Jetzt aufräumen statt zudecken - von Christoph Mörgeli

Man wähnte sich im Gerichtssaal statt in der «Arena» des Schweizer Fernsehens.

Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf persönlich hat Nationalbank-Präsident Philipp Hildebrand einen Freispruch beschert. Er habe sich ›keine vorwerfbaren rechtlichen Verfehlungen‹ zuschulden kommen lassen. So ihr Urteil vor der gesamten Fernsehnation. Die Exekutive spielt Judikative. Ein Angriff auf die Gewaltenteilung. Eine krasse Schwächung der Institutionen. Würde Frau Widmer-Schlumpf bei andern sagen.

Ist sich die Juristin Widmer-Schlumpf bei ihrem voreiligen Freispruch sicher? Wie jetzt feststeht, hat sich Hildebrand am 15. August 2011 mit folgenden Aktien eingedeckt: Roche, Nestlé, Weatherford, Zurich Financial. Zwei Tage später intervenierte die Nationalbank am Devisenmarkt - mit Folgen für den Aktienwert. Seit einer Woche planten Arbeitsgruppen der Nationalbank die Anbindung des Frankens an den Euro. Diese sollte am 6. September 2011 verkündet werden. Was prompt das erwartete Aktien-Feuerwerk auslöste. Hildebrand war Aktien-Insider. Ein Offizialdelikt. Wenn die Zürcher Staatsanwaltschaft III nicht handelt, erfüllt sie den Tatbestand der Begünstigung.

Bankratspräsident Hansueli Raggenbass (CVP) muss jetzt, wie alle übrigen Bankrats-Mitglieder, eine einfache Frage beantworten: War er an Sitzungen der Nationalbank zwecks Währungsanbindung anwesend? Und hat er in dieser Periode aktiv oder passiv mit Devisen oder Wertschriften gehandelt? Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf hat die Devisen- und Aktienspekulationen des Nationalbank-Chefs rechtlich voll gedeckt. Sie sass im Bankrat, als dieser
2004 sein löchriges Eigenhandelsreglement erliess. Deshalb schmückt sie den Insider mit dem Heiligenschein. Sie verantwortet den Bericht der Finanzkontrolle, der angesichts der jetzt bekannten Insidergeschäfte und unwahren Aussagen Hildebrands von nichts als von skandalöser Vertuschung zeugt.

«If you want to make enemies, change something.» So hat Hildebrand bei seinem öffentlichen
Abgang den US-Präsidenten Woodrow Wilson zitiert. Besser hätte er sich den Satz eingeprägt, der als Holztafel auf dem Schreibtisch von US-Präsident Harry S. Truman stand: «The buck stops here.» – «Hier hört das Abwälzen der Verantwortung auf.» Das gilt auch für das Abwälzen der Schuld auf Gattin Kashya Hildebrand. [1]


EINLADUNG von SIFA Sicherheit für alle
zur 7. öffentlichen sifa-Wintertagung zur Sicherheitspolitik am
Samstag, 28. Januar 2012, von 9.45 – 12.00 Uhr im Grossrats-Saal im Grossratsgebäude, Obere Vorstadt 10 in Aarau.
Nationalrat Christoph Mörgeli: Asylverfahren als einfachster Weg zur Kriminalität
Mit anschliessender Diskussion und Apéro bis 13.00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
SIFA - SICHERHEIT FÜR ALLE - Aktion gegen Kriminalität
Postfach 23, 8416 Flaach


