Gelenkte Demokratie: Neue Staatsform für die Schweiz? - von Hans Ulrich Walder-Richli

I. Allgemeines Anlass zur vorliegenden Publikation gab der Artikel "Kein Maulkorb für den Bundesrat "Nein zur Initiative gegen"Behördenpropaganda"? von rom. in der Neuen Zürcher Zeitung vom 2. Juli 2005. Der Artikel ist so überheblich wie die Haltung des Bundesrates gegenüber der gewöhnlichen Bevölkerung, welche in seiner Botschaft zur Volksinitiative ?Volkssouveränität statt Behördenpropaganda? zum Ausdruck kommt. Der Artikel ist aber gleichzeitig so oberflächlich, wie man es von einer schweizerischen Tageszeitung nicht erwarten würde, die ernst genommen werden will. Das Erschreckende daran ist jedoch der Umstand, dass rom., der Bundesrat und mit ihnen offenbar die NZZ noch nicht gemerkt haben, was es für die schweizerische Demokratie geschlagen hat und dass mit einem süffisanten Nein das Thema nicht vom Tisch zu bringen ist.

II.                Überschrift
 
1.         Die Überschrift  "Kein Maulkorb für den Bundesrat" ist irreführend und stellt bereits eine Manipulation dar (vgl. unten Ziff.  II/2, III/2, III/6 und III/7). Von einem Maulkorb für den Bundesrat kann nämlich keine Rede sein. Jedes Mitglied des Bundesrats erhält vor den und während der parlamentarischen Beratungen eines Themas noch und noch Gelegenheiten sich öffentlich zu äussern, Möglichkeiten, von denen gewöhnliche Stimmberechtigte nur träumen können. Zeitungsartikel, Vorträge, Interviews stehen ihm oder ihr nach Belieben zur Verfügung.
 
2.         Für die Orientierung der Stimmberechtigten durch den Bundesrat ist der Text seiner Erläuterungen vorgesehen. Dort kann er seinen Standpunkt ausführlich darlegen. Demgegenüber sind es die für ihre Argumente zugelassenen gegnerischen Organisationen, die  sich Beschränkungen auferlegen müssen[1]. Wie man da  von einem Maulkorb des Bundesrates reden kann, bleibt schleierhaft. Die gesetzliche Regelung ist aber auch abschliessend und hält sich an den  Grundsatz, dass der Bundesrat als Gesamtheit auftritt (Art. 177 BV).
 
3.         Es geht  bei der Initiative lediglich darum die öffentlichen Aktivitäten von Bundesrat und Bundesverwaltung ausserhalb von Ziff. 2 hiervor auf die Zeit zu beschränken, da die Thematik in der Bundesverwaltung oder bei den Eidgenössischen Räten liegt, und zu verhindern, dass der Abstimmungskampf für die eine Seite des Volkes und gegen dessen andere Seite von Bundesratsmitgliedern geführt wird. Dass Solches ihre Aufgabe wäre, lässt sich bei bestem Willen nicht aus der Bundesverfassung herauslesen (vgl. dazu unten Ziff. III/6). Angefangen hat das mit den  Interventionen von alt Bundesrat Arnold Koller bei Zeitungsredaktionen vor der Abstimmung über die Bundesverfassung von 1999[2]. Es muss jetzt endlich aufhören.
 
4.         Die Verwendung des Begriffs "Maulkorb" in diesem Zusammenhang ist deshalb besonders peinlich, weil Angehörigen des Bundespersonals vor Volksabstimmungen sogar verboten wird, bei Diskussionen ihre Meinung bekannt zu geben, wenn diese nicht mit der offiziellen übereinstimmt. Ist es richtig oder nicht,
·        dass vor dem 5. Juni 2005 für Polizisten und Grenzwächter im Bundesdienst eine anonyme Homepage eingerichtet werden musste, weil sie befürchteten, wegen ihrer Auffassung zu einer Abstimmungsvorlage beruflich Nachteile zu erleiden?
·        dass hohe Offiziere versetzt wurden oder nicht befördert werden, weil sie auf Mängel der Armee XXI hinzuweisen sich erlaubten?
 
 
III.             Einzelne Ausführungen (zum Teil Zitate des Bundesrates)
 

  1. Nach Auffassung des Bundesrates müssen Verwaltung und Regierung korrigierend eingreifen können, wenn in einem Abstimmungskampf falsche oder irreführende Äusserungen die freie Meinungsbildung behindern.


 
a)         Vorerst ist es erstaunlich, wie der gleiche Bundesrat sich jetzt um vollständige und wahrheitsgemässe Äusserungen im Abstimmungskampf besorgt zeigt, der die Stimmberechtigten über eine Reihe von Dingen im Vorfeld des 5. Juni 2005 nicht oder falsch orientierte:

  • die verheerende Erklärung der Schweiz (BBl 2004 S. 6474), mit welcher  sich der Bundesrat  verpflichtete, im Ausland fabriziertes Recht[3] so schnell wie möglich durch die schweizerische Gesetzgebung zu schleusen, darüber regelmässig zu rapportieren  und dazu alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen[4]. Zur Verfügung stehendes Mittel ist auch die uferlose Behördenpropaganda.
  • den Gemischten Ausschuss gemäss Schengen-Vertrag, dem die Befugnis zukommen soll, eine pragmatische Lösung zu finden (BBl 2004 S. 5968), wenn der Souverän eine vom Ausland fabrizierte Gesetzgebung ablehnen sollte, womit die Fortsetzung des Abkommens doch ermöglicht würde (Art 7 Abs.  4 des Schengen-Besitzstandsabkommens). In den Erläuterungen ("Bundesbüchlein" heisst es demgegenüber auf Seite 9 lakonisch: Werden neue  Regeln abgelehnt, so kann der Schengen-Vertrag gekündigt werden? [5].
  • die Bedingung seitens der Aussenkommissarin der EU, wonach Schengen/Dublin nur in Kraft treten könne, wenn vom Schweizervolk auch die Personenfreizügigkeit angenommen werde;
  • die Vorspiegelung, dass die in einer Pressenkonferenz aufgetretenen vier Bundesratsmitglieder  die Einheit der von diesem Gremium vorgenommenen Beschlussfassung verkörperte.


 
b)         Mit der Ausklammerung des staatspolitisch bedeutsamen ersten Punkts ist es dem Bundesrat gelungen, die ganze Diskussion über Schengen/Dublin auf die technische Ebene der Verbrechensbekämpfung und der Sicherheit zu verschieben und hat er dem Volk vorgetäuscht, der Vertrag bringe keinen Souveränitätsverlust mit sich[6].
 
c)            Nichtsdestoweniger spielt  sich der Bundesrat einmal mehr  als Oberlehrerschaft auf, die allein bestimmt, was zutrifft und was nicht.
 
d)         Zu einem Zeitpunkt, als noch gar kein Abstimmungskampf entbrannt war und es nichts zu korrigieren gab, nämlich einen guten Monat nach Beginn der Referendumsfrist zum Schengen/Dublin-Vertrag rief  (nicht  etwa: sagte, so der  Originaltext der Zeitungsmeldung) Bundesrat Joseph Deiss Folgendes in einen Saal, in welchem die Delegierten seiner Partei versammelt waren, um bereits die Abstimmungsparolen zu fassen:
 
Mehr Wachstum ist das vordringliche Ziel der schweizerischen Innenpolitik. Also fort mit den Protektionisten, den Barrikadeuren und Betonneuren. Ich will eine CVP, die mich unterstützt.
 
