Ohnmacht gegenüber Drogen-Grosskriminellen

d.a. Noch im Januar 2008 wurde uns erklärt, dass die Abschaffung der Grenzkontrollen innerhalb der erweiterten Schengenzone ein Erfolg sei.

Die Zahl der Menschen, die ohne gültige Papiere im Grenzgebiet aufgegriffen würden, belege die Wirksamkeit der Kontrollen im Hinterland. Das kann man natürlich auch ganz anders sehen, nämlich dass der Wegfall der Überprüfungen an der Grenze die Durchlässigkeit derselben massiv gesteigert und dadurch dafür gesorgt hat, dass sich das Aufgreifen von ohne Kontrolle über die Grenze gelangten Sans Papiers automatisch erhöht hat. Die von der deutschen Bundespolizeigewerkschaft seinerzeit geäusserte Kritik am Wegfall der Routine-Überprüfungen an den Übergängen von Polen und Tschechien hatte der damalige Bundesinnenminister Schäuble stets zurückgewiesen. Er war es auch, der die Schengen-Erweiterung seinerzeit als Glück für Deutschland bezeichnet hatte. Schäuble: »Mir liegen keine Erkenntnisse über steigende Zahlen von Illegalen und Kriminellen vor, welche nach Polens Schengenbeitritt sich auf den Weg nach Deutschland machen könnten.« Es ist nicht anzunehmen, dass Schäuble je einen Blick auf die aktuellen Zahlen der Kriminaltouristik wirft. Warum sollte er das auch, ist er doch davon nicht betroffen, allenfalls diejenigen seiner Landsleute, die in den zahlreichen Ghettos der Grosstädte leben. Auch sein Nachfolger, Thomas de Maizière, hatte einen Anstieg der Grenzkriminalität aufgrund des Wegfalls der Grenzkontrollen vor gut 2 Jahren stets verneint.
 
Was die Schweiz betrifft, so waren 2004 an der Schweizer Grenze 35 294 Personen festgehalten und der Polizei zur Verhaftung übergeben worden. In 1880 Fällen waren gefälschte Ausweise sichergestellt worden und das Grenzwachtkorps konnte 269 Kilo Kokain sowie 97 Kilo Heroin beschlagnahmen. Wäre die Schweiz schon damals Mitglied des Schengen-Abkommen gewesen, ist fraglich, ob die Erfassung auf diese Weise möglich gewesen wäre. Jedenfalls dürfte die Fahndung im Inland die Personenkontrolle an den Landesgrenzen kaum wettmachen. Diese Sicht wird für meine Begriffe auch durch die Tatsache erhärtet, dass die Zahl der Überfälle und Einbrüche enorm zugenommen hat. So sind beispielsweise die Autodiebstähle nach dem Wegfall der Grenzkontrollen zu Polen und Tschechien laut Angaben von Ende April 2010 in Brandenburg im Vergleich zum Vorjahr um 30,9 % und in Sachsen sogar um 32 % angestiegen; in den betroffenen Regionen nahm auch die Kriminalität erheblich zu 1. Ende Juni forderte der CDU-Politiker Bandmann erstmals die  Wiedereinführung der Grenzkontrollen. Alles zu spät, erstens wird dieser Forderung niemals mehr stattgegeben werden, zweitens dürften die Wege krimineller Banden inzwischen derart ausgefeilt organisiert worden sein, dass sie den Fahndern jeweils weit voraus sind. So fährt der Berlin-Warschau Express mehrmals täglich zwischen diesen beiden Städten hin und her; er ist nicht billig und wird in der Regel von Geschäftsleuten und Besserverdienenden genutzt. Doch inzwischen schätzen offensichtlich auch illegale Einwanderer den komfortablen Expresszug, um möglichst schnell und wohlbehütet über Polen hinaus zu gelangen.
 
Auch Toni Brunner erklärte Anfang Mai dieses Jahres, dass die Kriminalität sei seit dem Beitritt zum Schengen-Raum gestiegen sei. Darüber hinaus legt er dar, dass »Schengen einen Souveränitätsverlust in einem bisher nicht gekannten Ausmass gebracht habe .« Gemäss der Bundesstatistik 2009 seien Ausländer für die Hälfte der Kriminalfälle verantwortlich. In den Gefängnissen betrage der Ausländeranteil über 70 % . Die jährlichen Kosten lägen nicht, wie ursprünglich angegeben, bei 7,4 Millionen Franken, sondern bei über 50 Millionen Franken 2.
 