Eine Mitteilung der SIFA
Uns liegt ein polizeiliches Einvernahme-Protokoll vor. Es stammt nicht aus einem Ort in der Schweiz. Es stammt aus Frankreich. Trotzdem sollte es die Öffentlichkeit zur Kenntnis nehmen. Mantes-la-Jolie ist ein in der Nähe von Paris gelegenes Arrondissement. Dort fand am 7. November letzten Jahres eine Routine-Einvernahme auf der Polizeistation statt. Das Protokoll ist von Polizei-Brigadier Hertout verfasst, der für die Polizeidienste in Mantes-la-Jolie verantwortlich ist. Die zu vernehmende Frau ist, wie im Protokoll festgehalten, vollständig in Schwarz gekleidet, ihr Gesicht gänzlich verhüllt. Sogar ihre Hände sind durch schwarze Handschuhe abgedeckt. Ihr wird eröffnet, dass sie vorgeladen ist, weil ihre minderjährige Tochter in flagranti bei einem Diebstahl aus der Auslage eines Kosmetikgeschäfts erwischt und daher polizeilich festgehalten wurde. Der Deliktbetrag belaufe sich auf rund 100 €. Der Polizeioffizier weist die Frau an, sich nach geltendem Gesetz auszuweisen. Diese legt eine Identitätskarte vor, aus welcher Name, Geburtsort und Wohnort hervorgeht. Daraufhin wird die gänzlich verhüllte Frau in einen Nebenraum geführt, wo sie über die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Totalverhüllung orientiert wird. Insbesondere wird sie darauf aufmerksam gemacht, dass eine solche in der Öffentlichkeit in Frankreich per Gesetz untersagt ist. Die Verhüllte gibt zur Antwort, dass für sie einzig und allein das vom Koran vorgegebene Recht verbindlich sei. Und im Hinblick auf dieses für sie einzig allein gültige Recht sei ihr Auftreten in jeder Beziehung rechtens. Der Polizeioffizier fordert sie daraufhin auf, wenigstens ihr Gesicht zu erkennen zu geben, damit ihre Identifizierung im Vergleich mit dem Foto auf der Identitätskarte möglich werde. Es folgt ein längeres Hin und Her. Schliesslich zeigt sich die Frau bereit, zunächst einen schmalen Streifen ihrer Stirn, anschliessend, als der Brigadier dies nicht als genügend erachtet, auch noch ihre Kinnspitze zu «enthüllen», wodurch eine Identifizierung allerdings nicht möglich ist, auf was sie aufmerksam gemacht wird, ebenso auf den Fakt, dass ihre Weigerung, ihr Gesicht zu zeigen, nach französischem Recht eine Übertretung darstellt, für welche sie mit einer Sanktion zu rechnen habe. Sowohl die Tatsache der Totalverhüllung im öffentlichen Raum als auch die Weigerung, sich einwandfrei identifizieren zu lassen, werden im Protokoll vermerkt. Im Anschluss an diese Mitteilung beschimpft die Frau Frankreich als verlorenes, verworfenes Land. Sobald die Muslime in der Mehrheit seien, würden sämtliche Französinnen aufgrund ihrer Kleidung zu Prostituierten erklärt (der verwendete Ausdruck ist noch um einiges derber). Niemand, auch kein französischer Richter könne ihr befehlen, sich anders zu kleiden, als es ihr der Koran vorschreibe. Unmittelbar nach dieser Erklärung wechselt die Verhüllte in die arabische Sprache. Sie weigert sich fortan, Französisch zu sprechen resp. auch nur zu verstehen. Da die Tochter minderjährig ist, wird der Mutter erklärt, dass sie den entsprechenden Polizeirapport gegenzuzeichnen habe. Diese weigert sich jedoch kategorisch, ihre Unterschrift unter den ihr vorgelegten Rapport zu setzen. Gemäss Protokoll inszeniert sie vielmehr einen hysterischen Ausbruch, schreit im ganzen Kommissariat herum, beschimpft sämtliche dort Arbeitenden und kündigt diesen laut schreiend an, die Franzosen hätten ohnehin bald und dies für lange Zeit ausgedient; in Kürze würden die Muslime die Macht in Frankreich übernehmen. Sie ist nicht zu beruhigen; unter lautem Zetern und fortdauernden Beschimpfungen verlässt sie schliesslich Einvernahmeraum und Polizeigebäude und droht allen an, dass sich das Recht des Korans in Frankreich bald durchsetzen und dafür sorgen werde, dass sie allesamt aus ihren Positionen verjagt würden. Ihre beim Ladendiebstahl erwischte Tochter, die auf das Ende der Einvernahme zu warten hatte, nimmt sie mit. Der Polizeioffizier hält abschliessend fest, dass er aufgrund des Ablaufs der «Einvernahme» das Protokoll lediglich allein unterzeichnen konnte.

In der Schweiz ereignete sich fast gleichzeitig etwas anderes: «Muslime, werdet Beamte!»
Zu Bern hat der Bundesrat etwa gleichzeitig einen Aufruf vorbereitet, der inzwischen veröffentlicht worden ist: «Muslime, werdet Beamte!», so fasst die Zeitung «Sonntag» vom 15. Januar 2012 den bundesrätlichen Aufruf zusammen. Er richtet sich an in der Schweiz bekannte Islam-Organisationen. Diese sollten, dazu ruft der Bundesrat auf, ihre Mitglieder ermutigen, sich um Stellen in der Bundesverwaltung zu bewerben. Denn der Bund wolle die «religiöse Vielfalt» auch in der Bundesverwaltung durchsetzen.

Reaktion auf Minarettverbot
Der Aufruf geht auf den Schock zurück, den unsere Landesregierung am Tag der Volksabstimmung über die Minarettverbots-Initiative offenbar ereilt hat. Nach der deutlichen Annahme dieser Initiative durch Volk und Stände hat die damalige Chefin des EJPD, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, einen formellen «Dialog» mit hiesigen Muslim-Organisationen aufgenommen. Der Aufruf an Muslime, sich für Stellen in der Bundesverwaltung zu bewerben, ist eine direkte «Frucht» dieses Dialogs. Als weitere, dem Volks-Ja zum Minarettverbot widersprechende «Frucht» hat die Bundesverwaltung auf Steuerzahlers und Stimmbürgers Kosten Kurse organisiert, in denen allen Verwaltungsangestellten des Bundes «die Vorteile von interkulturellen Teams angepriesen werden» («Sonntag», 15.01.2012). Damit würden die Chancen für noch bessere Arbeitsleistungen in der Bundesverwaltung genutzt. So behauptet es jedenfalls im Namen des Bundes Anand Jagtap, Informationsverantwortlicher im Eidg. Personalamt. Von ähnlichen Aufrufen zugunsten anderer religiöser Überzeugungen ist zu Bern nichts bekannt.

Mit Kopftuch?
Das Angebot des Bundes weckt bei den hiesigen Muslim-Organisationen verständlicherweise grosse Begeisterung. Doch sofort wird von den Muslims auch die Forderung nachgereicht, muslimischen Frauen in der Bundesverwaltung sei selbstverständlich das Tragen des Kopftuchs zu gestatten. Nur damit würde der ganzen Schweiz die Vorbild-Funktion der Bundesverwaltung angemessen demonstriert…… So unterweisen uns Exponenten hiesiger Muslim-Organisationen. Zum Scharia-Recht, zur Möglichkeit also, dass muslimische Beamte unversehens das vom Koran gegebene Scharia-Recht als für sie allein verbindlich erkennen und erklären könnten – dazu vernimmt man im Muslim-Aufruf des Bundesrats kein Wort. Der Horizont von dessen Verfassern reicht offensichtlich nicht bis nach Frankreich.
Ulrich Schlüer


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[1] http://www.svp-zuerich.ch/nt/download/zb/bote120113.pdf
Der Zürcher Bote Nr. 1/2 vom Freitag, 13. Januar 2011