Ein lautloser Marsch nach Brüssel? - Von Reinhard Koradi 23.06.2011 21:55
Um die Europa-Politik ist es in der Schweiz merkwürdig still geworden. Die grossen und in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Themen
wie
bilaterale Abkommen, Rahmenvertrag, Verhandlungen über den Agrarfreihandel mit
der EU, sind weitgehend aus den Schlagzeilen verschwunden. Dieser Eindruck
könnte ab dem 9. Juni 2011 wegen der ausserordentlichen Session «Europapolitik
und Bilaterale III» in den eidgenössischen Räten korrigiert werden. Tatsache
bleibt aber, dass die Suche nach neuen Informationen und entsprechenden
Dossiers im Internet respektive auf den Homepages von EDA [Eidgenössisches
Departement für Auswärtige Angelegenheiten], Seco [Sekretariat für Wirtschaft]
und dem Integrationsbüro nur noch zu sehr spärlichen Treffern führt. Es scheint
beinahe so, als hätten die Euroturbos in Bundesbern den Fuss bewusst vom
Gaspedal genommen. Vielleicht sollen im Wahljahr stürmische Debatten möglichst
vermieden oder die Wogen geglättet werden, die unsere Nachbarländer durch ihre
forsche Gangart gegenüber der Schweiz ausgelöst haben. Es könnte aber auch eine
staatspolitische Antwort der Schweiz auf die wenig freundlichen Töne aus
Brüssel sein, Töne, die Gesprächsverweigerung signalisieren und als Drohgebärden
unserem Land gegenüber interpretiert werden müssen. Gleich welche Interpretation zutrifft, die Ruhe um den EU-Beitritt muss
hellhörig machen, unsere Aufmerksamkeit wecken und unsere politische
Wahrnehmung schärfen.
Es gibt viele Wege,
die nach Brüssel führen
Verfolgen
wir das Verhalten der Exponenten in Brüssel und Bern in der Europa-Frage, dann
kann man erkennen, dass sich die Vereinnahmungspolitik der EU gegenüber der
Schweiz auf eine «untere» Ebene verschoben hat. Vorarlberg, Baden-Württemberg, Mailand
(Lombardei) usw. treten zurzeit als Statthalter Brüssels auf. Das
österreichische (Vorarlberg) und das deutsche Bundesland (Baden-Württemberg)
wollen die Kernkraftpolitik der Schweiz bestimmen, Mailand will die Schweiz von
der nächsten Weltausstellung verbannen, da der Kanton Tessin es wagt, die
Personenfreizügigkeit im Zusammenhang mit den Grenzgängern aus Italien als
Problem für die Tessiner Bevölkerung darzustellen. Auch die Forderungen aus
Stuttgart, bei der Endlagerung von Atommüll in Benken (Kanton Zürich) und der
Flughafenpolitik in Zürich-Kloten mitzubestimmen, ist ein Angriff auf die
Souveränität der Schweiz. Ein Angriff, der letztlich darauf abzielt, die
Schweiz gefügig und EU-kompatibel zu machen.
Raum-,
Umwelt- und Regionalpolitik sind weitere Trojanische Pferde, um die Schweiz
immer mehr an Brüssel zu binden, und zwar ohne allzu grosse politische
Debatten, sondern schleichend und lautlos. Bereits heute ist die Schweiz
durch ihre Mitgliedschaft in den verschiedensten internationalen Organisationen
verletzlich geworden. Über die bilateralen Verträge I und II, das Schengen- und
Dublin-Abkommen, die WTO, die WHO, den IWF sowie die PfP (Partnership for
Peace, die «Partnerschaft für den Frieden») haben wir uns in ein
transnationales Netzwerk einbinden lassen, das unsere Souveränität erheblich
beeinträchtigt. Wir haben Lücken geschaffen, die das Ausland geradezu einladen,
aktiv auf unsere Politik einzuwirken. In seiner Rede vom 14. Dezember 1914 warnte Carl Spitteler vor
neutralitätswidrigen Bündnissen: «Denn der Tag, an dem wir ein Bündnis
abschlössen oder sonstwie mit dem Auslande Heimlichkeiten mächelten, wäre der
Anfang vom Ende der Schweiz.» 1 Eine
Prophezeiung, die uns wohl schon eingeholt hat, wie die Gegenwart zeigt.
Grenzüberschreitende
Konferenzen als Bügelhalter für die EU-Kompatibilität
Es gibt
wohl keinen Schweizer Grenzkanton, der nicht mit einem Bundesland (Deutschland
und Österreich), Departement (Frankreich) oder einer Provinz (Italien) in eine
grenzüberschreitende Regierungskommission eingebunden ist. So gibt es
beispielsweise die Konsultativkommission, die den Kanton Genf mit Hochsavoyen
an den Verhandlungstisch bringt. Das Wallis konferiert unter anderem in der
Arbeitsgemeinschaft Sempione und dem «Rat Aostatal und Wallis» mit den
angrenzenden Regionen. Zu erwähnen wären noch das Französisch-Genferische
Regionalkomitee, die Mont-Blanc-Konferenz (Frankreich/ Italien/ Schweiz), die
deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz, der «Rat der Regio
TriRhena» oder die internationale Bodenseekonferenz (Aufzählung unvollständig).