Das war nicht korrigierendes Eingreifen in einen Abstimmungskampf, sondern Beschimpfung Jener, die sich erlaubten, ein staatspolitisches Recht, nämlich das Referendumsrecht auszuüben. Solche Bezeichnung von Referendumsträgern war aber  eindeutig auch  eine Diskriminierung wegen politischer Überzeugung nach Art. 8 Abs. 2 BV. Da die Sammlung der Unterschriften damals noch im Gange war, muss zudem Art. 279  StGB konsultiert werden. Gemäss dessen Abs. 2 und 3 wird mit Gefängnis oder Busse bestraft, wer die Sammlung oder Ablieferung von Unterschriften durch Androhung ernstlicher Nachteile hindert oder stört. Fortgeschafft zu werden (in irgendeiner Form) ist zweifellos ein ernstlicher Nachteil, der zudem der propagierten Freizügigkeit widerspräche[7]. Das Ganze trug sich zu in einer christlichen Partei, in einer demokratischen Partei und in einer Volkspartei.
 
e)         Kurz vor  dem  Abstimmungstermin wegen Schengen/Dublin rief Bundesrat Joseph Deiss die Wirtschaft dazu auf, sich mehr für die bilateralen Verträge zu engagieren. Er sagte, es genüge nicht, Geld für den Abstimmungskampf zu senden[8]. Das ist nicht Information, sondern Werbung, was nicht zu den Aufgaben des Bundesrates gehört. Bundesrat Joseph Deiss machte damit den Abstimmungskampf zu seinem eigenen. Natürlich soll man nicht jedes Wort eines Bundesrats auf die Goldwaage legen; es zeigt sich aber doch in solchen Aussagen die Einstellung eines Amtsträgers gegenüber dem Amt, das er innehat.
 
 

  1. Eigentlich ist es ein bisschen befremdlich. Jeder möchte, vor allem am Stammtisch, frisch von der Leber her seine Meinung äussern können. Gleichzeitig möchten die gleichen Kreise dem Bundesrat verbieten, ebenfalls seine Meinung öffentlich kundzutun.


 
rom. vergleicht hier Äpfel mit Birnen. Stimmberechtigte sprechen höchstens dann öffentlich, wenn sie dazu aufgefordert werden. Mit ihren Leserbriefen sind sie vom Wohlwollen einer Redaktion abhängig. Bundesräte indessen sprechen und schreiben dann öffentlich, wenn es ihnen beliebt. Vorgestern haben gleich ihrer drei einen medienweit verbreiteten Aufruf zur Volksabstimmung vom 25. September 2005 erlassen. Ein Aufruf ist aber keine Information, so dass das Argument gemäss Ziff. 6 hiernach entfällt.
 

  1. Bei der Initiative rechtsbürgerlicher Kreise "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" fängt die Manipulation an, wenn es um eine eidgenössische Abstimmung geht.


 
a)         Der Satz ist so nicht richtig. Richtig ist, dass im Vorfeld von Volksabstimmungen (und nicht nur von eidgenössischen) Manipulation betrieben wird. Das geht von "Ja zur Schule" zugunsten eines neuen Schulgesetzes bis zu "Ja zum Werkplatz Schweiz" zugunsten eines völkerrechtlichen Vertrages. Natürlich ist niemand gegen die Schule oder gegen den Werkplatz Schweiz, das wird aber implizit den Gegnern der jeweiligen Abstimmungsvorlage in die Schuhe geschoben[9].
 
b)         Der vorliegende Satz wartet denn auch gleich wieder mit einer Manipulation auf. Die Volksinitiative soll von rechtsbürgerlichen Kreisen stammen. Das ist reine Erfindung, doch hat man damit der Initiative  bereits ein Negativum umgehängt. "Rechtsbürgerlich" ist im politischen Jargon der Inbegriff für fortschrittsfeindliches Denken. Der Ausdruck dient dabei  der Abgrenzung von der nunmehr die Herrschaft ausübenden Front dreier Parteien, nämlich CVP, FDP und SP.  Er wird speziell gern verwendet mit Bezug auf Stimmberechtigte, die nicht sämtliche aussenpolitischen Eskapaden von Bundesrat und Eidgenössischen Räten gutzuheissen vermögen.
Um Näheres zu erfahren, schrieb ich der NZZ-Redaktion am 3. Juni 2005 Folgendes:
 
Anfrage zu Ihrem Artikel betreffend Volksinitiative gegen Behördenpropagandavom 2. Juli 2005
 
Im obgenannten Artikel wird behauptet, es handle sich bei der Volksinitiative um eine Initiative "rechtsbürgerlicher Kreise". Ich erlaube mir die Frage, woher Sie diese Behauptung nehmen. Ich habe die Frage schon vor Monaten an BLICK und Berner Zeitung gerichtet, die ebenfalls Derartiges schrieben, und habe nie eine Antwort darauf erhalten. Offensichtlich wusste man dort keine. Als Unterzeichner der Initiative habe ich im Gegensatz zum Verfasser Ihres Artikels zahlreiche bezügliche Versammlungen  besucht und bin dabei nie einer rechtsbürgerlichen Person begegnet, wohl aber zahlreichen einfachen Leuten, die Zeit und Geld geopfert haben, um die nötige Unterschriftenzahl zusammenzubringen. Ich habe seitens der Initianten auch nie eine rechtsbürgerliche Äusserung gehört oder gelesen.
 
