Rasen schlimmer als Morden und Vergewaltigen? - Von Claudio Zanetti

Wie kriminell darf man sein, um in der Schweiz bleiben zu dürfen? Ein Staat, der auf das Recht verzichtet, souverän darüber zu bestimmen,

wer sich auf seinem Gebiet aufhalten darf und wer nicht, ist kein Staat mehr. In Wahrnehmung ebendieser Souveränität haben Volk und Stände am 28. November 2010 darüber zu befinden, ob in Zukunft ausländische Mörder, Räuber, Einbrecher, Vergewaltiger, Menschen- und Drogenhändler sowie Sozialbetrüger im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung die Schweiz zu verlassen haben. Die Alternative ist, sie hierbleiben zu lassen und ihnen sämtliche Vorzüge unseres Sozialstaats zu gewähren.
 
Im Grunde dürfte kaum ein Entscheid leichter zu fällen sein. Der normale Bürger und Steuerzahler entscheidet sich für ersteres. Die politische Elite für letzteres - alleine schon, weil der Antrag, über den es zu beschliessen gilt, von der SVP stammt. Einmal mehr muss zur Begründung für diese Verweigerung des Selbstverständlichen das Völkerrecht herhalten. Unsere Regierung hat die Ausschaffungsinitiative zwar genau auf diesen Aspekt hin untersucht und den Einwand abgelehnt, doch wir leben in einer Zeit, in der Nichtregierungsorganisationen mehr zu sagen haben als die Regierung. Und wenn der Friedensrat, die Demokratischen Juristen, Solidarité sans frontière und die Landhausversammlung die Stimme erheben, steht man in Bundesbern stramm. Schlägt die Hacken zusammen und brüllt: Hier, verstanden! Es schlägt die Stunde der Juristen und Rechtsverdreher, und es wird das Hohelied des Rechtstaats angestimmt.
 
Doch nun hat die oberste Hüterin über unseren Rechtsstaat, das Bundesgericht, ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Eines, das den eben erwähnten Genossinnen und Genossen gar nicht gefallen dürfte. Zu beurteilen war der Fall eines jugendlichen Mazedoniers, der sich mit einem Bekannten ein Autorennen mit tödlichem Ausgang lieferte. Das stellte das Bundesgericht vor ein Dilemma: Sollte es einmal mehr, um der Linken zu gefallen, einen Landesverweis aufheben, oder sollte es, ebenfalls um der Linken zu gefallen, den Familienvater, der seit über 20 Jahren in der Schweiz lebt, wegen eines Delikts, in dem eine Auto als Tatwaffe zur Anwendung kommt, aus dem Land werfen? Es entschied sich für letzteres. Dabei ging es nicht um den Fall eines Mörders, Räubers, Einbrechers, Vergewaltigers, Menschen- und Drogenhändlers oder eines Sozialbetrügers. Nein! Es ging um einen Autoraser. Um ein Delikt also, das, obwohl durchaus schwerwiegend, nicht einmal Aufnahme in den Katalog der Ausschaffungsinitiative fand. Mit anderen Worten: Das Bundesgericht geht weiter als das Volksbegehren der SVP. Überspitzt könnte man sagen: »Das Bundesgericht ist mittlerweile so links, dass es die SVP rechts überholt hat.«
 
Gegen das Urteil ist nichts einzuwenden. Das Bundesgericht blieb hart, obwohl der Mann anführte, eine Rückkehr nach Mazedonien sei für ihn und seine Frau, die ebenfalls seit 20 Jahren hier lebt, nicht zumutbar. Auch seine Kinder, von denen das ältere die Primarschule besucht, würden durch den Umzug vollkommen entwurzelt. Während dieser Aspekt die Herzen der Bundesrichter in der Regel zu erweichen vermag, kannten sie hier keine Gnade. Der Mann habe sich krass egoistisch und rücksichtslos verhalten und bekunde generell Mühe damit, die schweizerische Rechtsordnung zu respektieren. Bemerkenswert!
 
Gleichwohl ist es ein politisch motiviertes Urteil. Die Richter machten sich zu Handlangern von noch-Verkehrsminister Leuenberger, der - in flagranter Verletzung des Gewaltentrennungsprinzips - unlängst von den Gerichten konsequente und abschreckende Fantasie forderte, um Raser als kriminelle Asoziale zu brandmarken. Genau das ist passiert. Nicht bedacht haben die Richter zu Lausanne allerdings, dass sie ihre Genossen damit des Arguments beraubten, die Ausschaffungsinitiative der SVP sei ausländerfeindlich und gehe zu weit.
 