Nichts ist einzuwenden, wenn Nachbarn miteinander sprechen. Aber Gespräche
haben in der Regel Konsequenzen, die weit mehr bedeuten, als sich gegenseitig
anzuhören. Gerade heute in einem veränderten politischen Umfeld beeinflussen
grenzüberschreitende Kontakte die
Agenda der Tagespolitik, aber auch zukünftiger Polit-Strategien der beteiligten
Regierungen beidseits der Grenzen.
Aus den
anfänglich losen Vereinbarungen sind in der Zwischenzeit institutionalisierte
Kommunikations-, Planungs- und wohl auch Entscheidungsplattformen entstanden, die
zumindest in der Schweiz gegen das von der direkten Demokratie geprägte
Politikverständnis verstossen und daher entsprechend ernsthaft in Frage
gestellt werden müssen. Sehr eindrücklich ist in diesem Zusammenhang
die Entwicklungsgeschichte der Trinationalen Metropol-Region Oberrhein (TMO).
1975 wurde das Bonner Abkommen «über die Bildung einer Kommission zur Prüfung
und Lösung von nachbarschaftlichen Fragen» vereinbart und anschliessend im Jahr
2000 die Basler Vereinbarung «über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am
Oberrhein» unterzeichnet. Gestützt auf die langjährige Partnerschaft wurde dann
im Jahr 2010 in Form der Offenburger Erklärung ein weitgehend verbindliches
Strategiepapier besiegelt. Unterschrieben haben diese Erklärung am 9. Dezember
2010: Dr. Werner Hoyer, Staatsminister im Auswärtigen Amt (Deutschland),
Philippe Richert, Minister für die Gebietskörperschaften beim Minister für
Inneres, die Überseegebiete, Gebietskörperschaften und Immigration
(Frankreich), und Peter Maurer, Staatssekretär Eidgenössisches Departement für
Auswärtige Angelegenheiten. Die Regionalpolitik wurde offensichtlich den
regionalen Politikern aus den Händen genommen und auf eine höhere Ebene
verschoben, was die Regionalpolitik nach dem Gusto der Europäischen Union
entscheidend aufwertet.
Die
Offenburger Erklärung deckt ungeschminkt auf, um was es am Oberrhein in Zukunft
gehen soll: «In den vergangenen zehn Jahren hat die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit bedeutende Impulse auf lokaler Ebene und finanzielle
Unterstützung von der Europäischen Union erfahren. Die Eurodistrikte Pamina,
Strassburg-Ortenau, Region Freiburg/Mittleres und Südliches Elsass sowie der
Trinationale Eurodistrict Basel machen die Zusammenarbeit auch für die
Bürgerinnen und Bürger unmittelbar erfahrbar und wecken den Wunsch, ihre
Zukunft gemeinsam zu gestalten. Die Globalisierung […] verlangt eine
Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. […] Der
Oberrheinraum muss […] sich als Exzellenzstandort im europäischen und
internationalen Wettbewerb positionieren und seine Rolle als Pionierregion für
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa erhalten.» […] Politik,
Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft müssten eng zusammenarbeiten.
Dies entspricht den Empfehlungen auf europäischer Ebene, wie sie in der im Mai
2007 verabschiedeten «Territorialen Agenda» der Europäischen Union niedergelegt
sind. […] Mit dieser neuen Form der Zusammenarbeit schafft die Region ein
grenzüberschreitendes Netzwerk aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und
Zivilgesellschaft, das […] der Region neue Impulse und eine zusätzliche Dynamik
verschaffen soll.
Die
EU-Regionalpolitik übergeht bestehende Staatsgrenzen ganz bewusst
Die TMO
ist das Produkt der EU-Regionalpolitik. Diese soll dazu beitragen, die
beträchtlichen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Unterschiede
auszugleichen und einige bedrohte Eckpfeiler der EU abzusichern, nämlich den
umfangreichen Binnenmarkt und den Euro als gemeinsame Währung. Die TMO hat
Modellcharakter. Sie soll sich auf nationaler,
europäischer und internationaler Ebene zur «Exzellenzregion» entwickeln und bis
zum Jahr 2020 unter den grenzüberschreitenden Wirtschaftsräumen Europas der
dynamischste sein. Die Strategie der Trinationalen Metropolregion verfolgt das
Ziel, ein europäisches Kraftzentrum sichtbar zu machen und auszubauen. Die
Grenzeffekte sollen schrittweise abgebaut, dafür ein territorialer und sozialer
Zusammenhalt am Oberrhein aufgebaut werden. Somit soll der Oberrhein mit rund
sechs Millionen Menschen zu einer Modellregion, zu einem Versuchsfeld
europäischer Integration werden.
