Wahrheits-Verbot zwecks reibungsloser Einbürgerung - Von Reinhard Wegelin

Straffälligen Ausländern darf kein Zugang zum Einbürgerungsverfahren gewährt werden. Nur wer über einen tadellosen Leumund verfügt, ist berechtigt, ein Gesuch zu stellen. Das ist Gesetz.

Richterfunktionäre verkehren dieses Gesetz ins Gegenteil. Der Fall geschah kürzlich in Dübendorf. Ein jugendlicher Mazedonier, der sämtliche Schuljahre in Dübendorf verbracht hatte, wollte sich einbürgern lassen. Er machte sich eines Deliktes schuldig, das eine Jugendstrafe zur Folge hatte. Diese erscheint jedoch nicht im Strafregister. Jede einbürgerungswillige Person muss jedoch gemäss Zürcher Gemeindegesetz und kantonaler Bürgerrechtsverordnung einen »unbescholtenen Ruf« besitzen. Die Stadt Dübendorf weigerte sich deshalb, den Mazedonier einzubürgern. Der Mazedonier verfüge nicht über die Voraussetzungen zur Einbürgerung, lautete der Entscheid. Der Mazedonier war den zuständigen Behörden schliesslich als einschlägiger Krimineller bekannt. Unter anderem war er an einem Motorrad-Diebstahl beteiligt.
 
Einbürgerung trotz Diebstahls
Der Jugendliche rekurrierte mit Hilfe eines von der Öffentlichkeit bezahlten Anwalts beim zuständigen Bezirksrat gegen die verweigerte Einbürgerung. Der Bezirksrat verfügte darauf kurzerhand die Einbürgerung gegen den ausdrücklichen Willen des Dübendorfer Stadtrates. Gestützt auf die nationale Rechtspraxis habe der Mazedonier einen Anspruch auf  Einbürgerung. Dies bestätigte der zuständige Statthalter auf Anfrage der sifa. Der Gesuchsteller arbeite heute »ganz normal« und mache berufsbegleitend die Berufsmatur. Und der Diebstahl liege ja schon 5 Jahre zurück, erklärte der Statthalter des Bezirks Uster gegenüber der sifa. Das  Bezirksamt habe den Entscheid der Stadt Dübendorf schon einmal aufgehoben. Der Stadtrat Dübendorf sei aber nicht einsichtig, und habe das gleiche Gesuch um Ablehnung der  Einbürgerung ein zweites Mal eingereicht, was ein verfahrenstechnischer Stumpfsinn sei. Bereits der Bruder des Mazedoniers war gegen den Willen des Dübendorfer Stadtrates vom Bezirksrat eingebürgert worden. Der Bezirksrat Uster stützte seinen Entscheid zur Zwangseinbürgerung des mit einer Jugendstrafe belegten Mazedoniers unter anderem auf mehrere Entscheide des Zürcher Verwaltungsgerichts. Diese bestätigen, dass der  unbescholtene Ruf - »jedenfalls solange keine besonderen Umstände oder laufende Strafuntersuchungen vorliegen« - grundsätzlich einzig anhand von Auszügen aus dem Straf- und Betreibungsregister zu prüfen sei. »Insbesondere dürfen deshalb die für das Strafregister geltenden Eintragungsbeschränkungen nicht durch Beizug von Polizeiakten und dergleichen umgangen werden.« Das Verwaltungsgericht geht sogar noch weiter: »Wurde ein Eintrag entfernt, darf sich der Betroffene gegenüber staatlichen Behörden als nicht vorbestraft bezeichnen. « 1.
 
Juristen waschen Kriminelle rein
Diese Juristen-Willkür führt zu einer unerträglichen Situation: Hat ein junger Mann das 22. Alterjahr erreicht, so werden alle seine Jugendstrafen gelöscht. Keine Behörde, auch nicht die zuständige Einbürgerungsbehörde, darf mehr wissen, dass der junge Mann als Jugendlicher kriminell war. Der Entscheid des Bezirksrats Uster - er wird durch die Rechtssprechung des Bundesgerichts begründet - zementiert eine Haltung von Richterfunktionären, die uns ihre eigene Rechtsordnung im Dienste eines imaginären »höheren Rechts« aufzwingen wollen. Seit das Bundesgericht entschieden hat, dass Einbürgerungsablehnungen begründet werden müssen, herrscht rechtliches Chaos. Die zuständige Gemeinde hat klipp und klar gesagt, dass der junge Mazedonier die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erfülle. Sie begründet dies einwandfrei, den Tatsachen entsprechend. Es muss jeder Gemeinde und jeder Einbürgerungsbehörde möglich sein, Bewerber auch dann abzulehnen, wenn sie die Einbürgerungsvoraussetzungen des Bundes und des Kantons erfüllen. Die Gemeinde kennt den Kandidaten am besten. Deshalb ist der Beschluss für Vergabe des Bürgerrechts auch auf kommunaler Ebene angesiedelt. In vorliegendem Fall hat die Rechtsinstanz befohlen, dass eine Behörde eine feststehende Tatsache »nicht wissen dürfe« und deshalb einzubürgern habe.
 