Fakt ist, dass vor allem die Zahl der aus dem Osten in die Schweiz strömenden Personen aus  der Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Serbien-Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Mazedonien oder aus dem Kosovoe mehr als beträchtlich ist. Die ihnen zur Last gelegten Delikte sind neben schweren Einbruchdiebstählen vor allem auch der Handel mit Kokain und Heroin. Dem Drogenhandel gehen auch mafiose Gruppierungen aus Westafrika nach, ferner Nigerianer, aber auch Händler aus Guinea, Elfenbeinküste, Senegal, Mauretanien, Gambia und Mali. Die damit einhergehenden ethnischen Auseinandersetzungen, Messerstechereien und oft brutale Überfälle enden in nicht wenigen Fällen mit schweren Kopfverletzungen, was für die Opfer mit zum Teil  furchtbaren bleibenden Schäden verbunden ist. Der zuletzt in Basel registrierte Fall lief wie folgt ab: In der Nacht auf den 22. Juli fragte kurz vor zwei Uhr ein Duo zwei 18 und 19 Jahre alte Jugendliche, ob sie Marihuana kaufen möchten. Als beide ablehnten und weitergingen, wurden sie von den Dealern - beide sprachen hiesigen Dialekt - verfolgt. Im Lohweg kam es zur Eskalation: Die Jugendlichen wurden von den Abgewiesenen geschlagen, wobei eines der Opfer nach einem Fusstritt zu Boden ging. Die Täter raubten diesem eine Tasche mit knapp 100 Fr. Bargeld, Ausweisen und persönlichen Utensilien. Als die Angegriffenen um Hilfe riefen, flüchteten die Räuber in Richtung Steinentorschanze, konnten jedoch trotz sofortiger Fahndung der Polizei nicht gefasst werden. Auch in diesem Fall erlitt eines der Opfer Gesichtsverletzungen, wie sie immer häufiger zu konstatieren sind.
 
Im Zusammenhang mit dem Drogenhandel beschreibt Ulrich Schlüer den folgenden Fall:
  
»Kügelidealer« - gerichtlich gefördert
Er lässt sich Hektor nennen. Denn seinen wirklichen Namen kennt ausser ihm selbst niemand. Der Schlepper, der ihn für teures Geld nach Zürich gelotst hat, riet ihm, sich als »Sans-Papiers« auszugeben, seine Identitätspapiere also sorgfältigst versteckt zu halten. Hektor nutzte diesen teuer erkauften Ratschlag. Er benimmt sich konsequent so, als könne er sich an nichts erinnern. Er kenne weder seinen Namen noch seine Eltern, weder Herkunftsdorf noch Herkunftsland. Er sei ohne Papiere einfach eines Tages hier in Zürich »gelandet«. Den Weg, den er zurückgelegt hat, könne er nicht beschreiben. Immerhin vermöge er sich noch schwach zu erinnern, dass er einst in einem überfülltem, baufälligem Boot ein grosses Meer überquert habe.
 
Kriminelle Sans-Papiers
Mehr wissen die Behörden von Hektor nicht. Aber es gibt »zum Glück« Leute, die Mitleid  mit den Sans-Papiers fordern und mit ihren Appellen an das Mitleid auch Erfolg haben. Das erleichtert diejenigen, die ihre Identitätspapiere sorgfältig versteckt halten, das Leben ungemein; dass inzwischen Entscheide gefallen sind, wonach Hektor kein echter, »an Leib und Leben verfolgter« Flüchtling sein kann, kümmert letzteren wenig. Nicht einmal die Aussicht, auf karge Nothilfe gesetzt zu werden, vermag den illegalen Einwanderer Hektor zu beunruhigen, da er über ein regelmässiges gutes Einkommen verfügt. Das macht ihn von Nothilfe oder anderer Unterstützung unabhängig, obwohl er diese, wenn sie ihm zusätzlich zu seinem von ihm natürlich geheim gehaltenen Einkommen angeboten wird, bereitwillig und demonstrativ leidend entgegennimmt. Hektor verdient sein Einkommen als »Kügelidealer«. Er transportiert in seinem Mund Kügelchen von einem oder mehreren Gramm Kokain. Er kennt seine Kundschaft, ist tüchtig in seinem ›Beruf‹ tüchtig und zirkuliert dort, wo er seinen Kunden begegnet. Der Handel wickelt sich innert Sekunden ab: Geld gegen Kügeli, der Vorgang ist Routine, längst eingespielt.
 