Der Aufbau
einer leistungsfähigen «Mehr-Ebenen-Governance» ist Bestandteil der Strategie,
die neue Formen der Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Ebenen verfolgt und die
Einführung von entsprechenden Steuerungs- und Kontrollmechanismen verlangt.
Man spricht daher auch von einem «Experimentierlabor am Oberrhein». Die
Trinationale Metropol-Region bezweckt die Entwicklung des Oberrheins zu einem
«Innovationslabor», welches eine praxisorientierte Umsetzung der Strategien von
Lissabon und Göteborg sowie der Territorialen Agenda der Europäischen Union
gewährleistet. 2
›Interreg‹ - ein Konstrukt, um
Nationalstaaten zu spalten
›Interreg‹
ist eine Anfang der 1990er Jahre lancierte Gemeinschaftsinitiative der EU-Kommission.
Im Rahmen von ›Interreg‹ werden gebiets- beziehungsweise grenzübergreifende
Projekte unterstützt, die den Dialog zwischen den Regionen in der Europäischen
Union und deren Nachbarländern fördern und die Bevölkerung dieser Regionen
einander näherbringen. Zwischen 1990 und 2006 ›Interreg I‹: 1990-1993,
›Interreg II‹: 1994-1999, ›Interreg
III‹: 2000-2006) wurden von der EU
insgesamt 160 Programme realisiert. 13 000 Projekte wurden allein im Rahmen von
›Interreg III‹ unterstützt. Im Jahr 2007 startete die EU mit ›Interreg IV‹ die vierte Programmperiode. Diese soll bis zum Jahr 2013 dauern.
Erstmals ist auch die Schweiz ins Programm eingeschlossen. Im Rahmen der Neuen
Regionalpolitik (NPR) werden in der Schweiz die entsprechenden Projekte
umgesetzt. ›Interreg IV‹ dient ausdrücklich dem Ziel, die
EU-Kohäsionspolitik unter dem Titel «Europäische territoriale Zusammenarbeit»
(ETZ) weiterzuführen. Der Bund (Schweiz) stellt
für die Umsetzung des Programms im Rahmen der NRP 40 Millionen Franken zur
Verfügung. ›Interreg‹ hat den Status einer Marke und wird
wegen ihres hohen Bekanntheitsgrades auch in der Schweiz verwendet. Mit ›Interreg IV‹ verfolgt die EU erklärtermassen das Ziel, den wirtschaftlichen
und sozialen Zusammenhalt in der EU und deren Nachbarländern zu stärken. Es
werden Projekte unterstützt, welche die grenzüberschreitende, transnationale
und interregionale Zusammenarbeit fördern. ›Interreg
IV‹ umfasst drei Förderbereiche. Es
können sich alle europäischen Regionen beteiligen, unabhängig davon, ob sie
sich an der Grenze oder im Landesinnern befinden. Das Programm verfolgt drei
Ausrichtungen, an denen sich auch die Schweiz beteiligt.
1. Grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zwischen Regionen, die zu verschiedenen Ländern gehören, aber
eine gemeinsame Grenze haben. Für unser Land kommen dabei die Kantone AG, AI,
AR, BE, BS, BL, FR, GE, GL, GR, JU, NE, SG, SH, SO, TG, TI, VD, VS, ZH in Frage
(also 20 von 26).
2. Transnationale
Zusammenarbeit zwischen benachbarten Regionen innerhalb grösserer
zusammenhängender Räume. Das kann die ganze Schweiz betreffen (Metropolit-Anräume).
3. Interregionale
Zusammenarbeit zwischen nicht benachbarten Regionen (kann die ganze Schweiz
ebenfalls betreffen).
Am
Beispiel der ›Interreg‹ «Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein» kann
die Umsetzung der Förderung der «europäischen territorialen Zusammenarbeit»
sehr gut nachvollzogen werden. Diese Region umfasst neben den EU-Ländern
Deutschland und Österreich auch die Schweiz und Liechtenstein. Interessant ist,
wie sich die einst unabhängigen Regionalräume Hochrhein und Bodensee plötzlich in
ein Einheitsterritorium eingebunden wiederfinden. Für das Fördergebiet
«Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein» gibt es ein auf die Region zugeschnittenes
Programm. In diesem Programm werden strukturelle und sozio-ökonomische
Rahmenbedingungen des Gebietes, die zu erreichenden Ziele und umzusetzende
Strategien festgelegt. Die Programmrealisation wird geregelt, und es werden
Schwerpunkte und Aktionsfelder für die Förderperiode festgelegt.
