüssel von der Schweiz apodiktisch die Einbindung in die EU-Gesetzesmaschinerie – wohl wissend, dass die Brüssel-Sehnsucht bei Bundesrat und Parlamentsmehrheit nach wie vor bohrend virulent ist. Brüssel baut einen umso stärkeren Druck auf, als sich dort im Rahmen der sich fortsetzenden Überschuldungs- und Euro-Krise die zentralisierend-diktatorischen Allüren massiv verstärkt haben. Abzulesen beispielsweise an der von der Schweiz bisher kaum beachteten neuen Immunitätsordnungzugunsten der EU-Schuldenmanager: nämlich der für die Europäische Zentralbank (EZB) Verantwortlichen, jener  Institution also, die in Europa an der Notenpresse sitzt und in den letzten Monaten über eine Billion neugedruckter Euros  - € 1.020.000.000.000 - massiv inflationstreibend in die Bankenwelt geschwemmt hat. Die Verantwortlichen all dieser Massnahmen haben sich allesamt unangreifbare Immunität zugesprochen. Gleiches gilt für die Verantwortlichen für den erst in seinen Konturen abschätzbaren neuen Euro-Rettungsschirm namens ESM, der Europäische Stabilitätsmechanismus, der schliesslich gemäss jetziger Planung Herr über etwa 500 Milliarden Euro sein soll. Wer in den beiden genannten Institutionen sitzt, kann schalten und walten, wie er will: er ist von allem Anfang an gegenüber jeder gerichtlichen Verfolgung als unangreifbar abgesichert worden. Auf dieser Basis soll die neue EU-Finanzarchitekturzwecks maximaler Abkassierung aller EU-Bewohner in Form eines radikal zentralisierten Besteuerungssystems für die ganze Europäische Union  – und liebend gerne auch für alle Schweizer – durchgesetzt werden. Europa erlebt gleichsam einen Rückfall ins Zeitalter des Absolutismus, wo Könige und Kaiser nach Belieben – unangreifbar für Parlamente und Gerichte – schalten und walten konnten. Jedenfalls hat kein Parlament den EU-Schuldenmanagern Immunität zugesprochen. Nur die EU-Staats- und Regierungschef haben sie abgenickt.

Einschub politonline:
»Eine genauere Sicht der Statuten kann nicht an der Erkenntnis vorbeiführen, dass es sich hier um ein wahrhaft diktatorisches Gefüge totalitärer Prägung handelt. Der ESM ist nichts anderes als ein Vertrag der Verschuldung, und dies auf immer. Inzwischen soll das zu genehmigende Stammkapital angeblich 700 Milliarden € betragen. Der Rat der Gouverneure kann jedoch beschliessen, das Kapital zu ändern, was auf nichts anderes als auf eine beliebige Erhöhung hindeuten dürfte. Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und bedingungslos, auf Anforderung jegliches Kapital zu zahlen, das ihnen abverlangt wird; und zwar innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Anforderung. Gouverneure, stellvertretende Gouverneure, Direktoren und Beamte sollen Immunität vor jeder Form eines gerichtlichen Verfahrens geniessen. Der ESM ist eine zwischenstaatliche Organisation, für die keine Gesetze gelten – und die keinen Gutachtern unterliegt. Man muss sich hier vor Augen halten, dass die gedruckt vorliegenden Stipulationen des ESM-Vertrags keinerlei Aufruhr unter den Parlamentariern verursachen, geschweige denn in den EU-Bevölkerungen, die die Textvorlage vermutlich in ihrer Gänze gar nie zu sehen bekommen. Unter dem Stichwort ESM sind auf politonline zahlreiche Artikel veröffentlicht. Hochgradig bedenklich ist ferner der Umstand, dass die für den ESM Verantwortlichen keiner demokratischen Wahl unterliegen. Man ernennt sie ganz einfach, was an Bruno Bandulet erinnert, der einmal sehr treffend schrieb: Kein Problem, die Regierung wird schon dafür sorgen, dass im Ausschuss die richtigen Leute sitzen. In diesem Fall die von den EU-Regierungen insgesamt und von allen Handlangern in Brüssel auf die Zielgerade geschobenen willfährigen Akteure, die, wie schon so oft vermerkt, vermutlich kaum weiter als bis zur Kante ihres Schreibtischs blicken können, und denen sich offenbar zu keinem Zeitpunkt der Horizont eröffnet, dass sie mit dem ESM ihre eigenen Nachkommen in die Knechtschaft schicken. Bestürzend ist, dass nicht bekannt ist, wer den Vertragsentwurf veranlasst hat und wer ihn verfasst hat. Die ESM-Fiskalbehörde gewährt keinen Einblick in ihre Archive und der demokratisch nicht legitimierte Gouverneursrat ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Ehemalige Mitglieder des Gouverneursrats und des Direktoriums sowie alle anderen Personen, die für den oder im Zusammenhang mit dem ESM arbeiten, sind auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit dazu verpflichtet, keine Informationen offenzulegen, die ihrem Wesen nach der Geheimhaltungspflicht unterliegen. Womit der gesamte EMS-Apparat ohne weiteres als Geheimbund zu charakterisieren wäre.«  