Vielen Dank und herzliche Grüsse nach Lausanne.
Bloged in Staat und Demokratie von Claudio Zanetti am Montag, den 23. August, 2010
 
Kinder-Verhetzung - Von Ulrich Schlüer
Jenes fünfzehnjährige Muslim-Mädchen, das neuerdings demonstrativ verhüllt und mit tief in die Stirn gezogenem Kopftuch im Kanton St. Gallen die Schule besuchen will, provoziert die Öffentlichkeit und Behörden nicht aus eigenem Antrieb. Erst eine regelrechte, von einem radikalen Imam zu verantwortende  Indoktrination löste die Provokation aus. Das Mädchen wurde mit der Drohung eingeschüchtert, dass es, »wenn es sich nicht verhülle, nicht ins Paradies gelangen könne« (Sonntag vom 15. August 2010). Mit dieser Drohung instrumentalisiert der Imam das 15jährige Mädchen als Waffe für seinen ideologischen Kampf zur Islamisierung der Schweiz. Der Imam macht sich dabei des doppelten Missbrauchs schuldig. Erstens hat das Kopftuch nichts mit Religion zu tun. Es ist vielmehr ein Symbol gesellschaftlich-politischer Unterdrückung der Frau. Zweitens ist die Androhung der Verbannung aus dem Paradies, wenn die Fünfzehnjährige nicht gefügig sei, ein Akt unzulässiger Einschüchterung und Verhetzung einer Minderjährigen. Eine solche religiös getarnte Einschüchterung ist nicht harmlos. Bekanntlich sind Musliminnen von fanatischen Islamisten mit genau der gleichen Androhung auch schon zu Selbstmord-Attentäterinnen abgerichtet worden.
 
Absage an die Islamisierung
Die Behörden müssen handeln: Ein Imam, der sich einer derartigen Einschüchterung von Kindern schuldig macht, ist unverzüglich des Landes zu verweisen. Religiös getarnte Hetze hat hier keinen Platz! Und wenn an hiesigen Moscheen ein Missbrauch dieser Art offensichtlich vorkommt, dann ist das Geschehen in den Moscheen genau unter die Lupe zu nehmen. Verhetzung von Kindern ist eine Straftat. Sie ist auch gegenüber Islamisten zu ahnden. Das Schweizervolk hat sich äusserst deutlich für ein Minarett-Verbot ausgesprochen. Diese unmissverständliche Absage an jede Islamisierung und jeden religiös verbrämten Extremismus haben die Behörden umzusetzen. Kinderverhetzung unter  religiösem Vorwand ist zu ahnden, ohne Wenn und Aber. Auch die sich immer als «gemässigt» etikettierenden Verbände der Muslime müssen endlich Farbe bekennen und dafür sorgen, dass Imame, die Kinder politisch missbrauchen, überhaupt nicht in die Schweiz kommen. Die Aufforderung richtet sich an die Herren Hisham Maizar und Farhad Afshar, die beide vorgeben, Sprecher hiesiger, die Regeln des Rechtsstaats strikt respektierender Muslim-Organisationen zu sein.
 
Wo bleiben die Menschenrechtler?
Und auch jene, die nur allzu bereitwillig angebliche Menschenrechte und angebliches  Völkerrecht ins Feld führen, wenn sie dem Schweizervolk demokratische Entscheide zu Islamisierungstendenzen verbieten wollen, müssen ihr peinliches Schweigen zur Einschüchterung und politischen Instrumentalisierung eines 15jährigen Muslimmädchens endlich brechen: Verhetzung von Kindern und Missbrauch von Kindern für
politische Agitation sind Verstösse gegen elementare Menschenrechte. Die Menschenrechtler wären gefordert. Warum schweigen sie demonstrativ? Wer heute die Augen verschliesst, kann morgen, wenn es wahrscheinlich zu spät ist, nicht händeringend beteuern, man habe das, was dann eingetreten ist, »so nicht gewollt«. Wer heute nicht handelt, ist dafür verantwortlich, dass religiös verbrämtes, ideologisch motiviertes Unrecht in der Schweiz Einzug hält.
 
Komitee «Ja zum Minarettverbot», Postfach 23, 8416 Flaach – www.minarette.ch – info@minarette.ch