Mit Bezug
auf die aktuellen endogenen und exogenen Herausforderungen sowie die
übergeordneten Zielsetzungen der EU werden in der Region
«Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein» zwei Schwerpunkte verfolgt. Einerseits geht es
um die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Region und der dort ansässigen
Unternehmen, andererseits um die langfristige Förderung der Region als
attraktiver Standort für Wohnen und Arbeiten. Das bedeutet, dass
im Rahmen dieses ›Interreg‹-Programms
in die Wirtschafts?, Bildungs-, Gesundheitspolitik
und in die Raumplanung der souveränen Nationalstaaten eingegriffen wird.
Nicht minder brisant ist die Ergänzung der Programmstrategie. Durch
«horizontale Querschnittsziele» sollen nachhaltige Entwicklung (Umweltpolitik
und damit bestimmt auch die Energiepolitik), Chancengleichheit der Geschlechter
und die Nichtdiskriminierung gestaltet und wohl auch kontrolliert werden. ›IBK Internationale Bodenseekonferenz -grenzenlos/
kreativ/ vernetzt‹, so steht es auf
der Homepage der IBK. Treffender könnte man den Zugriff auf den
Nationalstaat nicht umschreiben.
Europapolitisch tut
sich etwas in der Schweiz
Die
einheimische Raumplanung, die neue Regionalpolitik und damit auch der
verstärkte Druck auf die Gemeinden zu fusionieren sind direkte Folgen
der europäischen Regionalpolitik. Die
Schweiz lässt sich im Rahmen der ›Interreg‹-Programme in Prozesse einbinden, die
den Zusammenhalt (Kohäsion) in unserem Land schwächen.
Für den Nationalstaat Schweiz stellt sich die entscheidende Frage: Wollen wir den
Zusammenhalt im eigenen Land fördern, oder wollen wir uns in den Dienst der EU
stellen, indem wir uns in die «Europäische territoriale Zusammenarbeit»
einspannen lassen? Es sind nicht mehr die lauten Töne, dafür aber konkrete
leise Schritte, die unser Land immer mehr dem Einfluss aus Brüssel aussetzen. Dazu
gehört auch die Reaktion der Schweiz auf die Schlussfolgerungen des Rats der EU
zum Verhältnis zur Schweiz. Die EU kritisierte die Schweiz wegen der nicht
homogenen Auslegung und kohärenten Anwendung der bilateralen Verträge. Unstimmigkeiten
bestehen auch im Zusammenhang mit den geplanten bilateralen Steuerabkommen, der
Beitragsleistung der Schweiz in den EU-Kohäsionsfond (Ost-Erweiterung) und den
flankierenden Massnahmen der Schweiz bei der Personenfreizügigkeit.
Auf die
Kritik reagierte die Schweiz, indem der Bundesrat am 18. August 2010 eine informelle ›Arbeitsgruppe CH–EU‹
einsetzte, welche eine mögliche horizontale institutionelle Regelung künftiger ›Abkommen CH–EU‹ gemeinsam mit der EU-Kommission erörtert. Dabei gehe es um eine
möglichst dynamische Anpassung der Verträge an die Weiterentwicklung des
Rechts, eine kohärente Anwendung und homogene Auslegung der künftigen Verträge
und eine effiziente Streitschlichtung. 3
Lautlos sollen die Integrationsschritte
der Schweiz in die EU vollzogen werden. Lautlos bleibt die ganze Angelegenheit
aber nur so lange, wie die Schweizer Bürgerinnen und Bürger Stillschweigen
bewahren. Dem kann aber jeder einzelne entgegenwirken und lautstark den Dialog
über die Zukunft der Schweiz einfordern. Noch verfügen wir über die Instrumente
der direkten Demokratie und können zerstörerische Entwicklungen stoppen. Schon
allein die EU-Regionalpolitik belegt, dass sich die Europäische Union zu einem
zentralistischen, überdimensionalen Monolith entwickelt. Denken wir
noch die andern europapolitischen Machtstrategien dazu, dann erkennen wir die
von Brüssel und deren Institutionen ausgehende ernsthafte Bedrohung für das
freiheitliche und selbstverantwortliche Handeln souveräner Staaten.
Es ist
Staatsbürgerpflicht, gegen jede Bevormundung anzukämpfen, vor allem, wenn diese
ausländischen Ursprungs ist.
http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=228
Zeit-Fragen >
2011 >
Nr.23 vom 6.6.2011
Reinhard Koradi, Dietlikon
1 Siehe Zeit-Fragen Nr.16/17 vom 20.
April 2011
2 Quellen:
www.metropolregion-oberrhein.org und www.regionmetropolitainetrinationale-rhinsuperieur.eu
3 Quelle: Integrationsbüro EDA/EVD)
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