Der Bundesrat bricht ein

Und dieser zentralisierte Moloch will auch die Schweiz – inzwischen das einzige Nicht-Hochsteuerland in Europa – seinen Befehlen gefügig machen. Der Bundesrat getraut sich einmal mehr nicht, zu Brüssels Plänen einfach Nein zu sagen. Er lässt Gutachten erstellen, er veranstaltet Klausuren, er tüftelt an Bestimmungen herum, die in der Schweiz den Eindruck erwecken sollen, man könne hierzulande noch frei entscheiden – obwohl der Bundesrat gegenüber Brüssels Unterwerfungsansinnen eigentlich bereits eingebrochen ist. Die Übernahme des sich dynamisch weiterentwickelnden Schengen-Rechtshat unsere Landesregierung bereits institutionalisiert: Über 120 Anpassungen, zumeist verschärfende Perfektionierungen des einst vom Volk genehmigten Schengen-Vertrags, hat Bern klaglos übernommen. Die Schweizer Bevölkerung, eigentlich der Souverän im Land, weiss davon kaum mehr als einige Details.

Dynamische Rechtsübernahme
Die Übernahme der dynamischer EU-Gesetzgebung soll jetzt generalisiert werden. Dazu schlägt der Bundesrat Brüssel die Schaffung einer schweizerischen Kontrollbehörde vor, die laufend zu überwachen hätte, wie von der Schweiz alles, was in Brüssel beschlossen worden ist, so rasch als möglich übernommen werden kann. Es seien der Schweiz – gleichsam als Tribut an die Schweizer Folklore –bloss gewisse Fristen zur Übernahme solcher EU-Vorgaben zuzugestehen, damit das Parlament pro forma darüber noch beraten und das Volk, wenn es dies denn wünsche, sogar das Referendum ergreifen könne. Problematisch wird es allerdings, wenn ein Referendum erfolgreich ausginge, und damit eine Brüsseler Vorgabe zurückgewiesen würde. Für diesen Fall, so der Bundesrat, müsse man Brüssel Ausgleichsmassnahmenfür die Unbotmässigkeit der Schweizerinnen und Schweizer zugestehen. Mit anderen Worten: Die Schweiz hat in solchen Fällen Brüssel eine gesalzene Referendums-Busse zu entrichten. Der Bundesrat, gemäss Verfassung jenes Organ, welches auszuführen hätte, was das Volk in seiner Eigenschaft als Souverän beschliesst, will dieses Volk zu Bussgeldern verurteilen, wenn es sich unterstehen sollte, etwas anderes zu beschliessen als das, was Brüssel vorgibt…..  

Der fundamentale Graben, der nicht zu beseitigende Gegensatz in unserem Land, der die Schweiz seit zwanzig Jahren lähmt, hat diese Missgeburt bundesrätlicher Unterwerfungs-Verfügung unter Brüsseler Diktat an der Verfassung vorbei entstehen lassen: Volk und Stände haben, beginnend mit dem EWR-Nein 1992, wiederholt entschieden, dass die Schweiz keinen EU-Beitritt will. Aber Bundesrat und Parlamentsmehrheit, die Regeln der Direkten Demokratie missachtend, weigern sich, diese mehrfach geäusserte Willensäusserung des Souveräns endlich anzuerkennen und umzusetzen. Heute scheint der Bundesrat so weit, sogar elementare, in der Verfassung festgeschriebene Rechte des Volkes zu unterminieren, zu verraten, nur um Brüssel gefügig zu sein.