Funktionäre hebeln die Demokratie aus
Die Lehre aus dem Fall Dübendorf ist klar: Richterfunktionäre bürgern Kriminelle ein. Das darf es nicht geben: Die Beachtung unserer Rechtsordnung ist eine zentrale Voraussetzung für eine Einbürgerung. Straffälligen Ausländern darf kein Zugang zum Einbürgerungsverfahren gewährt werden. Nur wer über einen tadellosen Leumund verfügt, ist berechtigt, ein Gesuch zu stellen. Das heisst aber noch lange nicht, dass er eingebürgert wird. Die Entscheidung muss ein politischer Entscheid bleiben. Es existiert ein Gesetz. Dieses sichert dem Bürger zu, dass Kriminelle nicht eingebürgert werden. Die Funktionäre negieren dieses Gesetz, indem sie nachweisbare Fakten mit Hinweis auf den Datenschutz als nicht existent deklarieren. Man befiehlt dem Bürger, nicht wissen zu dürfen, was nachweisbar Tatsache ist. Das ist Willkür! Bei der Einbürgerung darf nicht nur auf den Strafregisterauszug abgestellt werden, wo Strafen gelöscht sein könnten. Es ist auch auf das behördliche Register abzustellen. Übertretungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Es ist auch wichtig, dass für Jugendliche die gleichen Regeln wie für Erwachsene gelten. Dank der Einbürgerung kann der kriminelle Jugendliche jetzt lebenslang in der Schweiz bleiben, lebenslang ist ihm die Fürsorge zugänglich. Die Einbürgerung wird von oben verfügt. Die zuständige Gemeinde Dübendorf hat nichts zu sagen. Sie muss das höhere Recht einfach schlucken. Als gäbe es ein manipulierbares »Menschenrecht auf unbefleckte Vergangenheit« - auch für Kriminelle. Früher hat uns das Recht vor Kriminellen geschützt. Heute schützt das Funktionärs-»Recht« die Kriminellen und legt den ehrlichen Bürger herein. Die Erlangung des Bürgerrechts ist kein Grundrecht, sondern ein Rechtsstatus. Es besteht kein Anspruch auf das Schweizer Bürgerrecht. Eine fundamentale Änderung hat das Bundesgericht 2003 vorgenommen. Neu sind abzulehnende Einbürgerungsentscheide zu begründen. Neue Gesetze, wie beispielsweise das vom Zürcher SP-Regierungsrat Notter geplante Einbürgerungsgesetz, schaffen einen Rechtsanspruch des Schweizer Bürgerrechts für alle ausländischen Staatsangehörigen. Dieses Gesetz ist aber noch nicht in Kraft und wird an der Urne von der SVP vehement bekämpft werden.
 
Volles Akteneinsichtsrecht durchsetzen  
Der Fall Dübendorf beweist: Einbürgerungskommissionen und Gemeindeversammlungen dürfen nicht mehr wissen, was ein Einbürgerungskandidat alles auf dem Kerbholz hat. Volles Akteneinsichtsrecht ist all jenen Stellen zu gewähren, mit denen die Bewerber in Kontakt kommen. Also, zum Beispiel Einwohnerkontrolle, Migrationsbehörde, Sozialbehörde, Sozialamt, Schulbehörde, Steueramt, Polizei, Staatsanwaltschaft usw. Es darf nicht sein, dass ein in seiner Gemeinde bekannter, offensichtlich Krimineller eingebürgert wird, nur weil Richter-Funktionäre es so wollen. Wer übernimmt die Haftung für eine solche Kriminellen-Einbürgerung?
 
Ausschaffen statt einbürgern
Es ist zu verhindern, dass kriminelle Ausländer eingebürgert werden, nur weil ihre Jugendstrafen gelöscht werden, wenn sie das 22. Altersjahr erreicht haben. Das gilt auch für kriminelle Ausländer, die in der Schweiz geboren wurden. Kriminelles Verhalten muss überall bekämpft werden. Und kriminelle Ausländer haben die Schweiz zu verlassen, so wie es die Ausschaffungsinitiative fordert. Diese klare, nicht verwässerte politische Forderung findet grosse Zustimmung in der Bevölkerung. Unsere Rechtsordnung kann nur ernst genommen werden, wenn wir klare Richtlinien aufstellen und diese uns nicht von Richterfunktionären und angeblichem internationalen Recht vermiesen und verwässern lassen. Und diese Frage sollten wir uns auch stellen: Gerichte befehlen Einbürgerungen Krimineller: ist dies nicht selbst ein krimineller Akt?
 