Die Kernsätze der Antwort des Leiters Inlandredaktion, Matthias Saxer, vom 5.  Juli 2005 lauten:
 
Ich habe nicht alle Namen des Initiativkomitees überprüft, doch einige sind mir aus früheren Abstimmungskomitees geläufig und zeigen, dass die von der NZZ vorgenommene Zuordnung nicht falsch ist. So gehören etwa Dr. H.-U. Graf. Benno Huber, Hermann Jenni, Marie-France Oberson  oder, wie Ihnen bestens bekannt ist, auch Sie dem Referendumskomitee gegen die Armee XXI an. Die Opposition gegen die Armee XXI kommt von rechtsbürgerlicher Seite, nicht von der Mitte und auch nicht von links. Dem Initiativkomitee ?Volkssouveränität statt Behördenpropaganda gehört weiter auch der nicht wieder gewählte Nationalrat Fritz Stalder von den rechts von der SVP politisierenden Schweizer Demokraten an. Und bei Roger Etter handelt es sich meines Wissens um den ehemaligen Tessiner SVP-Politiker.
 
Weil das Komitees unter dem bewusst neutralen Namen "Bürger für Bürger" auftritt, ist es Aufgabe der NZZ, ihrer Leserschaft zu sagen, aus welcher politischer Richtung diese Initiative kommt. Und dass dieses Begehren aus bürgerlichen Kreisen rechts der Mitte kommt, scheint mit auf Grund der oben erwähnten Initianten klar.
 
Ein besonderes Axiom tritt hier zutage: Ein Referendum und eine Volksinitiative müssen immer von einer bestimmten politischen Seite her kommen. Das ist natürlich ein Vorurteil, wie es nur eine grundsätzlich gouvernemental eingestellte Zeitung haben kann. Aufgabe der NZZ wäre es demgegenüber, vorurteilsfrei eine Sache anzugehen. Wenn man aber zuerst ein paar Beteiligte und deren Tätigkeit in früherem Zusammenhang herauszieht, dann ist der Schluss über den Charakter einer Aktion zwar einfach, nicht aber richtig. Bezüglich des Referendums zur Armee XXI ist er noch doppelt falsch, wie ich als regelmässiger  Teilnehmer an den Sitzungen des Komitees weiss:
 
aa)       Die führenden Mitglieder kamen nicht von politischer, sondern von militärischer Seite. Das darf aber für die NZZ nicht wahr sein, weil die Mängel der Armee XXI derart gravierend sind, dass bereits an einer neuen Armeereform herumgebastelt wird (Armee 2011). Das Problem ist denn auch gar nicht ein solches von links oder rechts, sondern schlicht ein solches der Landeverteidigung. Erst wenn man diese negiert oder relativiert, wird das Thema zum Politikum.
bb)        Geradezu grotesk ist es, dass meine Mitgliedschaft im Referendumskomitee zur Armee XXI erwähnt wird, dass aber gleichzeitig behauptet wird, die Opposition komme nicht von der Mitte. Ich habe lange überlegt, ob denn wirklich niemand von der Mitte im Komitee gewesen sei[10], bis ich selber mir  in den Sinn kam, gehöre ich doch seit 1953 der Evangelischen Volkspartei an, was ich übrigens meiner Unterschrift zur meiner Anfrage vom 3. Juli 2005 beigefügt hatte[11]. Die EVP gilt landläufig auch heute noch als Partei der Mitte[12].
Namentlich erwähnt wurden von Matthias Saxer sieben Personen. Deren Parteizugehörigkeit ist mir zur zum Teil bekannt. Zwei Personen kommen von der SVP, eine von den Schweizer Demokraten[13]. Wenn mit meiner Person ein Siebentel der Genannten aus einer Partei der Mitte stammt (den Landesring gibt es ja nicht mehr und die verbleibenden Parteien sind mit ihren diversen Flügeln nicht leicht einzuordnen) so ist das angesichts des Grössenverhältnisses der betreffenden Parteien eben eine Vertretung der Mitte und somit auch die Behauptung falsch, die Opposition komme nicht von der Mitte.
 
Dass  die NZZ solche Diskriminierung betreibt, müssen wir hinnehmen. Eine Unverfrorenheit ist es aber, wenn sie behauptet, das sei ihre Aufgabe gegenüber ihrer Leserschaft, welcher  im Hinblick auf die politische Position einiger weniger Mitglieder des Initiativkomitees rechtsbürgerliche Absichten von über hunderttausend  Unterzeichnern der Volksinitiative vorgetäuscht werden. Rechtsbürgerlich bedeutet im hiesigen Sprachgebrauch: stur einer bestimmten Denkart verpflichtet. Insofern ist der Ausdruck eine Beleidigung Aller, die an der Volksinitiative mitgewirkt und/oder sie unterzeichnet haben. Das ist die Art und Weise, in welcher die NZZ nach Ankündigung von Matthias Saxer in den Abstimmungskampf steigen will. Der Bundesrat wird ihr dabei nach bestem Können behilflich sein (s. oben Ziff. 1 lit. d).
 
 

  1. Ginge es nach den puristischen Initianten, würden wir Samuel Schmid und Moritz Leuenberger nie mehr in einer Fernseh-?Arena?  geniessen können.


 
a)         Das wäre auch kein Unglück, ist doch die ?Arena? als eine durch ihren Moderator geleitete Show überhaupt nicht geeignet, etwas zur Vertiefung des Themas beizutragen[14]. Möglicherweise hat Bundesrat Moritz Leuenberger seinerzeit in der ?Arena? auch seine Prognose bezüglich der Anzahl von Lastwagen vorgetragen (Viertönner können mehr Ware befördern, also braucht  es weniger Fahrzeuge). Und jetzt?
 
b)         Es konnte übrigens schon jetzt eine Politikerin nicht in der ?Arena? genossen werden, wie rom. sich ausdrückt. Der Zürcher Regierungsrat soll  nämlich (mit welcher Kompetenz auch immer) seinem Mitglied Rita Fuhrer die Teilnahme bezüglich der Abstimmung Schengen/Dublin verboten und sein befürwortendes Mitglied Markus Notter entsandt haben.
 
 

  1. Es wäre doch tatsächlich seltsam, wenn der Bundesrat mit der Europäischen Union verhandeln könnte, das Verhandlungsergebnis aber dem Volk nicht plausibel machen beziehungsweise erklären dürfte.


 
Tatsache ist, dass der Bundesrat jedenfalls im Falle Schengen/Dublin nicht den leisesten Versuch gemacht hat, dem Volk ein Verhandlungsergebnis wirklich zu erklären, denn er hat dem Volk den Vertragstext nicht einmal vorgelegt, was Voraussetzung für eine vernünftige Erläuterung desselben wäre. Entsprechend hat er auch die Erklärung der Schweiz und den Gemischten Ausschuss gemäss Ziff. 1 lit. a hiervor nicht erwähnt. Vielmehr beschränkte er sich auf ein paar allgemeine Floskeln und behauptete er erst noch, an der Grenze ändere sich nichts.
 