Kriminalität ohne Risiko
Zugegeben: Hektor ist von Polizisten auch schon auf frischer Tat ertappt worden. Dieses Risiko besteht nun einmal im Zürcher-Langstrasse-Quartier, wo Kügelidealer die interessanteste Kundschaft bedienen. Verhaftungen schrecken Hektor nicht ab. Man kann ihm allenfalls höchstens den Verkauf von 1 Gramm Kokain nachweisen, was für eine spürbare Strafe nicht ausreicht - nicht einmal im Wiederholungsfall. Hektor ist für Polizei und Gericht bloss ein lästiger Routinefall, ernsthaft ermittelt wird gegen Kügelidealer nicht, so dass dieser meistens einen Tag nach einer Verhaftung wieder »im Geschäft« ist. Sein Einkommen ist gesichert, sein Tun überhaupt nicht riskant: Kügelidealer fallen durch alle Maschen des Gesetzes. Allerdings ist Hektor den im Langstrasse-Quartier zu Zürich zirkulierenden Polizisten längst als besonders eifriger und deshalb besonders erfolgreicher Dealer aufgefallen. Die Polizei, ob der Tatsache frustriert, dass nach der Verhaftung eines Kügelidealers immer nur der konkrete, unmittelbar beobachtete Handel Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist, sann auf Abhilfe: Man sollte diesen Dealern auf einen Schlag all seine illegalen Kleingeschäfte nachweisen können und nicht nur gerade registrierte Einzelfälle. Schliesslich wissen alle Polizisten, dass Hektor nicht nur ein Gramm-Händler ist, sondern dass sich seine Geschäfte zu einem ordentlichem Umfang zusammenläppern.
 
Verdeckte Ermittlung
Deshalb setzte die Polizei eine versteckte Kamera auf Hektor an: ein Spezialist der Polizei verfolgte Hektor während Tagen, Wochen und Monaten. Sein Lebenswandel mitsamt seiner Handelstätigkeit wurde filmisch akribisch festgehalten. Rasch wurde klar: Dieser Hektor ist alles andere als ein Bagatellfall, was leicht nachzurechnen ist: wenn er pro Tag auch bloss ein Dutzend Gramm-Kunden beliefert, so kommen doch im Lauf der Monate sehr rasch mehrere Kilogramm Kokain zusammen. Eines Tages wurde Hektor verhaftet, wiederum lediglich wegen eines Einzeldeals mit von 1 Gramm Kokain. Dem Untersuchungsrichter, dem Hektor zugeführt wurde, wurde jedoch auch das gesamte Filmmaterial über Hektors »Geschäfte« übergeben, was diesen als Kilogramm-Dealer auswies und was somit kein Bagatellfall mehr fürs Gericht darstellte. Das Filmmaterial reichte aus, um Hektor ins Zuchthaus zu bringen. Für längere Zeit.   
 
Entscheidender Schlag
Schnell sprach es sich im Milieu der Kügelidealer, das zumeist von aus Nigeria stammenden Schwarzafrikanern vollständig beherrscht wird, herum, dass sie in Zürich nicht mehr länger als Bagatellfälle durch alle Lücken im Gesetz schlüpfen können, da die sorgfältige filmische Dokumentation über Hektors Tätigkeit von den Untersuchungsbehörden zum Modell erklärt wurde, das fortan auf diese anzuwenden sei. Insofern wurden den Untersuchungsinstanzen zugewiesene Kügelidealer gleich wie Hektor behandelt. Nicht mehr als Gramm-Händler, vielmehr als Kriminelle, die innerhalb kurzer Zeit bedeutende Mengen an Kokain umsetzen, wodurch Zürich für die Kügelidealer plötzlich zum »heissen Pflaster« wurde; sie begannen, Zürich zu meiden. Jene, die mit den Auswirkungen des Kokain-Handels vertraut sind, atmeten auf, darunter zahlreiche Lehrer, auch Betreuer von Jugendlichen, weil Minderjährige alarmierend oft zur Kundschaft der Kügelidealer gehören. Der Kokainhandel ging markant zurück und Zürich wurde als »Marktort« für kriminelle Kokain-Händler uninteressant.
 