Anmerkung d.a. Einem Bericht der sifa vom Mai 2009 zufolge hat es die Polizei täglich mit Ausländerkriminalität zu tun. Nach wie vor wird die Polizei von Tätern an der Nase herumgeführt. Kaum verhaftet, müssen diese wieder auf freien Fuss gesetzt werden. Direkte Folgen, nämlich die sofortige Ausweisung oder die Ablehnung ihres Asylgesuchs haben die ausländischen Täter kaum zu befürchten. Hier kann einzig und allein die SVP-Ausschaffungsinitiative einigermassen Abhilfe schaffen. Auch die allgemeinen Signale für mehr Repression, die das Parlament in der letzten Session ausgesendet hat, müssen erst aufgenommen und auch umgesetzt werden. Überlässt man die Massnahmen den Bürokraten, wird auch weiterhin bei der Strafverfolgung von Gewalttätern viel zu wenig geschehen.
 
Ähnliches ist in unserem Nachbarland zu verzeichnen. Der bekannte Autor Udo Ulfkotte hat Deutschland soeben als Bananenrepublik bezeichnet 2. Diesen Eindruck. schreibt er, muss derjenige bekommen, der hinter die Kulissen der Verlautbarungen unserer Politiker schaut. Seinem Artikel Ethnische Europäer: Menschen zweiter Klasse 3 sind die nachfolgenden Auszüge entnommen: 
 