  1. Die heutige staatsrechtliche Lehre liest aus Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung nicht nur ein Informationsrecht, sondern sogar eine Informationspflicht der Behörden.


 
a)         Für die Stimmberechtigten ist nicht das massgebend, was die heutige staatsrechtliche Lehre aus der Bundesverfassung herausliest[15], sondern das, was ihnen von den damals handelnden Amtsträgern versprochen wurde und das war bezogen auf unsere Frage, an Referendum und Volksinitiative ändere sich nichts. In Tat und Wahrheit hat sich durch die nunmehrige  Abstimmungsaktivität des Bundesrates Alles geändert, will doch der Bundesrat nach eigenen Aussagen einzelner Mitglieder gar nicht informieren, sondern Abstimmungen gewinnen[16].
 
b)         Wenn das mit der staatsrechtlichen Lehre noch massgebend wäre, so würde sie eben durch die vorgeschlagenen Verfassungsartikel modifiziert. Man kann einer Volksinitiative nicht einfach entgegenhalten, die Sache sei eben anders geordnet, denn die Initiative will ja gerade die Veränderung erwirken. Die so argumentieren, sind dann wieder die selben Leute, welche die Initianten in casu  als rechtsbürgerlich (= fortschrittsfeindlich) bezeichnen.
 
c)            Abgesehen davon bedeutet Information objektive Information, also Darstellung auch der Nachteile eines Bundesratsprojektes oder der Vorteile einer zur Ablehnung empfohlenen Volksinitiative. Das will aber der Bundesrat ebenso wenig (Bundesrätin Micheline Calmy-Rey am 29. August 2004: Das geht natürlich nicht. Damit gäbe ja der Bundesrat ein Bild völliger Zerrissenheit und Unentschlossenheit ab[17]).
 

  1. Die Stimmberechtigten sollen wissen, welche Haltung die Regierung einnimmt und welches ihre Gründe dafür sind.


 
Genau das erfahren sie durch die dem Stimmrechtsausweis und den Stimmzetteln beigelegten Erläuterungen des Bundesrats ("Bundesbüchlein"). Dieser hat dort sogar zweimal das Wort,: Er kann zuerst seine Erörterungen ausbreiten und alsdann zu den Einwendungen der Gegner Stellung nehmen. Eine Duplik derselben gibt es nicht. Ein Mehreres an öffentlichen Auftritten ist somit nicht erforderlich. Damit ist die manipulative These vom Maulkorb des Bundesrates eindeutig widerlegt.
 

  1. 1920 engagierten sich die damaligen Bundesräte Häberlin und Motta an öffentlichen Veranstaltungen auch für einen Beitritt der Schweiz zum Völkerbund. Bundesrat Hans Schaffner warb 1965 mit grossen Einsatz für die Konjunkturdämpfungsmassnahmen und trat als erster Bundesrat am Fernsehen auf.


 
Die Beispiele liessen sich vermehren. Bundesrat Walther Stampfli setzte sich 1947 vehement für die AHV ein. Darüber gibt es eine Zeichnung von Gregor Rabinovitch, die der Würdigung des Magistraten von Georg Hafner in Urs Altermatt (Hrsg.), Die Schweizer Bundesräte. Ein biographisches Lexikon, Zürich 1991, S. 409-413, beigegeben ist.
Die Tätigkeit jener Bundesräte ersetzte in gewissem Masse das damals noch nicht existente "Bundesbüchlein". Deshalb brauchte es auch keine Volksinitiative wie die vorliegende.
All die genannten Persönlichkeiten taten aber einige Dinge nicht:
·        Sie warben nicht um Abstimmungsgelder und Engagement der Wirtschaft.
·        Sie beschimpften niemanden...
·        Sie diskriminierten niemanden.
·        Sie bedrohten niemanden.
·        Sie erstellten nicht, wie die heutige Bundesverwaltung, ein Dispositiv über die  Abstimmungskampagne bis in alle Einzelheiten samt Angabe der anzugehenden Personen und Organisationen.
Dagegen taten diese Persönlichkeiten drei andere Dinge:
·        Sie beflissen sich einer ausgewogenen, objektiven Darstellung.
·        Sie nahmen die Gegenargumente ernst.
·        Sie achteten die Persönlichkeit der Andern.
Die Herren Stampfli und Schaffner habe ich noch bewusst erlebt.
.
 

  1. Die freie Willensbildung wird heute wohl weniger durch behördliche Abstimmungsinformationen gefährdet als durch finanzkräftige Gruppierungen, die mit flächendeckenden und zum Teil irreführenden Kampagnen die öffentliche Meinung dominieren. Der Bundesrat hat denn auch keinerlei Hemmungen über die öffentlichen Gelder Auskunft zu geben, die er in Abstimmungskampagnen einsetzt. Etwas weniger gross ist die Lust auf finanzielle Transparenz bei den verschiedenen gegnerischen Komitees.


 
a)         Die Gouvernementalität von rom. und der NZZ in Ehren. rom.  hat aber offenbar noch nie mit einer der zahlreichen Personen gesprochen, welche wegen der irreführenden Abstimmungspropaganda der Bundesinstanzen vor dem 5. Juni 2005 Beschwerden einreichten. Ich verweise dazu auf Ziff. 1 hiervor. Das in Anm. 16 hiervor beschriebene Axiom scheint  auch die NZZ zu beherrschen.
 
b)         Ich habe schon in  zahlreichen Initiativ- und Referendumskomitees mitgewirkt. Warum habe ich noch nie ein finanzkräftiges angetroffen?  Das ist eben auch so ein Axiom: Die Regierungsseite hat kein Geld, die Opposition hat es massenhaft. Eine Manipulation mehr und dann erst noch eine gezielte.
 
c)            Erfreulich ist die Zugabe, dass öffentliche Gelder für Abstimmungskampagnen  eingesetzt werden. Bei der Frage der Transparenz werden freilich wieder Äpfel mit Birnen verglichen. Die öffentlichen Gelder gehören nämlich Allen und darum muss der Staat über  ihre Verwendung Rechenschaft ablegen[18]. Private Komitees sind nur ihren Mitgliedern und Gönnern Rechenschaft schuldig und sonst niemandem.
 
d)         Ein merkwürdiges Axiom ist auch die Vorstellung, ein Referendums- oder Initativkomitee habe nichts anderes zu tun als flächendeckend irreführende Prospekte, Inserate und Plakate zu  lancieren. Bis nur die Begehren formuliert, die Bogen gedruckt und verteilt und die Unterschriften beisammen sind, braucht es unglaublichen Einsatz jedes einzelnen Mitglieds sowie der ungenannt bleibenden Helferinnen und Helfer, von den finanziellen Opfern ganz abgesehen. Die Mitwirkenden haben in der Regel auch noch andere Interessen und werden  für solche Thematik nicht zu ihrem Privatvergnügen tätig, sondern aus tiefer Sorge um die schweizerische Demokratie.  Das erste Resultat bei einem der bekanntesten schweizerischen Medien ist dann, wie figura zeigt,  das, dass man einfach einmal als rechtsbürgerlich bezeichnet wird  (vgl. oben Ziff. 3 lit. b), womit die Massgebenden  glauben die Sache abhaken und  jedes Nachdenken über die gegenwärtige Misere der Schweizerischen Eidgenossenschaft unterlassen zu können.
 