Die neue Demokratie-ÜberwachungsbehördeBrüssels Vogt in Bern – soll gemäss Bundesrat von der Bundesversammlung gewählt werden. Der Bundesrat ist sich sicher, dass diese Überwachungsbehörde aufgrund der derzeit bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Parlament seinem und Brüssels Willen gefügig sein wird – was immer das Volk beschlossen hat, was immer das Volk dazu denkt. Auf diese Weise wird die Direkte Demokratie von innen ausgehöhlt.  [1]  

 
Thema Armee

Eine Miliz-Armee aus Freiwilligen fordern heute jene, die vor allem sich selbst so elegant wie möglich von der Militärdienst-Pflicht befreien möchten. Folgerichtig ergänzen sie ihr nicht ganz selbstloses Plädoyer regelmässig mit der treuherzigen Pauschal-Beteuerung: Es hätten sich noch zu jeder Zeit Leute gefunden, die Freude am Militärhandwerk hätten, die noch so gerne freiwillig,  allerdings gut bezahlten, Militärdienst leisten würden…

Wirklich? Bestände gefährdet
Wie steht es denn um die Deutsche Bundeswehr, seit diese die Wehrpflicht abgeschafft hat? Sie beklagt Bestandsprobleme! Genau wie alle andern Länder, welche die Wehrpflicht abgeschafft haben. Von NATO-Kommandanten ist das Lied der Bestandslücken in unzähligen Strophen zu hören. Obwohl die Freiwilligen in deren Berufsarmeen gut bezahlt sind. Und welche Qualität haben sie, die Berufsarmeen der NATO-Staaten? Längst schütteln deren Generäle über Schweizer, die angeblich ehrlich an die Armee der freiwilligen Miliz glauben, ungläubig ihre Köpfe: »Ihr Schweizer«, pflegen sie zu sagen, »habt ja keine Slums. Wo wollt ihr denn überhaupt die Mannschaft für eine Berufsarmee rekrutieren?« Nein, das Bekenntnis zur freiwilligen Milizist eine Notlüge. Sie wäre bloss die Etappe zu dem sich daraus zwangsläufig ergebenden Ende der Armee.
 
Wer führt die Armee?
Nichts gegen Berufsoffiziere. Berufsoffiziere sind als militärische Lehrer, als Instruktoren absolut unverzichtbar. In der Armeeführung und zur Bewältigung überraschender, unvorhergesehener Herausforderungen sollen aber vor allem militärisch geschulte Schweizer Führungspersönlichkeiten eingesetzt werden, die aus ihrer zivilen Führungsverantwortung heraus ans Entscheiden gewohnt sind: Persönlichkeiten mit Erfahrung im Analysieren und Beurteilen überraschend eingetretener Lagen. Man darf die militärische Führung keinesfalls mit ziviler Führung gleichsetzen. Aber derjenige, der auf Grund seiner zivilen Führungsaufgabe einen ihm untergebenen Stab richtig und effizient einzusetzen versteht, entfaltet diese Fähigkeit auch in militärischer Führungsposition. Und vor allem weiss er: Die Fähigkeit zu führen fällt nicht einfach vom Himmel. Mit überraschenden Herausforderungen kompetent umzugehen – das muss immer wieder geübt und trainiert werden.  Ein Stab funktioniert nicht ab erster Minute von selbst. Er muss Effizienz und Durchschlagskraft aus Kompetenz in der Sache und eingespielter Zusammenarbeit auch in Stress-Situationen immer wieder neu beweisen.
 
100.000 Mann - 5 Milliarden
Die Träumer von der freiwilligen Milizpflegen die Illusion, dass dann, wenn sie für sich selbst Sicherheit fordern, alles von selber da ist. Von andern erbracht, die das, wovon sich die Fürsprecher der Freiwilligkeit selber lieber drücken, ja gerne machen. Eine Armee, die allein von solchen, die das gerne machen, abhängig ist, wird im Ernstfall  eine untaugliche Armee sein. 

Alarmierend ist, dass selbst der Bundesrat solchen Träumen verfällt und neuerdings den letztes Jahr vom Parlament verbindlich beschlossenen, mit jährlich 5 Milliarden Franken dotierten Armeebestand von 100.000 Mann nicht mehr umsetzen will. Sollte solche Dienstverweigerung wahr werden, betriebe der Bundesrat das Geschäft der Armee-Abschaffer.  [2]

 
[1]  http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/Die_ReferendumsBusse_kommt-588

Der Bundesrat will Demokratie-Überwachungsbehörde  -  Von Ulrich Schlüer

[2]  http://www.armee-volltreffer.ch/infos/-2012/freiwillig-und-unvorbereitet.html

Wer morgen die Armee abschaffen will, plädiert heute für eine «freiwillige Miliz»

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