Überall in Europa behandeln Gerichte ethnische Europäer inzwischen ganz bewusst als Menschen zweiter Klasse. Es gibt ganz offen Verständnis für Zuwanderer, die der »Ehre« halber ihre Frauen und Töchter ermorden, europäische Frauen vergewaltigen oder Europäer mit Messern überfallen. Wer auf dem Körper seiner Kinder glühende Zigarettenkippen ausdrückt, braucht in Europa keine Strafe zu fürchten, solange er aus dem Orient kommt. Ein ethnischer Deutscher hingegen, der einige Gummibärchen geklaut hatte, musste dagegen für 6 Monate ins Gefängnis (Urteil vom Februar 2010). Auch wer sich als Europäer gegen die Messerangriffe von Zuwanderern wehrt, wird sofort ins Gefängnis gesteckt, während die Täter Bewährungsstrafen bekommen. Eine Bestandsaufnahme aktueller Fälle stellt Erschreckendes dar. Immer mehr europäische Richter sprechen Urteile im Namen, aber ohne Rückendeckung des Volkes. Der Fall des 25 Jahre alten muslimischen Mitbürgers Shamso Miah in Grossbritannien, der nicht in einer Schlange vor einem Bankschalter der Lloyds-Bank anstehen wollte - er kam gerade aus der Moschee und hatte es eilig - und sich ganz einfach vordrängelte, hat sich erst kürzlich ereignet. Einem Briten, der ihn höflich auf sein unkonventionelles und rücksichtsloses Verhalten ansprach, zertrümmerte er mit seiner Faust die Kieferknochen. Die Richterin, die vor wenigen Tagen über den Fall zu urteilen hatte, ist Cherie Blair, die Ehefrau des früheren britischen Premierministers Tony Blair. Und diese liess den Mann, der zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war (!), mit einer Ermahnung laufen. Und zwar mit der ausdrücklichen Begründung, dass er ja ein religiöser Muslim sei. Religiöse Muslime, so die Richterin, geniessen in Europa Sonderrechte. Cherie Blair sagte allen Ernstes bei der Urteilsverkündung: »You are a religious man and you know this is not acceptable behaviour.« (»Sie sind ein religiöser Mensch und Sie wissen, dass Ihr Verhalten nicht akzeptabel ist.«) Das Opfer des brutalen Schlägers versteht unterdessen die Welt nicht mehr. 4 Wochen lang konnte der Mann nach dem Kieferbruch nur Suppe essen, 6 Wochen konnte er nicht zur Arbeit gehen. 200 £ Strafe muss der Täter nun an die Staatskasse zahlen, das sind umgerechnet rund 228.- €. Man stelle sich einmal vor, ein ethnischer Brite würde einem zugewanderten Muslim mit Faustschlägen einfach so den Kiefer brechen. Könnte man dann allen Ernstes glauben, dass der Täter  mit 228.- € Euro Strafe davonkäme? Nie zuvor hat man in Grossbritannien einen straffällig gewordenen Gläubigen der anglikanischen Kirche unter Hervorhebung seines Glaubens wieder auf die Menschheit losgelassen. Und deshalb sorgt das Urteil, wie viele andere auch, in der ethnischen britischen Bevölkerung für Aufsehen. Die von Muslimen ausgehende Kriminalität steigt nach offiziellen britischen Angaben rasend schnell: 1991 gab es in ganz Grossbritannien nur 1.959 muslimische Häftlinge, 8 Jahre später, also 1999, waren es mit 4.335 schon mehr als doppelt so viele, und heute sind es schon mehr als 10.000. 2 % aller in Grossbritannien Inhaftierten sind derzeit Muslime, mit steigender Tendenz. Dabei machen Muslime gerade einmal 3 % der Bevölkerung des Landes aus. Nach offiziellen britischen Angaben sind viele dieser Kriminellen Vergewaltiger. Nun gibt es ein wachsendes Problem mit diesen islamischen Vergewaltigern: Eigentlich müssten alle inhaftierten Sexualstraftäter an Gesprächskreisen mit Psychologen teilnehmen, ebenso an einer Gruppentherapie. Immer mehr Moslems weigern sich aber im Gefängnis, sich therapieren zu lassen. Und zwar unter Berufung auf die Islam-Ideologie, da Sexualstraftaten von Muslimen laut dem Koran angeblich nicht diskutiert werden dürfen. Das stimmt zwar nicht, aber diesem Druck wurde inzwischen nachgegeben.  Dabei haben viele kriminelle Muslime vor Gericht nur Hohn und Spott für unser Rechtssystem übrig. Schliesslich erkennt ein wachsender Teil von ihnen unser europäisches Rechtssystem nicht an und möchte nur unter dem islamischen Rechtssystem der Scharia leben. Moslemische Kriminelle stehen in Grossbritannien inzwischen immer öfter nicht einmal mehr auf, wenn sie sich vor Gericht verantworten müssen. Sie verachten uns und zeigen selbst vor Richtern keinen Respekt mehr, sind sogar noch stolz darauf. Wie die Londoner Daily Mail berichtete, sind britische Richter ratlos und überfordert. In einem Fall in Bad Kissingen versuchte ein Türke, einen Bundeswehrsoldaten zu ermorden. Der Türke bekam 2009 vor Gericht natürlich nur eine geringe Bewährungsstrafe. Sein Opfer war ja »nur« ein Bundeswehrsoldat, der nach der Tat fast in seinem Blut ertrunken wäre und an den Folgen des Angriffs sein Leben lang leiden wird ….. Bei Zuwanderern gibt es fast immer Bewährung für Beinahe-Morde, wofür Mehmet B. ein Beispiel ist: Der Türke, ein Musterexemplar an Integrationsresistenz mit 38 Ermittlungsverfahren und 4 Vorstrafen, erhielt als »harte Strafe« dafür, dass er einem Mann den Schädel zertrümmerte und ihn fast umbrachte, 6 Monate auf Bewährung. Gleichzeitig werden Menschen wie der Deutsche Sven G., die in Notwehr handeln und noch nie zuvor auffällig geworden sind, von deutschen Richtern gnadenlos ins Gefängnis geschickt. Es scheint, als sei vielen Richtern in Deutschland jegliches gesundes Rechtsverständnis abhanden gekommen ist - und das, obwohl sie ihre Urteile angeblich im Namen des Volkes sprechen.   
 
Bericht der sifa vom 11. 2. 2010 
1 Quelle: Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts zur Ablehnung einer Einbürgerung vom 1. April 2009, Geschäftsnummer: VB.2008.00578
2http://info.kopp-verlag.de/news/muendliche-anweisung-vom-justizministerium-migranten-nur-im-ausnahmefall-zu-inhaftieren.html  10. 2. 2010 »Nordrhein-Westfalen: Mündliche Anweisung vom Justizministerium, Migranten nur im Ausnahmefall zu inhaftieren«
3 http://info.kopp-verlag.de/news/ethnische-europaeer-menschen-zweiter-klasse.html
Ethnische Europäer: Menschen zweiter Klasse    7. 2. 10
Siehe auch http://www.politonline.ch/?content=news&newsid=1262  26. 6. 09
Zum Thema Einwanderung
 
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Sifa - Aktion gegen Kriminalität; für den Inhalt ist Ulrich Schlüer, Geschäftsführer der sifa, verantwortlich