 

  1. Man kann sich fragen, was die eigentlichen Absichten der Initianten sind. Offensichtlich attestieren sie dem Bundesrat noch immer eine überragende Autorität, obwohl sie ihn eigentlich diskreditieren wollen.


 
a)         Der erste Satz ist bezeichnend für die Vorstellungen von Medienleuten.. Die Absichten der Initianten sind klar in ihren Publikationen niedergelegt worden und entsprechen der Konkretisierung des von rom. selber zitierten Art. 34 BV sowie der Beschränkung des Bundesrates auf seine verfassungsmässigen Aufgaben[19]. Daneben muss es aber nach dortiger Lesart auch eigentliche Absichten geben, die natürlich negativ wären. Wieder eine Form von Manipulation.
 
b)         Der zweite Satz enthält das entscheidende Stichwort Autorität. Wer Autorität hat, trägt erhöhte Verantwortung, steht aber auch in der Gefahr seine Autorität zu missbrauchen  Darum geht es letztlich bei dieser Volksinitiative. Der Umstand, dass wir ein Kollegium als Staatsoberhaupt haben, das gleichzeitig die Regierungsgeschäfte tätigt, hat uns bisher davor geschützt. Wer die vorstehenden Betrachtungen genau liest, wird sehen, wo das Problem wirklich liegt: in den öffentlichen Einzelaktionen. Diese lösen nämlich Unsicherheit darüber aus, ob ein Bundesratsmitglied nur in eigenen Namen oder im Namen des Kollegiums spreche. Die harsche Reaktion von Bundesrat Pascal Couchepin auf eine Äusserung von Bundesrat Christoph Blocher geschah zwar erst nach einer Volksabstimmung, zeigt aber, dass  Mitglieder des Bundesrates das, was von Kollegenseite gesagt wird, soweit es nicht ein reines Departementsgeschäft angeht, als auch das Kollegium betreffend betrachten. Von daher läge eigentlich Zurückhaltung im Interesse der Bundesratsmitglieder selber
 
 
 
aa)  Zusammenfassung
 
1.         Die erste Volksabstimmung, an die ich mich erinnern kann, fand in den Dreissigerjahren des letzten Jahrhunderts statt. Ich durfte meinen Vater zum Abstimmungslokal begleiten. Als er hinein ging, zog er den Hut und ich wartete draussen. Zurückgekehrt, traf mein Vater mit einem andern Stimmbürger zusammen. Ich weiss noch, was mir dabei auffiel: Die beiden Männer wechselten kein Wort über das Abstimmungsthema und somit wusste ich nicht, worüber eigentlich abgestimmt wurde, hätte es wahrscheinlich auch gar nicht verstanden. Der Eindruck, den ich hatte, ist geblieben: Es war eine würdige, ja feierliche Prozedur, über die keine Worte verloren wurden und die bestimmt war vom Respekt gegenüber dem Mitbürger. Am Abend um 19.30 Uhr hörte man dann das Resultat in den Nachrichten, wie das damals hiess. Der Sprecher gab zunächst die Gesamtzahl der Ja- und der Nein-Stimmen bekannt (Zahlen, nicht Prozente) und dann folgten die Resultate in den Kantonen, immer mit der Einleitung: Zug: verworfen oder Schaffhausen: angenommen. Am Schluss kam noch einmal das Gesamtergebnis. War über zwei Vorlagen abzustimmen, ging die Verlesung natürlich doppelt so lang; mehr als zwei waren es kaum. Es gab kein Abstimmungsstudio und keine Stellungnahmen oder Interviews. Es war einfach so und fertig. Die Zeitungskommentare beschränkten sich auf Mutmassungen darüber, warum dieser oder jener Landesteil so oder anders sich verhalten habe, welche Hoffnungen oder Befürchtungen die Befürworter oder Gegner eines Verfassungsartikels oder eines Gesetzes beseelt haben könnten. Heute dagegen werden wir von bundesrätlichen und anderen Ermahnungen überschüttet und will man uns Wochen vor dem Termin weismachen, wie die Abstimmung ausfiele, wenn der Termin heute stattfände, als ob das irgendeine Bedeutung hätte[20].
 
2.         Das Bedenkliche an der Haltung des Bundesrates liegt in der Missachtung aktiver Teilnahme gewöhnlicher Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen  Geschehen, soweit es über die Zustimmung zu seinen Beschlüssen  hinausgeht. Es ist deshalb unsererseits danach zu fragen, ob der Bundesrat der Direkten Demokratie müde geworden ist und ob er lieber eine andere Staatsform hätte (s. Ziff. 3 hiernach). Das wäre begreiflich, denn die Direkte Demokratie ist nicht nur schön, sie ist manchmal mühsam. Immerhin werden die Amtsträger für ihre Arbeit recht bezahlt, den Gewöhnlichen bleibt es vorbehalten, beschimpft[21] oder als rechtsbürgerlich bezeichnet zu werden.  Im genannten Fall müsste  sich aber der Bundesrat der Tatsache bewusst sein, dass seine Stellung vom Erfolg seiner in eigener Regie und mit Hilfe der so genannten Bundesratsparteien betriebenen Politik abhängig wäre. Den Fünfer und das Weggli kann er nicht beanspruchen.
 
3.         Ich bin jetzt 76 Jahre alt und nicht unbedingt ein Anfänger, habe auch über die möglichen Staatsformen für die Schweiz geschrieben im Vergleich mit zahlreichen anderen Staaten[22]. Realisiert oder doch erwogen und allenfalls wieder verworfen wurden etwa: Konkordanzdemokratie[23], Parlamentarische Demokratie, Präsidialdemokratie, stärkere Stellung und längere Amtsdauer des Bundespräsidenten unter Beibehaltung der gegenwärtigen Staatsform. Was aber weder unserer Verfassung entspricht noch ein Zukunftsmodell sein kann und im Neuen Absolutismus seinen Ursprung hat[24],  ist eine gelenkte Demokratie,  wie sie  gegenwärtig unter dem Beifall gewisser Medien  zu praktizieren versucht wird und die der Bundesrat in einer Presse-Erklärung vom November 2001 ohne jede Verfassungsgrundlage als aktive Rolle im Abstimmungskampf  ankündigte, von Grund auf unehrlich und nur noch eine Karikatur der  früher einmal angesehenen Schweizerischen Eidgenossenschaft. Das sollten sich vor allem die so genannten Bundesratsparteien endlich  vor Augen halten.
 