Die Betreuer-Industrie schlägt zurück
Wird irgendwo ein Sans-Papiers - mag er auch ein Schwerkrimineller sein - verhaftet, sind wohlmeinende (und gutverdienende) Spezialisten-Anwälte rasch zur Stelle. Sie lieben Sans-Papier»-Fälle. Denn diese sichern ihnen ein festes Einkommen, zumal die Rechnungen nicht von den Klienten, sondern vielmehr vom Staat bezahlt werden. Gelten die Sans-Papiers doch generell als arme, verfolgte, bedauernswerte, hilfsbedürftige Existenzen. Somit stürzte sich einer der Spezialisten-Anwälte auf den »Fall Hektor«. Er begnügte sich nicht damit, Hektor nur in Zürich vor Gericht zu verteidigen, sondern zog den Fall bis vors Bundesgericht in Lausanne weiter. Dort interessierte im Grunde weniger der Umfang der kriminellen Handlungen, die Hektor, filmisch belegt, eindeutig nachgewiesen werden konnten. Das Bundesgericht nahm vielmehr Anstoss an der Fahndungsmethode, die Hektor überführt hatte. Was die Polizei gegen Hektor aufgezogen habe, befand Lausanne, sei unerlaubte verdeckte Fahndung, also eine missbräuchliche, verbotene Fahndung. Fahndungsergebnisse, die aus solcher Art verdeckter Fahndung resultierten, dürften zur Beurteilung eines Falles nicht herangezogen werden. So entschied das Bundesgericht. Das Resultat war von brutaler Konsequenz: Hektor, dem ein tausendfacher Kokainhandel einwandfrei nachgewiesen werden  und der höchst einträglichen Vergiftung Jugendlicher einwandfrei überführt werden konnte, dieser Hektor musste auf Anweisung des Bundesgerichts sofort aus dem Gefängnis entlassen werden, mit einer erklecklicher Entschädigung. Alles vom Steuerzahler bezahlt.
 
Wieder im Geschäft
Hektor ist nun wieder als Kügelidealer unterwegs. Erfolgreich! Erneut gehören Minderjährige zu seinen bevorzugten Kunden. Erneut darf er davon profitieren, dass gewisse Organisationen, nicht nur arglose Sans-Papiers-Helfer, seine Schwerkriminalität begünstigen. Die Polizei ist frustriert. Sie verhaftet kaum mehr Kügelidealer. Die Zürcher Gerichtspraxis, wonach jeder Kügelidealer als Schwertäter à la Hektor eingeschätzt und abgeurteilt wird, ist zusammengebrochen. Dank famosen Schweizer Gerichten ist Zürich wieder bevorzugter »Markt« für Kokainhandel. Schutz für minderjährige Kokain-Opfer gibt es nicht mehr. Für diese beschäftigt man dafür Heerscharen nutzloser Sozialarbeiter und anderweitiger Betreuer, denen ihr resultatloses, für sie persönlich aber einträgliches Wirken auf Jahre hinaus gesichert ist: weil das Bundesgericht selbst Schwersttäter unter den Kokain-Händlern schützt.
 
Vorstoss unterwegs
Das ist Gerichtsrealität in der Schweiz im Jahre 2010. Was sich da abspielt - so behaupten zahlreiche, sich demonstrativ ins Gewand besonderer Menschlichkeit kleidende und sich damit gerne der Öffentlichkeit präsentierende Schreibtisch-Komplizen der Kokainhändler - geschehe »im Namen der Menschlichkeit«. Im Namen letzterer werden also Kriminelle, die Jugendliche vergiften, geschützt, ohne dass die Polizei wirksame Mittel, die vorhanden wären, gegen diese Schwersttäter zur Anwendung bringen kann. Seitens der sifa wurde im Juni im Nationalrat eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche die Schaffung einer ausreichenden Rechtsgrundlage für verdeckte Ermittlung auch gegen Drogenkriminelle verlangt 3.
 
politonline d.a. Zu diesen Ausführungen erlaube ich mir folgende Anmerkungen:
Im Urteil des Bundesgerichts vermag ich keine Intelligenz zu erkennen, geschweige denn den Willen, die Bevölkerung zu schützen; die Entschädigung für den Dealer betrachte ich als Hohn für jeden seine Steuern gewissenhaft entrichtenden und seinem Beruf nachgehenden Bürger, der dadurch das Fundament des Staates erhält. Was nun die ›Gutherzigen‹ und die sich zur Verteidigung berufenen Anwälte betrifft, so sehe ich mich gezwungen, die Frage zu stellen, ob ihre Denkweise je soweit geht, um sich darüber klar zu werden, welches Milieu sie damit für ihre eigenen Nachkommen verfestigen. Auch trägt das ergangene Gerichtsurteil in meinen Augen nicht dazu bei, die Stabilität unserer direkten Demokratie zu fördern.
 
Ich vermisse ferner eine Mitteilung, dass der ›Verein Eltern gegen Drogen‹, der sich meiner Auffassung nach mit der sifa zusammenschliessen müsste, um dieser bei ihrer Initiative zur Seite zu stehen, diesen Schritt vollzogen hätte. Und last not least werden die afrikanischen Dealer sowie all diejenigen, die sich darauf verlegt haben, Drogen in die Schweiz zu bringen, beim Vernehmen obigen Urteils im Verbund mit der restlichen Mafia eine Freudenorgie gefeiert haben.
 
So sicherlich auch die georgische Mafia 3, die im Begriff ist, »sich in der Schweiz niederzulassen, worunter vor allem die Kantone Genf und Waadt leiden; »in Genf wurden 2008 5.700, im Kanton Waadt 9.000 Einbrüche registriert, die fast alle auf das Konto der georgischen Mafia gehen. Die Georgier gingen extrem strukturiert vor, so der Untersuchungsrichter des Kantons Waadt: ›Alle haben diverse Funktionen, ein Teil von ihnen bricht ein, ein Teil von ihnen sorgt dafür, dass das Diebesgut und das gestohlene Geld so schnell wie möglich nach Georgien kommt.‹ Die gebietsweise operierenden Bandenchefs besorgen den neuen Einbruchsrekruten aus der Heimat Unterkünfte in Schweizer Auffang- und Wohnheimen. Hier in der Schweiz würden sie dann für ihre ›Arbeit‹ trainiert. Den Mafia-Brüder winkt, solange sie nicht erwischt werden, ein Leben im Wohlstand. Und werden sie erwischt, erwartet sie ein für ihre Verhältnisse angenehmes Leben im Knast: 3 warme Mahlzeiten am Tag, ein eigenes TV-Gerät und sonstige Annehmlichkeiten. Viele kommen aber gar nicht erst hinter Gittern und werden wegen Platzmangels in den Gefängnissen gleich wieder in die Freiheit entlassen. In den georgischen Gefängnissen gebe es nichts zu lachen, so ein Dieb, der nach seiner in der Schweiz abgesessenen Strafe zurück nach Georgien ging. ›In Georgien sterben die Gefangenen wie Fliegen.‹ Die Schweiz habe noch nie angefragt, ob georgische Kriminelle ihre Strafe in der Heimat absitzen könnten, heisst es bei der georgischen Justiz. Das klingt bestimmt sehr einladend im Mafia-Hauptquartier in Georgien.«
 
Aus welchem Grund heisst es in dem Bericht der Basler Zeitung: Unser Land hat dem wenig entgegenzusetzen? Und wieso begegne ich keinem Hinweis, der aussagte, dass diese Situation das Parlament eingehender beschäftigte?
 
 
Hervorhebungen durch politonline
1http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5b0ac157c1d.0.html
20. 4. 10 Autodiebstahl in Grenzregionen steigt stark an 
2http://bazonline.ch/schweiz/standard/Der-SVPChef-wettert-gegen-Schengen/story/26808231
1. 5. 10
3 Quelle: sifa - Sicherheit für alle; 15. Juli 2010 www.sifa-schweiz.ch                                                                        
4 http://bazonline.ch/kultur/fernsehen/TVKritik-Ich-hatte-im-Schweizer-Gefaengnis-keine-schlechte-Zeit/story/18904431  17. 9. 09 Von Simone Matthieu
Siehe auch http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=1436   14. 2. 10
Wahrheits-Verbot zwecks reibungsloser Einbürgerung - Von Reinhard Wegelin
Das «Blaulicht» dokumentiert exklusiv Fälle von Kriminalität und Gewalt sowie deren Aufbearbeitung durch Gerichte und Behörden.