 
 
 
 
Im vorstehenden Text  angeführte fehlerhafte Axiome:
 
1.                  Die Beeinträchtigung der Willensbildung ist nur vom interessierten Publikum her möglich.
2.                  Ein Referendum und eine Volksinitiative müssen immer von einer bestimmten politischen Seite her kommen.
3.                  Ein Referendums- oder Initativkomitee hat nichts anderes zu tun als flächendeckend irreführende Prospekte, Inserate und Plakate zu  lancieren.
4.                  Die Regierungsseite hat kein Geld, die Opposition hat es massenhaft 
  
  
  
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[1] Für Einzelheiten vgl. das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (SR 161.1).  Artikel 11 dieses Gesetzes besagt, dass die Erläuterung zu Abstimmungsvorlagen auch den Auffassungen wesentlicher Minderheiten Rechnung trägt. In einem  Schreiben an das Eidgenössische Komitee für eine direkt-demokratische, neutrale und souveräne Schweiz vom 4. März 2005 stellt sich der Bundesrat auf den Standpunkt, dies bedeute, dass die Ansicht der Mehrheit mehr Platz beanspruchen dürfe als jene der Minderheit (vgl. dazu unten Anm. 11). Wird er aber so ausgelegt, so ist der Artikel  spätestens seit der Annahme der Bundesverfassung vom 18. April 1999 verfassungswidrig. Gemäss Art. 8 Abs. 2 BV darf nämlich niemand diskriminiert werden, u.a. namentlich wegen der politischen Überzeugung. Das geschieht indessen, wenn man die  Auffassung der Träger eines Referendums zu einem vorgeschlagenen Bundesgesetz als zweitrangig einstuft  und ihr lediglich den von der Staatsmacht bestimmten Raum zuweist. Der Wortlaut des Gesetzes ist daher zu ändern oder so auszulegen, dass er die Bedeutung des Referendums und der Volksinitiative als eines demokratischen Rechtes voll berücksichtigt.

[2] Über den Verlauf des damaligen Abstimmungsverfahrens vgl. Hans Ulrich Walder-Richli, Fast Food; Geschichte einer ?Verfassungsreform?, Sempach 1999.

[3] Dazu wird auch der Europäische Haftbefehl und wird das weit über  SIS hinausgehende SIS II gehören.

[4] Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:
Die Maximalfrist von zwei Jahren nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b schließt sowohl die Genehmigung als auch die Umsetzung des Rechtsakts oder der Maßnahme ein. Sie umfasst folgende Verfahrensschritte:
-              die Vorbereitungsphase,
-              das parlamentarische Verfahren,
-              die Referendumsfrist (100 Tage nach der amtlichen Veröffentlichung des Rechtsakts) und gegebenenfalls
-              das Referendum (Organisation und Abstimmung).
Der Bundesrat unterrichtet den Rat und die Kommission unverzüglich über die Beendigung jedes einzelnen Verfahrensschritts.
Der Bundesrat verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, damit die oben genannten Verfahrensschritte so schnell wie möglich durchgeführt werden können.
 
Obiger Text liest sich wie eine Entschuldigung dafür, dass es in der Schweiz noch die Direkte Demokratie gibt
Der Bundesrat hat sich zudem mit dieser Erklärung (und das Schweizervolk hat dem, ohne es zu wissen, zugestimmt) zum Statthalter des Rates und der Kommission der EU in der Schweiz machen lassen.

[5] Diese Formulierung ist unklar, wenn nicht überhaupt unrichtig. Ich habe darauf schon wiederholt, aber erfolglos hingewiesen. In Art. 7 Abs. 4 heisst es wörtlich:
Für den Fall, dass
a)                  die Schweiz ihren Beschluss notifiziert, den Inhalt eines Rechtsakts oder einer Massnahme nach Absatz 2, auf den beziehungsweise auf die die in diesem Abkommen vorgesehenen Verfahren angewendet wurden, nicht zu akzeptieren, oder
b)                   die Schweiz die Notifizierung nicht innerhalb der in Absatz 2 Bushstabe a oder Absatz 5 Buchstabe a vorgesehenen Frist von 30 Tagen vornimmt oder
c)                  die Schweiz die Notifizierung nicht nach Ablauf der Referendumsfrist oder, im Falle eines Referendums, innerhalb der in Absatz 2 Buchstabe a vorgesehenen Frist von zwei Jahren vornimmt oder von dem Zeitpunkt an, der für das Inkrafttreten des betreffenden Rechtsakts oder der betreffenden Massnahme vorgesehen ist, nicht für die vorläufige Anwendung nach Absatz 2 Buchstabe b sorgt,
wird dieses Abkommen als beendet angesehen, es sei denn der Gemischte Ausschuss beschliesse innerhalb von 90 Tagen nach sorgfältiger Prüfung der Möglichkeiten zur Fortsetzung des Abkommens etwas anderes. Die Beendigung dieses Abkommens wird drei Monate nach Ablauf der Frist von 90 Tagen rechtswirksam.
Natürlich besteht separat das Kündigungsrecht gemäss Ar. 17 des Vertrages. Es ist jedoch eine Illusion, dass der Bundesrat eine solche Kündigung ausspräche, nachdem der Gemischte Ausschuss etwas anderes beschlossen hätte. Letztlich sind wir also selbst nach einer Volksabstimmung diesem Gemischten Ausschuss ausgeliefert, dessen Zusammensetzung nach Art. 3 Abs. 4 des Vertrages je nach Bedarf wechselt.
Das ganze Heer von Informationsbeauftragten hat es nicht fertig gebracht, dem Schweizervolk diesen aussergewöhnlichen Mechanismus auch nur bekannt zu geben geschweige denn zu erläutern. Entweder  haben sie ihn selber nicht verstanden oder wurden sie zur zitierten Formulierung von oben angehalten. .

[6] Darüber im Einzelnen Marianne Wüthrich, Wesentlicher Verlust an Souveränität und direkter Demokratie durch Übernahme von EU-Recht, Zeit-Fragen Nr. 19 vom 9. Mai 2005.

[7] Ich  habe darauf in einem Brief vom 10. Februar 2005 an Bundesrat Joseph Deiss, an Nationalrätin Doris Leuthard, Präsidentin der CVP der Schweiz, und an die berichtende Zeitung hingewiesen. Bundesrat Deiss schrieb daraufhin lediglich, er setze sich für die Verträge ein, weil sie für die Schweiz vorteilhaft seien, die andern beiden  Adressaten reagierten nicht.

[8] Solches war nach einem WELTWOCHE-Bericht vom 8. Juni 2005 bereits im Jahre 2004  von zwei Bundesratsmitgliedern (ob mit oder ohne Wissen ihrer Kollegen ist nicht bekannt) eingefordert worden. Nachher heisst es dann, die Referendumsträger seien eine finanzkräftige Gruppierung  (s. Ziff. 9 hiernach).

[9] Vgl. dazu die grundsätzliche Darstellung von   Judith Barben, Manipulation durch Sprache, Zeit-Fragen  Nr. 26 vom 27. Juni 2005. Weiteres, dort zitiertes Werk: Joseph Pieper, Missbrauch der Sprache ?Missbrauch der Macht, Zürich 1970.

[10] Dass die Linke nichts gegen die Armee XXI einzuwenden hatte, ist nur natürlich, war doch diese Armeereform, wie es die sozialdemokratische Nationalrätin Barbara Haering ausdrückte, ein (freilich noch zu wenig weit gehender) Schritt in die richtige Richtung, nämlich hin zu einer Armee der Solidarität, die vorwiegend im Ausland tätig ist. Auch in solchem Bereich  liegen die Dinge aber nicht so einfach. Um sich das zu vergegenwärtigen, muss man nur Bundesrat Moritz Leuenberger zitieren, und zwar ausgerechnet aus der NZZ, wo er am 14. September 2002  (Das Böse, das Gute, die Politik) Folgendes zum Besten gab:
Die Verführung ist etwas Doppelbödiges  - vor allem in der Politik: Sie kann ein legitimes Mittel sein, um seine Ziele durchzusetzen, sie kann aber auch in schädlicher Weise manipulativ sein.. (?) Als guter Verführer kam mir dabei spontan der Bundesrat in den Sinn und das folgende Beispiel: Militärgesetzvorlage 2001. Abstimmungsgetöse. Die Rechte war dagegen, ein kleiner Teil der Linken ebenfalls.
Als sozialdemokratischer Bundespräsident wandte ich mich gegen die diffamierende Kampagne der Rechten und setzte die Kampagne mit der Nein-Parole gleich. Ich errichtete  der zweifelnden Linken so eine moralische Barriere, für die Vorlage zu stimmen, weil sie sich sonst im Lager der (rechten) Gegner befunden hätte. (?)
Diese Intervention scheint für die knappe Annahme der Vorlage entscheidend gewesen zu sein, eine Verführung zu einem, wie ich meine, richtigen und guten Resultat also.
Die NZZ hat das übernommen: Um eine Volksinitiative zu bekämpfen, muss man sie nur den Rechtsbürgerlichen anzulasten versuchen. Dass das nicht gelinge, ist ein Ziel dieser Publikation.

[11] Es war eben einfacher  meine Teilnahme an diesem Referendum an sich als rechtsbürgerlich zu betrachten.

[12] Würde Matthias  Saxer in seiner ehrenwerten Zeitung ein paar Jahrzehnte zurückblättern, so fände er im Inlandteil Beiträge seines Kollegen Ernst Bieri sel., in denen er der EVP gewissermassen die   Existenzberechtigung abspricht. Bieri hat damals der EVP Verschiedenes vorgeworfen, nur nicht, sie sei rechtsbürgerlich. Dazu hatte er auch gar keinen Anlass, zog doch die damalige Freisinnige Partei ihrerseits mit der damaligen Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (Vorläuferin der heutigen SVP) jeweils gemeinsam in die Regierungsratswahlen.

[13] Dass auch mindestens ein kompetentes Mitglied der FDP mitmachte, verschweigt Matthias Saxers Höflichkeit.

[14] Darüber im Einzelnen Barben (zit. Anm. 9), Anm. 2,

[15] Art. 34 Abs. 2 BV lautet:
Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe.

 
 
16 Wer sich zum Schutze der bundesrätlichen Propaganda auf diese Bestimmung beruft, verfährt nach der Methode Haltet den Dieb!  Es besteht nämlich das gefährliche Axiom, wonach die Beeinträchtigung der Willensbildung nur vom interessierten Publikum her möglich sei. Daraus wird für die Obrigkeit die vornehme Aufgabe abgeleitet, korrigierend einzugreifen (Ziff. 1 hiervor) Die Ereignisse beweisen das Gegenteil. Der Rechtsschutz bezüglich der Irreführung durch unsere oberste Behörde ist  nicht vorhanden, wie die verschiedenen Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 betreffend Schengen/Dublin  zeigen. Es ist, wie wenn sich die angegangenen Kantonsregierungen vorher unter Leitung eines Bundespolitikers zu einer Chorprobe zusammengefunden hätten.
Beliebtes Argument ist die Verspätung. Dabei habe ich sofort, nachdem ich in der Botschaft an die Bundesversammlung die in Ziff. 1 lit.a hiervor zitierte Erklärung der Schweiz entdeckt hatte, dem Bundesrat geschrieben und im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit der  Erklärung der Schweiz (Beeinträchtigung der Unabhängigkeit  des Bundesrates und damit der Schweiz [Art. 185 Abs. 1 BV] durch künftige ausländische Gesetzgebung, Diskriminierung der Volksinitiative gegenüber ausländischen Gesetzgebungsanträgen  [Art. 8 Abs. 2 BV] und Eliminierung des Vernehmlassungsverfahrens [Art. 147 BV])
 um Absetzung der  Abstimmung über Schengen/Dublin, eventuell um deren Verschiebung mit ergänzter Erläuterung nachgesucht. Die Antwort kam von der Bundeskanzlerin und lautete dahin, es hätten zuständige Stellen der Bundesverwaltung festgestellt, dass meine Ausführungen unhaltbar seien  Daraufhin schrieb ich, dass ich den Bundesrat und nicht irgendwelche Stellen der Bundesverwaltung angegangen hätte. Antwort darauf war ein Zweizeiler der Bundeskanzlerin mit dem Inhalt, dass der Bundesrat ?selbstverständlich? voll hinter der Ansicht dieser Verwaltungsstellen stehe. Ich stellte dann ebenfalls schriftlich die Frage, ob ein Mitglied des Bundesrates einen begründeten Antrag zu diesen Beschluss verfasst habe und, wenn ja, warum ich diese Begründung nicht erhalten hätte. Seither habe ich nicht mehr gehört, muss also davon ausgehen, dass bezüglich meiner Einwendungen gar kein formeller Beschluss des Bundesrates existiert, bestenfalls vielleicht  ein Pausengespräch.
Ich habe indessen vor dem Abstimmungstermin auch den Regierungsrat meines Wohnsitzkantons Zürich alarmiert und ihn gebeten, als mit Durchführung der Abstimmung im Kanton Zürich beauftragte Instanz beim Bundesrat um Verschiebung derselben nachzusuchen. Der Bescheid lautete, das sei kein Beschwerdeantrag und daher nicht zulässig. Den Beschwerdeführern  gegen das Abstimmungsverfahren wurde dann gesagt, die Abstimmung könne nicht mehr verschoben werden, weil sie bereits stattgefunden habe!
Rekursinstanz gegenüber den Regierungen ist merkwürdigerweise der Bundesrat, der ja bezüglich der Thematik selber Partei ist. Partei waren bei der Beschlussfassung darüber, ob bezüglich Schengen/Dublin das obligatorische  Referendum mit Ständemehr stattfinden solle, die Eidgenössischen Räte, um deren Vorlage es ja ging. Dass es bezüglich der Befangenheit im öffentlichen Recht trotz Art. 30 BV, der sich zwar nur auf die Gerichte bezieht, jedoch auch im Verwaltungsverfahren gilt  (Walther J. Habscheid, Die Verfahrensgrundrechte nach der neuen Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999, in: Magister artis boni et aequi. Studia in Honorem Németh János, Budapest 2003, S. 321-340, S. 335), habe ich schon früher dargelegt (Hans Ulrich Walder-Richli, Feldzug gegen eine Professorin. [gleichzeitig eine Analyse der mit einem Lehrstuhl in der Schweiz verbundenen Fährnisse samt zwölf Merkpunkten für allfällige Berufungsgespräche]. Forum [Deutscher Hochschulverband] Heft 73, Bonn 2004.).

[17] Hier könnte unsere sozialdemokratische Bundesrätin sich bei einem deutschen Gesinnungsgenossen informieren, der zwar nicht die direkte Demokratie zu praktizieren hatte, bei welchem aber das Verständnis dafür lebendig ist, dass es über eine Sache zweierlei Meinungen geben kann. Aus seiner Zeit als Fraktionsvorsitzender im Bundestag  erzählt nämlich Helmut Schmidt in seinem Gesprächsband Hand aufs Herz (2. Auflage, München 2002) auf den Seiten 67 und 68 Folgendes:
Ich kann mich gut an die Notstandsgesetzgebung erinnern. Die Entwürfe stammten aus der Regierung Kiesinger/Brandt, das war die Grosse Koalition, und die sozialdemokratischen Mitglieder dieser Regierung, also Brandt oder Wehner oder Heinemann, machten sich vor der eigenen Fraktion nicht sonderlich stark  für diesen Entwurf. Der war nämlich unpopulär und dafür wollten sie nicht so gern kämpfen. Ich habe ihn dann   in der eigenen Fraktion durchgesetzt, allerdings vielfach geändert, Die ursprünglichen Entwürfe der Regierung der Grossen Koalition und das, was später ins Grundgesetz geschrieben wurde, unterscheiden sich deutlich von einander. Aber bei der Schlussabstimmung ? dritte Lesung im Parlament ? hatten wir eine starke Minderheit in der eigenen  Fraktion dagegen. Das war übrigens einer der glücklichsten Momente meines politischen Lebens. Als sich in der Fraktion dieser starke Widerstand abzeichnete, habe ich die Frage gestellt: ?Wer von euch will die Minderheitsmeinung vertreten? Ihr müsst doch das begründen in Plenum des Parlaments, warum ihr dagegen seid?. Und da hiess es: ?Das musst du auch machen?. Ich habe also in ein und derselben Rede vorgetragen, warum die Sozialdemokraten dieser Grundgesetzänderung zustimmen und warum eine erhebliche Minderheit aus den und den Gründen nicht zustimmt. Dieses Vertrauen der Minderheit, dass der Schmidt das anständig vortragen werde ? und hinterher die Bestätigung, ich hätte das gut gemacht - , war einer der glücklichsten Augenblicke, die ich im parlamentarischen Leben erlebt habe.

[18] Die im NZZ-Artikel zu Recht als Ärgernis bezeichneten zahlreichen Informationsbeauftragten und das ebenfalls einschlägig tätige  Intergrationsbüro erscheinen jedoch nicht unter der Rubrik Abstimmungskampagnen.

[19] Der Bundesrat beruft sich jeweils auf Art. 180 Abs. 2 BV. Die dort vorgesehene umfassende Information betrifft aber nur seine eigene Tätigkeit. Die personelle Begleitung von Volksabstimmungen nach Parlamentsbeschlüssen gehört eben nicht zu seiner Tätigkeit  Wenn es noch so wäre, so müsste er aber umfassend orientieren und das will er eben gerade nicht (vgl. Ziff. III/6 lit. c hiervor)-

[20] Etwas anderes bleibt hier festzuhalten: Durch die allgemeine postalische Stimmabgabe fällt die Entscheidung  der Stimmberechtigten nicht für alle Stimmberechtigten mit dem gleichen Wissensstand. Beispielsweise fand die Volksabstimmung in Frankreich über  den vorgeschlagenen Verfassungsvertrag der EU erst eine Woche vor dem eidgenössischen Urnengang statt, der nur noch bedingt als Urnengang bezeichnet werden kann. Ob die Ansetzung des Abstimmungstermins am 19. Januar 2005, also noch während laufender Referendumsfrist, im Hinblick darauf erfolgte, dass in jenem Zeitpunkt ein grosser Teil der Stimmberechtigten ihre Stimme bereits abgegeben haben würden, ein Einfluss jenes Plebiszits auf das Resultat in Sachen Schengen/Dublin sich somit reduzieren lasse, bleibe hier dahingestellt. Sicher ist jedoch, dass bereits durch die Festlegung der Abstimmungstermine je nach Materie der Bundesrat ein wichtiges Instrument in Händen hat, um den Volksentscheide zu beeinflussen.

 
 
[21] So auch vom gegenwärtigen Bundespräsidenten Samuel Schmid; darüber Barben (zit. Anm. 9) in der Einleitung.

[22] Hans Ulrich Walder-Richli, Halt, sichern ? Republik Schweiz, Zürich 1997.

[23] Robert Nef, Staatspropaganda und Medien, Finanz und Wirtschaft vom 20. April 2005.

[24] Hans Ulrich Walder-Richli, Der Neue Absolutismus, Sempach  2003..